
Vor 20 Jahren – am 1. Mai 1997 – trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz war und ist ein großer Erfolg im Opferschutz und ein Meilenstein in der Gewaltprävention – in vielerlei Hinsicht: Es stärkt Gewaltbetroffene und deren Rechte und nimmt Gewaltausübende in die Verantwortung. Österreich gilt hier als internationales Vorbild und nimmt seither eine klare Haltung gegen Gewalt im privaten Bereich ein.
Das neue Gewaltschutzgesetz ist das Resultat einer langen, unermüdlichen und engen Zusammenarbeit der Frauenhausmitarbeiterinnen mit den Gewaltschutzzentren, den Interventionsstellen, der Polizei, Politik und Justiz. Mitte der 1980er Jahre haben die Frauenhäuser begonnen mit der Polizei zu kooperieren und gemeinsame Schulungen und Fortbildungen abzuhalten. Ab den 1990er Jahren wurde das Thema Gewalt in der Privatsphäre in der Ausbildung der Exekutive fix verankert. Die Polizei als Partner hat schnell erkannt, dass Gewalt in der Familie ein komplexes Thema ist, das nur in Zusammenarbeit mit kompetenten Opferschutzeinrichtungen und staatlichen Stellen gelöst werden kann.
Gewalt an Frauen ist kein Tabuthema mehr
Die Implementierung der Gesetze führte zu einem entscheidenden Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft. Lange Zeit war Gewalt in Österreich ein Tabu, es galt als individuelles Problem der Frau als Betroffene. Nun aber muss nicht mehr das Opfer von familiärer Gewalt die Wohnung und das eigene Heim verlassen, sondern die gewaltausübende Person. Sie wird zur Verantwortung gezogen und hat mit Sanktionen zu rechnen – nach der damaligen Devise „Der der schlägt muss gehen“. Gewalt an Frauen und Kindern innerhalb der Familie wurde damit erstmals als ein politisches Problem anerkannt.
Hohes Ausmaß der Gewalt an Frauen und Kindern
Das Gewaltschutzgesetz zeigt, wie hoch das Ausmaß der Gewalt in der Familie tatsächlich ist. Aktuell werden jährlich mehr als 8.000 Wegweisungen und Betretungsverbote von der Polizei ausgesprochen und durchgeführt. Das bedeutet, dass die Polizei täglich etwa 22 Mal bei Gewalt in der Familie im Einsatz ist. Insgesamt wurden von Mai 1997 bis Ende Dezember 2015 in Österreich insgesamt 107.069 Wegweisungen bzw. Betretungsverbote verhängt.
Es verdeutlicht vor allem, dass Frauen und Kinder überdurchschnittlich Opfer von familiärer Gewalt und Männer sowie männliche Familienmitglieder die Gewaltausübenden sind. Mehr als 90% der Weggewiesenen sind Ehemänner, Ex-Partner oder Lebensgefährten der Frauen und Väter der Kinder.


Europäischer Tag der Kriminalitätsopfer:
Wenn Sie glauben, dass alle Frauen Zugang zu Hilfsleistungen und Gerechtigkeit bekommen sollten, sobald sie Opfer eines Verbrechens werden, dann unterzeichnen Sie den Pledge!
http://www.wave-stepup.org
Brüssel, 22. Februar 2017 – Gestern war der Europäische Tag der Kriminalitätsopfer. Gewalt gegen Frauen in Europa ist ein weit verbreitetes, aber viel zu wenig ernst genommenes Phänomen. Zwei von drei Frauen, die in der EU Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt wurden, haben - laut einer EU Studie von 2014 - nach der schweren Gewalterfahrung weder die Polizei noch eine andere Hilfsorganisation kontaktiert.
Es gibt viele Gründe, warum eine Frau sich nicht traut, Gewalt anzuzeigen oder Unterstützung zu holen. Für Frauen ohne Dokumente, die einen prekären Aufenthaltsstatus haben, kann die Suche nach Hilfe zu einer Inhaftierung oder Abschiebung führen.
Dies war bei Maria der Fall, eine indigene Frau aus Peru, die in Armut lebte und langjährige Gewalt erfahren musste. Maria wanderte nach Spanien aus, um nach Arbeit zu suchen und um Geld an ihre beiden Kinder zu schicken, die bei ihrer Großmutter zurückblieben. In Spanien arbeitete sie als Kindermädchen in sehr ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, während sie Geld an ihre Familie in Peru schickte. Kurz darauf verlor sie ihren Job und traf einen Mann aus Großbritannien, der ihr ein glückliches Leben versprach. Nachdem sie geheiratet hatten, zog Maria zu ihm nach Großbritannien, aber ihr Partner nahm ihr ihren Pass weg, suchte auch nicht um ein Visum für Maria an und ließ sie ohne Dokumente. Ihr Mann drohte ständig, sie bei der Einwanderungsbehörde zu melden und ihr die kleine Tochter wegzunehmen. Nach mehreren Jahren von schweren körperlichen und psychischen Gewalttätigkeiten lief Maria davon. Aber sie hatte Angst, die Gewalterlebnisse zu melden und danach abgeschoben zu werden. Sie hatte kein Geld und fing an, unter ausbeuterischen Bedingungen – sie verdiente viel weniger als den nationalen Mindestlohn – in Reinigungsbüros zu arbeiten, weil ihr Arbeitgeber wusste, dass sie keine Dokumente hatte. Schließlich wurde Maria in Großbritannien inhaftiert und leidet seither an einer schweren Depression.
"Situationen wie Maria gibt es viel zu häufig und sie resultieren aus einer Politik, die Einwanderungsgesetze gegen den Schutz und die Unterstützung von Verbrechensopfern in Kraft setzt. Diese Maßnahmen verstärken das Risiko der Viktimisierung von Frauen und schwächen die Konsequenzen gegen Täter, was unweigerlich alle Bemühungen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen unmöglich macht ", sagte Michele LeVoy, Direktor von PICUM.
"Die niederländische Polizei hat eine offizielle nationale Politik verabschiedet, die es Menschen ohne Identitätsnachweise ermöglicht, der Polizei als Opfer oder Zeuge ein Verbrechen zu melden, ohne Angst davor zu haben, verhaftet zu werden, weil sie keine Dokumente haben. Ich fordere andere Polizeikräfte auf, einen solchen Opfer-zentrierten Ansatz zu setzen und zu erkennen, dass es der beste Weg ist, um das Vertrauen und die Sicherheit in unseren Gemeinden zu bewahren.
„Anlässlich des Europäischen Tages der Kriminalitätsopfer, fordern wir Polizei, Hilfsorganisationen und Justiz auf, gegen Gewalt an Frauen aufzustehen und sicherzustellen, dass alle Frauen angstfrei und sanktionsfrei Gewalt anzeigen können und Unterstützung erhalten, unabhängig ihres Aufenthaltsstatus, betont Rosa Logar, Vorsitzende und Mitbegründerin von WAVE.
Wenn Sie glauben, dass Maria und alle Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus in der Lage sein sollten, sich der Polizei und Hilfsorganisationen anzuvertrauen, um Hilfe und Gerechtigkeit zu erhalten, dann sollten Sie handeln. Klicken Sie hier, um unseren Pledge auf http://www.wave-stepup.org/ zu unterschreiben und überlegen Sie, was Sie sonst noch tun können, um eine Verbesserung zu bewirken.
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Notizen:
WAVE Step Up! Kampagnenseite: http://www.wave-stepup.org/
EU-Agentur für Grundrechte (2014), "Nicht gemeldete Gewalt gegen Frauen misst das wahre Ausmaß des Problems": http://fra.europa.eu/en/press-release/2014/unreported-violence-against-women-masks-true-extent-problem
Web-Dokumentarfilm über die Realität der Frauen ohne Papiere in Europa: https://vimeo.com/channels/undocumentary/42891403
Strategien zur Beendigung doppelter Gewalt gegen Frauen ohne Papiere - Schutz der Rechte und Gewährleistung der Gerechtigkeit, PICUM.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
Elisabeth Schmidt-Hieber, PICUM Kommunikationsbeauftragte, +32 2 210 1780
Kelly Blank, Netzwerk & Projektkoordinator WAVE, +43 (0) 1 5482720 421
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / 222 555
österreichweit – kostenlos – rund um die Uhr – anonym – vertraulich
Weitere Informationen unter www.frauenhelpline.at
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: 0664/793 07 89
E-Mail:
Web: www.frauenhelpline.at
Wien, 21. Dezember 2016 – Gewalt an Frauen und Kindern kommt an 365 Tagen im Jahr in Österreich vor. Sie kennt leider keine Weihnachtsferien oder sonstige Feiertage. Die Frauenhelpline 0800 / 222 555 steht Betroffenen und Angehörigen ebenso wie Institutionen auch in dieser emotional oft angespannten Zeit rund um die Uhr, österreichweit und kostenlos zur Verfügung.
Besonders an Weihnachtstagen ist es wichtig, dass jemand da ist, der sich Zeit nimmt, um Anliegen anzuhören und gemeinsam nach möglichen Lösungen zu suchen. Durch einen Anruf bei der Frauenhelpline können Betroffene, Angehörige und Personen aus dem Umfeld von betroffenen Frauen rund um die Uhr Unterstützung, Begleitung, Beratung und Entlastung durch ein kompetentes Team von Psychologinnen, Juristinnen und Sozialarbeiterinnen erhalten.
Die Frauenhelpline bietet weiters Beratungen in arabischer, bosnisch-kroatisch-serbischer, englischer, persischer/Farsi, russischer und türkischer Sprache an und kann durch eine Kooperation mit dem RelayService von gehörlosen Menschen in Anspruch genommen werden.
Das Team der Frauenhelpline unterstützt auch gewaltbetroffene Frauen, die geflüchtet sind.
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Verein AÖF organisiert gemeinsam mit dem Department für Gerichtsmedizin und der Volksanwaltschaft eine Vorlesung über den Schutz von Frauen vor Gewalt während der „16 Tage gegen Gewalt“
Wien, 23.11.2016 - Bereits zum 7. Mal führt der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF gemeinsam mit dem Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“ im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt“ durch. 2016 erstmals auch mit der Volksanwaltschaft. „Eine von fünf“ ist nicht nur Titel der Lehrveranstaltung, sondern zugleich Hinweis auf das Ausmaß von Gewalt an Frauen in Österreich. 2017 werden vom Verein AÖF weitere Projekte im Gesundheitsbereich umgesetzt.
Volksanwaltschaft erstmals Kooperationspartnerin
2016 wird die interdisziplinäre Ringvorlesung erstmals gemeinsam mit der Volksanwaltschaft durchgeführt. Die Volksanwaltschaft bezieht damit eine klare Stellung gegen Gewalt und widmet sich dem Schutz von Frauen vor Gewalt. VertreterInnen der Volksanwaltschaft gestalten in der Lehrveranstaltung die Themenbereiche „Besonders gefährdete Frauen“, „Ältere und Pflegebedürftige“, „Flucht und Menschenhandel“ sowie „Strafvollzug und justizieller Frauenschutz“ aktiv mit.
„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Volksanwaltschaft unsere Ringvorlesung unterstützt. Volksanwältin Gertrude Brinek und ihr Team sind sehr engagiert in der Zusammenarbeit und bereichern das Programm. Und wir freuen uns, dass ‚Eine von fünf‘ dadurch noch mehr Aufmerksamkeit bekommt“, hält Geschäftsführerin des Vereins AÖF Maria Rösslhumer fest.
„Eine von fünf“ Frauen ist in Österreich von Gewalt betroffen
Der Lehrveranstaltungstitel „Eine von fünf“ gibt einen Hinweis auf das Ausmaß von Gewalt an Frauen in Österreich. Denn jede fünfte in Österreich lebende Frau ist von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen, hat die Studie der Europäischen Grundrechtsagentur gezeigt.
Breite Sensibilisierung als Beitrag zur Prävention von Gewalt an Frauen
Das gemeinsame Ziel der Lehrveranstaltung ist die breite Sensibilisierung zum Thema (häusliche) Gewalt an Frauen, um weitere tätliche Übergriffe zu verhindern.
Viele Betroffene suchen in Ambulanzen oder Ordinationen medizinische Hilfe. Aus Scham, Angst oder Schuldgefühlen geben sie allerdings nicht immer die eigentlichen Ursachen ihrer Beschwerden an. Das Erkennen von Gewaltfolgen als Auslöser von Krankheitssymptomen und Beschwerden ist wichtig für die fachgerechte ärztliche und pflegerische Behandlung der Leidtragenden und gleichzeitig grundlegend für die Prävention von weiteren Gewalttaten.
Ein fundiertes Hintergrundwissen über die Dynamiken und Folgen von Gewalt sowie über spezialisierte Hilfseinrichtungen, bei denen Betroffene professionelle Hilfe und Unterstützung bekommen, ist auch für andere Berufsgruppen wichtig. Es ist daher besonders erfreulich, dass sich zusätzlich zu angehenden MedizinerInnen auch viele bereits in Gesundheitsberufen Tätige sowie Studierende aus unterschiedlichen Studienrichtungen wie Rechtswissenschaften, Bildungswissenschaften und Soziologie zur Lehrveranstaltung angemeldet haben.
Gewaltschutz für Frauen in allen Lebenslagen: 7 Tage – 7 Themen – 24 Vortragende
„Eine von fünf“ wird zwischen 25.11. und 15.12.2016 am Department für Gerichtsmedizin in Wien abgehalten. Insgesamt referieren an 7 Vorlesungstagen 24 Vortragende zu 7 verschiedenen Schwerpunkten rund um den Schutz von Frauen vor Gewalt in allen Lebenslagen. Sowohl ExpertInnen von der Volksanwaltschaft als auch aus der Opferschutzarbeit und dem medizinischen Bereich bringen Inputs aus Theorie und Praxis.
Hand in Hand mit der Gerichtsmedizin – „Eine von fünf“ bereits zum 7. Mal an der MedUni Wien
Die interdisziplinäre Ringvorlesung findet bereits zum 7. Mal am Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien unter der Leitung von Andrea Berzlanovich statt. Gemeinsam mit dem Verein AÖF organisiert sie die Lehrveranstaltung als Beitrag zur internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. Berzlanovich arbeitet seit vielen Jahren an der Bewusstseinsbildung unter (angehenden) Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften zum Thema häusliche Gewalt und an der Verbesserung der Beweis- und Spurensicherung bei der ärztlichen Untersuchung von Gewaltbetroffenen. Sie ist auch Kommissionsmitglied der Volksanwaltschaft.
Laut Berzlanovich sollten alle im Gesundheitsbereich Tätigen gewaltbedingte Verletzungen sowie Beschwerden bei PatientInnen erkennen und gerichtsverwertbar dokumentieren können: „Die Betroffenen müssen nach der medizinischen und pflegerischen Versorgung an weiterbetreuende Hilfs- und Beratungseinrichtungen überwiesen werden.“
Auftaktveranstaltung am 24.11.2016 in der Volksanwaltschaft
Zum Auftakt der „16 Tage gegen Gewalt“ und der Ringvorlesung „Eine von fünf“ laden der Verein AÖF, das Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien und die Volksanwaltschaft am 24.11.2016 ab 16 Uhr in die Volksanwaltschaft ein.
„16 Tage gegen Gewalt“: Verein AÖF beteiligt sich seit 1992
„16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ ist eine internationale Kampagne, die auf das Recht von Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam macht. Zwischen dem 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, und dem 10. Dezember, dem Internationalen Tag für Menschenrechte, finden weltweit Aktionen statt. Die Kampagne wurde 1991 vom ersten Women's Global Leadership Institute initiiert. Der Verein AÖF beteiligt sich seit 1992 an den „16 Tagen gegen Gewalt“.
Verein AÖF setzt 2017 weitere Projekte im Gesundheitsbereich um
Der Verein AÖF setzt bereits seit mehreren Jahren spezifische Angebote zur Sensibilisierung für den Gesundheitsbereich. Im Rahmen von zwei EU-Projekten kann dieser Schwerpunkt ab 2017 weiter ausgebaut werden. Ein Ergebnis der Europäischen Grundrechtsagentur hat gezeigt, dass unter den Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besonders viele Schwangere sind. Ein Projekt setzt hier an: Es werden Fortbildungen zum Thema häusliche Gewalt für GynäkologInnen und Hebammen organisiert. Das zweite Projekt widmet sich einem Thema, das auch in Österreich noch vielfach tabuisiert ist: Gewalt an älteren Menschen im Pflegebereich. Im Rahmen dieses Projekts werden ebenfalls Fortbildungen für im Berufsfeld Tätige angeboten.
Mehr Informationen zur interdisziplinären Ringvorlesung „Eine von fünf“ online auf der Website des Vereins AÖF: www.aoef.at/index.php/aktuelle/ringvorlesung-eine-von-fuenf
sowie auf der Website des Departments für Gerichtsmedizin: www.meduniwien.ac.at/hp/gerichtsmedizin/lehre/weitere-lehrveranstaltungen/eine-von-fuenf/
Bei Fragen rund um Gewalt an Frauen: Frauenhelpline 0800 / 222 555 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr – Informationen zum Beratungsangebot online unter: www.frauenhelpline.at
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF ist seit 1988 das Netzwerk der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser in Österreich. 15 Häuser in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind mit dem Verein AÖF assoziiert. Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser sind überparteiliche und überkonfessionelle Einrichtungen, in denen alle Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, und ihre Kinder rasche und unbürokratische Hilfe, Schutz, Unterstützung und Beratung bekommen. Der Verein AÖF leistet als Netzwerk der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser Informations- und Sensibilisierungsarbeit und setzt sich für den gleichen Zugang von Frauen zu Rechten und Ressourcen ein. www.aoef.at
Rückfragehinweis:
Silvia Samhaber
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF
Telefon: 01 544 08 20-23
E-Mail:
Web: www.aoef.at
Ökonomische Absicherung ist Grundvoraussetzung für den Weg aus einer Gewaltbeziehung
Wien, 3. November 2016 – Derzeit leitet die Armutskonferenz die Initiative #abersicher für eine bessere Mindestsicherung mit weniger Armut. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF unterstützt als Mitgliedsorganisation der Armutskonferenz die Initiative. Denn die ökonomische Absicherung ist eine Grundvoraussetzung für den Weg aus einer Gewaltbeziehung. Armut ist nicht geschlechtsunabhängig: Alleinerziehende sind die am häufigsten von Armut betroffene Gruppe in Österreich – rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Aber auch für ältere Frauen mit geringer oder fehlender Pension wäre eine Trennung vom Gewalttäter ohne Mindestsicherung nicht möglich.
Mindestsicherung ist Voraussetzung für ein Leben ohne Gewalt
Finanzielle Abhängigkeit zählt neben der emotionalen Abhängigkeit zu einem der Hauptgründe, warum sich Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, nicht trauen, sich vom Gewalttäter zu trennen. Nicht zu wissen, wovon man selbst und oftmals auch die eigenen Kinder leben sollen, sind Gedanken, die den Weg aus einer Gewaltbeziehung versperren. Eine ausreichende Mindestsicherung (Bedarfsorientierte Mindestsicherung – BMS) ist daher eine Grundvoraussetzung, damit sich Frauen aus einer Gewaltbeziehung befreien können.
Mindestsicherung besonders wichtig für Alleinerzieherinnen und ältere Frauen
Frauen flüchten oftmals mit ihren Kindern aus Gewaltbeziehungen. Als Alleinerziehende zählen sie dann zur am häufigsten von Armut betroffenen Gruppe. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Nach der Trennung und Scheidung vom gewalttätigen Partner sind sie oftmals auf die Mindestsicherung angewiesen – auch wenn sie erwerbstätig sind. Denn aufgrund der Kinderbetreuung können Alleinerzieherinnen oft nur in Teilzeitbeschäftigungen tätig sein. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Alleinerzieherinnen, die sich von ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, monatelang auf die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Kindsvater warten müssen. Beide Faktoren erschweren die Existenzsicherung der Frauen und ihrer Kinder. Aber auch für ältere Frauen mit geringer Pension oder ohne Pensionsanspruch wäre eine Trennung vom gewalttätigen Partner ohne die Mindestsicherung nicht möglich. Die Mindestsicherung greift hier als wichtige Unterstützung.
Mindestsicherung muss Existenz sichern
Die Mindestsicherung muss die Existenz sichern. Eine ausreichende Mindestsicherung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Frauen mit geringem oder keinem Einkommen mit ihren Kindern aus einer Gewaltbeziehung flüchten und sich ein unabhängiges Leben frei von Gewalt aufbauen können.
„Eine ausreichende Mindestsicherung hilft gewaltbetroffenen Frauen – vor allem in Zeiten der Trennung und Scheidung“, betont Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF. „Daher stehen wir hinter der Initiative der Armutskonferenz #abersicher“, so Rösslhumer weiter.
Initiative #abersicher gegen Diffamierungen und Vorurteile gegenüber MindestsicherungsbezieherInnen
Die Initiative #abersicher ist eine Reaktion der Armutskonferenz gegen die aktuelle Debatte über die Mindestsicherung, die oftmals von Diffamierungen und Vorurteilen gegenüber ihren BezieherInnen dominiert ist. Auslöser für den Start der Initiative waren tausende Fragen an die Armutskonferenz wie: Warum liest man kaum etwas über die Ängste und Sorgen von Menschen, die von Mindestsicherung betroffen sind? Warum werden immer die Ärmsten gegeneinander ausgespielt? Warum erfährt man nichts über Prävention und Nutzen der Mindestsicherung für die Gesellschaft? Das Ziel der Initiative #abersicher ist es, Informationen über die Mindestsicherung weiterzugeben und Einblicke in die Lebenswelt von MindestsicherungsbezieherInnen zu geben – um Vorurteile abzubauen.
Mehr Informationen über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und über die Initiative #abersicher online unter: www.armutskonferenz.at/abersicher
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF ist seit 1988 das Netzwerk der autonomen Frauenhäuser in Österreich. 15 Häuser in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind mit dem Verein AÖF assoziiert. Autonome Frauenhäuser sind überparteiliche und überkonfessionelle Einrichtungen, in denen alle Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, und ihre Kinder rasche und unbürokratische Hilfe, Schutz, Unterstützung und Beratung bekommen. Der Verein AÖF leistet als Netzwerk der AÖF-Frauenhäuser Informations- und Sensibilisierungsarbeit und setzt sich für den gleichen Zugang von Frauen zu Rechten und Ressourcen ein. www.aoef.at
Rückfragehinweis
Maria Rösslhumer & Silvia Samhaber
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Telefon: 0664 793 07 89 / 01 544 08 20-23
E-Mail:
Web: www.aoef.at
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