
Presseinformation:
Gantnerundenzi ohne Worte
Neue Kampagne der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser startet in Print, Kino und auf Youtube
Mit einer Kampagne „ohne Worte“ machen die Kontakterlosen aus der Gonzagagasse auf die Sprachlosigkeit der Opfer bei Gewalt gegen Frauen und Kinder aufmerksam.
Stattdessen werden typische „Ausreden“ der Opfer in Form von Untertiteln eingeblendet, um deren Scham und falschen Schuldgefühle zu dramatisieren. Zugleich wird auf die anonyme 24-Stunden-Hilfe durch die Frauenhelpline gegen Gewalt unter der kostenlosen Nummer 0800 / 222 555 aufmerksam gemacht.
Für die Filmproduktion zeichnet sich skop unter der Regie von Maria Otter verantwortlich. Das Sounddesign übernahm der Diagonale-Preisträger Gerhard Daurer.
Den Auftakt machen ab 17. November 30 Kinos in ganz Österreich, gefolgt von TV, Youtube und Printanzeigen.
Für Youtube wurden die Einblendungen neben Deutsch in 9 weitere Sprachen übersetzt. „Wir wollen mit dieser Kampagne auch Menschen erreichen, die eine andere Muttersprache haben. Dass uns gantnerundenzi mit ihrer innovativen Idee der Untertitel diese Möglichkeit bieten, freut mich besonders.“ zeigt sich Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, von der Kampagne überzeugt.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist neben den Herzkindern die zweite Non-Profit-Organisation, die von gantnerundenzi betreut wird.
Credits:
Auftraggeber: Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Agentur: gantnerundenzi Werbeagentur
Filmproduktion: skop
Regie: Maria Otter
DOP: Alex Püringer
Ton: Gerhard Daurer
Foto: Klaus Vyhnalek
Litho: blaupapier
gantnerundenzi
österreichs erste kontakterlose
werbeagentur gmbh & co. kg
gonzagagasse 1, 1010 wien
t 0043 1 533 84 35
f 0043 1 533 84 35-10
Kontakt:
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel: +43 664 793 0789
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF
www.aoef.at
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / 222 555
www.frauenhelpline.at


Jahrzehnte lange Züchtigung von Kindern und Gewalt an Frau– und dennoch Freispruch. Was muss noch alles passieren, damit Justiz Gewalt anerkennt?
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist erschüttert über das gestrige Gerichtsurteil des Straflandesgerichts Graz.
Richter Andreas Rom hat einen Ehemann und Familienvater freigesprochen, obwohl er seine Kinder von frühester Kindheit an nachweislich gezüchtigt und gequält hat. Außerdem soll er seine Frau bei jedem Trennungsversuch mit Selbstmorddrohungen unter Druck gesetzt haben. Züchtigung von Frauen und Kindern ist in Österreich seit der Familienrechtsreform 1978 verboten. Nötigung und gefährliche Drohungen sind strafbare Handlungen! Vom Staatsanwalt und der Opferanwältin wurde detailliert und nachvollziehbar aufgezeigt, dass dieser Mann das Leben seiner Kinder und seiner Frau zerstört hat. Daher ist die Aussage des Richters: „Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist“ unfassbar, unbegreiflich und nicht akzeptabel.
Dieser Urteil ist ein Schritt in die juristische "Steinzeit" und ein Beispiel dafür, dass Justiz und Staatbedienstete Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor ignorieren und verharmlosen. Und das nach 20 Jahren Gewaltschutzgesetze und Ratifizierung der Istanbul-Konvention.
Wir fordern Opferschutz statt Täterschutz und daher einmal mehr verpflichtende Fortbildung und klare Richtlinien bei Gewalt in der Familie für alle RichterInnen und JustizbeamtInnen sowie ein einjähriges Praktikum im Opferschutzbereich für alle angehenden RichterInnen und Staatsbedienstete.
Hinweis: Mehr dazu: Am Montag lädt die Allianz „GewaltFREI leben“ zu einer Pressekonferenz um 10.00 Uhr im Presseklub Concordia ein, wo auch der Offizielle Evaluierungsbericht des GREVIO-Komitees zu Österreich vorgestellt wird. Siehe auch http://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/-/grevio-publishes-its-first-reports-on-austria-and-monaco
Rückfragehinweis:
Maria Rösslhumer: 0664 793 07 89,
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Web: www.aoef.at
Medizinische Universität Wien, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und Volksanwaltschaft kündigen interdisziplinäre Vorlesungsreihe „Eine von fünf“ und Publikation gegen Gewalt an Frauen an
Pressekonferenz „Eine von fünf: Schrittweise – Wege aus der Gewalt“
Datum: Donnerstag, 28. September 2017, 10.00 Uhr
Ort: Volksanwaltschaft, 1. Stock, Kapellenzimmer, Singerstraße 17, 1015 Wien
Das Ausmaß der Gewalt an Frauen ist erschreckend hoch. Jede fünfte in Österreich lebende Frau ist körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Im Jahr 2016 wurden in Österreich insgesamt 8.637 Betretungsverbote verhängt. 1.588 Frauen und 1.673 Kinder fanden Zuflucht und Schutz in einem der österreichischen Frauenhäuser. Viele Betroffene fühlen sich mit ihren Gewalterfahrungen allein gelassen und schämen sich dafür „Opfer“ zu sein. Zu groß ist deren Angst und oft auch der Irrglaube, selbst an den verbalen und körperlichen Übergriffen ihrer (Ex-)Partner schuld zu sein und diese „verdient zu haben“. Deshalb suchen sie nur selten nach professioneller Hilfe.
Um der Tabuisierung und Verharmlosung dieses gesamtgesellschaftlichen Problems aktiv entgegenzuwirken, veranstaltet das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft zwischen 23. November und 14. Dezember 2017 die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Die diesjährige Veranstaltung setzt sich neben dem Opferschutz auch mit der Täterarbeit auseinander. Im Rahmen der Lehrveranstaltung wird das Thema Gewalt gegen Frauen von unterschiedlichen Seiten beleuchtet und diskutiert. Dazu zeigen Expertinnen und Experten in sieben Schritten Wege in ein gewaltfreies Leben auf.
Beim Pressegespräch werden Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek, Mag.a Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und Lehrveranstaltungsleiterin an der Medizinischen Universität Wien Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich erste Einblicke in die Inhalte der Vorlesungsreihe geben und die gemeinsame Publikation zur Ringvorlesung 2016 „Gewaltschutz für Frauen in allen Lebenslagen“ vorstellen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Eva Zenz,
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF
Web: www.aoef.at
Mag.a Agnieszka Kern, MA
Volksanwaltschaft
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Tel.: +43 (0) 1 515 05 - 204
E-Mail:

AÖF fordert mehr Sicherheit durch Gefährlichkeitseinschätzung von Tätern
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist tief erschüttert über den Mord an einer Frau und ihren zwei kleinen Kindern in Hohenems/Vorarlberg am vergangenen Wochenende. Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Kinder ist nach wie vor sehr hoch. In Österreich ist jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen. Jährlich werden schätzungsweise 20-25 Frauen durch ihren eigenen Partner oder Ex-Partner ermordet. Jeder Mord ist einer zu viel. Besonders die Phase der Trennung oder eine Wegweisung ist eine Hochrisikozeit für gewaltbetroffene Frauen und Kinder.
„Polizei und Justiz sind daher aufgefordert, die Gefährlichkeit eines Täters besser einzuschätzen um schwere Gewalttaten wie Mordversuche und Morde zu verhindern“ so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.
Mehr und besserer Gewaltschutz gefordert
Die derzeitigen täterbezogenen Maßnahmen sind bei polizeibekannten und sehr gefährlichen Gewalttätern nicht ausreichend, eine Wegweisung alleine ist nicht genug. Besonders gefährliche Gewalttäter benötigen verpflichtende Auflagen und womöglich eine U-Haft. Dafür gibt auch den Straftatbestand „Fortgesetzte Gewaltausübung“ § 107b.
Der Staat muss mehr in die Sicherheit von Frauen und Kindern investieren. Dazu gehören der österreichweite Ausbau von opferschutzorientierten Täterprogrammen, ein Ausbau der Frauenhausplätze und eine signifikante Erhöhung des Budgets für Gewaltprävention. Darüber hinaus fordern wir verpflichtende Fortbildungen für Staatsbedienstete zu Gewaltschutz.
Alle Forderungen diesbezüglich finden Sie im GREVIO-Schattenbericht: Download PDF
Große Kundgebung am 21. September
Aufgrund der nach wie vor gravierenden Lücken und Defizite im Opferschutz veranstaltet der Verein AÖF zusammen mit dem europäischen Netzwerk WAVE (Women Against Violence Europe) und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie am 21. September 2017 eine große Kundgebung „Hellwach. Die lange Nacht für ein Ende der Gewalt an Frauen.“ vor dem Justizpalast (Schmerlingplatz) in Wien. Ziel ist es, einmal mehr entschieden gegen Gewalt an Frauen und Kindern aufzutreten. Die Politik ist dringend angewiesen zu handeln, um die Situation von hochrisikogefährdeten Frauen und Kindern und deren Schutz vor wiederholter Gewalt zu verbessern.
Gesamtes Programm siehe hier.
#Hellwach #StepUpWAVE
Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder österreichweit kostenlos, rund um die Uhr, anonym und vertraulich: Frauenhelpline 0800 / 222 555
Rückfragehinweis:
Maria Rösslhumer: 0664 793 07 89,
Eva Zenz: 01 544 08 20-23,
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Web: www.aoef.at
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800/222 555
Kundgebung am 21.9.2017 Justizpalast/Schmerlingplatz
Am 21. September findet jährlich weltweit der Internationale Tag des Friedens statt. Das nehmen das europäische Netzwerk WAVE (Women Against Violence Europe) in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie zum Anlass für eine große Kundgebung vor dem Justizpalast (Schmerlingplatz) in Wien. Ziel von HELLWACH ist es, einmal mehr entschieden gegen Gewalt an Frauen und Kindern und für ein Leben in Frieden für alle Menschen aufzutreten.
„Gemeinsam mit vielen Friedens- und Frauenorganisationen appellieren wir am 21. September 2017 an die Regierung, dass in die Sicherheit für Frauen und Kinder verstärkt investiert werden muss“, kündigt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der AÖF, an.
Europaweit werden 62 Millionen Frauen ab dem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt. In Österreich ist jede 5. Frau von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen, das sind insgesamt etwa eine Million Frauen. Der Täter ist meist ein Familienangehöriger, das bedeutet, dass es zuvor meist eine lange Geschichte des Wegschauens gegeben hat. Obwohl Österreich im Jahr 2013 die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen) ratifiziert hat, gibt es nach wie vor gravierende Lücken und Defizite im Opferschutz.
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