Gesetze zum Schutz vor Gewalt

      Mit dem sogenannten Gewaltschutzgesetz wurden rechtliche Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt geschaffen:

      Das erste Gewaltschutzgesetz (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, BGBl. Nr. 759/1996) ist am 1. Mai 1997 in Kraft getreten. Das Gesetz wurde 1999, 2002 und 2004 in Teilbereichen geändert und verbessert. Am 1. Juni 2009 trat das sogenannte Zweite Gewaltschutzgesetz in Kraft, das den Schutz für Opfer und ihre Unterstützung in weiten Teilen verbessert hat.

      Die letzte Novelle trat im Herbst 2013 in Kraft und setzte Maßnahmen zur Ausweitung des Schutzes von Gewalt betroffenen Kindern. Die Gesetze umfassen polizeilichen und zivilrechtlichen Schutz, strafrechtliche Maßnahmen sowie Opferrechte. Schutz vor Gewalt erhält jede Person, die sich in Österreich aufhält, unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft.

      News:

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      AÖF beim MQ Sommerbühne Talk über häusliche Gewalt gegen (junge) Frauen

      Anfang August war unsere Geschäftsführerin Maria Rösslhumer zu Gästin beim MQ SOMMERBÜHNE Talk unter dem Titel "Weil ich ein Mädchen bin – Muster, Mythen, Märchen rund um häusliche Gewalt gegen...

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      Die Sommernachtskomödie Rosenburg hat für Ihre Spendenaktion 2023 den AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser als begünstigte Organisation ausgewählt. Die Scheckübergabe von 10.000 Euro – der Gesamterlös der Vorpremiere –...

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      Neues Frauenhaus im Tiroler Oberland eröffnet

      Seit Anfang Mai hat das Frauenhaus Tirol einen weiteren Standort im Oberland mit fünf Plätzen für von Gewalt bedrohte Frauen und sieben Plätzen für Kinder. Die fünf Wohneinheiten im neuen...

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      Femizide und Mordversuche 2023

      Details siehe hier.

      Stand: 25.9.2023

      • 17

        Femizide

      • 35

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

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