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    PA 15.03.2019: Die Regierung verschärft das Armutsrisiko besonders für gewaltbetroffene Frauen und Kinder

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    Presseinformation

    Die Regierung verschärft das Armutsrisiko besonders für gewaltbetroffene Frauen und Kinder

    Die autonomen Frauenhäuser kritisieren das geplante Sozialhilfegrundgesetz – es erhöht die Gewalt und das Armutsrisiko besonders für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder drastisch.

    Wien, 15.3.2019. Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist entsetzt über das geplante neue Sozialhilfegrundgesetz. Die Regierung spricht laufend davon, sich besonders für den Gewalt- und Opferschutzschutz einzusetzen, doch diese Maßnahmen bewirken das Gegenteil: Besonders die ökonomische Situation von Frauen und deren Kindern, die vor gewalttätigen (Ex-)Partnern in Frauenhäuser flüchten müssen, wird sich dramatisch verschlechtern. Denn zur Sicherheit, die Frauenhäuser vor Gewalt bieten können, gehört auch eine sichere finanzielle Existenz. Zudem kommt, dass langjährig etablierte Frauen- und somit auch Opferschutzeinrichtungen aufgrund der Budgetkürzungen der Regierung in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.

    Dieses Gesetz ist kein Instrument zur Bekämpfung von Armut und Sicherstellung eines menschwürdigen Lebens mit angemessener sozialer und kultureller Teilhabe mehr – im Gegenteil: Viele Frauen in sozialen Notlagen werden in Zukunft nachhaltig schlechter gestellt und ihre sozialen Aufstiegschancen massiv erschwert. Vor allem auch Kinder aus kinderreichen Familien und Kinder von Migrantinnen, die noch keine fünf Jahre Aufenthalt in Österreich vorweisen können, werden noch schlechtere Lebens-, Bildungs- und damit Zukunftschancen haben.

    Rasche Hilfe nicht mehr möglich

    Wir sehen es als sehr problematisch, dass bei EWR-Bürger*innen und deren Familienangehörigen, die die 5-Jahre-Wartefrist noch nicht erfüllt haben, nun ein Verfahren vor der zuständigen Fremdenbehörde und eine Entscheidung mittels Feststellungsbescheid erfolgen soll. Dies wird dazu führen, dass länger unklar ist, ob ein Anspruch besteht – rasche Hilfe wird nicht mehr möglich sein.

    Insbesondere für jene Frauen, die ohne ein Einkommen in ein Frauenhaus flüchten und sich hier selbst versorgen müssen, ist das existenzgefährdend. Ein gänzlicher Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe führt zum Verlust der Existenzgrundlage, zu Armut und Wohnungsverlust. Auch Neuanmietungen von Wohnungen werden für Frauen, die sich von ihren gewalttätigen Männern getrennt haben, unmöglich gemacht.

    Kinderarmut wird verschärft

    Besonders kritisieren wir die geringen Leistungen für Kinder. Mit den im Gesetz festgelegten Abstufungen der Richtsätze können nicht einmal mehr die dringendsten Grundbedürfnisse abgedeckt werden – viele Familien werden sich Ernährung, Bekleidung, Bildung und Gesundheit nicht mehr leisten können. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass Kinder aus armutsbetroffenen Familien später auch arme Erwachsene werden, da sie verminderte Bildungs- und Jobchancen haben.

    Dieses Gesetz wird noch mehr Gewalt produzieren, weil die Frauen aufgrund ihrer Existenzängste bei ihrem gewalttätigen Partner bleiben werden. Außerdem schürt es soziale Ungleichheit und die langfristigen Folgen für die Gesellschaft sind gravierend: Denn diese werden weitaus mehr Geld kosten als eingespart werden kann.

    Hilfe bei Gewalt erhalten Sie bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555
    anonym, kostenlos, rund um die Uhr erreichbar und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at

     

    Kontakt:
    AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
    Mag.a Maria Rösslhumer
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Tel.: 0664 793 07 89
    www.aoef.at

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