
Presseinformation
Kitzbüheler Familienmord: Wann endlich wird in effektive Prävention investiert?
Der fünffache Mord in Kitzbühel „schreit“ einmal mehr nach effektiveren Maßnahmen, wie es die Istanbul-Konvention vorsieht, so der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Wien, 8.10.2019. Vergangenes Wochenende wurde erneut ein schreckliches Gewaltverbrechen innerhalb der Familie begangen – ein 25-jähriger Mann aus Kitzbühel ermordete seine 19-jährige Ex-Freundin sowie deren Eltern, Bruder und ihren neuen Freund. „Damit zählen wir seit Beginn des Jahres 2019 schon 17 Frauen, die durch den (Ex-)Partner oder von einem anderen Familienmitglied getötet wurden. Seit dem Jahr 2014 hat sich die Zahl der Frauenmorde in Österreich von 19 auf 41 im Jahr 2018 verdoppelt, was europaweit den traurigen Spitzenwert darstellte“ mahnt Maria Rösslhumer, AÖF-Geschäftsführerin.
Trennung ist die gefährlichste Zeit für Frauen
Gewalttäter greifen oft zu Waffen und töten Frauen, wenn diese sich (endlich) von ihren Peinigern trennen wollen. Aber viele Frauen und auch Angehörige von betroffenen Frauen sind oft hilflos und fühlen sich in dieser Situation alleingelassen. Viele kennen auch keine Beratungsstellen oder die Frauenhelpline 0800 222 555 – insbesondere in ländlicheren Regionen. Morde und Mordversuche effektiv zu bekämpfen, erfordert sich der Gründe bewusst zu werden. Eine Hauptursache bei schwerer Gewalt und Morden an Frauen ist die nach wie vor existierende gesellschaftliche Machtungleichheit der Geschlechter und die Verbreitung von Geschlechterstereotypen.1 Patriarchales Anspruchsdenken gegenüber Frauen, das Nicht-Umgehen-Können mit Zurückweisung sowie fehlende Bewältigungsstrategien in Konflikt- und Trennungssituationen verursachen eine gesenkte Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt an Frauen.
Statt Populismus dringend effektivere Präventionsmaßnahmen
„Ein höherer Strafrahmen und verpflichtende Anzeigen, wie es das kürzlich beschlossene‚ 3. Gewaltschutzgesetz‘ der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung vorsieht, sind wirkungslos. Sie machen Tote nicht mehr lebendig. Täter denken vor der Tat nicht über die potentielle Höhe der Strafe nach und eine Anzeigepflicht nimmt den betroffenen Frauen deren Entscheidungsfreiheit“, so Maria Rösslhumer.
Stattdessen benötigen wir viel mehr Budget für sinnvolle Präventionsmaßnahmen – angesichts der hohen Folgekosten von Gewalttaten sind das 210 Millionen pro Jahr. Wir fordern:
• Dauerhafte (nicht nur einmal, sondern jährlich) laufende öffentlichkeitswirksame und flächendeckende Bewusstseinskampagnen über Warnzeichen einer Gewaltbeziehung, Täterstrategien und Konfliktbewältigung – angefangen von Kindergarten und Schule bis hin zu allen Ausbildungsstätten und Freizeitangeboten.
• Eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen, inkl. lückenloser Ermittlungen und Beweisführung sowie bei Vorliegen von Haftgründen auch die Anwendung der U-Haft. Nur eine Anzeige auf freiem Fuß ermöglicht es Tätern, weitere Taten – wie die Ermordung der betroffenen Frau – zu planen. Für Betroffene ist es die gefährlichste Zeit, wenn sie sich trennen und aus Gewaltbeziehungen befreien wollen.
• Statt einer populistischen und sinnlosen Verschärfung des Strafrechts muss endlich in die Prävention investiert werden. Einmal mehr fordern wir daher, dass Österreich die schon 2013 ratifizierte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – endlich umsetzt. Mit der Unterzeichnung hat Österreich sich verpflichtet, die Maßnahmen der Konvention um alle Formen der Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen, anzuwenden.
• Darüber hinaus muss in jedem Haushalt, in allen Behörden und Gesundheitseinrichtungen, aber auch in Geschäften, bei FriseurInnen und in Unternehmen die Nummer der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 aufliegen, damit betroffene Frauen und ihr Umfeld wissen, wohin sie sich bei Gewalt und Trennung von einem Gewalttäter wenden können.
1 Quelle: Globale Studie der Vereinten Nationen zu Tötungsdelikten (2019): https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at


Pressemitteilung
Gewalt im häuslichen und öffentlichen Bereich wirkungsvoll verhindern!
Gewaltschutzexpertinnen rufen anlässlich des schrecklichen Mordes an einem 8-jährigen Buben am Frankfurter Hauptbahnhof die österreichische Regierung dazu auf, in allen Bundesländern umgehend Multi-institutionelle Kommissionen zur Prävention von Gewalt im häuslichen und öffentlichen Bereich einzurichten.
Wien, 2.8.2019. Mit großer Bestürzung und Trauer verfolgen wir die schrecklichen Gewalttaten und den Mord an dem 8-jährigen Buben am Frankfurter Bahnhof. Unser tiefes Beileid gilt der Mutter und der Familie der Betroffenen. Vorgestern wurde bekannt, dass es einen Hintergrund von häuslicher Gewalt gibt. Erst vorige Woche hatte der Täter seine Familie und eine Nachbarin eingesperrt und mit dem Messer bedroht. Wie die Züricher Polizei vorgestern bei der Pressekonferenz bekannt gab, sei die Öffentlichkeit nicht gewarnt worden, weil man keine Gefahr für die Allgemeinheit gesehen hätte.
Als langjährige Gewaltschutzexpertinnen sind wir darüber sehr bestürzt, denn „Gewalttaten werden immer noch unterschätzt und verharmlost, auch in Österreich, speziell wenn sie im häuslichen Bereich verübt werden“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle. „Es wird auch immer wieder übersehen, dass viele Täter, die im häuslichen Bereich Gewalt ausüben auch allgemein aggressiv sind und für Personen im Umfeld und in der Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen. Dies zeigen die Erfahrungen der Gewaltschutzeinrichtungen.“
„Gewalttätiges Verhalten – ob durch eine psychische Erkrankung verursacht oder nicht – verschwindet nicht einfach, Gewalt schlägt zu und wir wissen nie genau wann und wo, daher ist größte Wachsamkeit geboten“, warnt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.
Als Gewaltschutzexpertinnen der Wiener Interventionsstelle und des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser rufen wir die österreichische Bundesregierung dringend auf, in allen Bundesländern Multi-institutionelle Kommissionen zur Prävention von Gewalt einzurichten, die sich in Akutfällen rasch damit beschäftigen, Gewalttäter zu stoppen. Und zwar nicht erst dann, wenn Gewalt eskaliert ist, sondern im Vorfeld. Dies ist notwendig um Menschen zu schützen und Menschenleben zu retten.
Opferschutzeinrichtungen wie die Wiener Interventionsstelle und die autonomen Frauenhäuser können allgemein und im Einzelfall wichtige Hinweise geben, doch müssen sie von den Behörden auch gehört werden. Setzen wir uns gemeinsam und verstärkt dafür ein, jede Form der Gewalt zu verhindern, im privaten wie im öffentlichen Bereich!
Kontakte:
Rosa Logar, MA
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Tel: 0664 311 94 58
www.interventionsstelle-wien.at
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at

Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at

Pressemitteilung
Die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 sollte überall in Österreich bekannt sein
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist entsetzt über den Mord an einer Frau durch ihren 14jährigen Sohn in Kirchschlag in Niederösterreich.
Wien, 24.7.2019. Es ist bereits der 14. Mord an einer Frau durch den eigenen Partner oder durch ein männliches Familienmitglied im heurigen Jahr. Wir wissen noch wenig Hintergründe, warum es dazu kommen konnte. Wir wissen aber laut einer EU-Studie aus dem Jahr 2014, dass nur jede 5. Frau weiss, wohin sie sich bei häuslicher Gewalt wenden kann.
Wir nehmen daher dieses Gewaltverbrechen wieder einmal zum Anlass, um auf die telefonische Beratungsstelle der Frauenhelpline aufmerksam zu machen. Die Nummer der Frauenhelpline 0800 222 555 ist kostenlos, anonym, täglich und rund um die Uhr erreichbar – siehe www.frauenhelpline.at. Bei den Beraterinnen handelt es sich um ein professionelles Team von Sozialarbeiterinnen und langjährigen Expertinnen aus dem Gewaltschutzbereich. Beratungen in mehreren Fremdsprachen werden ebenfalls angeboten.
Es wenden sich nicht selten auch Mütter an die Frauenhelpline, die von ihren eigenen heranwachsenden Söhnen (oder ab und zu auch von Töchtern) misshandelt werden. Dieses Thema ist oft noch ein großes Tabu und der Umgang damit ist ganz besonders schwierig für Eltern. Umso wichtiger ist es, über diese Problematik frühzeitig zu sprechen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nummer der Frauenhelpline 0800 222 555 sollte überall aufliegen
Wir fordern seit Jahren, dass die bundesweite Nummer 0800 222 555 in allen Haushalten aufliegen soll, damit jede betroffene Person, insbesondere jede Frau und jedes Mädchen, dieses Beratungsangebot in Anspruch nehmen kann. Aber auch Personen aus dem Umfeld der Betroffenen können sich an die Frauenhelpline wenden und sich Rat und Unterstützung bei Verdacht auf Gewalt in der Umgebung zu holen.
Die Nummer sollte aber nicht nur in den Haushalten aufliegen und sichtbar sein. Darüber hinaus sollte sie auch bei allen FriseurInnen, in allen Supermärkten, Geschäften, Modegeschäften, bei allen niedergelassenen ÄrztInnen, in Spitälern, in Kinderbetreuungseinrichtungen, bei TherapeutInnen, bei allen staatlichen Behörden, dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe, bei Polizeikommissariaten, bei allen Gerichten, bei Gemeinde- und Bezirksämtern, in allen Arbeitsplätzen, bei allen BetriebsrätInnen und PersonalmanagerInnen, in Schulen und Bildungseinrichtungen etc., aufliegen. Informationsmaterialien (Flyer, Karten, Plakate) zur Frauenhelpline können per E-Mail an
Gewaltpräventionsarbeit und Bewusstseinsbildung
Aber auch Kinder und Jugendliche benötigen Hilfe – vor allem besonders auffällige und gewaltbereite Jugendliche benötigen spezielle, verstärkte und möglichst frühzeitige Unterstützung. Daher sollte Gewaltpräventionsarbeit und Bewusstseinsbildung bundesweit in allen Schulen und Jugendeinrichtungen, aber auch Lehrlingseinrichtungen, Berufsschulen angeboten werden und stattfinden.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser bietet seit Jahren – gemeinsam mit MitarbeiterInnen aus den Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren, Männerberatungsstellen, der Bundesjugendvertretung und dem Verein Poika – Gewaltpräventionsworkshops in Schulen, Jugendorganisationen und Lehrlingseinrichtungen an. Außerdem bieten wir Seminare für LehrerInnen und für alle Berufsgruppen an, die sich vertiefendes Wissen über häusliche Gewalt aneignen wollen.
Auf den Webseiten des Verein AÖF und der Frauenhelpline erhalten Sie auch Informationen über die Frauenhäuser in allen Bundesländern, regionale Beratungsstellen und weitere Hilfseinrichtungen – siehe www.aoef.at und www.frauenhelpline.at.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at


Pressemitteilung
Eine „Toolbox“ und der Wunsch nach einer österreichweiten „Koordinierungsstelle“ zur Stärkung und Implementierung von Opferschutzeinrichtungen (OSG) in den Spitälern
Wien, 19. Juli 2019. Das Institut Gesundheit Österreich GmbH erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz derzeit gemeinsam mit ExpertInnen aus dem Opferschutzbereich und Gesundheitswesen eine Toolbox zur Unterstützung der Implementierung von Opferschutzgruppen in öffentlichen und privaten Spitälern, die seit 2011 bundesgesetzlich im Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) und in diversen Landesgesetzen KAG1 vorgesehen sind.
Einige Krankenanstalten in Österreich haben Opferschutzgruppen bereits erfolgreich implementiert, aber in vielen Spitälern besteht Nachholbedarf, um eine flächendeckende Implementierung für alle Betroffenen von häuslicher Gewalt zu gewährleisten. Und zwar analog zu den Kinderschutzgruppen, die sich sehr bewährt haben.
Die Mitglieder der Opferschutzgruppen sind dafür verantwortlich, sich umfassendes Wissen über häusliche Gewalt in Form von Schulungen anzueignen und das gesamte Krankenhauspersonal – inklusive Management und Ambulanzen – zu sensibilisieren und zu schulen, damit sie bei Verdacht auf Gewalt richtig und präventiv wirksam handeln, indem sie zumindest umgehend für den Opferschutz zuständige Personen informieren. Das Gesundheits- und Pflegepersonal hat die Aufgabe, die Betroffenen zu untersuchen, eventuelle Verletzungen gerichtsverwertbar zu dokumentieren und die Betroffenen auf regionale Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen. Opferschutzgruppen sind ein wichtiger Teil der Gewaltprävention. Sie können Gewalt (frühzeitig) erkennen und Opfer von Gewalt stärken.
Aus Art. 15 der Istanbul-Konvention (IC)2 (die Österreich 2013 ratifiziert hat) folgt, dass Vertragsstaaten verpflichtet sind, Angebote an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt für Angehörige des Gesundheitswesens vorzusehen. Dies stärkt den Opferschutz und beugt sekundärer Viktimisierung vor.
Die Einrichtung und die Tätigkeit von Opferschutzgruppen scheitern nicht an mangelndem Willen oder Engagement der MedizinerInnen und PflegerInnen – viele sind ernsthaft bemüht und interessiert, diese Aufgabe zu übernehmen. Aber erfahrungsgemäß scheitert es oftmals an fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen, einer klaren Aufgabenverteilung zwischen Management und den Mitgliedern der Opferschutzgruppe, sowie einem konkreten Ablaufplan zur Etablierung einer Opferschutzgruppe.
Das soll sich jetzt – rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – ändern!
Eine „Toolbox“ wird künftig nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und klare Handlungsanleitungen für die notwendigen Schritte zur Etablierung einer Opferschutzgruppe übersichtlich darstellen, sondern auch good practice – Beispiele zu Formblättern, Informationsflyern und Fortbildungsmaßnahmen bereits bestehender Opferschutzgruppen zur Verfügung stellen.
Als sehr wichtigen nächsten Schritt wünschen sich die Verantwortlichen bestehender Opferschutzgruppen die Etablierung einer österreichweiten Koordinierungsstelle für die Mitglieder von Opferschutzgruppen. Diese bundesweite Stelle für Service und Koordinierung der Opferschutzgruppen sollte idealerweise auch die Toolbox jährlich aktualisieren und regelmäßig bewerben, Vernetzungstreffen und Schulungen für Opferschutzgruppen organisieren, eine gemeinsame Website – auch zur Präsentation der Toolbox – einrichten und betreuen sowie die Vereinheitlichung der Datenerhebung zwecks Erstellung einer – anonymisierten – österreichweiten Gesamtstatistik vorantreiben.
Kontakte:
Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF, +43 (0) 664 793 0789,
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich, Leiterin Fachbereich Forensische Gerontologie, Medizinische Universität Wien, Zentrum für Gerichtsmedizin, +43 (0) 1 40160-35660,
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin, Institut für Strafrecht und Kriminologie, +43 (0) 1 4277 - 346 24,
Mag.a Christine Hirtl, Frauengesundheitszentrum Graz, +43 (0) 316 / 83 79 98-21,
1 § 8e Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG; BGBl. I Nr. 69/2011) zur Implementierung von Kinder- und Opferschutzgruppen in allen öffentlichen Krankenanstalten. Dort heißt es unter anderem: (4)...Träger von Krankenanstalten sind verpflichtet, Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt einzurichten… (5) Den Opferschutzgruppen obliegen insbesondere die Früherkennung von häuslicher Gewalt und die Sensibilisierung der in Betracht kommenden Berufsgruppen für häusliche Gewalt…
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285&Artikel=&Paragraf=8e&Anlage=&Uebergangsrecht=
2 https://www.aoef.at/images/03_gesetze/3-5_istanbulkonvention/Istanbul-Konvention-deutsch.pdf

Pressemitteilung
Fall Dr. L.: Mildes Urteil trotz lebenslangem Quälen der Kinder
Was muss noch alles passieren, damit die Justiz Gewalt an Frauen und Kindern endlich ernst nimmt?
Wien, 12.7.2019. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist empört über das überraschend milde Urteil gegen den oststeirischen Arzt Dr. L., obwohl er seine Kinder von frühester Kindheit an gedemütigt und gequält hat. L.s Familie war damit einem jahrzehntelangen Martyrium ausgesetzt.
Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor verharmlost
Seit der Familienrechtsreform 1978 ist die Züchtigung von Frauen und Kindern verboten. Ebenso sind Nötigung und Gefährliche Drohung laut Gesetz strafbare Handlungen. Aber nach vor wird Gewalt an Frauen und Kindern – wie dieses milde Urteil zeigt – durch die Justiz ignoriert oder verharmlost. Schon in den vorhergehenden Verhandlungen hielt die Opferanwältin fest, dass dieser Vater (ein Arzt!) das Leben und die Entwicklung seiner Kinder sowie seiner Frau eindeutig massiv beeinträchtigt hat. „Durch all das, was er uns angetan hat, haben wir längst lebenslänglich bekommen“, sagt eine der betroffenen Töchter.
Außerdem scheint es, dass privilegierte bzw. prominente Täter mit einem entsprechenden finanziellen Background und (politischen) Beziehungen, es sich richten können. „Hier gibt es offenbar eine Zwei-Klassen-Justiz“, so die Tochter. (Anm.: Dr. L. ist der Bruder eines bekannten ÖVP-Nationalratsabgeordneten.)
Gewaltschutzmaßnahmen endlich umsetzen
1997 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft und im Jahr 2013 hat Österreich die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, unterzeichnet. Damit hat sich der Staat dazu verpflichtet, alles zu tun, um körperliche, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verhindern und zu bekämpfen. Wir fordern, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt und dass all diese Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Wir fordern den Staatsanwalt auf, Berufung gegen dieses milde Urteil einzulegen und diesmal das Verfahren außerhalb von Graz zu führen. Außerdem fordern wir einmal mehr Opferschutz statt Täterschutz und die Sensibilisierung aller RichterInnen, StaatsanwältInnen und JustizbeamtInnen für Opferschutz und die Folgen von Traumatisierung durch verpflichtende Fortbildungen und klare Richtlinien bei Verfahren wegen Gewalt in der Familie, sowie ein einjähriges Praktikum im Opferschutzbereich für alle angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Es gibt Hilfe!
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at
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