Polizei

      Wenn Ihnen oder Ihrem Kind akute Gefahr droht, sollten Sie die Polizei unter der Notrufnummer 133 oder 112 (Euronotruf) um Hilfe rufen.

      Der Notruf:

      • ist gebührenfrei,
      • funktioniert in jedem Netz, auch ohne Guthaben und
      • kann auch bei eingeschalteter Tastensperre und ohne SIM-Karte gewählt werden.

      Haben Sie Grund zur Annahme, dass es innerhalb Ihrer Wohnung zu Übergriffen kommen kann, kontrollieren Sie vorsorglich, ob der Empfang Ihres Handys in allen Räumen der Wohnung (etwa auch im Bad oder WC) funktioniert. Machen Sie Ihre Kinder (altersentsprechend) mit dem Notruf vertraut.

      Wenn Sie wissen, dass der Gewalttäter Zugang zu Schusswaffen oder Sie schon einmal mit einer anderen Waffe (beispielsweise mit einem Messer) bedroht hat, teilen Sie das der Polizei unverzüglich mit.

      Je nach Situation und Größe der Gefahr haben die Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit,

      • eine Wegweisung aus der Wohnung/ein Betretungsverbot auszusprechen,
      • eine Anzeige aufzunehmen (dazu sind sie immer dann verpflichtet, wenn es zu einer strafbaren Handlung, wie beispielsweise einer Körperverletzung oder einer Vergewaltigung gekommen ist – auch wenn der Täter noch nicht bekannt ist!) oder
      • die gewalttätige Person in Haft zu nehmen.

      Seit 1997 ist in Österreich das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Es ermächtigt die Polizei, einen Gefährder aus der Wohnung, in der die gefährdete Person lebt, wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Der damit verwirklichte Grundsatz „Wer schlägt, der geht" ermöglicht der gefährdeten Person in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

      Nähere Informationen über das Gewaltschutzgesetz, die Wegweisung und das Betretungsverbot sowie zur Einstweiligen Verfügung finden Sie auf unserer Website im Bereich „Gesetze“.

      News:

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      Femizide und Mordversuche 2023

      Details siehe hier.

      Stand: 11.9.2023

      • 17

        Femizide

      • 34

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

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