
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist zutiefst erschüttert über den gestrigen Mord an einer 31-jährigen Frau und Mutter dreier Kinder durch den eigenen Lebenspartner in Graz. Auch diesmal mussten Kinder die Tat an der Mutter direkt miterleben. Der Mann war bereits polizeibekannt und es gab mehrere Wegweisungen und Betretungsverbote, dennoch wurde der Täter nicht in Haft genommen. Dennoch musste eine Frau ihr Leben verlieren.
Wir wissen, dass Gewalttäter Wiederholungstäter sind und dieser tragische Gewaltvorfall zeigt erneut deutlich auf, dass das Gewaltschutzgesetz ohne weitere verpflichtende täterbezogene Maßnahmen nicht greift. Wir fordern daher ein verpflichtendes Antigewalttraining direkt nach der ersten Wegweisung und bei schwerer Gewalt die Verhängung der Untersuchungshaft.
Zwar traten vor 20 Jahren die Gewaltschutzgesetze (Betretungsverbot und Wegweisung) in Kraft und es wurden bundesweit Gewaltschutzzentren errichtet. Dennoch ist das Ausmaß der Gewalt an Frauen in Österreich sehr hoch: Jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr ist von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen (Quelle: Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, 2014) und es gibt viele gravierende Lücken und Defizite im Gewalt- und Opferschutz.
Jährlich werden darüber hinaus schätzungsweise 20-30 Frauen von ihren eigenen Partnern ermordet. Auch wenn es vorher mehrere Hinweise auf Gewalt, Morddrohungen sowie Gefahrenmeldungen an Polizei und Justiz gegeben hat, konnten diese Morde nicht verhindert werden. Viele gefährliche und polizeibekannte Gewalttäter werden von der Justiz auf freiem Fuß angezeigt oder freigesprochen, anstatt in U-Haft zu kommen, und können somit Morde und Mordversuche planen und umsetzen. Und wenn betroffene Frauen den Mut aufbringen, Anzeige gegen ihre Misshandler zu erstatten, kommen viele ohne Verurteilung und Strafe davon.
Der Verein AÖF ist auch im Jahr 2017 wieder an drei aktuellen EU-Projekten zur Prävention von Gewalt an Frauen und Kindern beteiligt: RESPONSE, WHOSEFVA und yMIND.
Wien, 1. Juni 2017. Wie auch schon in den vergangenen Jahren ist der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) auch im Jahr 2017 wieder Partnerin von drei aktuellen, von der Europäischen Union geförderten, länderübergreifenden Projekten, die die Sensibilisierung und Bewusstseinsmachung hinsichtlich Gewalt an Frauen und Kindern in jeweils unterschiedlichen Zielgruppen fördern sollen.
RESPONSE: Multi-institutionelle Verantwortung im Frauengesundheitsbereich bei Verdacht auf geschlechterbasierter Gewalt bei schwangeren Frauen und Müttern
RESPONSE richtet sich an das Personal im Frauengesundheitsbereich mit dem Ziel, das Bewusstsein in Gesundheitseinrichtungen hinsichtlich geschlechterbasierter Gewalt an schwangeren Frauen und Müttern zu erhöhen. Forschungen ergaben, dass von Gewalt betroffene schwangere Frauen Gesundheitseinrichtungen öfter in Anspruch nehmen, als Nicht-Betroffene. Routineuntersuchungen vor der Geburt sind daher eine Chance, einen Verdacht auf geschlechterbasierte Gewalt an betroffenen schwangeren Frauen zu erkennen. Das deutet darauf hin, dass diese Frauen am ehesten dem medizinischen Personal ihre Missbrauchs- und Gewalterfahrungen anvertrauen würden. Daher werden im Zuge des Projekts RESPONSE Schulungen zur Bewusstseinsbildung für Fachkräfte wie GynäkologInnen, Hebammen, KrankenpflegerInnen und SozialarbeiterInnen im Frauengesundheitsbereich durchgeführt sowie ein Trainingshandbuch erstellt. Beteiligte Länder sind Österreich, Deutschland, Frankreich, Rumänien und Spanien. In Österreich werden sich mehrere Spitäler beteiligen. Siehe auch http://www.gbv-response.eu.

Am 21. September findet jährlich weltweit der Internationale Tag für Frieden statt. Gewaltfrei und in Frieden zu leben ist ein Menschenrecht. Das nimmt das internationale Netzwerk WAVE – Women against violence Europe – zum Anlass für eine große Inszenierung in Wien, voraussichtlich am Ballhausplatz.
„Wir denken an diesem Tag an alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind und fordern, dass Justiz und Gesellschaft nicht mehr wegschauen“, sagt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin von WAVE und AÖF. Europaweit werden 62 Millionen Frauen ab dem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt. In Österreich ist jede 5. Frau Betroffene von körperlicher und/oder sexueller Gewalt, das sind insgesamt eine Million Frauen. Der Täter ist meist ein Familienangehöriger, das bedeutet, dass es zuvor meist eine lange Geschichte des Wegschauens gegeben hat.
WAVE (Women Against Violence Europe), das europäische Netzwerk gegen Gewalt an Frauen und Kindern, organisiert im Rahmen der WAVE Step Up! Kampagne an diesem Tag Protestaktionen in mehreren europäischen Ländern. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) beteiligt sich daran und plant ebenfalls eine Kundgebung, voraussichtlich am Ballhausplatz in Wien, unter dem Motto:
HELLWACH. Die lange Nacht für ein Ende der Gewalt an Frauen.
Friedensorganisationen, Netzwerkorganisationen, Partner*innen, Unterstützer*innen, Interessierte, Freund*innen und Aktivist*innen sind eingeladen und aufgefordert an unserer Inszenierung teilzunehmen und mitzuwirken.
Ein detailliertes Programm wird demnächst auf www.aoef.at und auf der WAVE Step Up! Website www.stepup.at zu finden sein.
Rückfragehinweis
Maria Rösslhumer: 0664 793 07 89,
Eva Zenz: 01 544 08 20-23,
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Web: www.aoef.at
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800/222 555

Spendenaufruf zur Unterstützung eines neuen Frauenvolksbegehrens
Ende April präsentierte der Verein „Frauen*volksbegehren 2.0“ im Rahmen der 20-Jahre-Jubiläumsfeier des Frauenvolksbegehrens 1997 im Wiener KosmosTheater die Kampagne, den Forderungskatalog und die Sprecherinnen der geplanten Neuauflage des Frauenvolksbegehrens. Die Bestandsaufnahme zwei Jahrzehnte später zeigt, dass die Umsetzung lange formulierter Maßnahmen zur Gleichberechtigung abermals vehement einzufordern ist: Nur zwei der elf damaligen Forderungen wurden erfüllt – das heißt, passiert ist wenig bis nichts. Es ist längst Zeit, dass Frauenpolitik auf der politischen Agenda zur Priorität wird. Daher starteten die Initiatorinnen im Jubiläumsjahr die Kampagne „Jetzt erst recht!“. Um die Durchführung möglich zu machen, sind die Initiatorinnen auf finanzielle Unterstützung der Crowdfunding-Kampagne angewiesen.
Frauen*volksbegehren 2.0 - Hintergründe
In der heutigen Zeit scheinen frauenverachtende Rollenbilder wieder salonfähig zu werden. Der neu gewählte Präsident der USA, der mächtigste Mann der Welt, prahlt offen mit sexueller Belästigung. Frauen, die – unter anderem im Internet – öffentlich ihre Meinung sagen, werden massiv sexistisch beleidigt oder gar mit Gewaltdrohungen eingeschüchtert. Stimmen in Österreich wollen Frauen einen „Brutpflegetrieb“ zuschreiben und die Rückkehr an den Herd nahelegen. Beim nach wie vor vorhandenen Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen steht Österreich als viertreichstes Land der EU regelmäßig an vorletzter Stelle.
„Das Jahr 2016 war geprägt durch einen sexistischen Backlash. Der dadurch befürchtete Verlust längst erkämpfter Privilegien hat viele Frauen wachgerüttelt. Gleichzeitig gibt es große Unzufriedenheit über die schleppende Umsetzung nötiger Maßnahmen. Wenn es um Frauenpolitik geht, ist es immer too little, too late“, so Teresa Havlicek, eine der drei Sprecherinnen des Frauen*volksbegehrens 2.0. Bei der Bekämpfung tatsächlicher Benachteiligungen herrscht Stillstand. Deshalb fanden sich im letzten Jahr nach und nach Frauen aus verschiedensten Arbeitsbereichen zu einer Bewegung zusammen – unter dem Motto: „Wir müssen etwas tun.“

Vor 20 Jahren – am 1. Mai 1997 – trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz war und ist ein großer Erfolg im Opferschutz und ein Meilenstein in der Gewaltprävention – in vielerlei Hinsicht: Es stärkt Gewaltbetroffene und deren Rechte und nimmt Gewaltausübende in die Verantwortung. Österreich gilt hier als internationales Vorbild und nimmt seither eine klare Haltung gegen Gewalt im privaten Bereich ein.
Das neue Gewaltschutzgesetz ist das Resultat einer langen, unermüdlichen und engen Zusammenarbeit der Frauenhausmitarbeiterinnen mit den Gewaltschutzzentren, den Interventionsstellen, der Polizei, Politik und Justiz. Mitte der 1980er Jahre haben die Frauenhäuser begonnen mit der Polizei zu kooperieren und gemeinsame Schulungen und Fortbildungen abzuhalten. Ab den 1990er Jahren wurde das Thema Gewalt in der Privatsphäre in der Ausbildung der Exekutive fix verankert. Die Polizei als Partner hat schnell erkannt, dass Gewalt in der Familie ein komplexes Thema ist, das nur in Zusammenarbeit mit kompetenten Opferschutzeinrichtungen und staatlichen Stellen gelöst werden kann.
Gewalt an Frauen ist kein Tabuthema mehr
Die Implementierung der Gesetze führte zu einem entscheidenden Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft. Lange Zeit war Gewalt in Österreich ein Tabu, es galt als individuelles Problem der Frau als Betroffene. Nun aber muss nicht mehr das Opfer von familiärer Gewalt die Wohnung und das eigene Heim verlassen, sondern die gewaltausübende Person. Sie wird zur Verantwortung gezogen und hat mit Sanktionen zu rechnen – nach der damaligen Devise „Der der schlägt muss gehen“. Gewalt an Frauen und Kindern innerhalb der Familie wurde damit erstmals als ein politisches Problem anerkannt.
Hohes Ausmaß der Gewalt an Frauen und Kindern
Das Gewaltschutzgesetz zeigt, wie hoch das Ausmaß der Gewalt in der Familie tatsächlich ist. Aktuell werden jährlich mehr als 8.000 Wegweisungen und Betretungsverbote von der Polizei ausgesprochen und durchgeführt. Das bedeutet, dass die Polizei täglich etwa 22 Mal bei Gewalt in der Familie im Einsatz ist. Insgesamt wurden von Mai 1997 bis Ende Dezember 2015 in Österreich insgesamt 107.069 Wegweisungen bzw. Betretungsverbote verhängt.
Es verdeutlicht vor allem, dass Frauen und Kinder überdurchschnittlich Opfer von familiärer Gewalt und Männer sowie männliche Familienmitglieder die Gewaltausübenden sind. Mehr als 90% der Weggewiesenen sind Ehemänner, Ex-Partner oder Lebensgefährten der Frauen und Väter der Kinder.
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