Politikerin aus tiefster feministischer Überzeugung – ein Leben lang
„Bis zuletzt haben wir gehofft, dass Barbara Prammer die schreckliche Krebserkrankung überleben wird und weiter in unsere Mitte sein kann“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF. Aber am Samstag, den 2. August hat sie ihren bewundernswerten Kampf gegen die schwere Krankheit verloren und ist verstorben. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF und die assoziierten Frauenhäuser sind zutiefst betroffen und erschüttert über ihren Tod.
„Mit dem Tod von Barbara Prammer haben wir eine langjährige und treue Wegbegleiterin und unermüdliche Kämpferin im Ringen gegen Gewalt an Frauen und Kindern verloren“, bedauert Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins AÖF und Leiterin des Salzburger Frauenhauses.
Ihre große Wertschätzung für die Frauenhäuser und die Arbeit des Vereins AÖF hat sie vor noch nicht langer Zeit öffentlich zum Ausdruck gebracht, als Festrednerin am 24. November 2013 anlässlich der Feier 35 Jahre Frauenhäuser, 25 Jahre Verein AÖF und 15 Jahre Frauenhelpline 0800 / 222 555. Ihre Laudatio und ihre berührenden Worte werden wir niemals vergessen.
Barbara Prammer war eine bemerkenswerte Frau mit einer großen politischen Karriere. Der Politik und ihrer politischen Partei hat sie beinahe ihr ganzes Leben gewidmet und dank ihres politischen Geschicks und ihres unermüdlichen Wirkens hat sie es als einzige und erste Frau in Österreich geschafft, das zweithöchste politische Amt im Staat zu erreichen. Als Nationalratspräsidentin hat sie ihr politisches Können über viele Jahre hinweg und trotz vieler Schwierigkeiten zeigen und unter Beweis stellen können.
Aber – und dafür danken wir ihr ganz besonders - ihre gesamte politische Laufbahn war geprägt von einem unermüdlichen frauenpolitischen Engagement mit feministischer Überzeugung.
Schon als junge Politikerin und lange vor ihrem Amt als Frauenministerin hat sie sich stets für ein Ende der Gewalt an Frauen und Kindern eingesetzt und so war sie lange Jahre Vorsitzende des Linzer Frauenhauses in Oberösterreich (1999 bis 2005). Ein paar Jahre danach war sie es, die für eine gesetzliche Verankerung und somit für eine finanzielle Absicherung der Frauenhäuser in Oberösterreich gesorgt hat. Ein Finanzierungsmodell, das damals einzigartig war und noch immer als Vorbild in der Frauenhausbewegung gilt.
Sie hat viele wichtige frauenpolitische Akzente gesetzt und sie hat vor allem die Arbeit von Johanna Dohnal unbeirrt weiter vorangetrieben. Als Frauenministerin war ihr auch die Implementierung des österreichischen Gewaltschutzgesetzes und die Errichtung von Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren ein großes Anliegen.
Sie war es auch, die 1998 die österreichweite Frauenhelpline gegen Gewalt mit der kostenlosen Nummer 0800 / 222 555 ins Leben gerufen und einige Monate später im Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser etabliert hatte.
Barbara Prammer bleibt eine unserer wichtigsten frauenpolitischen Vorbilder und wir werden sie als großartige und starke Frau, überzeugte Demokratin, Parlamentarierin und feministische Politikerin in unserer Erinnerung behalten.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Birgit Thaler-Haag,
Frauenhäuser begrüßen diesen wichtigen Meilenstein für den Schutz vor Gewalt an Frauen, aber es ist noch viel zu tun...
Am 1. August 2014 tritt das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die so genannte Istanbul Konvention, in Kraft. Sie ist somit das wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Die Istanbul Konvention hat zum Ziel, Gewalt an Frauen zu beenden. Dafür sieht sie umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz in zivil- und strafrechtlichen Verfahren vor. Sie beinhaltet 80 Artikel unterteilt in „Verhütung“, „Schutz“, „Strafverfolgung“ und „Ineinandergreifende politische Maßnahmen“.
Bei den Verhandlungen zur Istanbul Konvention konnte Österreich wertvolle Erfahrungen einbringen. Durch die Gewaltschutzgesetze (BV/WW), die flächendeckende Einrichtung von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren und die bundesweite Frauenhelpline 0800 / 222 555, die Einführung des Anti-Stalking Gesetzes, die Anerkennung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt als Gewaltmuster und nicht als Einzeltat im Paragraphen „Fortgesetzte Gewaltausübung“ und durch die Einführung der Prozessbegleitung und anderer Maßnahmen wurde Österreich Vorbild in Europa und international.
„Diese internationale Anerkennung, darf uns nicht dazu verleiten, uns auszuruhen, denn auch in Österreich gibt es noch viel zu tun“, so die Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Salzburger Frauenhaus, Birgit Thaler-Haag.
Auch bei uns ist jede fünfte Frau ab dem 16. Lebensjahr von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen, so die Studie von FRA (Fundamental Rights Agency) und auch bei uns scheuen Frauen davor zurück, Schläge durch den Ehemann oder eine Vergewaltigung durch den Freund anzuzeigen. Morde und Mordversuche an Frauen und ihren Kindern können nicht durch Wegweisungen alleine verhindert werden.
Es braucht viele weitere effiziente Maßnahmen und vor allem ein konsequentes koordiniertes Handeln, um Gewalt an Frauen und Kinder zu stoppen. Leider machen die Frauenhäuser immer wieder die traurige Erfahrung, dass Täter oft kaum zur Verantwortung gezogen werden und Opfer nicht ausreichend geschützt werden. Meist liegt die Ursache darin, dass vor allem im Justizbereich mangelndes Wissen und wenig Sensibilität über häusliche Gewalt vorherrscht.
„Frauenhäuser fordern daher im Zusammenhang mit der Implementierung der Konvention verstärkt Bewusstseinsbildung und verpflichtende Fort- und Weiterbildung für RichterInnen, StaatsanwältInnen, GutachterInnen, DolmetscherInnen, FamiliengerichtshelferInnen und auch für SozialarbeiterInnen in der Kinder und Jugendhilfe“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF.
Die Konvention betont auch den Schutz und die Unterstützung von Kindern, die Zeuginnen oder Zeugen von Gewalt wurden: Ihre Rechte und Bedürfnisse sind immer zu berücksichtigen und ihr Opferstatus gilt für alle Anwendungsbereiche der Konvention.
Auch hier sehen die Frauenhäuser großen Handlungs- und Verbesserungsbedarf insbesondere bei der gemeinsamen Obsorge bzw. bei der Umsetzung der Kinderrechte im neuen Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz, welches am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Frauenhäuser sind die einzig wirklichen Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Kinder.
„Daher beobachten wir mit Sorge, dass trotz der neuen Obsorgeregelung in Fällen von häuslicher Gewalt, wo Kinder direkt betroffen sind, der gewaltbereite Elternteil nach der Scheidung die Obsorgerechte weiterhin behält und keine effektiven Maßnahmen zum Schutz der Kinder und zur Veränderung des gewalttätigen Verhaltens gesetzt werden", so Birgit Thaler-Haag.
Auch der Wunsch der Kinder, die den gewaltausübenden Vater nicht sehen wollen, wird von Gericht oft nicht berücksichtigt. Leider stehen die Elternrechte vor den Kinderrechten!
Österreich hat die Konvention bereits am 5. Juli 2013 ratifiziert. Nun gilt es, sie umzusetzen. „Wir hoffen sehr, dass die Regierung diese langjährige Forderung seitens der Frauenhäuser ernst nimmt und wichtige Impulse setzen wird“, so Maria Rösslhumer.
Die Konvention spricht von der Notwendigkeit einer umfassenden und koordinierten Politik zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt und verpflichtet die Staaten eine koordinierende Stelle zur Umsetzung der Maßnahmen der Konvention einzurichten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Es ist begrüßenswert, dass die Bundesministerin für Bildung und Frauen bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet hat, um an einem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zu arbeiten.
Die Konvention mit Erläuterungen finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes: Website BKA
sowie auf der Website des Vereins AÖF: Website AÖF
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Birgit Thaler-Haag,
Nach Shitstorm-Attacke nun Morddrohungen gegen Bundesministerin Heinisch-Hosek
Stellungnahme des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen
Frauen „mitzumeinen“ ist eine Form von subtiler Diskriminierung. Morddrohungen gegenüber der Frauenministerin auszusprechen, weil sie auf diese Diskriminierung hinweist, ist ein öffentlicher Akt von Frauenverachtung. „Es braucht scheinbar nicht viel, um zu zeigen, was an frauenfeindlichen Tendenzen da ist!“, so Elisabeth Cinatl, Vereinsvorsitzende des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen.
Was passiert nach dem Frauenhaus, wie geht es Frauen auf ihrem Weg aus der Gewalt außerhalb der Hilfseinrichtungen?
Darüber wissen wir sehr wenig. Frauen als „Überlebende“ oder sog. „Survivor Women“, wie sie sich zum Beispiel in Spanien oder Malta nennen, bleiben in Österreich bislang unsichtbar.
Die AÖF-Tagung im Juni konzentrierte sich daher auf die öffentliche und interne Diskussion rund um die Begriffe „Opfer” / „Betroffene“ / „Überlebende” von Partnergewalt und deren Bedeutung für die Unterstützungsarbeit.
Europäische Grundrechtsagentur führte bisher größte repräsentative Studie durch
Wien, 6. März 2014 Der Verein AÖF und die Wiener Interventionsstelle präsentieren heute gemeinsam mit der europäischen Grundrechtsagentur die Ergebnisse der neuen EU-Studie zu Gewalt gegen Frauen im Haus der Europäischen Union. Insbesondere wird dabei auf die Resultat in Österreich eingegangen.
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