Medizinische Universität Wien, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und Volksanwaltschaft kündigen interdisziplinäre Vorlesungsreihe „Eine von fünf“ und Publikation gegen Gewalt an Frauen an
Pressekonferenz „Eine von fünf: Schrittweise – Wege aus der Gewalt“
Datum: Donnerstag, 28. September 2017, 10.00 Uhr
Ort: Volksanwaltschaft, 1. Stock, Kapellenzimmer, Singerstraße 17, 1015 Wien
Das Ausmaß der Gewalt an Frauen ist erschreckend hoch. Jede fünfte in Österreich lebende Frau ist körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Im Jahr 2016 wurden in Österreich insgesamt 8.637 Betretungsverbote verhängt. 1.588 Frauen und 1.673 Kinder fanden Zuflucht und Schutz in einem der österreichischen Frauenhäuser. Viele Betroffene fühlen sich mit ihren Gewalterfahrungen allein gelassen und schämen sich dafür „Opfer“ zu sein. Zu groß ist deren Angst und oft auch der Irrglaube, selbst an den verbalen und körperlichen Übergriffen ihrer (Ex-)Partner schuld zu sein und diese „verdient zu haben“. Deshalb suchen sie nur selten nach professioneller Hilfe.
Um der Tabuisierung und Verharmlosung dieses gesamtgesellschaftlichen Problems aktiv entgegenzuwirken, veranstaltet das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft zwischen 23. November und 14. Dezember 2017 die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Die diesjährige Veranstaltung setzt sich neben dem Opferschutz auch mit der Täterarbeit auseinander. Im Rahmen der Lehrveranstaltung wird das Thema Gewalt gegen Frauen von unterschiedlichen Seiten beleuchtet und diskutiert. Dazu zeigen Expertinnen und Experten in sieben Schritten Wege in ein gewaltfreies Leben auf.
Beim Pressegespräch werden Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek, Mag.a Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und Lehrveranstaltungsleiterin an der Medizinischen Universität Wien Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich erste Einblicke in die Inhalte der Vorlesungsreihe geben und die gemeinsame Publikation zur Ringvorlesung 2016 „Gewaltschutz für Frauen in allen Lebenslagen“ vorstellen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Eva Zenz,
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF
Web: www.aoef.at
Mag.a Agnieszka Kern, MA
Volksanwaltschaft
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Tel.: +43 (0) 1 515 05 - 204
E-Mail:

AÖF fordert mehr Sicherheit durch Gefährlichkeitseinschätzung von Tätern
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist tief erschüttert über den Mord an einer Frau und ihren zwei kleinen Kindern in Hohenems/Vorarlberg am vergangenen Wochenende. Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Kinder ist nach wie vor sehr hoch. In Österreich ist jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen. Jährlich werden schätzungsweise 20-25 Frauen durch ihren eigenen Partner oder Ex-Partner ermordet. Jeder Mord ist einer zu viel. Besonders die Phase der Trennung oder eine Wegweisung ist eine Hochrisikozeit für gewaltbetroffene Frauen und Kinder.
„Polizei und Justiz sind daher aufgefordert, die Gefährlichkeit eines Täters besser einzuschätzen um schwere Gewalttaten wie Mordversuche und Morde zu verhindern“ so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.
Mehr und besserer Gewaltschutz gefordert
Die derzeitigen täterbezogenen Maßnahmen sind bei polizeibekannten und sehr gefährlichen Gewalttätern nicht ausreichend, eine Wegweisung alleine ist nicht genug. Besonders gefährliche Gewalttäter benötigen verpflichtende Auflagen und womöglich eine U-Haft. Dafür gibt auch den Straftatbestand „Fortgesetzte Gewaltausübung“ § 107b.
Der Staat muss mehr in die Sicherheit von Frauen und Kindern investieren. Dazu gehören der österreichweite Ausbau von opferschutzorientierten Täterprogrammen, ein Ausbau der Frauenhausplätze und eine signifikante Erhöhung des Budgets für Gewaltprävention. Darüber hinaus fordern wir verpflichtende Fortbildungen für Staatsbedienstete zu Gewaltschutz.
Alle Forderungen diesbezüglich finden Sie im GREVIO-Schattenbericht: Download PDF
Große Kundgebung am 21. September
Aufgrund der nach wie vor gravierenden Lücken und Defizite im Opferschutz veranstaltet der Verein AÖF zusammen mit dem europäischen Netzwerk WAVE (Women Against Violence Europe) und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie am 21. September 2017 eine große Kundgebung „Hellwach. Die lange Nacht für ein Ende der Gewalt an Frauen.“ vor dem Justizpalast (Schmerlingplatz) in Wien. Ziel ist es, einmal mehr entschieden gegen Gewalt an Frauen und Kindern aufzutreten. Die Politik ist dringend angewiesen zu handeln, um die Situation von hochrisikogefährdeten Frauen und Kindern und deren Schutz vor wiederholter Gewalt zu verbessern.
Gesamtes Programm siehe hier.
#Hellwach #StepUpWAVE
Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder österreichweit kostenlos, rund um die Uhr, anonym und vertraulich: Frauenhelpline 0800 / 222 555
Rückfragehinweis:
Maria Rösslhumer: 0664 793 07 89,
Eva Zenz: 01 544 08 20-23,
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Web: www.aoef.at
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800/222 555
Kundgebung am 21.9.2017 Justizpalast/Schmerlingplatz
Am 21. September findet jährlich weltweit der Internationale Tag des Friedens statt. Das nehmen das europäische Netzwerk WAVE (Women Against Violence Europe) in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie zum Anlass für eine große Kundgebung vor dem Justizpalast (Schmerlingplatz) in Wien. Ziel von HELLWACH ist es, einmal mehr entschieden gegen Gewalt an Frauen und Kindern und für ein Leben in Frieden für alle Menschen aufzutreten.
„Gemeinsam mit vielen Friedens- und Frauenorganisationen appellieren wir am 21. September 2017 an die Regierung, dass in die Sicherheit für Frauen und Kinder verstärkt investiert werden muss“, kündigt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der AÖF, an.
Europaweit werden 62 Millionen Frauen ab dem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt. In Österreich ist jede 5. Frau von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen, das sind insgesamt etwa eine Million Frauen. Der Täter ist meist ein Familienangehöriger, das bedeutet, dass es zuvor meist eine lange Geschichte des Wegschauens gegeben hat. Obwohl Österreich im Jahr 2013 die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen) ratifiziert hat, gibt es nach wie vor gravierende Lücken und Defizite im Opferschutz.

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist zutiefst erschüttert über den gestrigen Mord an einer 31-jährigen Frau und Mutter dreier Kinder durch den eigenen Lebenspartner in Graz. Auch diesmal mussten Kinder die Tat an der Mutter direkt miterleben. Der Mann war bereits polizeibekannt und es gab mehrere Wegweisungen und Betretungsverbote, dennoch wurde der Täter nicht in Haft genommen. Dennoch musste eine Frau ihr Leben verlieren.
Wir wissen, dass Gewalttäter Wiederholungstäter sind und dieser tragische Gewaltvorfall zeigt erneut deutlich auf, dass das Gewaltschutzgesetz ohne weitere verpflichtende täterbezogene Maßnahmen nicht greift. Wir fordern daher ein verpflichtendes Antigewalttraining direkt nach der ersten Wegweisung und bei schwerer Gewalt die Verhängung der Untersuchungshaft.
Zwar traten vor 20 Jahren die Gewaltschutzgesetze (Betretungsverbot und Wegweisung) in Kraft und es wurden bundesweit Gewaltschutzzentren errichtet. Dennoch ist das Ausmaß der Gewalt an Frauen in Österreich sehr hoch: Jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr ist von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen (Quelle: Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, 2014) und es gibt viele gravierende Lücken und Defizite im Gewalt- und Opferschutz.
Jährlich werden darüber hinaus schätzungsweise 20-30 Frauen von ihren eigenen Partnern ermordet. Auch wenn es vorher mehrere Hinweise auf Gewalt, Morddrohungen sowie Gefahrenmeldungen an Polizei und Justiz gegeben hat, konnten diese Morde nicht verhindert werden. Viele gefährliche und polizeibekannte Gewalttäter werden von der Justiz auf freiem Fuß angezeigt oder freigesprochen, anstatt in U-Haft zu kommen, und können somit Morde und Mordversuche planen und umsetzen. Und wenn betroffene Frauen den Mut aufbringen, Anzeige gegen ihre Misshandler zu erstatten, kommen viele ohne Verurteilung und Strafe davon.
Der Verein AÖF ist auch im Jahr 2017 wieder an drei aktuellen EU-Projekten zur Prävention von Gewalt an Frauen und Kindern beteiligt: RESPONSE, WHOSEFVA und yMIND.
Wien, 1. Juni 2017. Wie auch schon in den vergangenen Jahren ist der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) auch im Jahr 2017 wieder Partnerin von drei aktuellen, von der Europäischen Union geförderten, länderübergreifenden Projekten, die die Sensibilisierung und Bewusstseinsmachung hinsichtlich Gewalt an Frauen und Kindern in jeweils unterschiedlichen Zielgruppen fördern sollen.
RESPONSE: Multi-institutionelle Verantwortung im Frauengesundheitsbereich bei Verdacht auf geschlechterbasierter Gewalt bei schwangeren Frauen und Müttern
RESPONSE richtet sich an das Personal im Frauengesundheitsbereich mit dem Ziel, das Bewusstsein in Gesundheitseinrichtungen hinsichtlich geschlechterbasierter Gewalt an schwangeren Frauen und Müttern zu erhöhen. Forschungen ergaben, dass von Gewalt betroffene schwangere Frauen Gesundheitseinrichtungen öfter in Anspruch nehmen, als Nicht-Betroffene. Routineuntersuchungen vor der Geburt sind daher eine Chance, einen Verdacht auf geschlechterbasierte Gewalt an betroffenen schwangeren Frauen zu erkennen. Das deutet darauf hin, dass diese Frauen am ehesten dem medizinischen Personal ihre Missbrauchs- und Gewalterfahrungen anvertrauen würden. Daher werden im Zuge des Projekts RESPONSE Schulungen zur Bewusstseinsbildung für Fachkräfte wie GynäkologInnen, Hebammen, KrankenpflegerInnen und SozialarbeiterInnen im Frauengesundheitsbereich durchgeführt sowie ein Trainingshandbuch erstellt. Beteiligte Länder sind Österreich, Deutschland, Frankreich, Rumänien und Spanien. In Österreich werden sich mehrere Spitäler beteiligen. Siehe auch http://www.gbv-response.eu.
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