Opferschutzeinrichtungen klagen an:
Wegweisung reicht bei wiederholter Gewalt nicht aus!
Wien, 29. Mai 2012: „Mit großer Bestürzung und Trauer haben wir am Sonntag vom Tod von Berk erfahren, nachdem ihm sein Vater in den Kopf geschossen hat“, so Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und Rosa Logar von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
„Eine polizeiliche Wegweisung ist bei einem Täter, der wiederholt Gewalt ausübt und droht, nicht das geeignete Mittel. Die Staatsanwaltschaft hätte hier wie im Gesetz vorgesehen die Haft beantragen müssen, dann könnte Berk noch leben!“, klagt Rosa Logar an. Die wiederholte Gewalt und die Drohungen des Vaters waren den Behörden bekannt. „Laut Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN Frauenrechtskomitees müssen die Behörden die Opfer mit effektiven Maßnahmen schützen“, betont Logar.
Kinder sind bei Gewalt immer mitbetroffen
Dass bei Gewalt an Frauen in der Familie auch die Kinder gefährdet sind und zu potentiellen Opfern werden können, ist mittlerweile durch Forschung und Praxis bewiesen. „In Zeiten von Trennungen eskaliert oftmals die Gewalt, und Drohungen werden wahrgemacht. Doch diese bekannten Gefährlichkeitsfaktoren werden von der Strafjustiz oft nicht genügend ernst genommen“, kritisiert Logar. „Wir fordern, dass die Strafjustiz endlich entschlossen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Gewalt vorgeht, um solche schweren Gewalttaten und Morde im Familienkreis zu verhindern. Diese kommen nicht aus heiterem Himmel, sie werden oft sogar angekündigt – wenn wir die Alarmsignale nicht ernst nehmen, versagen wir im Schutz von Kindern wie Berk!“
Die Interventionsstelle Wien und der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser wie auch das Gewaltschutzzentrum in Niederösterreich fordern, dass die polizeiliche Wegweisung auf Orte wie Kindergärten und Schulen ausgeweitet wird. Und auch die gerichtlichen Schutzverfügungen bei Übertretung einer Wegweisung müssen rasche und effektive Sanktionen zur Folge haben und nicht mit langwierigen Exekutionsverfahren, die die Opfer führen müssen, geahndet werden.
Um Kinder und Frauen während und nach der Trennung vor Gewalt zu schützen, sind ebenso hinsichtlich der Obsorgeregelung effektive Maßnahmen zu treffen. „Obsorge und Besuchsrechte für Gefährder müssen sofort von Amts wegen ausgesetzt werden, sobald Gewalttätigkeit bekannt wird“, fordert daher Maria Rösslhumer. Gewaltausübende Väter sollen im Falle einer Scheidung oder Trennung keine gemeinsame Obsorge erhalten oder diese behalten.
Um den Schutz von Kindern zu verbessern, appelliert der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser auch bereits seit Jahren dafür, dass Institutionen wie Justiz, Polizei, Jugendamt, Medizin und Schule, die im beruflichen Alltag mit gewaltbetroffenen Menschen konfrontiert sind, über familiäre Gewalt und die Auswirkungen von Gewalt Bescheid wissen und diese anerkennen. Denn Kinder sind bei familiärer Gewalt immer mit betroffen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF,
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