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    PA 19.06.2017 Wieder ein Mord an einer Frau: AÖF fordert die Lücken im Opfer- und Gewaltschutz zu schließen

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    Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist zutiefst erschüttert über den gestrigen Mord an einer 31-jährigen Frau und Mutter dreier Kinder durch den eigenen Lebenspartner in Graz. Auch diesmal mussten Kinder die Tat an der Mutter direkt miterleben. Der Mann war bereits polizeibekannt und es gab mehrere Wegweisungen und Betretungsverbote, dennoch wurde der Täter nicht in Haft genommen. Dennoch musste eine Frau ihr Leben verlieren.

    Wir wissen, dass Gewalttäter Wiederholungstäter sind und dieser tragische Gewaltvorfall zeigt erneut deutlich auf, dass das Gewaltschutzgesetz ohne weitere verpflichtende täterbezogene Maßnahmen nicht greift. Wir fordern daher ein verpflichtendes Antigewalttraining direkt nach der ersten Wegweisung und bei schwerer Gewalt die Verhängung der Untersuchungshaft.

    Zwar traten vor 20 Jahren die Gewaltschutzgesetze (Betretungsverbot und Wegweisung) in Kraft und es wurden bundesweit Gewaltschutzzentren errichtet. Dennoch ist das Ausmaß der Gewalt an Frauen in Österreich sehr hoch: Jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr ist von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen (Quelle: Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, 2014) und es gibt viele gravierende Lücken und Defizite im Gewalt- und Opferschutz.

    Jährlich werden darüber hinaus schätzungsweise 20-30 Frauen von ihren eigenen Partnern ermordet. Auch wenn es vorher mehrere Hinweise auf Gewalt, Morddrohungen sowie Gefahrenmeldungen an Polizei und Justiz gegeben hat, konnten diese Morde nicht verhindert werden. Viele gefährliche und polizeibekannte Gewalttäter werden von der Justiz auf freiem Fuß angezeigt oder freigesprochen, anstatt in U-Haft zu kommen, und können somit Morde und Mordversuche planen und umsetzen. Und wenn betroffene Frauen den Mut aufbringen, Anzeige gegen ihre Misshandler zu erstatten, kommen viele ohne Verurteilung und Strafe davon.

    Empört sind wir auch über die unsensible und verharmlosende Berichterstattung in den Medien bei Gewalt an Frauen und Kindern. Sie negieren meist den tatsächlichen Hergang sowie gesellschaftliche Hintergründe von Gewalt gegen Frauen (siehe Artikel). Obwohl es sich um Mord und schwere Gewalt handelt wird immer noch von „Streit“ gesprochen. Formulierungen wie „Das Paar soll immer wieder gestritten haben“ oder „Beziehungsstreit“ verschleiern die eigentliche Gewalttat. Wenn ein Täter bereits mehrmals weggewiesen wurde, gab es hier offensichtlich schon mehrere gewalttätige Handlungen des Mannes gegen die Frau – also keineswegs ein harmloser „Streit“. Diese Wortwahl verschleiert die Täterschaft des Mannes bzw. das Faktum, dass der Angriff von ihm ausging. Der Artikel vernachlässigt zudem traditionelle Männlichkeitsbilder und die historisch gewachsene Ungleichstellung von Männern und Frauen, die bis heute den Boden für Gewalt nähren.

    Daher appelliert der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser dringend an die Verantwortlichen der Medien, die meinungs- und bewusstseinsbildende Funktion von Sprache zu beachten und eine entsprechend sensible Berichterstattung zu Gewalt gegen Frauen zu wählen. Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Berichterstattung gibt es auf der Website des Vereins AÖF zum Download.

     

    Rückfragehinweis
    Maria Rösslhumer: 0664 793 07 89, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Eva Zenz: 01 544 08 20-23, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
    Web: www.aoef.at

    Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800/222 555

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