Weihnachtsaktion: Wunschzettel der Frauenhäuser
Wien, 3.12.2012: Das Weihnachtsfest gilt als das Fest der Familie und der Liebe. Doch gerade in der Vorweihnachtszeit eskalieren oftmals die Streitigkeiten in der Familie.
Die Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen Zufluchtsort. Ihre Mitarbeiterinnen versuchen jedes Jahr, den Frauen und ihren Kindern ein schönes Weihnachtsfest bescheren zu können. Das Budget dafür ist aber stets knapp.
Morde und Mordversuche an Frauen passieren oft in Trennungszeiten
Die Frauenhelpline 0800/222 555 bietet Hilfe bei Gewalt: rund um die Uhr, anonym und kostenlos
Wien, 26.11.2012: Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist tief erschüttert über die Morde und Mordversuche an Frauen in den letzten Nächten. Die Ereignisse der letzten Tage zeigen auf die traurigste Weise, wie wichtig der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und die Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ sind.
Bei beiden Mordfällen und bei einem der zwei Mordversuche am Wochenende mussten die Kinder die Schrecknisse miterleben. In einem Gewaltvorfall wurde die 15-jährige Tochter leicht, der 20-jährige Sohn bei dem Versuch, seine Mutter vor der Messerattacke des Vaters zu schützen, sogar schwer verletzt.
16 Tage für das Frauenrecht auf ein gewaltfreies Leben
Wien, 22. November 2012: „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ ist eine internationale Kampagne, die jedes Jahr vom 25. November bis zum 10. Dezember stattfindet.
Auf der ganzen Welt nützen Fraueninitiativen den Zeitraum vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember), um auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam zu machen.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) koordiniert seit 1992 die internationale Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ in Österreich und leistet damit einen wichtigen Beitrag für Österreich.
In Kooperation mit anderen Vereinen stehen in diesem Jahr unter anderem eine „Filmnacht gegen Gewalt an Frauen und Kindern“, die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“ und ein Poetry Slam auf dem Programm. Darüber hinaus wurde vom Verein AÖF der neue Film „Schrittweise. Wege aus der Gewalt“ produziert.
Neues Kindschaftsänderungsgesetz: Frauenhäuser befürchten massive Belastungen auf Frauen und ihre Kinder zukommen
Wien, 12.10.2012: Frauenhäuser haben sich immer vehement gegen eine gesetzliche Anordnung einer gemeinsamen Obsorge bei strittigen Trennungen ausgesprochen. Wir bedauern sehr, dass diese Warnung nicht ernst genommen wurde, so Rösslhumer. Denn gewalttätige Beziehungen können nicht durch ein Gericht harmonisiert werden! Frauenhäuser befürchten vor allem massive Belastungen auf Frauen und ihre Kinder zukommen, denn die geplante Gesetzesänderung schwächt die Position von ledigen Müttern, wenn gewalttätige Väter das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht beantragen.
„Viele betroffene Frauen sind jetzt sehr verängstigt, dass sie nach dem neuen Gesetz mit massiven Forderungen des Kindesvaters, mit dem sie vielleicht gar nicht zusammenleben, konfrontiert werden und womöglich die Obsorge für ihre Kinder sogar verlieren, eine Drohung, die von gewalttätigen Männern häufig ausgesprochen wird“, weiß Maria Rösslhumer zu berichten.
Frauenhäuser fordern verstärkt Opferschutz statt Täterschutz – vor allem von der Justiz
21.06.2013: Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und die Frauenhäuser sind tief erschüttert über den Mord an einer Frau, die in einem Wiener Frauenhaus Schutz gesucht hat, aber gestern auf offener Straße vor den Augen ihres zweijährigen Sohnes von ihrem Exmann brutal ermordet wurde. Der Täter ist der Polizei und Justiz wegen seiner Gewalttätigkeit seit Monaten bekannt. Er wurde bereits dreimal von der Polizei weggewiesen. Mehrere Anzeigen wegen Gewalt gegen seine Frau liegen vor. Strafrechtliche Konsequenzen gab es jedoch keine. Der Täter setzte sein gewalttätiges, quälendes und bedrohliches Verhalten seiner Frau und Kindern gegenüber weiterhin fort und ersticht die Frau vor den Augen des Sohnes.
"Es ist unverständlich, warum der Beschuldigte nicht schon viel früher in Untersuchungshaft genommen worden ist" so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. Laut Paragraf 107b des Strafgesetzbuchs - fortgesetzte Gewaltausübung – wäre dies möglich gewesen.
Traurige Wahrheit ist, dass trotz Bekanntheit massiver Gewalttätigkeit die Justiz immer wieder Täter und die Gefahr, die von ihnen ausgeht nicht entsprechend erkennt, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen nicht ausschöpft und somit Gewaltverbrechen an Frauen verharmlost.






