Kampagne ist österreichweite Maßnahme der Frauenministerin und des Vereins Autonome Frauenhäuser zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern
Das AMS beteiligt sich bundesweit an der Kampagne "GewaltFREI LEBEN" der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und veranstaltet gemeinsam mit dem Verein AÖF Workshops und Infotage für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diese für die Beratungssituation mit betroffenen Kundinnen zu schulen.
„Gewalterfahrungen im privaten und beruflichen Umfeld machen es Frauen oft sehr schwer, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und sich damit ein eigenständiges Leben zu sichern. Neben der menschlichen Betroffenheit ist dies der Grund für unsere Bemühungen, Frauen in der Beratung zu unterstützen und Auswege aufzuzeigen", erklärte Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice.
Das AMS möchte ein klares Zeichen gegen Gewalt durch Information und Sensibilisierung setzen und sieht sich dabei auch als Informationsdrehscheibe für Betroffene. So wurde zum Beispiel die Ausstellung „Silent Witnesses" in AMS-Geschäftsstellen präsentiert, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ziel ist es dabei auch, die Haltung des AMS gegen Gewalt sichtbar zu machen und in der Beratungssituation wenn notwendig auf vorhandene Unterstützungsangebote hinzuweisen.
„Die enge Kooperation mit dem AMS im Rahmen von „GewaltFREI LEBEN" bietet eine weitere Möglichkeit, Gewalt an Frauen als gesamtgesellschaftliches Problem zu thematisieren und sowohl AMS-Beraterinnen und Berater als auch Betroffene von Gewalt in der Familie als auch am Arbeitsplatz zu stärken und zu unterstützen", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.
Die Kampagne ist eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF). Sie wird vom BMBF gesteuert und vom Verein AÖF koordiniert. Die Finanzierung erfolgt durch die Europäische Kommission und das BMBF. Mehr Information unter www.gewaltfreileben.at
Rückfragehinweis:
Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, Bundesgeschäftsstelle
Dr.in Beate Sprenger
Telefon: +43 1 33178-522, 0664-4415148
E-Mail:
Web: www.ams.at
Es ist empörend, dass Justizminister Brandstetter das enorme Ausmaß der sexuellen Gewalt und die Erlebnisse der Betroffenen ignoriert und den § 218 kippen will.
„Wir wissen spätestens seit 2014 von der Studie der europäischen Grundrechtsagentur, dass in der EU 33 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben, das entspricht etwa 62 Millionen Frauen. Weiter haben 55 Prozent aller Frauen in der EU irgendeine Form von sexueller Belästigung erlebt.“
„In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Schweiz und Frankreich ist sexuelle Gewalt sowohl im Privaten und am Arbeitsplatz als auch in der Öffentlichkeit schon längst strafbar. Auch verbale Belästigungen können in diesen Ländern bereits geahndet werden. Nicht nachvollziehbar ist vor allem, warum sexuelle Gewalt im Strafgesetz „schlecht zu fassen” sein soll, wie der Justizminister behauptet, während es im Gleichbehandlungsgesetz und somit am Arbeitsplatz bereits seit Jahren klar als Gewalt definiert und daher strafbar ist. Wir fordern Rechte für alle und Opferschutz statt Täterschutz! ”, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF und des europäischen Netzwerkes WAVE (Women Against Violence Europe).
„Österreich hat als eines der ersten Länder die Istanbulkonvention, welche am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Der Artikel 40 der Konvention führt aus, dass jede sexuelle Belästigung sanktioniert werden muss. Ich fordere Minister Brandstetter auf, diese Verpflichtung ernst zu nehmen“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Auf den Social Media-Kanälen der Kampagne GewaltFREI LEBEN (www.gewaltfreileben.at) setzen sich seit dieser Woche Prominente für die geplante Novellierung des Sexualstrafrechts ein.
Weitere Informationen unter: www.gewaltfreileben.at, www.aoef.at
#StGBReform2015 #gewaltfreileben
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Nikola Furtenbach,
2014 begleiteten Frauenhäuser 3.257 Frauen und ihre Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben
Laut der aktuellen Statistik der autonomen österreichischen Frauenhäuser haben im Vorjahr 2014 3.257 Frauen und ihre Kinder (1.654 Frauen und 1.603 Kinder) Schutz und Unterkunft in einem österreichischen Frauenhaus gefunden. Damit bleibt die Zahl relativ konstant zu den Vorjahren (2013: 3.232, 2012: 3.502, 2011: 3.377).
Viele der Frauen schaffen mit der Unterstützung der Frauenhäuser den Weg in ein gewaltfreies Leben. 2014 waren es mit 58 Prozent mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen, die direkt nach dem Frauenhausaufenthalt eine sichere Wohnmöglichkeit gefunden haben.
Ganzheitliche Beratung im Frauenhaus
Die Mitarbeiterinnen der österreichischen Frauenhäuser beraten ihre Bewohnerinnen neben rechtlichen und existenzsichernden vor allem auch in psychosozialen Fragen. Die Bewältigung der Krise steht dabei im Vordergrund.
„Die Frauen kommen mit einem Packerl an Problemen zu uns. Man muss sich vorstellen: Sie flüchten aus ihrem Zuhause. Sie wurden oft jahrelang vom Partner, also von einer Person, die man eigentlich liebt, gequält und misshandelt. Da ist ein enormer psychischer Druck da und oftmals auch Angst vor der Zukunft“, weiß Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, zu berichten. Die umfassende Betreuung der Frauenhäuser ermöglicht den Frauen, wieder Vertrauen in sich und ihre Umgebung zu gewinnen.
Weg vom Gewalttäter in ein gewaltfreies Leben
Der Großteil der Frauen flüchtet vor ihrem Ehemann, Lebensgefährten oder Expartner. 2014 waren es 84 Prozent. Angelika (*Name wurde geändert) ist eine der Frauen, die vor ihrem Ehemann ins Frauenhaus geflohen ist. Sie musste ein jahrelanges Martyrium durchmachen. Im Frühjahr 2014 brachte sie den Mut und die Kraft für ihren Weg in ein gewaltfreies Leben auf. Im Frauenhaus fanden sie und ihre Kinder nicht nur einen sicheren Wohnort. Die Frauenhausmitarbeiterinnen unterstützten sie auch im Scheidungsverfahren und bei der Wohnungssuche. Als das wichtigste beschreibt Angelika* aber, dass im Frauenhaus „immer jemand zum Reden da ist“.
Angelika* hat den Weg aus der Gewalt geschafft. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen im Frauenhaus hat sie im Winter 2014 eine Wohnung gefunden, die Platz für sie und ihre drei Kinder bietet.
„Das sind die schönen Momente, wenn wir sehen, dass sich eine Frau, die so Schlimmes durchgemacht hat, bei uns wieder stabilisieren kann. Mit unserer Hilfe schaffen viele Frauen den Weg in eine Zukunft, in der sie ohne Angst leben können“, so Birgit Thaler-Haag, Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses und Obfrau des Vereins AÖF.
Nachbetreuung nach dem Auszug
Mit dem Auszug ist die Unterstützung der Frauenhausmitarbeiterinnen nicht automatisch vorbei. Viele Frauenhäuser bieten auch die Möglichkeit der Nachbetreuung an. Damit kann gewährleistet werden, dass ehemalige Bewohnerinnen bei Fragen oder Schwierigkeiten nach dem Auszug eine vertraute Anlaufstelle und ein Auffangnetz haben. 2014 gab es insgesamt 4.498 Nachbetreuungskontakte.
Frauenhäuser in ganz Österreich
In Österreich gibt es 30 Frauenhäuser, die gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern umfassende Unterstützung und einen sicheren Wohnplatz bieten. 19 Frauenhäuser sind im Verein AÖF vernetzt. Eine Übersicht über alle Frauenhäuser finden Sie auf der Website des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser unter www.aoef.at > Frauenhäuser.
Die Statistik der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser 2014 können Sie jetzt auf der Website des Vereins AÖF www.aoef.at unter dem Menüpunkt „Angebot“ abrufen oder beim Verein AÖF bestellen.
Rückfragehinweis:
Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Telefon: +43 (1) 544 08 20
E-Mail:
Österreichische Medien berichten oft unsensibel über Gewalt an Frauen. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Presserat präsentierten gemeinsam neuen Leitfaden.
Vom 8. März, dem Internationalen Frauentag, bis Mitte April 2015 führte der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) eine Medienbeobachtung mit dem Fokus auf die Darstellung von Frauen in österreichischen Printmedien durch. Das Ergebnis ist ernüchternd: Täglich ist in den österreichischen Printmedien mindestens ein Beitrag zu finden, der Frauen auf diskriminierende Weise darstellt. Vorurteile über das „schwache Geschlecht“ finden sich darunter ebenso wie sexistische Darstellungen in Bild- und Textform. Besonders gravierende Folgen ziehen unsensible Berichte über Gewalttaten an Frauen nach sich: Die Betroffenen erleben dadurch erneut Gewalt.
Bild: Verein AÖF
von links: Maria Rösslhumer, Brigitte Geiger,
Alexander Warzilek, Birgit Wolf
Neuer Leitfaden „Verantwortungsvolle Berichterstattung für ein gewaltfreies Leben“
Vor diesem Hintergrund wurde heute Vormittag der neue Leitfaden „Verantwortungsvolle Berichterstattung für ein gewaltfreies Leben“ bei einem Pressefrühstück vorgestellt, den der Verein AÖF im Rahmen der Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern „GewaltFREI LEBEN“ erstellte. Einer der Kooperationspartner ist der Presserat. Der Leitfaden informiert über Ursachen, Hintergründe und Folgen von Gewalt an Frauen und Kindern und beschreibt, worauf es bei einer verantwortungsvollen Berichterstattung zum Schutz der Betroffenen ankommt.
Wichtige Rolle der Medien bei Gewaltprävention
Gerade Medien können mit differenzierten und sensiblen Berichten über Gewalt an Frauen wesentlich zur Gewaltprävention beitragen. Berichte über Gewalttaten sollen sachlich informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen, die die Betroffenen ermutigen, sich die benötigte Hilfe zu holen. Bei Interviews mit Betroffenen von Gewalt sind Respekt und Zurückhaltung geboten. Das Infragestellen von Schuld und Verantwortung, besonders häufig bei sexueller Gewalt, verstärkt hingegen das Leid der Betroffenen und lässt in der Öffentlichkeit ein falsches Bild entstehen.
Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, appellierte bei der Präsentation an die Medien: „Journalistinnen und Journalisten können mithelfen, ein Klima zu schaffen, in dem Gewalt an Frauen und Kindern nicht akzeptiert wird. Unser Leitfaden ist ein Ratgeber für die Medienschaffenden, richtet sich aber auch an Betroffene, die mit Medien und der Öffentlichkeit in Berührung kommen.“
Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats, wies bei der Vorstellung des Leitfadens darauf hin, dass auch der Presserat Betroffene von Gewalt unterstützt: „Der Presserat steht Betroffenen kostenlos zur Verfügung. Medienberichte, die die Intimsphäre oder die Menschenwürde verletzen, werden von uns nicht toleriert.“
Die Kampagne GewaltFREI LEBEN
GewaltFREI LEBEN ist eine zweijährige österreichweite Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern. Sie ist eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF).
Die Kampagne wird vom BMBF gesteuert und vom Verein AÖF koordiniert. Die Finanzierung erfolgt durch die Europäische Kommission und das BMBF.
Im Rahmen von GewaltFREI LEBEN werden zahlreiche Projekte verwirklicht, die für das Thema Gewalt an Frauen und Kindern sensibilisieren und wertvolle Präventionsarbeit leisten. Dazu zählt auch die intensivierte Zusammenarbeit mit MedienvertreterInnen, wofür der Leitfaden als Anregung und Handreichung für eine verantwortungsvolle Berichterstattung erarbeitet wurde.
Nähere Informationen zur Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ finden Sie unter www.gewaltfreileben.at. Den Leitfaden können Sie unter „Material“ downloaden.
Die Pressemappe mit Presseaussendung, Presseunterlage und Foto können Sie hier als ZIP-Datei downloaden: Pressemappe
Rückfragehinweis:
Silvia Samhaber, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF
E-Mail:
Telefon: 01/544 08 20 23
Damit der Leitfaden möglichst viele Interessierte erreicht, würden wir uns über Ihre Unterstützung freuen, indem Sie den Link zum Leitfaden auf Ihre Website aufnehmen und auf Ihren Social-Media-Kanälen teilen!
Link zum Leitfaden: http://www.gewaltfreileben.at/images/Bilder/PDFs/Interaktives_PDF_final_gewaltfrei_Verantwortungsvolle_Berichterstattung_A4_WEB.pdf
Verein AÖF und Frauenhelpline unterstützen die Ausweitung des Sexualstrafrechts.
Wien, 25. März 2015 Am 16. März 2015 ist die Novelle zum Strafgesetzbuch in Begutachtung gegangen. In diesem Zusammenhang unterstützen der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF und die Frauenhelpline gegen Gewalt vor allem die geplante Umsetzung der langjährigen frauenpolitischen Forderungen im Bereich des Sexualstrafrechts, nämlich die Ausweitung des §218 StGB und die Neueinführung des §205a StGB, denn sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt passiert tagtäglich in verschiedenen Kontexten – und zwar überwiegend an Frauen und Mädchen.
Nur Betroffene und spezifische Beratungsstellen können beurteilen, wie schwerwiegend die Auswirkungen von sexuellen Übergriffen sein können. Es erfüllt uns daher mit Sorge, wenn Juristen, denen diese Erfahrung und Erkenntnis offenbar fehlen, gegen die lange geforderte Ausweitung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung polemisieren, wie etwa im Presseartikel vom Freitag, 17. März 2015, ohne Opferhilfseinrichtungen Gehör zu schenken.
Wie hoch das Ausmaß der Gewalt an Frauen und Mädchen allein in Österreich ist, hat uns die im Vorjahr präsentierte Studie der Europäischen Grundrechtsagentur bestätigt: Jede 5. Frau erlebt ab ihrem 15. Lebensjahr physische und/oder sexuelle Gewalt. Jede 3. Frau wird ab ihrem 15. Lebensjahr sexuell belästigt. Jede 7. Frau ist ab ihrem 15. Lebensjahr von Stalking betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer insbesondere bei sexueller Gewalt und sexueller Belästigung im privaten Bereich oder am Arbeitsplatz noch höher ist, denn viele Frauen scheuen sich, auch im Rahmen von Umfragen, darüber zu reden.
Am ehesten wenden sich Opfer an anonyme Beratungseinrichtungen, wie etwa an den Helpchat www.haltdergewalt.at oder die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555. Dort melden sich täglich durchschnittlich etwa 20 Frauen aus ganz Österreich mit unterschiedlichen Problemen und Gewalterlebnissen und berichten unter anderem auch über sexuelle Übergriffe. Die Schilderung von drei solchen Vorfällen möchten wir hier anonymisiert wiedergeben.
Eine junge Frau berichtet, dass sie auf dem Weg zur Arbeit eine Rolltreppe hinauf fuhr, als sie plötzlich eine Hand unter ihrem Rock am inneren Oberschenkel spürte. Als sie sich abrupt umdrehte, schaute sie in die Augen eines wildfremden alten Mannes, der verlegen grinste.
Eine junge Frau schildert, wie sie in einer Straßenbahn saß und ein Mann seinen Sitzplatz wechselte und sich direkt ihr gegenüber auf den freien Platz setzte. Er lächelte eigenartig, spreizte seine Beine weit auseinander, taxierte sie von oben bis unten und starrte auf ihre Brust. Sie fühlte sich bedrängt und wusste nicht, was sie tun sollte. Sie versuchte seinen Blicken auszuweichen, dann stand sie auf, stieg kurz aus und stieg aber bei der nächsten Tür wieder ein, weil sie unbedingt weiterfahren musste. Sie stand im Inneren der Straßenbahn, als sie plötzlich jemanden hinter sich spürte, der sich ganz eng an sie herandrückte, sodass sie den erigierten Penis spürte. Als sie sich umdrehte sah sie denselben Mann, der sie vorher bereits belästigt hatte.
Eine andere Frau erzählte, dass sie sich schäme, über den Vorfall zu sprechen, aber sie wisse nicht, was sie tun solle; sie arbeite auf einer Pflegestation in einem Krankenhaus. Ein männlicher Arbeitskollege werde immer, wenn sie alleine im Aufzug oder in der Teeküche stünden, anzüglich und mache permanent dumme und eindeutig sexistische Witze. Sie habe ihn schon öfters gebeten, damit aufzuhören, weil sie das nicht hören wolle. Er habe aber nicht aufgehört, sie zu belästigen. Vor Kurzem seien sie wieder alleine in der Teeküche gewesen, als er sich plötzlich von hinten genähert und ihr fest auf beide Brüste gegriffen habe.
Diese Liste könnte man endlos fortsetzen. Leider gibt es derzeit keine Möglichkeit, solche Belästiger zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sich die Übergriffe im privaten oder öffentlichen Raum außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ereignen. Nur in diesen kommt nämlich das Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung, nach dem „sexuelle Belästigung“ geahndet werden kann. Aber auch am Arbeitsplatz werden Beschwerden wegen sexueller Belästigung – gerade in Zeiten einer angespannten Arbeitsmarktsituation – häufig vermieden, weil sie das Arbeitsklima belasten bzw. sogar zur Versetzung oder Kündigung des Opfers durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber führen können.
Um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu verbessern hat der Verein AÖF gemeinsam mit vielen anderen Fraueneinrichtungen die Kampagne „Ein Nein muss genügen!“ unterstützt und fordert einerseits die Einführung des § 205a StGB, der das Vornehmen des Beischlafs oder beischlafsähnlicher Handlungen ohne das Einverständnis der anderen Person unter Strafe stellt, auch wenn der Täter weder Gewalt noch gefährliche Drohungen einsetzt. Zum anderen setzt sich der Verein AÖF für eine Erweiterung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung ein, damit künftig körperliche Eingriffe in die sexuelle Integrität auch geahndet werden können, wenn zwar nicht die primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale das unmittelbare Ziel der Berührung sind, aber andere der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zurechenbare Körperpartien betroffen sind, wie beispielsweise die Oberschenkel oder das Gesäß. Diese Gesetzesänderungen sind nicht zuletzt deshalb geboten, weil sich die Regelung des Gleichbehandlungsgesetzes in puncto abschreckender Wirkung als unzureichend erwiesen hat, Österreich sich aber durch die Ratifikation der Istanbul-Konvention verpflichtet hat, wirksame Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt zu ergreifen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
E-Mail:
Hilfe rund um die Uhr und anonym: Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555
Onlineberatung: Helpchat www.haltdergewalt.at
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