
Presseinformation
20. und 21. Femizid: Erneut behördliches Versagen auf Kosten von Frauenleben
Wir trauern um die beiden Frauen Shukri und Fadumo!
Wien, 14.9.2021. Gestern wurden gleich zwei Frauen getötet und wieder war der mutmaßliche Täter behördenbekannt. Laut Berichten gab es gegen den Mann bereits im Vorfeld zwei Anzeigen, u.a. eine aufgrund eines Sexualdelikts – die beide engstellt wurden. Es soll im Zuge dessen auch zwei Mal ein Asylaberkennungsverfahren gegeben haben, das ebenfalls jedes Mal eingestellt wurde, und der Mann war sogar psychisch auffällig.
Zu viele Anzeigen werden eingestellt
Erneut fragen wir uns, warum im Vorfeld nicht entsprechend und konsequent gehandelt wurde, um diese Morde zu verhindern – vor allem wenn der Täter bereits angezeigt wurde. Wo blieb die Risikoeinschätzung, wo die Gefährlichkeitsprognose seitens der Behörden? Warum wurden beide Verfahren im Vorfeld eingestellt? 8 von 10 Anzeigen bei häuslicher bzw. sexueller Gewalt bleiben derzeit ohne Urteil. Besonders bei sehr gefährlichen Tätern muss die Einstellungsrate der Anzeigen dringend verringert und die Verurteilungsrate erhöht werden. Wenn Maßnahmen unzureichend angewendet werden, ist das ein Freibrief für die Täter!
Konsequenter Opferschutz muss oberste politische Priorität haben
Es braucht dringend die Umsetzung der Fallkonferenzen bei gefährlichen Tätern sowie Information und regelmäßigen Austausch seitens der Behörden mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Einmal mehr fordern wir Sensibilisierung durch verpflichtende Schulungen zu häuslicher Gewalt und Partnergewalt für Justiz und Polizei. Es benötigt darüber hinaus einheitliche Regelungen für die Täterberatung, ein Budget von 228 Millionen Euro jährlich und mindestens 3000 neue Arbeitsstellen in Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen. Auch die Etablierung des Nachbarschaftsprojekts „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ in allen Bezirken und Städten in Österreich muss politische Priorität haben.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
Tel.: 0664-793 07 89
www.aoef.at

Presseinformation
Unklarheiten bei neuer verpflichtender Täterberatung hochproblematisch
Wenig konkrete Information und viele offene Fragen
Wien, 2.9.2021. Gestern trat eine verpflichtende Täterberatung in Kraft: Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, hat der Gefährder eine verpflichtende „Gewaltpräventionsberatung“ im Ausmaß von 6 Stunden zu absolvieren. Der Gefährder ist dabei verpflichtet, sich binnen fünf Tagen bei der zuständigen Stelle zu melden.
Keine Transparenz und fehlender Austausch
Über die konkreten Inhalte, Konzept und Ausrichtung dieser Täterberatung ist jedoch nach wie vor nichts bekannt – es fehlt der Austausch mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser, der Frauenhelpline oder den Gewaltschutzzentren. Wenn betroffene Frauen z.B. bei der Frauenhelpline 0800 222 555 anrufen, müssen die Beraterinnen zur Sicherheit der Frauen und Kinder konkrete Auskunft geben können, was in der Täterberatung passiert – leider wissen wir fast nichts dazu. Es stellen sich Fragen wie: Welchen Status haben die Täterberatungsstellen? Gibt es klare Kriterien und Standards für die Sicherheit der Frauen bzw. für den Opferschutz? Wissen die zuständigen Berater über Täterstrategien wie Manipulation, Blenden oder Victim Blaming Bescheid? Täterarbeit bedeutet nicht per se opferschutzorientierte Täterarbeit!
Falsche Sicherheit für betroffene Frauen und Kinder
Wir machen uns große Sorgen, dass betroffene Frauen in falscher Sicherheit gewogen werden, wenn es heißt, dass die Gefährder Beratung bekommen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Weggewiesener innerhalb von nur 6 vorgegebenen Beratungsstunden Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten übernehmen kann bzw. wird. Es liegen uns auch keine Informationen vor, was mit amtsbekannten und gefährlichen Tätern passiert. Wer erstattet Anzeige in diesem Fall? Wie werden Femizide und Mordversuche verhindert?
Einbeziehen der Opferschutzeinrichtungen dringend gefordert
Wir fordern Transparenz und Information durch einen regelmäßigen Austausch mit Frauenhäusern, Frauenhelpline und Gewaltschutzzentren mit den Anbietern der Täterberatung und dem Innenministerium. Außerdem braucht es mehr Geld für Opferschutzeinrichtungen, weil diese Täterarbeit noch mehr Arbeit im Opferschutz – noch bessere Betreuung und Begleitung – bedeutet. Es braucht dringend eine standardisierte und qualifizierte Ausbildung zur opferschutzorientieren Täterarbeit für alle Berater, die gemeinsam mit Opferschutzeinrichtungen erfolgen muss.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
Tel.: 0664-793 07 89
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Lebenslange Haft nach Mord an einer Frau in Wien: Verbesserungen im Opferschutz dringend notwendig, um weitere Femizide zu verhindern
Wien, 25.8.2021. Am 24. August wurde der Täter, der seine Partnerin im Februar ermordet hatte, von einem Gericht in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt. Aufgrund der Gefährlichkeit des Täters wurde außerdem seitens des Sachverständigen empfohlen, den Mann zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Täter war amtsbekannt, trotzdem hat Opferschutz hat einmal mehr versagt
Einmal mehr muss hier die dringende Frage gestellt werden, warum die junge Frau nicht geschützt werden konnte und warum der Mord nicht verhindert werden konnte. Speziell dieser Mord zeigt daher sehr deutlich die Lücken und Defizite im Opferschutz und das Versagen der Behörden auf, die für den Opferschutz zuständig sind. Morde an Frauen kündigen sich an – das gewalttätige Verhalten des Täters war allen wichtigen Behörden bekannt. Schon 2017 wurde er, als er gegen seine frühere Partnerin gewalttätig war, verurteilt und bekam auch Bewährungshilfe. Er hat schon seine damalige Freundin mit dem Umbringen bedroht, gewürgt und körperlich verletzt.
Verbesserungen im Gewaltschutz und tatsächliche Umsetzung dringend notwendig
Österreich hat zwar am Papier gute Gesetze, doch diese nützen nichts, wenn die zuständigen Behörden und Institutionen nicht rechtzeitig und opferschützend agieren. Es braucht dazu dringend wieder enge und gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zwischen Exekutive, Justiz und Opferschutzeinrichtungen, in Form von sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen. Ebenso braucht es verpflichtende Fort- und Weiterbildung zum Thema Gewalt an Frauen für Polizei und Justiz (RichterInnen, StaatsanwältInnen, GutachterInnen u.a.). Außerdem sind nach wie vor mehr Mittel für Gewaltschutz notwendig – 228 Mio. Euro für den Opferschutz und zusätzlich mindestens 3000 Arbeitsstellen (Sozialarbeit und Beratung) mehr. Wir fordern darüber hinaus mehr Frauenhausplätze, mehr betreute Übergangswohnungen und auch mehr leistbare Wohnungen für betroffene Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt.
U-Haft-Gründe bei hochgefährlichen Tätern ernst nehmen
In akut hochgefährlichen Fällen, z.B. bei fortgesetzter Gewaltausübung und wenn der Täter droht, das Opfer umzubringen, ist notwendig, Gefährder in Untersuchungshaft zu nehmen. Wenn ein Täter von der Polizei nicht auffindbar ist, muss das Opfer Personenschutz bzw. Polizeischutz erhalten. Anzeigen „auf freiem Fuß“ können für das Opfer in derartigen Situationen lebensgefährlich sein. Sollte ausnahmsweise von einer U-Haft abgesehen werden, müssen Schutzmaßnahmen gesetzt werden, z.B. die Weisung, das Opfer nicht zu kontaktieren, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden oder ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren.
Die Exekutive muss bei jeder Anzeige von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ein Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) verhängen, insbesondere dann, wenn es bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Angriffen gekommen ist. Kann ein BV/AV nicht unmittelbar verhängt werden, müssen alle gefährdeten Menschen Personenschutz erhalten.
Annäherungsverbot muss auch ohne vorhergehendes Betretungsverbot möglich sein
Das Gesetz müsste zusätzlich so geändert werden, dass die Polizei ein Annäherungsverbot auch ohne Betretungsverbot aussprechen kann, z.B. wenn das Opfer aus Sicherheitsgründen eine geheime Wohnadresse hat oder wenn es nicht um den Schutz in der Wohnung geht.
Darüber hinaus ist die Datenlage hinsichtlich versuchter und vollendeter Femizide in Österreich nach wie vor prekär. Es ist daher unbedingt erforderlich eine unabhängige Fachkommission einzurichten, die Morde und Mordversuche einer systematischen laufenden Analyse unterzieht. Auf diese Weise können Fälle miteinander verglichen werden und wir können aus ihnen für künftige Hochrisikosituationen lernen.
Ab 1. September beginnen außerdem die verpflichtenden Täterberatungen für weggewiesene Täter, aber Opferschutzorganisationen wurden bisher nicht über die dahinter liegenden Konzepte informiert. Wir fordern das Innenministerium und die Anbieter auf, dieses Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
Tel.: 0664-793 07 89
www.aoef.at
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
DSAin Rosa Logar, MA
Tel.: 01/585 32 88
www.interventionsstelle-wien.at
Andrea Czak, MA
FEM.A – Verein Feministische Alleinerzieherinnen
www.verein-fema.at

Presseinformation
Frauen am Arbeitsplatz – ohne Papiere und in prekären Arbeitsverhältnissen – sind vielen Facetten der Gewalt ausgesetzt
Unterstützung gibt es beim HelpChat www.haltdergewalt.at, gemeinsam mit UNDOK, LEFÖ und der Gewerkschaft vida
Wien, 18.6.2021. Gewalt an Frauen* und Mädchen* passiert überall, täglich und in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ganz besonders häufig zu Hause, in der Familie, in der Beziehung, aber nicht selten auch am Arbeitsplatz.
Das Ausmaß der Gewalt an Frauen* in Österreich ist bekanntlich gravierend hoch. Wir müssen davon ausgehen, dass die Dunkelziffer noch höher ist, weil viele Frauen* nicht wissen, wohin sie sich wenden können. In Zeiten der Pandemie hat sich Gewalt nochmals drastisch erhöht.
Daher ist es wichtig, viele Frauen über die bestehenden Hilfsangebote zu informieren, wie etwa über die niederschwellige Onlineberatung www.haltdergewalt.at, die neben der telefonischen Beratung der Frauenhelpline 0800 222 555 anonyme und schriftliche Beratung täglich von Montag bis Sonntag von 16.00 bis 22.00 für alle hilfesuchenden Frauen* und Mädchen* anbietet. Beratung wird nicht nur in deutscher Sprache angeboten, sondern in vielen Sprachen, wie Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Englisch, Farsi/Dari, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Somalisch, Spanisch und Türkisch.
Die Onlineberatung www.haltdergewalt.at steht allen Frauen zur Verfügung, egal wo und wann und welche Form der Gewalt Frauen erleben müssen – daher auch jenen Frauen, die Gewalt im Arbeitskontext erfahren. Hier kommt es nicht selten zu zahlreichen Übergriffen sowie finanzieller und ökonomischer Ausbeutung. Besonders stark trifft es Frauen, die ohne Arbeits- und Aufenthaltspapiere oder als Au-pair in Österreich arbeiten oder arbeiten müssen.
Gute Kooperation und enge Zusammenarbeit ist „das Um und Auf“ in der Gewaltprävention, daher unterstützen die UNDOK-Anlaufstelle, LEFÖ und die Gewerkschaft vida, die laufend Gewalt an Frauen im Rahmen der Initiative „Tatort Arbeitsplatz“ aufzeigt, gemeinsam mit dem HelpChat www.haltdergewalt.at diese betroffenen Frauen.
„Es gibt starke Überschneidungen von Arbeitsausbeutung und Gewalt“, sagt Susanne Kimm, Projektverantwortliche bei der UNDOK-Anlaufstelle, die undokumentiert Arbeitende berät und unterstützt. „Ökonomische Abhängigkeit, soziale Unsichtbarkeit und Isolierung erhöhen das Risiko, Gewalt am Arbeitsplatz zu erfahren – seien es verbale Demütigungen, körperliche oder sexualisierte Übergriffe.“
Neben Gewalt am Arbeitsplatz, wird auch Frauenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung unzureichend erkannt.
„In Österreich werden beispielsweise Frauen, die im Haushalt ausgebeutet werden, weiterhin kaum als Betroffene des Frauenhandels identifiziert. Durch die Isolation haben Betroffene oftmals keinen Zugang zu herkömmlichen Beratungs- und Betreuungsangeboten.“, merkt Evelyn Probst von der LEFÖ – Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels an.
Die Palette von Gewalt am Arbeitsplatz reicht von verbaler Gewalt über Ausgrenzung und Mobbing bis hin zur sexuellen Belästigung und zu physischen Übergriffen. „Die von der Gewerkschaft vida vertretenen Beschäftigten, und hier vor allem die Frauen in den Dienstleistungs- und Verkehrsberufen in ihren unterschiedlichen und mitunter schnell wechselnden Arbeitsumgebungen, sind besonders häufig von Konfliktsituationen und somit von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen“, erklärt Yvonne Rychly, Mitglied des vida-Bundespräsidiums und Frauenvorsitzende der vida Wien. Es ist wichtig, Gewalt aufzuzeigen und Betroffene zu ermutigen, sich gegen Gewalt zu wehren und Hilfe anzunehmen. „Mit dieser gemeinsamen Aktion vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, UNDOK, LEFÖ und Gewerkschaft vida wollen wir ein starkes Zeichen setzen und betroffenen Frauen Kraft und Halt geben“, unterstreicht Rychly.
Kontakte:
Mag.a Maria Rösslhumer
Geschäftsführerin, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF
Bacherplatz 10/4, 1050 Wien
Tel: +43 1 544 08 20 22, Fax: +43 1 544 08 20 24,
Mobil: +43 0 664 793 07 89
E-Mail:
www.haltdergewalt.at
www.aoef.at, www.frauenhelpline.at
Frauenhelpline: 0800 222 555
Vina Yun
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit UNDOC
E Mail:
Telefon: +43 (0)681 108 41 008
Evelyn Probst und Isabella Chen
Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
Lederergasse 35/ 12-13, 1080 Wien
LEFÖ-IBF ist eine anerkannte Opferschutzeinrichtung
Tel: +43 (0)1-79 69 298
Fax: +43 (0)1-79 69 298 21
E-Mail:
Web: www.lefoe.at
www.facebook.com/lefoe1985
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Hansjörg Miethling
Tel.: 0664 / 6145 733
E-Mail:
Internet: www.vida.at

Pressemitteilung
15. Juni 2021 – Internationaler Tag gegen Gewalt an älteren Menschen
Niemand spricht über Gewalt an älteren Frauen – MARVOW1 schon!
MARVOW-Projektpartner*innen betonen die Dringlichkeit der multi-institutionellen Zusammenarbeit bei Gewalt an älteren Frauen
14.6.2021. Gewalt gegen ältere Menschen ist weltweit ein ernstes und ernstzunehmendes soziales Problem. Obwohl es alle Geschlechter betrifft, sind Frauen überproportional am stärksten betroffen. Ältere Frauen sind in der Regel einem höheren Gewaltrisiko ausgesetzt – nicht nur wegen ihres Alters, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts und weil sie oft lebenslangen (strukturellen) Benachteiligungen ausgesetzt und von vielen Abhängigkeiten betroffen sind. Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt haben keine Lobby, sie werden kaum wahrgenommen und es fehlen spezifische Maßnahmen und wirksame Gewaltpräventionsangebote, was wiederum dazu führt, dass sie sich kaum melden oder Hilfe holen und in Anspruch nehmen können.2 Covid-19 hat die Situation zusätzlich enorm verstärkt und verschärft.
Am Internationalen Tag gegen Gewalt an älteren Menschen appelliert MARVOW an Politik und Gesellschaft, sich verstärkt mit den vielen Formen und Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen und Gewalt an älteren Menschen, insbesondere an älteren Frauen, auseinanderzusetzen und konkrete Maßnahmen und Hilfsangebote zu setzen. Es geht auch darum, Wissen zu vermitteln und somit Sensibilisierung und Bewusstsein über Gewalt an älteren Menschen zu schaffen.3
Die MARVOW-Partner*innen starten daher auch heuer wieder eine Bewusstseinskampagne, um gezielt ältere Frauen zu stärken, die Opfer von Gewalt sind und sie versuchen mit Hilfe der multi-institutionellen Zusammenarbeit die Lücken und Defizite im Gewaltschutz zu erkennen, aufzuzeigen und diese zu schließen.
Die unsichtbare Gewalt an älteren Frauen
Ältere Frauen sind oft mit verschiedenen Formen der Gewalt und Vernachlässigung konfrontiert – physisch, psychisch, sexuell und sozial. Es ist eine Form der Gewalt, die oft nicht sichtbar genug ist und daher kaum berücksichtigt wird. Ältere Menschen stoßen auf viele Barrieren, die es viel unwahrscheinlicher machen, dass die Gewalt erkannt, gemeldet und gestoppt wird. Das MARVOW-Projekt zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen und sicherzustellen, dass ältere Opfer von Gewalt anerkannt werden und die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
Ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von Gewalt gegen ältere Frauen besteht darin, das Wissen darüber in allen zuständigen Organisationen zu erweitern und sicherzustellen, dass alle Behörden und Institutionen eng und effizient zusammenarbeiten.
Die Dringlichkeit der multi-institutionellen Zusammenarbeit
MARVOW befasst sich mit dem Problem geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und entwickelt das erste multi-institutionelle Modell für ältere Opfer von Gewalt und Gewalttäter gegen ältere Frauen. Die Projektteams führen Fallkonferenzen für ältere Opfer durch und entwickeln eine Reihe innovativer Methoden zur Unterstützung des Modells, die einem bedarfsorientierten Ansatz folgen und alle wichtigen Stakeholder einbeziehen.
Im vergangenen Jahr hat das Projektteam Kooperationsplattformen geschaffen, die sich speziell mit Fällen von Gewalt gegen ältere Frauen befassen, an denen Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Gewaltschutzzentren, Pflegedienste, Sozialarbeiter*innen, Gesundheitsdienste, Polizei, Männerberatungsstellen und Opferschutzgruppen beteiligt sind. Die Teilnehmer*innen erhalten Schulungen zum Thema, tauschen „Best Practices“ aus und entwickeln Lösungen für strukturelle Probleme.
Seit Ende 2020 wird das Modell in mehreren Regionen Österreichs, Estlands und Griechenlands umgesetzt. Das Projekt brachte bereits über 300 Beteiligte zusammen, an denen allein bei den ersten lokalen Schulungen 150 Fachleute teilnahmen.
Alle beteiligten Organisationen werden über den multi-institutionellen Ansatz bei Gewalt gegen ältere Frauen sensibilisiert, insbesondere durch zwei Ansätze: systemumfassende Steuerungsgruppen und Fallkonferenzen. Systemumfassende Steuerungsgruppen bieten Gelegenheit, die Herausforderungen im System zu erörtern, denen sich die Behörden stellen müssen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen älterer Opfer gerecht zu werden und Täter/Täterinnen zur Verantwortung zu ziehen. Die Abhaltung von Fallkonferenzen bei risikogefährdeten älteren Frauen ermöglichen es, Opfer konkret zu schützen und das System zu verändern, sowie verbesserte Angebote und Maßnahmen zu schaffen.
Die Lage in Österreich
In Österreich ist Gewalt gegen Frauen ein dringendes Problem, da die Zahl der Femizide sehr hoch ist. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 wurden bereits 14 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet, darunter 6 Frauen über 60 Jahre. Dies zeigt, dass die Gewalt gegen ältere Frauen in Österreich hoch ist und dringend Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zu erkennen, wenn ältere Frauen von Gewalt betroffen sind und sie zu unterstützen und zu schützen.
Seit Anfang 2021 etabliert das MARVOW-Projekt multi-institutionelle Plattformen in drei Regionen Österreichs: Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Dabei werden in regelmäßig stattfindenden systemumfassenden Steuerungsgruppen die Lücken und Defizite in den jeweiligen Regionen erörtert, eine gemeinsame Haltung gegen geschlechtsspezifische Gewalt an älteren Frauen erarbeitet und wirksame Maßnahmen gegen Gewalttäter entwickelt. Fallkonferenzen dienen dazu, gefährdete ältere Frauen konkret zu unterstützen.
Es werden Tools zur Gefährlichkeitseinschätzung erprobt und alle Daten und Fakten gesammelt, die hilfreich sind, um nachhaltig eine verbesserte Infrastruktur für Gewaltopfer zu schaffen. Es wird auch eine Online-Toolbox entwickelt, in der alle wichtigen Informationen abgerufen werden können. Für den Aufbau und Erhalt der multi-institutionellen Zusammenarbeit und Plattformen benötigt es auch finanzielle Mittel, um effektiv und langfristig gemeinsam arbeiten zu können.
Am Internationalen Tag der Gewalt an älteren Menschen bringen MARVOW-Partner*innen die Dringlichkeit der Zusammenarbeit aller Behörden und Institutionen mit dem spezifischen Ansatz zu Gewalt gegen ältere Frauen zum Ausdruck.
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Folgen Sie der Facebook-Seite und der Website von MARVOW, um mehr über unsere aktuellen und zukünftigen Aktivitäten zu erfahren. Wenn Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit den Projektpartner*innen in Verbindung!
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1 EU-Projekt: Multi-Agency Responses to Violence Against Older Women, MARVOW – Multi-Institutionelle Zusammenarbeit bei der Unterstützung von gewaltbetroffenen älteren Frauen – wird vom Verein AÖF geleitet
2 Weltgesundheitsorganisation (2017), Elder Abuse Factsheet, www.who.int/mediacentre/factsheets/fs357/en/
3 https://worldelderabuseawareness.com/about-weaad/
Wichtiger Filmtipp:
Unsichtbare Gewalt an älteren Frauen – YouTube
Projektpartner*innen in Österreich, Griechenland, Estland und Deutschland:
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), Österreich, Maria Rösslhumer,
Union of Women Associations of Heraklion Prefecture (UWAH), Griechenland, Nicholas Spetsidis,
Frauen- und Informationszentrum (WSIC,) Estland, Pille Tsopp-Pagan,
Universität Tartu, Estland, Hector Pagan,
Europäisches Netzwerk für die Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt (WWP), Dimitra Mintsidis,
Women against Violence Europe (WAVE), Österreich, Elena Floriani,

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- PA 03.11.2020: Es gibt Hilfe bei häuslicher Gewalt: HelpChat www.haltdergewalt.at und Frauenhelpline 0800 222 555






