Österreichische Medien berichten oft unsensibel über Gewalt an Frauen. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Presserat präsentierten gemeinsam neuen Leitfaden.Podium von links Maria Rösslhumer, Brigitte Geiger, Alexander Warzilek, Birgit Wolf


      Vom 8. März, dem Internationalen Frauentag, bis Mitte April 2015 führte der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) eine Medienbeobachtung mit dem Fokus auf die Darstellung von Frauen in österreichischen Printmedien durch. Das Ergebnis ist ernüchternd: Täglich ist in den österreichischen Printmedien mindestens ein Beitrag zu finden, der Frauen auf diskriminierende Weise darstellt. Vorurteile über das „schwache Geschlecht“ finden sich darunter ebenso wie sexistische Darstellungen in Bild- und Textform. Besonders gravierende Folgen ziehen unsensible Berichte über Gewalttaten an Frauen nach sich: Die Betroffenen erleben dadurch erneut Gewalt.

       


      Bild: Verein AÖF

      von links: Maria Rösslhumer, Brigitte Geiger,
      Alexander Warzilek, Birgit Wolf

      Neuer Leitfaden „Verantwortungsvolle Berichterstattung für ein gewaltfreies Leben“

      Vor diesem Hintergrund wurde heute Vormittag der neue Leitfaden „Verantwortungsvolle Berichterstattung für ein gewaltfreies Leben“ bei einem Pressefrühstück vorgestellt, den der Verein AÖF im Rahmen der Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern „GewaltFREI LEBEN“ erstellte. Einer der Kooperationspartner ist der Presserat. Der Leitfaden informiert über Ursachen, Hintergründe und Folgen von Gewalt an Frauen und Kindern und beschreibt, worauf es bei einer verantwortungsvollen Berichterstattung zum Schutz der Betroffenen ankommt.


      Wichtige Rolle der Medien bei Gewaltprävention
      Gerade Medien können mit differenzierten und sensiblen Berichten über Gewalt an Frauen wesentlich zur Gewaltprävention beitragen. Berichte über Gewalttaten sollen sachlich informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen, die die Betroffenen ermutigen, sich die benötigte Hilfe zu holen. Bei Interviews mit Betroffenen von Gewalt sind Respekt und Zurückhaltung geboten. Das Infragestellen von Schuld und Verantwortung, besonders häufig bei sexueller Gewalt, verstärkt hingegen das Leid der Betroffenen und lässt in der Öffentlichkeit ein falsches Bild entstehen.
      Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, appellierte bei der Präsentation an die Medien: „Journalistinnen und Journalisten können mithelfen, ein Klima zu schaffen, in dem Gewalt an Frauen und Kindern nicht akzeptiert wird. Unser Leitfaden ist ein Ratgeber für die Medienschaffenden, richtet sich aber auch an Betroffene, die mit Medien und der Öffentlichkeit in Berührung kommen.“
      Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats, wies bei der Vorstellung des Leitfadens darauf hin, dass auch der Presserat Betroffene von Gewalt unterstützt: „Der Presserat steht Betroffenen kostenlos zur Verfügung. Medienberichte, die die Intimsphäre oder die Menschenwürde verletzen, werden von uns nicht toleriert.“


      Die Kampagne GewaltFREI LEBEN
      GewaltFREI LEBEN ist eine zweijährige österreichweite Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern. Sie ist eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF).
      Die Kampagne wird vom BMBF gesteuert und vom Verein AÖF koordiniert. Die Finanzierung erfolgt durch die Europäische Kommission und das BMBF.
      Im Rahmen von GewaltFREI LEBEN werden zahlreiche Projekte verwirklicht, die für das Thema Gewalt an Frauen und Kindern sensibilisieren und wertvolle Präventionsarbeit leisten. Dazu zählt auch die intensivierte Zusammenarbeit mit MedienvertreterInnen, wofür der Leitfaden als Anregung und Handreichung für eine verantwortungsvolle Berichterstattung erarbeitet wurde. 

      Nähere Informationen zur Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ finden Sie unter www.gewaltfreileben.at.  Den Leitfaden können Sie unter „Material“ downloaden.


      Die Pressemappe mit Presseaussendung, Presseunterlage und Foto können Sie hier als ZIP-Datei downloaden: Pressemappe


      Rückfragehinweis:
      Silvia Samhaber, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Telefon: 01/544 08 20 23

      Damit der Leitfaden möglichst viele Interessierte erreicht, würden wir uns über Ihre Unterstützung freuen, indem Sie den Link zum Leitfaden auf Ihre Website aufnehmen und auf Ihren Social-Media-Kanälen teilen!
      Link zum Leitfaden: http://www.gewaltfreileben.at/images/Bilder/PDFs/Interaktives_PDF_final_gewaltfrei_Verantwortungsvolle_Berichterstattung_A4_WEB.pdf

      Verein AÖF und Frauenhelpline unterstützen die Ausweitung des Sexualstrafrechts.


      Wien, 25. März 2015
      Am 16. März 2015  ist die Novelle zum Strafgesetzbuch in Begutachtung gegangen. In diesem Zusammenhang  unterstützen der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF und die Frauenhelpline gegen Gewalt vor allem die geplante Umsetzung der langjährigen frauenpolitischen Forderungen im Bereich des Sexualstrafrechts, nämlich die Ausweitung des §218 StGB und die Neueinführung des §205a StGB, denn sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt passiert tagtäglich in verschiedenen Kontexten – und zwar überwiegend an Frauen und Mädchen.
      Nur Betroffene und spezifische Beratungsstellen können beurteilen, wie schwerwiegend die Auswirkungen von sexuellen Übergriffen sein können. Es erfüllt uns daher mit Sorge, wenn Juristen, denen diese Erfahrung und Erkenntnis offenbar fehlen, gegen die lange geforderte Ausweitung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung polemisieren, wie etwa im Presseartikel vom Freitag, 17. März 2015, ohne Opferhilfseinrichtungen Gehör zu schenken.

      Wie hoch das Ausmaß der Gewalt an Frauen und Mädchen allein in Österreich ist, hat uns die im Vorjahr präsentierte Studie der Europäischen Grundrechtsagentur bestätigt: Jede 5. Frau erlebt ab ihrem 15. Lebensjahr physische und/oder sexuelle Gewalt. Jede 3. Frau wird ab ihrem 15. Lebensjahr sexuell belästigt. Jede 7. Frau ist ab ihrem 15. Lebensjahr von Stalking betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer insbesondere bei sexueller Gewalt und sexueller Belästigung im privaten Bereich oder am Arbeitsplatz noch höher ist, denn viele Frauen scheuen sich, auch im Rahmen von Umfragen, darüber zu reden.
      Am ehesten wenden sich Opfer an anonyme Beratungseinrichtungen, wie etwa an den Helpchat www.haltdergewalt.at oder die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555. Dort melden sich täglich durchschnittlich etwa 20 Frauen aus ganz Österreich mit unterschiedlichen Problemen und Gewalterlebnissen und berichten unter anderem auch über sexuelle Übergriffe. Die Schilderung von drei solchen Vorfällen möchten wir hier anonymisiert wiedergeben.

      Eine junge Frau berichtet, dass sie auf dem Weg zur Arbeit eine Rolltreppe hinauf fuhr, als sie plötzlich eine Hand unter ihrem Rock am inneren Oberschenkel spürte. Als sie sich abrupt umdrehte, schaute sie in die Augen eines wildfremden alten Mannes, der verlegen grinste.

      Eine junge Frau schildert, wie sie in einer Straßenbahn saß und ein Mann seinen Sitzplatz wechselte und sich direkt ihr gegenüber auf den freien Platz setzte. Er lächelte eigenartig, spreizte seine Beine weit auseinander, taxierte sie von oben bis unten und starrte auf ihre Brust. Sie fühlte sich bedrängt und wusste nicht, was sie tun sollte. Sie versuchte seinen Blicken auszuweichen, dann stand sie auf, stieg kurz aus und stieg aber bei der nächsten Tür wieder ein, weil sie unbedingt weiterfahren musste. Sie stand im Inneren der Straßenbahn, als sie plötzlich jemanden hinter sich spürte, der sich ganz eng an sie herandrückte, sodass sie den erigierten Penis spürte. Als sie sich umdrehte sah sie denselben Mann, der sie vorher bereits belästigt hatte.

      Eine andere Frau erzählte, dass sie sich schäme, über den Vorfall zu sprechen, aber sie wisse nicht, was sie tun solle; sie arbeite auf einer Pflegestation in einem Krankenhaus. Ein männlicher Arbeitskollege werde immer, wenn sie alleine im Aufzug oder in der Teeküche stünden, anzüglich und mache permanent dumme und eindeutig sexistische Witze. Sie habe ihn schon öfters gebeten, damit aufzuhören, weil sie das nicht hören wolle. Er habe aber nicht aufgehört, sie zu belästigen. Vor Kurzem seien sie wieder alleine in der Teeküche gewesen, als er sich plötzlich von hinten genähert und ihr fest auf beide Brüste gegriffen habe.

      Diese Liste könnte man endlos fortsetzen. Leider gibt es derzeit keine Möglichkeit, solche Belästiger zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sich die Übergriffe im privaten oder öffentlichen Raum außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ereignen. Nur in diesen kommt nämlich das Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung, nach dem „sexuelle Belästigung“ geahndet werden kann. Aber auch am Arbeitsplatz werden Beschwerden wegen sexueller Belästigung – gerade in Zeiten einer angespannten Arbeitsmarktsituation – häufig vermieden, weil sie das Arbeitsklima belasten bzw. sogar zur Versetzung oder Kündigung des Opfers durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber führen können.

      Um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu verbessern hat der Verein AÖF gemeinsam mit vielen anderen Fraueneinrichtungen die Kampagne „Ein Nein muss genügen!“ unterstützt und fordert  einerseits die Einführung des  § 205a StGB, der das Vornehmen des Beischlafs oder beischlafsähnlicher Handlungen ohne das Einverständnis der anderen Person unter Strafe stellt, auch wenn der Täter weder Gewalt noch gefährliche Drohungen einsetzt. Zum anderen setzt sich der Verein AÖF für eine Erweiterung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung ein, damit künftig körperliche Eingriffe in die sexuelle Integrität auch geahndet werden können, wenn zwar nicht die primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale das unmittelbare Ziel der Berührung sind, aber andere der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zurechenbare Körperpartien betroffen sind, wie beispielsweise die Oberschenkel oder das Gesäß. Diese Gesetzesänderungen sind nicht zuletzt deshalb geboten, weil sich die Regelung des Gleichbehandlungsgesetzes in puncto abschreckender Wirkung als unzureichend erwiesen hat, Österreich sich aber durch die Ratifikation der Istanbul-Konvention verpflichtet hat, wirksame Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt zu ergreifen.


      Rückfragehinweis:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      Tel.: 0664 793 07 89
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

      Hilfe rund um die Uhr und anonym: Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555
      Onlineberatung: Helpchat www.haltdergewalt.at

      Armut erschwert Frauen sich aus Gewaltbeziehung zu befreien


      Für immer mehr Frauen, die von Gewalt betroffen sind, wird das Ungleichgewicht zwischen hohen Mietpreisen und geringem Einkommen zum Hindernis in ihrem Weg aus der Gewalt. Vor allem für Alleinerzieherinnen und Migrantinnen ist die Situation am Arbeits- und Wohnungsmarkt denkbar schlecht. Sie zählen zu den besonders armutsgefährdeten Gruppen. In den letzten Jahren beobachten die österreichischen Frauenhäuser einen markanten Anstieg.


      Wohin nach dem Frauenhaus?

       „Wohin nach dem Frauenhaus?“ ist eine Frage, die für Frauenhäuser und ihre Bewohnerinnen immer schwieriger zu beantworten wird. Wenig Geld und der Mangel an leistbarem Wohnraum erschweren den Frauen, für sich und ihre Kinder ein sicheres Zuhause schaffen zu können. Private Mietwohnungen sind bei geringem Einkommen kaum zu bezahlen, schon das Aufbringen von Kaution und Provision ist für viele nicht zu schaffen. Geförderte Wohnungen haben oftmals eine lange Wartezeit oder die verlangten Eigenleistungen sind zu hoch.

      Die Frauenhäuser leisten tagtäglich Gewaltprävention, aber auch Armutsprävention. Sie unterstützen ihre Bewohnerinnen umfassend während des Aufenthaltes, insbesondere bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Sicherheit. Nicht immer kann ein leistbarer Wohnraum gefunden werden, dann wird nach Alternativen gesucht, beispielsweise ein Wohnplatz in einer anderen Einrichtung oder die Möglichkeit, bei Verwandten oder Bekannten vorübergehend wohnen zu können. Einige Frauen kehren aber auch wieder zum Gewalttäter zurück. Die ökonomische Abhängigkeit vom Gewalttäter ist oftmals ein Faktor für die Rückkehr.


      Fehlende und unzureichende Sozialleistungen: Kinderbetreuungsplätze, Mindestsicherung und Mindestpension

      Ökonomische Abhängigkeit vom Gewalttäter aufgrund von geringem Einkommen trifft berufstätige ebenso wie nichtberufstätige Frauen.
      Die Kombination aus unzureichenden Kinderbetreuungsangeboten und prekären Beschäftigungsverhältnissen, die durch niedrige Löhne, fehlende Absicherung durch Sozialversicherung, geringe arbeitsrechtliche Schutzrechte und Mangel an Dauer und Kontinuität gekennzeichnet sind, drängt auch berufstätige Frauen in die Armut. Am österreichischen Arbeitsmarkt ist das Phänomen „Working Poor“ längst angekommen, womit Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit gemeint ist. Alleinerzieherinnen und Migrantinnen sind stark davon betroffen– für sie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und vor allem zu existenzsichernden Löhnen besonders schwer.  

      Ein Missstand zeigt sich auch bei der Berechnung des Anspruchs auf Sozialleistungen wie der Mindestsicherung: Oftmals wird das Partnereinkommen berücksichtigt – obwohl die Antragstellerin vor ihrem gewalttätigen Partner ins Frauenhaus fliehen musste und es somit kein gemeinsames Haushaltseinkommen mehr gibt.

      Ältere Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreien wollen, haben es besonders schwer. Viele waren aufgrund so genannter Care-Arbeit, wie das Großziehen von Kindern oder die Pflege älterer Familienangehöriger, nicht (lange) am bezahlten Arbeitsmarkt tätig. Sie haben nur Anspruch auf die Mindestpension, die in der Höhe von 872,31 Euro im Monat keinen hohen Lebensstandard verspricht.

      Auch Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, und vor allem Nicht-EU-Bürgerinnen sehen sich mit besonderen Hürden konfrontiert. Sie haben in manchen Bundesländern wie in Niederösterreich nur verminderten Anspruch auf Mindestsicherung. In anderen Bundesländern ist der Bezug der Mindestsicherung zwar möglich, kann aber ebenso wie ein Einkommen unter dem ASVG-Richtsatz zum Verlust der Niederlassungsbewilligung führen.


      Dringend gefordert: Leistbarer Wohnraum und betreutes Wohnen sowie finanzielle Absicherung

      Aus Sicht der Frauenhäuser sind daher sowohl der Bund als auch die Länder gefordert, diese Missstände aufzuheben. Leistbarer Wohnraum muss ebenso geschaffen werden wie Voraussetzungen für eine finanzielle Absicherung.

      Die Frauenhäuser fordern einen Ausbau des so genannten Betreuten Wohnens in Übergangswohnungen (kurz: BEWO). Frauen und ihre Kinder können dabei nach ihrem Auszug aus dem Frauenhaus kostengünstig wohnen und werden weiter von den Frauenhausmitarbeiterinnen unterstützt. Darüber hinaus muss ein Kontingent an leistbaren Wohnungen, speziell zur Vergabe für Gewaltschutzeinrichtungen geschaffen werden.

      Denn die tägliche Erfahrung der Frauenhäuser zeigt: Ökonomische Abhängigkeit ist ein Nährboden für jede Form von Gewalt. Sie drängt Frauen in eine Gewaltbeziehung zurück oder hindert sie gleich aus dem Weg raus. 

      „Was wir in den letzten Jahren verstärkt beobachten müssen, sind enorme Schwierigkeiten, die viele Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt haben. Eine Wohnung zu finden, die sie bezahlen können, wird immer schwieriger“, berichtet Birgit Thaler-Haag, Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses und Obfrau des Vereins AÖF. 

      „Bei den Tagungen der Frauenhäuser ist die Armutsgefährdung seit einiger Zeit ein ständig wiederkehrendes Thema. Frauenhäuser in allen Bundesländern machen die Erfahrung, dass sie von Gewalt betroffene Frauen hart trifft. Der Internationale Frauentag ist mit seiner Geschichte ein wichtiger Anlass, um Verbesserungen für Frauen einzufordern“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.

       

      Rückfragehinweis:
      Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Telefon: +43 (1) 544 08 20
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


      Der Verein AÖF veranstaltet am 8. März 2015 in Kooperation mit der VHS Urania im Rahmen der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ einen interaktiven Themennachmittag zu Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche. Am 12. März 2015 ist der Verein AÖF auch bei der Solidaritätskundgebung für Frauen in Krisengebieten im Parlament vertreten. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.aoef.at 

      Europäisches Netzwerk WAVE reicht die Prozessbegleitung für den Future Policy Award 2014 als innovative und vorbildliche Maßnahme ein – und sie gewinnt!


      Wien/Genf, 15.10.2014 Gestern wurde die österreichische Prozessbegleitung mit dem Future Policy Award in Genf mit Silber ausgezeichnet. Der „Oscar für gute Gesetze“ würdigte 2014 politische Lösungen zur Beendigung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Die Prozessbegleitung überzeugte dabei als vorbildliche Unterstützung für Opfer von Gewalt bei Strafprozessen und Zivilprozessen. 

      Seit 2006 haben Opfer von Gewaltverbrechen in Österreich den rechtlichen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Betreuung und anwaltliche Vertretung im Strafverfahren und seit 2009 Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung im Zivilverfahren. Die Anzahl der Opfer, die die Prozessbegleitung in Anspruch nehmen, wächst stetig. 2013 waren es etwa 6.900.

      Das europäische Netzwerk gegen Gewalt an Frauen mit Sitz in Wien, WAVE (Women Against Violence Europe) wurde dazu eingeladen, innovative und vorbildliche Maßnahmen für den Future Policy Award einzureichen. WAVE reichte die Prozessbegleitung in Österreich ein.

      „Wir haben die Prozessbegleitung für den Award eingereicht, weil es ein wichtiges Gesetz ist, Opfer stärkt und zur Beendigung von Gewalt an Frauen und Mädchen beiträgt. Besonders auch für Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Gewalt betroffen sind, ermöglicht das Gesetz eine umfassende und professionelle Unterstützung sowohl in Strafprozessen als auch in Zivilprozessen. Die kostenlose Prozessbegleitung ist eine immens wichtige Maßnahme zum Schutz von Opfern von Gewalt und  bestärkt Frauen, vor Gericht zu gehen und ihre Rechte durchzusetzen. Umso wichtiger wäre es, dass es zu keinen Einsparungen in diesem Bereich kommt, und dass die juristische Prozessbegleitung auch für den Zivilprozess eingeführt wird“, betont Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin von WAVE und des Vereins AÖF.

      Das in Hamburg ansässige World Future Council vergibt den Future Policy Award seit 2009 jährlich, in diesem Jahr in Partnerschaft mit UN-Women und der Interparlamentarischen Union (IPU).

      „Der Future Policy Award würdigt Gesetze, die es uns erleichtern, das Richtige zu tun. Wir brauchen Gesetze für eine gerechte Welt, in der die Rechte zukünftiger Generationen geschützt werden“, unterstreicht Jakob von Uexküll, Gründer des World Future Council und des Alternativen Nobelpreises.

      Als Vertreterin von WAVE war Rosa Logar, Gründerin des Netzwerks und Vorstandsfrau von WAVE, bei der  Preisverleihung am 14. Oktober in Genf vertreten. Logar ist auch Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz Prozessbegleitungen durchführt.

      Eine Übersicht über alle Prozessbegleitungseinrichtungen in Österreich ist auf der Website des Justizministeriums angeführt: Übersicht
      Weiterführende Information zur Prozessbegleitung ist ebenfalls auf der Seite des Justizministeriums abrufbar: Information 

       

      Rückfragehinweis:
      WAVE – Women Against Violence Europe: Maria Rösslhumer: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / Mobil: 0664/793 07 89

      Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: Silvia Samhaber: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / Telefon: 01/544 08 20-23

      Politikerin aus tiefster feministischer Überzeugung – ein Leben lang

      „Bis zuletzt haben wir gehofft, dass Barbara Prammer die schreckliche Krebserkrankung überleben wird und weiter in unsere Mitte sein kann“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF. Aber am Samstag, den 2. August hat sie ihren bewundernswerten Kampf gegen die schwere Krankheit verloren und ist verstorben. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF und die assoziierten Frauenhäuser sind zutiefst betroffen und erschüttert über ihren Tod.
      „Mit dem Tod von Barbara  Prammer haben wir eine langjährige und treue Wegbegleiterin und unermüdliche Kämpferin im Ringen gegen Gewalt an Frauen und Kindern verloren“, bedauert Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins AÖF und Leiterin des Salzburger Frauenhauses.

      Ihre große Wertschätzung für die Frauenhäuser und die Arbeit des Vereins AÖF hat sie vor noch nicht langer Zeit öffentlich zum Ausdruck gebracht, als Festrednerin am 24. November 2013 anlässlich der Feier 35 Jahre Frauenhäuser, 25 Jahre Verein AÖF und 15 Jahre Frauenhelpline 0800 / 222 555. Ihre Laudatio und ihre berührenden Worte werden wir niemals vergessen.

      Barbara Prammer war eine bemerkenswerte Frau mit einer großen politischen Karriere. Der Politik und ihrer politischen Partei hat sie beinahe ihr ganzes Leben gewidmet und dank ihres politischen Geschicks und ihres unermüdlichen Wirkens hat sie es als einzige und erste Frau in Österreich geschafft, das zweithöchste politische Amt im Staat zu erreichen. Als Nationalratspräsidentin hat sie ihr politisches Können über viele Jahre hinweg und trotz vieler Schwierigkeiten zeigen und unter Beweis stellen können.
      Aber – und dafür danken wir ihr ganz besonders -  ihre gesamte politische Laufbahn war geprägt von einem unermüdlichen frauenpolitischen Engagement mit feministischer Überzeugung.  
      Schon als junge Politikerin und lange vor ihrem Amt als Frauenministerin hat sie sich stets für ein Ende der Gewalt an Frauen und Kindern eingesetzt und so war sie lange Jahre Vorsitzende des Linzer Frauenhauses in Oberösterreich (1999 bis 2005). Ein paar Jahre danach war sie es, die für eine gesetzliche Verankerung und somit für eine finanzielle Absicherung der Frauenhäuser in Oberösterreich gesorgt hat. Ein Finanzierungsmodell, das damals einzigartig war und noch immer als Vorbild in der Frauenhausbewegung gilt.
      Sie hat viele wichtige frauenpolitische Akzente gesetzt und sie hat vor allem die Arbeit von Johanna Dohnal unbeirrt weiter vorangetrieben. Als Frauenministerin war ihr auch die Implementierung des österreichischen Gewaltschutzgesetzes und die Errichtung von Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren ein großes Anliegen.
      Sie war es auch, die 1998 die österreichweite Frauenhelpline gegen Gewalt mit der kostenlosen Nummer 0800 / 222 555 ins Leben gerufen und einige Monate später im Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser etabliert hatte.

      Barbara Prammer bleibt eine unserer wichtigsten frauenpolitischen Vorbilder und wir werden sie als großartige und starke Frau, überzeugte Demokratin, Parlamentarierin und feministische Politikerin in unserer Erinnerung behalten.

       

      Rückfragehinweis:
      Mag.a Maria Rösslhumer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0664 / 79 307 89
      Mag.a Birgit Thaler-Haag, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0664 / 48 605 47

      Frauenhäuser begrüßen diesen wichtigen Meilenstein für den Schutz vor Gewalt an Frauen,  aber es ist noch viel zu tun...


      Am 1. August 2014 tritt das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die so genannte Istanbul Konvention, in Kraft. Sie ist somit das wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Die Istanbul Konvention hat zum Ziel, Gewalt an Frauen zu beenden. Dafür sieht sie umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz in zivil- und strafrechtlichen Verfahren vor. Sie beinhaltet 80 Artikel unterteilt in „Verhütung“, „Schutz“, „Strafverfolgung“ und „Ineinandergreifende politische Maßnahmen“.

      Bei den Verhandlungen zur Istanbul Konvention konnte Österreich wertvolle Erfahrungen einbringen. Durch die Gewaltschutzgesetze (BV/WW), die flächendeckende Einrichtung von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren und die bundesweite Frauenhelpline 0800 / 222 555,  die Einführung des Anti-Stalking Gesetzes, die Anerkennung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt als Gewaltmuster und nicht als Einzeltat im Paragraphen „Fortgesetzte Gewaltausübung“ und durch die Einführung der Prozessbegleitung und anderer Maßnahmen wurde Österreich Vorbild in Europa und international.
      „Diese internationale Anerkennung, darf uns nicht dazu verleiten, uns auszuruhen, denn auch in Österreich gibt es noch viel zu tun“, so die Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Salzburger Frauenhaus, Birgit Thaler-Haag.

      Auch bei uns ist jede fünfte Frau ab dem 16. Lebensjahr von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen, so die Studie von FRA (Fundamental Rights Agency) und auch bei uns scheuen Frauen davor zurück, Schläge durch den Ehemann oder eine Vergewaltigung durch den Freund anzuzeigen. Morde und Mordversuche an Frauen und ihren Kindern können nicht durch Wegweisungen alleine verhindert werden.  

      Es braucht viele weitere effiziente Maßnahmen und vor allem ein konsequentes koordiniertes Handeln, um Gewalt an Frauen und Kinder zu stoppen. Leider machen die Frauenhäuser immer wieder die traurige Erfahrung, dass Täter oft kaum zur Verantwortung gezogen werden und Opfer nicht ausreichend geschützt werden. Meist liegt die Ursache darin, dass vor allem im Justizbereich mangelndes Wissen und wenig Sensibilität über häusliche Gewalt vorherrscht.

      „Frauenhäuser fordern daher im Zusammenhang mit der Implementierung der Konvention verstärkt Bewusstseinsbildung und verpflichtende  Fort- und Weiterbildung  für RichterInnen, StaatsanwältInnen, GutachterInnen, DolmetscherInnen, FamiliengerichtshelferInnen und auch für SozialarbeiterInnen in der Kinder und Jugendhilfe“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF.

      Die Konvention betont auch den Schutz und die Unterstützung von Kindern, die Zeuginnen oder Zeugen von Gewalt wurden: Ihre Rechte und Bedürfnisse sind immer zu berücksichtigen und ihr Opferstatus gilt für alle Anwendungsbereiche der Konvention.
      Auch hier sehen die Frauenhäuser großen Handlungs- und Verbesserungsbedarf insbesondere bei der gemeinsamen Obsorge bzw. bei der Umsetzung der Kinderrechte im neuen Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz, welches am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist.  Frauenhäuser sind die einzig wirklichen Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Kinder.

      „Daher beobachten wir mit Sorge, dass trotz der neuen Obsorgeregelung in Fällen von häuslicher Gewalt, wo Kinder direkt betroffen sind, der gewaltbereite Elternteil nach der Scheidung die Obsorgerechte weiterhin behält und keine effektiven Maßnahmen zum Schutz der Kinder und zur Veränderung des gewalttätigen Verhaltens gesetzt werden", so Birgit Thaler-Haag.
      Auch der Wunsch der Kinder, die den gewaltausübenden Vater nicht sehen wollen, wird von Gericht oft nicht berücksichtigt. Leider stehen die Elternrechte vor den Kinderrechten!
      Österreich hat die Konvention bereits am 5. Juli 2013 ratifiziert. Nun gilt es, sie umzusetzen. „Wir hoffen sehr,  dass die Regierung diese langjährige Forderung seitens der Frauenhäuser ernst nimmt und wichtige Impulse setzen wird“, so Maria Rösslhumer.
      Die Konvention spricht von der Notwendigkeit einer umfassenden und koordinierten Politik zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt und verpflichtet die Staaten eine koordinierende Stelle zur Umsetzung der Maßnahmen der Konvention einzurichten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Es ist begrüßenswert, dass die Bundesministerin für Bildung und Frauen bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet hat, um an einem Nationalen Aktionsplan  gegen Gewalt an Frauen zu arbeiten.

      Die Konvention mit Erläuterungen finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes: Website BKA

      sowie auf der Website des Vereins AÖF: Website AÖF 

       

      Rückfragehinweis:
      Mag.a Maria Rösslhumer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0664 79 307 89
      Mag.a Birgit Thaler-Haag, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0664 48 605 47

      Nach Shitstorm-Attacke nun Morddrohungen gegen Bundesministerin Heinisch-Hosek
      Stellungnahme des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen


      Frauen „mitzumeinen“ ist eine Form von subtiler Diskriminierung. Morddrohungen gegenüber der Frauenministerin auszusprechen, weil sie auf diese Diskriminierung hinweist, ist ein öffentlicher Akt von Frauenverachtung. „Es braucht scheinbar nicht viel, um zu zeigen, was an frauenfeindlichen Tendenzen da ist!“, so Elisabeth Cinatl, Vereinsvorsitzende des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen.

      News:

      Austausch mit Justizministerin Alma Zadić

        Gestern waren unsere neuen Geschäftsführerinnen Alicja Świtoń und Maja Markanović-Riedl zum Kennenlernen und einem ersten Austausch mit Justizministerin Alma Zadić eingeladen. Wir bedanken uns für das spannende Gespräch und freuen uns...

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      Fachaustausch: "Krisen und ihre Auswirkungen auf Gewalt gegen Frauen und Fr…

      Im Rahmen des EU-Projekts "TRUST -  Standardisiert anwendbare Formen der Unterstützung und Instrumente in Krisensituationen" lud der Verein AÖF am 15. April 2024 zum Fachaustausch und zur Vernetzungsveranstaltung zum Thema...

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      AÖF am Podium bei Jubiläumstagung „Tatort Arbeitsplatz“

      Jubiläum 15 Jahre „Tatort Arbeitsplatz“: Gewalt in der Arbeitswelt als Spiegel unserer Gesellschaft und was wir dagegen tun können Die Gewerkschaften vida und GPA, die Arbeiterkammer (AK) Wien und der Weiße...

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      Neue Co-Geschäftsführung des Vereins AÖF

      Mit Jänner 2024 haben Maja Markanović-Riedl (rechts im Bild) und Alicja Świtoń gemeinsam die Geschäftsführung des AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser übernommen. Das gesamte Team des Vereins AÖF bedankt...

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      One Billion Rising Vienna 2024

      Auch 2024 ist der Verein AÖF wieder Teil von:  ONE BILLION RISING VIENNA 2024 RISE FOR FREEDOM – BE THE NEW WORLD Mittwoch, 14. Februar, 15:30, vor dem Österreichischen Parlament, Dr. Karl Renner-Ring...

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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 18.4.2024

      • 8

        Femizide

      • 20

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von