Wien, 21. Dezember 2016 – Gewalt an Frauen und Kindern kommt an 365 Tagen im Jahr in Österreich vor. Sie kennt leider keine Weihnachtsferien oder sonstige Feiertage. Die Frauenhelpline 0800 / 222 555 steht Betroffenen und Angehörigen ebenso wie Institutionen auch in dieser emotional oft angespannten Zeit rund um die Uhr, österreichweit und kostenlos zur Verfügung.
Besonders an Weihnachtstagen ist es wichtig, dass jemand da ist, der sich Zeit nimmt, um Anliegen anzuhören und gemeinsam nach möglichen Lösungen zu suchen. Durch einen Anruf bei der Frauenhelpline können Betroffene, Angehörige und Personen aus dem Umfeld von betroffenen Frauen rund um die Uhr Unterstützung, Begleitung, Beratung und Entlastung durch ein kompetentes Team von Psychologinnen, Juristinnen und Sozialarbeiterinnen erhalten.
Die Frauenhelpline bietet weiters Beratungen in arabischer, bosnisch-kroatisch-serbischer, englischer, persischer/Farsi, russischer und türkischer Sprache an und kann durch eine Kooperation mit dem RelayService von gehörlosen Menschen in Anspruch genommen werden.
Das Team der Frauenhelpline unterstützt auch gewaltbetroffene Frauen, die geflüchtet sind.
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / 222 555
österreichweit – kostenlos – rund um die Uhr – anonym – vertraulich
Weitere Informationen unter www.frauenhelpline.at
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: 0664/793 07 89
E-Mail:
Web: www.frauenhelpline.at
Verein AÖF organisiert gemeinsam mit dem Department für Gerichtsmedizin und der Volksanwaltschaft eine Vorlesung über den Schutz von Frauen vor Gewalt während der „16 Tage gegen Gewalt“
Wien, 23.11.2016 - Bereits zum 7. Mal führt der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF gemeinsam mit dem Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“ im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt“ durch. 2016 erstmals auch mit der Volksanwaltschaft. „Eine von fünf“ ist nicht nur Titel der Lehrveranstaltung, sondern zugleich Hinweis auf das Ausmaß von Gewalt an Frauen in Österreich. 2017 werden vom Verein AÖF weitere Projekte im Gesundheitsbereich umgesetzt.
Volksanwaltschaft erstmals Kooperationspartnerin
2016 wird die interdisziplinäre Ringvorlesung erstmals gemeinsam mit der Volksanwaltschaft durchgeführt. Die Volksanwaltschaft bezieht damit eine klare Stellung gegen Gewalt und widmet sich dem Schutz von Frauen vor Gewalt. VertreterInnen der Volksanwaltschaft gestalten in der Lehrveranstaltung die Themenbereiche „Besonders gefährdete Frauen“, „Ältere und Pflegebedürftige“, „Flucht und Menschenhandel“ sowie „Strafvollzug und justizieller Frauenschutz“ aktiv mit.
„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Volksanwaltschaft unsere Ringvorlesung unterstützt. Volksanwältin Gertrude Brinek und ihr Team sind sehr engagiert in der Zusammenarbeit und bereichern das Programm. Und wir freuen uns, dass ‚Eine von fünf‘ dadurch noch mehr Aufmerksamkeit bekommt“, hält Geschäftsführerin des Vereins AÖF Maria Rösslhumer fest.
„Eine von fünf“ Frauen ist in Österreich von Gewalt betroffen
Der Lehrveranstaltungstitel „Eine von fünf“ gibt einen Hinweis auf das Ausmaß von Gewalt an Frauen in Österreich. Denn jede fünfte in Österreich lebende Frau ist von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen, hat die Studie der Europäischen Grundrechtsagentur gezeigt.
Breite Sensibilisierung als Beitrag zur Prävention von Gewalt an Frauen
Das gemeinsame Ziel der Lehrveranstaltung ist die breite Sensibilisierung zum Thema (häusliche) Gewalt an Frauen, um weitere tätliche Übergriffe zu verhindern.
Viele Betroffene suchen in Ambulanzen oder Ordinationen medizinische Hilfe. Aus Scham, Angst oder Schuldgefühlen geben sie allerdings nicht immer die eigentlichen Ursachen ihrer Beschwerden an. Das Erkennen von Gewaltfolgen als Auslöser von Krankheitssymptomen und Beschwerden ist wichtig für die fachgerechte ärztliche und pflegerische Behandlung der Leidtragenden und gleichzeitig grundlegend für die Prävention von weiteren Gewalttaten.
Ein fundiertes Hintergrundwissen über die Dynamiken und Folgen von Gewalt sowie über spezialisierte Hilfseinrichtungen, bei denen Betroffene professionelle Hilfe und Unterstützung bekommen, ist auch für andere Berufsgruppen wichtig. Es ist daher besonders erfreulich, dass sich zusätzlich zu angehenden MedizinerInnen auch viele bereits in Gesundheitsberufen Tätige sowie Studierende aus unterschiedlichen Studienrichtungen wie Rechtswissenschaften, Bildungswissenschaften und Soziologie zur Lehrveranstaltung angemeldet haben.
Gewaltschutz für Frauen in allen Lebenslagen: 7 Tage – 7 Themen – 24 Vortragende
„Eine von fünf“ wird zwischen 25.11. und 15.12.2016 am Department für Gerichtsmedizin in Wien abgehalten. Insgesamt referieren an 7 Vorlesungstagen 24 Vortragende zu 7 verschiedenen Schwerpunkten rund um den Schutz von Frauen vor Gewalt in allen Lebenslagen. Sowohl ExpertInnen von der Volksanwaltschaft als auch aus der Opferschutzarbeit und dem medizinischen Bereich bringen Inputs aus Theorie und Praxis.
Hand in Hand mit der Gerichtsmedizin – „Eine von fünf“ bereits zum 7. Mal an der MedUni Wien
Die interdisziplinäre Ringvorlesung findet bereits zum 7. Mal am Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien unter der Leitung von Andrea Berzlanovich statt. Gemeinsam mit dem Verein AÖF organisiert sie die Lehrveranstaltung als Beitrag zur internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. Berzlanovich arbeitet seit vielen Jahren an der Bewusstseinsbildung unter (angehenden) Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften zum Thema häusliche Gewalt und an der Verbesserung der Beweis- und Spurensicherung bei der ärztlichen Untersuchung von Gewaltbetroffenen. Sie ist auch Kommissionsmitglied der Volksanwaltschaft.
Laut Berzlanovich sollten alle im Gesundheitsbereich Tätigen gewaltbedingte Verletzungen sowie Beschwerden bei PatientInnen erkennen und gerichtsverwertbar dokumentieren können: „Die Betroffenen müssen nach der medizinischen und pflegerischen Versorgung an weiterbetreuende Hilfs- und Beratungseinrichtungen überwiesen werden.“
Auftaktveranstaltung am 24.11.2016 in der Volksanwaltschaft
Zum Auftakt der „16 Tage gegen Gewalt“ und der Ringvorlesung „Eine von fünf“ laden der Verein AÖF, das Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien und die Volksanwaltschaft am 24.11.2016 ab 16 Uhr in die Volksanwaltschaft ein.
„16 Tage gegen Gewalt“: Verein AÖF beteiligt sich seit 1992
„16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ ist eine internationale Kampagne, die auf das Recht von Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam macht. Zwischen dem 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, und dem 10. Dezember, dem Internationalen Tag für Menschenrechte, finden weltweit Aktionen statt. Die Kampagne wurde 1991 vom ersten Women's Global Leadership Institute initiiert. Der Verein AÖF beteiligt sich seit 1992 an den „16 Tagen gegen Gewalt“.
Verein AÖF setzt 2017 weitere Projekte im Gesundheitsbereich um
Der Verein AÖF setzt bereits seit mehreren Jahren spezifische Angebote zur Sensibilisierung für den Gesundheitsbereich. Im Rahmen von zwei EU-Projekten kann dieser Schwerpunkt ab 2017 weiter ausgebaut werden. Ein Ergebnis der Europäischen Grundrechtsagentur hat gezeigt, dass unter den Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besonders viele Schwangere sind. Ein Projekt setzt hier an: Es werden Fortbildungen zum Thema häusliche Gewalt für GynäkologInnen und Hebammen organisiert. Das zweite Projekt widmet sich einem Thema, das auch in Österreich noch vielfach tabuisiert ist: Gewalt an älteren Menschen im Pflegebereich. Im Rahmen dieses Projekts werden ebenfalls Fortbildungen für im Berufsfeld Tätige angeboten.
Mehr Informationen zur interdisziplinären Ringvorlesung „Eine von fünf“ online auf der Website des Vereins AÖF: www.aoef.at/index.php/aktuelle/ringvorlesung-eine-von-fuenf
sowie auf der Website des Departments für Gerichtsmedizin: www.meduniwien.ac.at/hp/gerichtsmedizin/lehre/weitere-lehrveranstaltungen/eine-von-fuenf/
Bei Fragen rund um Gewalt an Frauen: Frauenhelpline 0800 / 222 555 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr – Informationen zum Beratungsangebot online unter: www.frauenhelpline.at
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF ist seit 1988 das Netzwerk der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser in Österreich. 15 Häuser in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind mit dem Verein AÖF assoziiert. Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser sind überparteiliche und überkonfessionelle Einrichtungen, in denen alle Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, und ihre Kinder rasche und unbürokratische Hilfe, Schutz, Unterstützung und Beratung bekommen. Der Verein AÖF leistet als Netzwerk der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser Informations- und Sensibilisierungsarbeit und setzt sich für den gleichen Zugang von Frauen zu Rechten und Ressourcen ein. www.aoef.at
Rückfragehinweis:
Silvia Samhaber
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF
Telefon: 01 544 08 20-23
E-Mail:
Web: www.aoef.at
Ökonomische Absicherung ist Grundvoraussetzung für den Weg aus einer Gewaltbeziehung
Wien, 3. November 2016 – Derzeit leitet die Armutskonferenz die Initiative #abersicher für eine bessere Mindestsicherung mit weniger Armut. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF unterstützt als Mitgliedsorganisation der Armutskonferenz die Initiative. Denn die ökonomische Absicherung ist eine Grundvoraussetzung für den Weg aus einer Gewaltbeziehung. Armut ist nicht geschlechtsunabhängig: Alleinerziehende sind die am häufigsten von Armut betroffene Gruppe in Österreich – rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Aber auch für ältere Frauen mit geringer oder fehlender Pension wäre eine Trennung vom Gewalttäter ohne Mindestsicherung nicht möglich.
Mindestsicherung ist Voraussetzung für ein Leben ohne Gewalt
Finanzielle Abhängigkeit zählt neben der emotionalen Abhängigkeit zu einem der Hauptgründe, warum sich Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, nicht trauen, sich vom Gewalttäter zu trennen. Nicht zu wissen, wovon man selbst und oftmals auch die eigenen Kinder leben sollen, sind Gedanken, die den Weg aus einer Gewaltbeziehung versperren. Eine ausreichende Mindestsicherung (Bedarfsorientierte Mindestsicherung – BMS) ist daher eine Grundvoraussetzung, damit sich Frauen aus einer Gewaltbeziehung befreien können.
Mindestsicherung besonders wichtig für Alleinerzieherinnen und ältere Frauen
Frauen flüchten oftmals mit ihren Kindern aus Gewaltbeziehungen. Als Alleinerziehende zählen sie dann zur am häufigsten von Armut betroffenen Gruppe. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Nach der Trennung und Scheidung vom gewalttätigen Partner sind sie oftmals auf die Mindestsicherung angewiesen – auch wenn sie erwerbstätig sind. Denn aufgrund der Kinderbetreuung können Alleinerzieherinnen oft nur in Teilzeitbeschäftigungen tätig sein. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Alleinerzieherinnen, die sich von ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, monatelang auf die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Kindsvater warten müssen. Beide Faktoren erschweren die Existenzsicherung der Frauen und ihrer Kinder. Aber auch für ältere Frauen mit geringer Pension oder ohne Pensionsanspruch wäre eine Trennung vom gewalttätigen Partner ohne die Mindestsicherung nicht möglich. Die Mindestsicherung greift hier als wichtige Unterstützung.
Mindestsicherung muss Existenz sichern
Die Mindestsicherung muss die Existenz sichern. Eine ausreichende Mindestsicherung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Frauen mit geringem oder keinem Einkommen mit ihren Kindern aus einer Gewaltbeziehung flüchten und sich ein unabhängiges Leben frei von Gewalt aufbauen können.
„Eine ausreichende Mindestsicherung hilft gewaltbetroffenen Frauen – vor allem in Zeiten der Trennung und Scheidung“, betont Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF. „Daher stehen wir hinter der Initiative der Armutskonferenz #abersicher“, so Rösslhumer weiter.
Initiative #abersicher gegen Diffamierungen und Vorurteile gegenüber MindestsicherungsbezieherInnen
Die Initiative #abersicher ist eine Reaktion der Armutskonferenz gegen die aktuelle Debatte über die Mindestsicherung, die oftmals von Diffamierungen und Vorurteilen gegenüber ihren BezieherInnen dominiert ist. Auslöser für den Start der Initiative waren tausende Fragen an die Armutskonferenz wie: Warum liest man kaum etwas über die Ängste und Sorgen von Menschen, die von Mindestsicherung betroffen sind? Warum werden immer die Ärmsten gegeneinander ausgespielt? Warum erfährt man nichts über Prävention und Nutzen der Mindestsicherung für die Gesellschaft? Das Ziel der Initiative #abersicher ist es, Informationen über die Mindestsicherung weiterzugeben und Einblicke in die Lebenswelt von MindestsicherungsbezieherInnen zu geben – um Vorurteile abzubauen.
Mehr Informationen über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und über die Initiative #abersicher online unter: www.armutskonferenz.at/abersicher
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF ist seit 1988 das Netzwerk der autonomen Frauenhäuser in Österreich. 15 Häuser in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind mit dem Verein AÖF assoziiert. Autonome Frauenhäuser sind überparteiliche und überkonfessionelle Einrichtungen, in denen alle Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, und ihre Kinder rasche und unbürokratische Hilfe, Schutz, Unterstützung und Beratung bekommen. Der Verein AÖF leistet als Netzwerk der AÖF-Frauenhäuser Informations- und Sensibilisierungsarbeit und setzt sich für den gleichen Zugang von Frauen zu Rechten und Ressourcen ein. www.aoef.at
Rückfragehinweis
Maria Rösslhumer & Silvia Samhaber
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Telefon: 0664 793 07 89 / 01 544 08 20-23
E-Mail:
Web: www.aoef.at
Wien, 21. September 2016 - Bereits zum siebten Mal organisiert der Verein AÖF gemeinsam mit Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich vom Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien die interdisziplinäre Ringvorlesung "Eine von fünf". Sie ist ein Beitrag zur internationalen Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen". 2016 ist auch die Volksanwaltschaft mit an Board. Gemeinsam wird ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt.
Jede fünfte Frau in Österreich erlebt körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Unter dem Titel "Eine von fünf" beschäftigt sich daher die Ringvorlesung mit dem Thema Foto: Volksanwaltschaft
Gewaltschutz. "Eine von fünf" wird vom Department für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien in Kooperation mit der Volksanwaltschaft und dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) abgehalten.
Unter den Titeln "Besonders gefährdete Frauen", "Ältere und Pflegebedürftige", "Menschenhandel und Flucht", "In den eigenen vier Wänden", "Strafvollzug und justizieller Frauenschutz" sowie "Medizinische Versorgung" beleuchten 25 ExpertInnen an insgesamt 7 Vorlesungstagen den Schutz von Frauen vor Gewalt. Die Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung findet am 24. November 2016 in den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft statt.
"Die Lehrveranstaltung widmet sich Fragen, die aus dem Erfahrungshorizont der Volksanwaltschaft und ihrer Kommission kommen", sagte Volksanwältin Gertrude Brinek. "Es geht um die Erörterung von Gewalterfahrungen und darum, wie man mit gefährdeten Frauen umgeht."
"Häusliche Gewalt ist eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder", betonte Gerichtsmedizinerin Andrea Berzlanovich beim Pressegespräch. In Österreich würden jährlich bis zu 300.000 Frauen von ihrem Partner oder Expartner misshandelt, berichtete Berzlanovich weiters, die die interdisziplinäre Lehrveranstaltung, zu der nicht nur Studierende, sondern Interessierte aller Bereiche eingeladen sind, leitet.
"Für uns hat diese Ringvorlesung deshalb eine sehr große Bedeutung, weil sie eine Präventionsmaßnahme ist", sagte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF). Nur jede fünfte Frau wisse, wohin sie sich wenden kann, wenn sie von Gewalt betroffen ist. "Das ist ein Alarmsignal, dass wir hier viel mehr ansetzen und Präventionsmaßnahmen setzen müssen." Sie wünsche sich, dass ähnliche Vorlesungsreihen österreichweit angeboten werden.
Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, schwiegen häufig aus Scham und die behandelnden ÄrztInnen fragten oft zu wenig nach, meinte Berzlanovich. Sowohl im Gesundheitsbereich als auch bei der Polizei müsse noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Berzlanovich bewarb auch den Dokumentationsbogen, mit dem Verletzungen von Gewaltopfern dokumentiert werden können. Der Bogen wurde 2013 in Zusammenarbeit mit Innenministerium und Ärztekammer entwickelt und heuer von allen Spitälern im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) übernommen.
Die Presseunterlage mit Dokumentationsbogen können Sie hier nachlesen: Presseunterlage "Eine von fünf"
Weitere Informationen zu "Eine von fünf" finden Sie hier: Eine von fünf
Weitere Informationen zur Auftaktveranstaltung am 24.11.2016 in der Volksanwaltschaft finden Sie hier: Auftaktveranstaltung "Eine von fünf"
www.meduniwien.ac.at/hp/gerichtsmedizin
Rückfragehinweis:
Silvia Samhaber
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Verein AÖF
Telefon: 01 544 08 20-23
E-Mail:
Web: www.aoef.at
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF)
beteiligt sich an europaweiter Kampagne “Step Up!”
Wien, 25. Mai 2016 – Heute startet die europaweite Kampagne “Step Up!”. Sie setzt sich für die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie für ihren Zugang zu Unterstützung und Schutz ein. Das europäische Netzwerk gegen Gewalt an Frauen WAVE (Women Against Violence Europe) mit Sitz in Wien koordiniert die zweijährige Kampagne, an der sich Fraueneinrichtungen aus mehr als 20 europäischen Ländern beteiligen. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) trägt die Kampagne nach Österreich. Gewalt an Frauen und Kindern ist nach wie vor die häufigste Menschenrechtsverletzung. In Europa erlebt eine von drei Frauen physische oder sexuelle Gewalt. 47 Prozent aller Morde an Frauen werden von Familienmitgliedern oder ihren Partner verübt.
Eine von drei Frauen in Europa erlebt physische oder sexuelle Gewalt
Eine von drei Frauen ist in Europa von physischer oder sexueller Gewalt betroffen, lautet das Ergebnis der Studie der Europäischen Grundrechtsagentur von 2014. Für viele von ihnen endet die Gewalt tödlich, vor allem wenn sie innerhalb der Familie ausgeübt wird: 47 Prozent aller Morde an Frauen werden von Familienmitgliedern oder ihren Partnern verübt, so die Studie der UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) aus dem Jahr 2013. Doch spezialisierte Unterstützungseinrichtungen für die Betroffenen fehlen. Nur 15 der 46 erfassten europäischen Staaten haben eine spezialisierte Helpline für Betroffene, zeigt der WAVE-Country Report 2015. Und es fehlen mindestens 47.000 Frauenhausplätze in Europa. Auch Beratungsstellen für Frauen, die vergewaltigt wurden oder einen sexuellen Übergriff erleben mussten, fehlen. „Step Up!“ ruft die Regierung und die Zivilbevölkerung auf, für ein Ende der Gewalt an Frauen einzutreten und den Zugang zu spezialisierten Unterstützungseinrichtungen sicherzustellen.
„In vielen europäischen Ländern gibt es viel zu wenige spezialisierte Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die Gewalt erleben mussten. Das hat zur Folge, dass jene Frauen nirgendwo adäquate Hilfe finden. Darum: STEP UP! Unser Aufruf richtet sich sowohl an die Entscheidungsträgerinnen und -träger auf EU-Ebene als auch an nationale Regierungen und an die Zivilgesellschaft. Investitionen um Gewalt an Frauen zu stoppen sind dringend notwendig!“, so Rosa Logar, Präsidentin von WAVE.
Ein Grund für die Unterfinanzierung: Victim-Blaming
Ein Grund für die Unterfinanzierung von adäquaten Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die Gewalt erleben müssen, ist das so genannte Victim-Blaming. Obwohl Gewalt in der Gesellschaft als verboten gilt, wird Gewalt an Frauen häufig heruntergespielt. Den Betroffenen wird sogar die Schuld für ihre Gewalterfahrungen gegeben. Damit sich Frauen aus gewalttätigen Beziehungen befreien können, müssen sie Zugang zu adäquaten Unterstützungseinrichtungen haben. Darum ruft der Verein AÖF gemeinsam mit Fraueneinrichtungen aus mehr als 20 Ländern mit „Step up!“ dazu auf, in spezialisierte Unterstützungseinrichtungen für Frauen zu investieren.
Die Situation in Österreich: Nationale Helpline: ja, ausreichend Frauenhausplätze: nein
Im europäischen Vergleich schneidet Österreich in Hinsicht auf spezialisierte Beratungseinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, gut ab. Es gibt ein gut ausgebautes Netz an Beratungs- und Opferschutzeinrichtungen und seit 1998 die österreichweite Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / 222 555, bei der Betroffene und ihr Umfeld an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr anonym und kostenlos Hilfe und Unterstützung finden. Doch auch in Österreich gibt es nicht genug Frauenhausplätze. Laut der – in Österreich geltenden – Istanbulkonvention müsste es pro 10.000 EinwohnerInnen einen Frauenhausplatz geben. In Österreich gibt es derzeit 759 Plätze in Frauenhäusern, das sind um rund 70 Plätze zu wenig.
Bundesländerübergreifende Aufnahme in Frauenhäusern, verpflichtende Schulungen und Zugang von allen Betroffenen zu Opferschutzeinrichtungen dringend gefordert
Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser setzen sich bereits seit mehreren Jahren für eine bundesländerübergreifende Aufnahme von Betroffenen ein. Da die Finanzierung der Frauenhäuser in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist es derzeit schwer, eine Betroffene aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. Dabei wäre gerade in Hochrisikofällen eine Unterbringung von Betroffenen und ihren Kindern für einen bestmöglichen Schutz oftmals sinnvoll. Für manche Betroffenen ist der Zugang zu Frauenhäusern aber überhaupt erschwert, wie für Asylwerberinnen oder Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen. Ihr Recht auf den Zugang zu Frauenschutzeinrichtungen will der Verein AÖF im Rahmen von „Step Up!“ ebenfalls stärken. Ein weiteres Anliegen, auf das der Verein AÖF im Rahmen der „Step Up!“-Kampagne aufmerksam machen will, sind verpflichtende Schulungen für Berufsgruppen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen – so wie es auch in der Istanbulkonvention vorgesehen ist. Gerade vor Gericht, im Gesundheitsbereich oder in der Schule ist ein Wissen über die Dynamiken, Hintergründe und Hilfsmöglichkeiten bei Gewalt grundlegend, um Betroffene bestmöglich vor weiterer Gewalt schützen zu können.
Mehr über die Kampagne „Step Up!“
• europaweit: WAVE Step Up!
• österreichweit: Verein AÖF Step Up!
Video zum Kampagnen-Launch: Video Step Up!
Das WAVE-Netzwerk wurde 1994 gegründet. Derzeit umfasst es 114 Mitgliedsorganisationen aus 46 europäischen Ländern. Mitgliedsorganisationen sind hauptsächlich europäische NGOs, die im Bereich der Prävention von (häuslicher) Gewalt an Frauen und Kindern tätig sind.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist seit 1988 das Netzwerk der autonomen Frauenhäuser in Österreich. Autonome Frauenhäuser sind überparteiliche und überkonfessionelle Einrichtungen, in denen alle Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, und ihre Kinder rasche und unbürokratische Hilfe, Schutz, Unterstützung und Beratung bekommen. Sie leisten als autonome Einrichtungen gesellschaftspolitische feministische Arbeit und setzen sich für den gleichen Zugang von Frauen zu Rechten und Ressourcen ein. Der Verein AÖF ist Mitglied von WAVE.
Rückfragehinweis:
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF
Maria Rösslhumer (Geschäftsführung) & Silvia Samhaber (Öffentlichkeitsarbeit)
E-Mail:
Telefon: 0664/793 07 89 // 01 544 08 20-23
www.aoef.at
WAVE – Women Against Violence Europe
Rosa Logar (Präsidentin) & Maria Rösslhumer (Geschäftsführung)
E-Mail:
Telefon: 0664/311 9458 // 0664/793 07 89
www.wave-network.org
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