PA 25.08.2021: Gewaltschutz verbessern, Femizide verhindern

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      Presseinformation

      Lebenslange Haft nach Mord an einer Frau in Wien: Verbesserungen im Opferschutz dringend notwendig, um weitere Femizide zu verhindern

      Wien, 25.8.2021. Am 24. August wurde der Täter, der seine Partnerin im Februar ermordet hatte, von einem Gericht in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt. Aufgrund der Gefährlichkeit des Täters wurde außerdem seitens des Sachverständigen empfohlen, den Mann zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

      Täter war amtsbekannt, trotzdem hat Opferschutz hat einmal mehr versagt

      Einmal mehr muss hier die dringende Frage gestellt werden, warum die junge Frau nicht geschützt werden konnte und warum der Mord nicht verhindert werden konnte. Speziell dieser Mord zeigt daher sehr deutlich die Lücken und Defizite im Opferschutz und das Versagen der Behörden auf, die für den Opferschutz zuständig sind. Morde an Frauen kündigen sich an – das gewalttätige Verhalten des Täters war allen wichtigen Behörden bekannt. Schon 2017 wurde er, als er gegen seine frühere Partnerin gewalttätig war, verurteilt und bekam auch Bewährungshilfe. Er hat schon seine damalige Freundin mit dem Umbringen bedroht, gewürgt und körperlich verletzt.

      Verbesserungen im Gewaltschutz und tatsächliche Umsetzung dringend notwendig

      Österreich hat zwar am Papier gute Gesetze, doch diese nützen nichts, wenn die zuständigen Behörden und Institutionen nicht rechtzeitig und opferschützend agieren. Es braucht dazu dringend wieder enge und gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zwischen Exekutive, Justiz und Opferschutzeinrichtungen, in Form von sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen. Ebenso braucht es verpflichtende Fort- und Weiterbildung zum Thema Gewalt an Frauen für Polizei und Justiz (RichterInnen, StaatsanwältInnen, GutachterInnen u.a.). Außerdem sind nach wie vor mehr Mittel für Gewaltschutz notwendig – 228 Mio. Euro für den Opferschutz und zusätzlich mindestens 3000 Arbeitsstellen (Sozialarbeit und Beratung) mehr. Wir fordern darüber hinaus mehr Frauenhausplätze, mehr betreute Übergangswohnungen und auch mehr leistbare Wohnungen für betroffene Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt.

      U-Haft-Gründe bei hochgefährlichen Tätern ernst nehmen

      In akut hochgefährlichen Fällen, z.B. bei fortgesetzter Gewaltausübung und wenn der Täter droht, das Opfer umzubringen, ist notwendig, Gefährder in Untersuchungshaft zu nehmen. Wenn ein Täter von der Polizei nicht auffindbar ist, muss das Opfer Personenschutz bzw. Polizeischutz erhalten. Anzeigen „auf freiem Fuß“ können für das Opfer in derartigen Situationen lebensgefährlich sein. Sollte ausnahmsweise von einer U-Haft abgesehen werden, müssen Schutzmaßnahmen gesetzt werden, z.B. die Weisung, das Opfer nicht zu kontaktieren, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden oder ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren.

      Die Exekutive muss bei jeder Anzeige von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ein Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) verhängen, insbesondere dann, wenn es bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Angriffen gekommen ist. Kann ein BV/AV nicht unmittelbar verhängt werden, müssen alle gefährdeten Menschen Personenschutz erhalten.

      Annäherungsverbot muss auch ohne vorhergehendes Betretungsverbot möglich sein

      Das Gesetz müsste zusätzlich so geändert werden, dass die Polizei ein Annäherungsverbot auch ohne Betretungsverbot aussprechen kann, z.B. wenn das Opfer aus Sicherheitsgründen eine geheime Wohnadresse hat oder wenn es nicht um den Schutz in der Wohnung geht.

      Darüber hinaus ist die Datenlage hinsichtlich versuchter und vollendeter Femizide in Österreich nach wie vor prekär. Es ist daher unbedingt erforderlich eine unabhängige Fachkommission einzurichten, die Morde und Mordversuche einer systematischen laufenden Analyse unterzieht. Auf diese Weise können Fälle miteinander verglichen werden und wir können aus ihnen für künftige Hochrisikosituationen lernen.

      Ab 1. September beginnen außerdem die verpflichtenden Täterberatungen für weggewiesene Täter, aber Opferschutzorganisationen wurden bisher nicht über die dahinter liegenden Konzepte informiert. Wir fordern das Innenministerium und die Anbieter auf, dieses Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen. 

       

      Kontakt:

      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer, GF
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      Tel.: 0664-793 07 89
      www.aoef.at

       

      Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
      DSAin Rosa Logar, MA
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      Tel.: 01/585 32 88
      www.interventionsstelle-wien.at

       

      Andrea Czak, MA
      FEM.A – Verein Feministische Alleinerzieherinnen
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      www.verein-fema.at

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