• Warning: Undefined property: stdClass::$imglink in /homepages/46/d480442741/htdocs/aoefjomm5/modules/mod_uk_slideshow/tmpl/default.php on line 60

    Gewaltschutzgesetz

    Das Gewaltschutzgesetz (offiziell: Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie) ist ein zentrales Gesetz in Österreich zum Schutz von Menschen vor häuslicher und familiärer Gewalt. Es trat erstmals am 1. Mai 1997 in Kraft und bietet Betroffenen wichtige rechtliche Schutzmöglichkeiten. 

    Jede Person, die in Österreich lebt – unabhängig von Geschlecht, Staatsbürgerschaft oder rechtlichem Status – ist durch die Gewaltschutzbestimmungen geschützt.

     

    Kernbestandteile des Gewaltschutzgesetzes

    1. Polizeiliche Schutzmaßnahmen (§ 38a SPG)

    • Die Polizei kann Betretungs- und Annäherungsverbote aussprechen. Das bedeutet, dass die gewaltausübende Person die Wohnung nicht betreten und sich nicht näher als 100m an die betroffene Person heranbewegen darf.
      Diese Maßnahmen gelten in der Regel bis zu 2 Wochen, können aber durch gerichtliche Maßnahmen verlängert werden.

    2. Einstweilige gerichtliche Verfügungen

    Gerichte können auf Antrag verschiedene Einstweilige Verfügungen (EV) erlassen:

    • Schutz vor Gewalt in der Wohnung (§ 382b EO): gerichtliche Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung für bis zu 6 Monate.
    • Allgemeiner Schutz vor Gewalt (§ 382e EO): Verbot der gefährdenden Person, an bestimmten Orten zu erscheinen oder Kontakt aufzunehmen – meist bis zu 1 Jahr.
    • Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking-Schutz, § 382g EO): Verbot von Belästigung, Verfolgung, Verbreitung privater Daten oder anderem unerwünschten Kontakt.

    Diese gerichtlichen Schutzmaßnahmen können unabhängig von polizeilichen Maßnahmen beantragt werden.

    Das Gesetzt wurde über die Jahre in Teilbereichen immer wieder angepasst und erweitert:

    • Novellen 2000 und 2005: Interventionsstellen und Gewaltschutzdatei

      Bereits kurz nach dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 1997 wurden wichtige Änderungen vorgenommen, um den praktischen Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern.

      Mit der Novelle 2000 wurde das Gewaltschutzgesetz praxisnah weiterentwickelt: Das polizeiliche Betretungsverbot wurde präzisiert und erstmals eine gesetzliche Grundlage für Interventionsstellen geschaffen, die Gewaltbetroffene nach Polizeieinsätzen aktiv unterstützen.

      Mit der Novelle 2005 wurde die gesetzliche Basis für eine zentrale Gewaltschutzdatei geschaffen. Diese Datenbank ermöglicht es Sicherheitsbehörden bundesweit relevante Informationen über Gefährder und Gewaltschutzmaßnahmen zu nutzen.

    • Zweites Gewaltschutzgesetz 2009

      Das Zweite Gewaltschutzgesetz, das am 1. Juni 2009 in Kraft trat, brachte eine Reihe wichtiger Änderungen, um den Schutz von Gewaltbetroffenen zu verbessern, Strafbestände zu verschärfen und rechtliche Lücken zu schließen. 

      1. Verbesserter Opferschutz und erweiterte Schutzmaßnahmen

      • Die Geltungsdauer einstweiliger Verfügungen (z. B. gerichtliche Schutzanordnungen gegen Gewalttäter) wurde verlängert, was Betroffenen längerfristigen Schutz ermöglicht.
      • Der geschützte Personenkreis wurde ausgeweitet.
      • Psychosoziale Prozessbegleitung: Betroffene können jetzt auch in zivilrechtlichen Verfahren begleitend beraten und unterstützt werden.

      2. Strafrechtliche Verschärfungen

      • Im Strafgesetzbuch wurde der neue Straftatbestand der „fortgesetzten Gewaltausübung“ aufgenommen, um wiederholte Gewalt in Beziehungen besser erfassen zu können.
      • Die Strafrahmen für bestimmte Sexualdelikte wurden erhöht, und die Tilgungsfristen für einschlägige Verurteilungen verlängert; in besonders schweren Fällen kann die Tilgung sogar ausgeschlossen werden.
      • Maßnahmen zur Prävention für bereits bekannte Straftäterinnen und Straftäter wurden gestärkt. 

      3. Stärkung der Polizei- und Sicherheitsbefugnisse

      • Das polizeiliche Betretungs- und Wegweisungsverbots wurde verlängert – was die Polizei im akuten Schutzfall stärker handlungsfähig machte. 

      4. Opferrechte im Fokus

      • Die Rechte von Gewaltbetroffenen wurden insgesamt ausgebaut — sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren. Dazu zählen z. B. bessere Informations- und Beteiligungsrechte.
    • Novelle von 2013: Erweiterter Schutz für Kinder

      Im Jahr 2013 wurde das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) – das wichtigste Ausführungsgesetz des Gewaltschutzgesetzes – gezielt überarbeitet, um den Schutz von Kindern zu verbessern:

      • Ausweitung des Betretungsverbots auf Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, um Kindern auch außerhalb des privaten Wohnbereichs einen Schutzraum zu sichern.
      • Verpflichtende Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe, wenn minderjährige Kinder in einer häuslichen Gewaltlage betroffen sind, damit zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können.
      • Sanktionierung bei Missachtung der einstweiligen Verfügung, um die Durchsetzung dieser Schutzanordnungen zu verbessern.
    • Novelle von 2019: Annäherungsverbot und verpflichtende Gewaltpräventionsberatung

      Die Novelle von 2019 ist eine der umfangreichsten Reformen der Gewaltschutzregelungen der letzten Jahre. Sie betrifft viele Rechtsbereiche (SPG, Exekutionsrecht, Zivil- und Strafrecht, Melde- und Anzeigepflichten) und setzt neue Impulse im Opferschutz.

      1. Einführung des Annäherungsverbots

      • Neben dem bisherigen Betretungsverbot wurde ein personenbezogenes Annäherungsverbot eingeführt:
        Das bedeutet, dass sich eine gefährdende Person nicht nur von der Wohnung, sondern generell nicht mehr als 100 Meter an die gefährdete Person heranbewegen darf – egal wo sich diese aufhält.
        Das erhöht den Schutz insbesondere über den häuslichen Bereich hinaus.
      • Waffenverbot: In der Folge tritt bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot automatisch ein vorläufiges Waffenverbot in Kraft (Neuerung seit 2022).

       2. Pflicht zur Gewaltpräventionsberatung

      • Personen, denen ein Betretungs- und Annäherungsverbot auferlegt wurde, müssen innerhalb weniger Tage Kontakt zu einer Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen und an einer mindestens 6-stündigen Beratung teilnehmen. Ziel ist es, Wiederholungstaten zu verhindern und präventiv auf potenziell gefährliche Personen einzuwirken.

      3. Verbesserter Opferschutz im Straf- und Zivilrecht

      Durch die Novelle wurden rechte und Verfahren für Opfer gestärkt:

      • Verbesserter Schutz vor Gewalt auch bei Cybermobbing und Belästigung im Online-Bereich.
      • Verstärkte Möglichkeiten bei der Verjährung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei Minderjährigen.
      • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Fallkonferenzen
      • Ausbau von Opferschutz und Prävention: u. a. verpflichtende Datenübermittlung an Interventionsstellen und Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Hilfsorganisationen. 

      4. Einheitliche Melde- und Anzeigepflichten

      • Melde- und Anzeigeverpflichtungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen – z. B. im Gesundheits- und Sozialwesen – wurden vereinheitlicht und erweitert, um Gewaltdelikte frühzeitig zu erkennen und zu melden.

    Alle wichtigen Informationen zum Gewaltschutzgesetz finden sich auch nochmal leicht verständlich in der Gewaltschutzbroschüre des Gewaltschutzzentrums.

    Femizide & schwere Gewalt

    Stand: 17.04.2026  Weitere Infos

    • 7

      Femizide

    • 27

      Schwere Gewalt

      News:

      StoP-Lauf in Wien-Simmering: Sei dabei beim Lauf gegen Partnergewalt am 23.04.20…

        Am 23. April gehen wir gemeinsam auf die Straße. Laufe oder radle mit uns 3 km durch Simmering und setze ein Zeichen gegen Partnergewalt!Unser Lauf ist kein Wettbewerb, sondern ein Miteinander Das heißt: Wir achten aufeinander und warten auch zusammen...

      Weiterlesen

      MARVOW 2.0 stärkt Gewaltschutz für ältere Frauen – Einladung zum Online-Abschlus…

        MARVOW 2.0 stärkt Gewaltschutz für ältere Frauen – Einladung zum Online-Abschlussevent am 23. März 2026 Das europäische Projekt MARVOW 2.0 zeigt in seiner Abschlussveranstaltung, wie Schutz und Unterstützung für ältere Frauen...

      Weiterlesen

      Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 erreicht mehr Frauen

      Bild: AÖF/Lydia Mantler Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 erreicht mehr Frauen   Die Frauenhelpline verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg an Beratungen, der Bedarf bleibt weiterhin hoch. Immer mehr Frauen nutzen das kostenlose und...

      Weiterlesen

      Der AÖF zum 8. März 2026

      Der AÖF zum 8. März 2026 Am 8. März, dem Internationalen Frauentag und feministischen Kampftag, machen wir auf die anhaltende Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Trotz wichtiger Fortschritte ist der Schutz vor...

      Weiterlesen

      PA 26.02.2026: Man(n) kümmert sich – nicht nur zum Equal Care Day!

      Man(n) kümmert sich – nicht nur zum Equal Care Day! Presseinformation Man(n) kümmert sich – nicht nur zum Equal Care Day! Babytragen an Männer-Statuen: Anlässlich des internationalen Equal Care Day 2026 macht die...

      Weiterlesen