Home Sweet Home vermittelt eine Vorstellung über 40 Jahre Frauenhausarbeit
Wien, 11. Dezember 2018. Weil für viele Frauen und Kinder ihr eigenes Zuhause der gefährlichste Ort ist, engagiert sich die Frauenhausbewegung in Österreich seit nunmehr 40 Jahren – mit keinem Ende in Sicht. Die Filmdoku Home Sweet Home gibt den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser ebenso wie den schutzsuchenden Frauen und deren Kindern den Raum, um ihre Geschichten zu erzählen.
Jeder DVD-Kauf unterstützt die Arbeit der Frauenhäuser in doppelter Hinsicht: im Ausdruck der Solidarität und durch den Erlös: DVD á € 15 im Online-Shop des AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser zu bestellen.
40 Jahre österreichische Frauenhausbewegung
Das Ausmaß der Gewalt an Frauen ist auch nach 40 Jahren Frauenhausarbeit alarmierend hoch und bei Frauenmorden ist Österreich Schlusslicht in Europa > Statistik November 2018. Auch die #metoo Debatte hat gezeigt, dass die Dunkelziffer bei Gewalt noch viel größer ist als angenommen. Hintergrund sind traditionelle Rollenbilder und Stereotypien und noch tief verwurzelte patriarchale Strukturen in unserer Gesellschaft. Daher sind Frauenhäuser immer noch eine wichtige Hilfs- und Schutzeinrichtung, ja sie sind lebensrettend für viele Frauen und deren Kinder. 2017 waren es 3341 Frauen und Kinder, die Zuflucht und Schutz gesucht haben. Frauenhäuser stärken und unterstützen die BewohnerInnen auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben.
Mutige Frauen setzen sich daher seit Jahrzehnten für andere Mädchen, Frauen und für deren Kinder ein. Anlässlich des Jubiläums 40 Jahre Frauenhausbewegung in Österreich beauftragte der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser die Filmemacherin und Regisseurin Susanne Riegler (Foto) mit der Dokumentation dieses Engagements.
Über Home Sweet Home
Der Film verschafft nicht nur einen Rückblick bis 1978, sondern zeigt vor allem die gesellschaftspolitische Dimension der Frauenhausarbeit für die Zukunft auf. Er beschreibt die Entwicklung, Bedeutung und Vielfalt der Frauenhäuser, in städtischen wie auch in ländlichen Gebieten.
Im Fokus stehen die Geschichten der Frauen und Kinder. Für sie beginnt in dem Moment, in dem sie Zuflucht und Schutz in einem Frauenhaus suchen, oft ein komplett neues Leben – ein Leben, das mit Hilfe der Frauenhausmitarbeiterinnen auf ein neues Fundament gestellt wird und zwar nicht nur materiell. Diesen enormen Kraftakt beiderseits, der nach außen hin praktisch nicht wahrgenommen wird, will der Film fassbar und begreifbar machen.
TRAILER Home Sweet Home auf Youtube
FILM Home Sweet Home auf YouTube
Fakten
Dokumentarfilm, Ö 2018, HD, 16:9, Länge: 46 min.
Regie und Konzept: Susanne Riegler
Schnitt: Edith Bachkönig
Sprecherin: Andrea Eckert
Musik: Melissa Coleman/Monika Lang
Produktion: Susanne Riegler
Rückfragehinweis
Mag.a Maria Rösslhumer,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 0664 793 07 89
Presseinformation
Gewaltfreier Advent für Frauen und Mädchen
2018 bietet der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) wieder den Online-Veranstaltungskalender für ganz Österreich zur internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ von 25.11. bis 10.12.2018 an.
6.11.2018. Gewalt an Frauen findet an 365 Tagen im Jahr statt – überall auf dieser Welt. Frauen werden misshandelt und gedemütigt. Sie werden von Bildung, finanziellen Ressourcen u Mitbestimmung ausgeschlossen. Oft riskieren sie darüber hinaus ihr Leben, wenn sie eigene Entscheidungen treffen wollen. In Österreich ist jede fünfte Frau – 20 Prozent der Frauen – ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt.[1] Jede 3. Frau musste eine Form von sexueller Belästigung erfahren und jede 7. Frau ist von Stalking betroffen. Allein im Jahr 2017 suchten 3.341 Frauen und deren Kinder Schutz und Zuflucht in einem der österreichischen Frauenhäuser.
Als Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert der 25. November an die brutale Ermordung der drei Schwestern Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal. Diese wurden an diesem Tag im Jahr 1960 nach monatelanger Verfolgung und Folter durch den dominikanischen Geheimdienst getötet. Auf der ganzen Welt nützen Fraueninitiativen seitdem den Zeitraum vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember, um auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam zu machen. Österreich nimmt seit 1992 an der Kampagne teil.
Veranstaltungskalender für die 16 Tage gegen Gewalt
Für alle österreichischen Initiativen und Veranstaltungen in diesem Zeitraum bietet der Verein AÖF auch 2018 wieder den Online-Veranstaltungskalender für die 16 Tage gegen Gewalt an, abrufbar unter www.aoef.at à Projekte à 16 Tage gegen Gewalt à Veranstaltungskalender (direkter Link).
Planen Sie auch eine Veranstaltung im Rahmen der 16 Tage?
- Wenn Ihre Veranstaltung in den Online-Kalender aufgenommen werden soll, schicken Sie uns Ihre Veranstaltungstermine. Wir laden alle Vereine, Organisationen und Initiativen ein, die ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzen möchten.
- Veranstaltungstermine schicken Sie bitte unter der Angabe von Titel, Datum, Uhrzeit, Ort, Kosten/Eintritt, Kurzbeschreibung und Link (siehe auch Formblatt anbei) an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Der Event-Kalender ist auf Facebook vertreten: „16 Tage“ auf Facebook – folgen, liken und teilen Sie uns! #16TagegegenGewalt #esistnichtallesrosarot - Gerne fügen wir auch Ihre Facebook-Events zu den 16 Tagen gegen Gewalt hinzu.
Werte MedienvertreterInnen: Mediale Verstärkung durch Ihre Berichterstattung zur „16 Tage“- Kampagne und den Veranstaltungen ist wichtig und unterstützt unseren Einsatz gegen Gewalt enorm.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Ihre Veranstaltungsankündigungen freuen wir uns – #16TagegegenGewalt!
Online-Kalender auf aoef.at
[1] Quelle: Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, 2014: http://fra.europa.eu/de/publications-and-resources/data-and-maps/gewalt-gegen-frauen-eine-eu-weite-erhebung
Kontakt:
Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89

Presseinformation
„Gewaltig daneben“. Fachtagung zu Gewalt im Job, im Netz und zu Hause
25.10.2018. Am 30.10.2018 findet die 2. gemeinsame Tagung vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF mit der Gewerkschaft Vida statt. Dabei wird unter anderem der Zusammenhang von häuslicher Gewalt an Frauen und am Arbeitsplatz erörtert werden.
Da jede fünfte Frau in Österreich mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von häuslicher Gewalt wird und somit auch berufstätige Frauen von Gewalt betroffen sind, ist es wichtig, möglichst alle Betriebe und Unternehmen über Gewalt an Frauen und die Auswirkungen der Gewalt zu informieren.
„Kolleginnen, Mitarbeiterinnen, Lehrlinge, Praktikantinnen, Kundinnen, Klientinnen, Patientinnen oder sogar Frauen auf Leitungsebene können von dieser Gewalt betroffen sein, daher ist es für Betriebe wichtig, eine klare Haltung gegen jede Form von Gewalt einzunehmen, Gewalt zu erkennen und sich ein Wissen über Hilfe und Hilfsangebote anzueignen", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von weiterer und womöglich schwererer Gewalt.
Darüber hinaus lohnt es sich in die Sicherheit von Frauen zu investieren, denn die volkswirtschaftlichen Kosten sind für Österreich jährlich enorm hoch (3,7 Milliarden Euro). Je mehr die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in die Verhinderung von familiärer Gewalt und Gewalt an Frauen und Kinder investiert, desto geringer sind die Folgekosten der Gewalt und desto eher kann das hohe Ausmaß der Gewalt an Frauen und Kinder reduziert werden.
Bei dieser Tagung haben Sie auch die Möglichkeit den neuen Film „Home Sweet Home“ 40 Jahre Frauenhausbewegung in Österreich am 30. Oktober am Nachmittag um 15:35 Uhr zu sehen.
Kontakt: Mag.a Maria Rösslhumer, Tel: 0664 793 0789,
Hilfe bei Gewalt: Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800/222 555
Ort: ÖGB- und Gewerkschaftshaus Catamaran
Großer Saal (Veranstaltungssaal Wilhelmine Moik)
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Zeit: 9:30-15:00 Uhr
Programm finden Sie im Anhang
Anmeldung:
Tel: 01/53444 79032
www.vida.at

Presseinformation
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) kritisiert das geplante Computerprogramm der Regierung für das AMS zu Betreuungszeit und Fördergeld – es diskriminiert Frauen, Mütter, Alleinerzieherinnen und viele mehr.
19.10.2018. Ab 2020 plant die türkis-blaue Regierung ein Computerprogramm, das über einen Algorithmus (mit-)entscheidet, wer vom AMS Betreuungszeit und Fördergelder erhält und wer nicht. Menschen sollen dabei in drei Kategorien eingeteilt werden: In jene mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen. Die Einteilung soll über eine Punktevergabe erfolgen. Für persönliche Merkmale wie weibliches Geschlecht, gesundheitliche Beeinträchtigung oder Herkunft aus einem Drittstaat gibt es Punkteabzug mit gravierenden Folgen: Je weniger Punkte eine Person erhält, desto weniger wird sie gefördert.
Nicht umsonst schlagen ExpertInnen der TU und der WU Wien sowie der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit Alarm: Die Einführung des Algorithmus gibt vor, Objektivität in die Entscheidungsabläufe zu integrieren. Tatsächlich wird jedoch systematische und strukturelle Diskriminierung noch weiter einzementiert.
Die Programmierung des AMS-Algorithmus ist aus der Sicht von Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, aus mindestens drei Gründen diskriminierend und hochproblematisch:
Erstens wird unterstellt, dass es sich beispielsweise bei Frauen oder Alleinerziehenden um eine homogene Bevölkerungsgruppe handelt. Alleine fürs Frausein gibt es Minuspunkte im Algorithmus! Eine weitere Diskriminierung findet über die Einschätzung von Betreuungspflichten statt: Für eine Frau gibt es Punkteabzug für Betreuungspflichten, für einen Mann nicht.
Zweitens findet kein Ausgleich sozialer Ungleichheit und Ungerechtigkeit statt: Statt einer arbeitssuchenden Person aus Kategorie 3 mehr Fördergelder und Betreuungszeit zuzuteilen, um die strukturelle Ungleichheit auszutarieren, wird dieser Mensch gleich aufgegeben. Ein Mehr an diesen Zuwendungen käme nur Personen aus Kategorie 1 und 2 zu. Die Starken werden also weiter gestärkt und die Schwachen noch mehr geschwächt. Wer es besonders schwer hat – der oder die bekommt absurderweise weniger statt mehr. Chancenausgleich sieht anders aus.
Drittens ist anzunehmen, dass das Programm nicht fehlerfrei arbeiten wird. Aus Sicht von ExpertInnen werden 15-20% der Personen falsch eingeteilt, das wären derzeit beispielsweise 50.000 Personen. Diese Fehlbeurteilung hätte massive Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Situation der Arbeitssuchenden sowie ihrer Familien (inklusive Kinder).
Der AMS-Algorithmus muss somit aus unserer Sicht als frauen- und menschenverachtend sowie diskriminierend eingestuft werden. Er fördert Rassismus, Sexismus und Altersdiskriminierung. Eine Nutzung des Programms ab 2020 ist daher in aller Entschiedenheit abzulehnen und wir appellieren an die Regierung, dieses Programm nicht einzuführen!
Kontakt:
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at

Presseinformation
Sexueller Missbrauch ist Gewalt und niemals eine „Liebesaffäre“
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist empört über die Bagatellisierung von schweren Übergriffen durch einen hohen Würdenträger der katholischen Kirche.
7.5.2018. Laut aktuellen Medienberichten (APA, Der Standard, Kurier, Ö1-Morgenjournal, Spiegel und viele mehr) wurde ein damals 13-jähriges Mädchen ab 1990 in einem Erziehungsheim in Hollabrunn und angeblich ab 1994 von dem dort tätigen Kaplan über Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen genötigt und zweimal geschwängert. Während der ersten Schwangerschaft im Alter von 16 Jahren soll die junge Frau überdies von einer Kloster-schwester schwer misshandelt worden sein, um die Schwangerschaft abzubrechen. Als ihre daraufhin zu früh geborenen Zwillinge dennoch überlebten, wurde die Frau nach diesem langen Martyrium auch noch genötigt, ihre Kinder zur Adoption freizugeben. Der von der Klosterleitung informierte Kardinal Christoph Schönborn soll nach ihren Angaben angeordnet haben, dass ihr die Kinder weggenommen werden sollen. Überdies habe er ihr unterstellt, sie hätte den Kaplan verführt. Nachdem dieser Skandal aufgedeckt werden konnte, bezeichnete er aktuell dieses sexuelle Abhängigkeitsverhältnis als „Affäre“ oder „problematische Beziehung“ die ohne jede strafrechtliche Relevanz sei. Nach alldem was diese Frau durchgemacht hat, muss man die angeführten Äußerungen als grausam und zynisch bezeichnen.
Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses
Wir sind zutiefst erschüttert über diese kolportierte Verharmlosung sexueller Übergriffe durch das Oberhaupt der katholischen Kirche in Österreich. Der vorgeworfene sexuelle Missbrauch dürfte noch dazu im Kontext eines Autoritätsverhältnisses stattgefunden haben. Durch Machtmissbrauch und Drohungen werden Kinder und Jugendliche in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und zum Schweigen gebracht. Sexueller Missbrauch kann schwere bleibende psychische Schäden verursachen und ist gerichtlich strafbar.
Als sexueller Missbrauch von Unmündigen werden in Österreich vorsätzliche sexuelle Handlungen mit oder an unmündigen Personen, also Kindern unter 14 Jahren, bezeichnet. Diese sind gemäß den Paragraphen 206 und 207 des österreichischen Strafgesetzbuches strafbar. § 212 StGB stellt Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses unter Strafe. Demnach ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person, eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt.
Forderung nach vollständiger Aufklärung
Erschütternd und skandalös ist auch die von der betroffenen Frau geschilderte unfreiwillige Eizellenabnahme, die angeblich an ihr und offensichtlich bei mehreren Klosterschülerinnen vorgenommen wurde. Hier handelt es sich um Körperverletzung und sexuelle Gewalt an jungen Frauen.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert die Zuständigen auf, für eine vollständige Aufklärung zu sorgen, die TäterInnen je nach Möglichkeit strafrechtlich oder zumindest disziplinarrecht lich zur Verantwortung zu ziehen, insbesondere auch all jene Personen, die an der medizinischen Ausbeutung der jungen Mädchen mitgewirkt haben. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass die betroffene Frau keine Almosen, sondern eine angemessene Entschädigungsleistung erhält.
Kontakt:
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
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