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Pressemitteilung
Verpflichtender Gewaltschutz für Kinder muss endlich oberste politische Priorität haben
Der Verein AÖF zeigt, wie Kinderschutzrichtlinien in Einrichtungen etabliert werden können
Wien, 31.1.2023. Kinderschutz darf kein Lippenbekenntnis mehr sein, es muss gesetzlich verpflichtende Kinderschutzrichtlinien in allen Einrichtungen geben, denn Gewalt an Kindern ist ein unerträgliches und alarmierendes Problem, sowohl in Familien als auch in Institutionen. Unzählige Missbrauchsvorfälle an Kindern, die allein in den letzten Monaten österreichweit öffentlich geworden sind, erfordern ein entschiedenes und klares politisches und gesellschaftliches Handeln.
Wie wichtig Schutz für Kinder vor häuslicher Gewalt ist, das haben die Frauenhäuser von Anfang an erkannt. Gelebter Kinderschutz ist tagtägliche Realität. Frauenhäuser sind spezialisierte Kinderschutzeinrichtungen. Die Hälfte aller Bewohner*innen in österreichischen Frauenhäusern sind Kinder.1
Der Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser, zusammen mit den Frauenhäusern, arbeitet laufend an Verbesserungen für betroffene Kinder und Jugendliche, daher wurde eine eigene Kinderschutzrichtlinie im Rahmen des SafeShelter-Projekts, gemeinsam mit den Frauenhäusern in Österreich und anderen EU-Ländern, entwickelt. Das SafeShelter-Kinderschutzkonzept steht allen zur Verfügung und ist auch für andere Einrichtungen adaptierbar.
Längere Strafen erhöhen den Kinderschutz nicht
Die von der Bundesregierung angekündigten gesetzlich verpflichtenden Kinderschutzmaßnahmen für alle Schulen, Kindergärten, Vereine und Einrichtungen sind unterstützenswert, aber längst ausständig. Kinderschutzkonzepte dürfen nicht nur geduldiges Papier sein, sie müssen Qualitätsstandards und einer laufenden Kontrolle unterliegen.
Abzulehnen sind jedoch die angedachten Verschärfungen beim Strafausmaß. Sie sind zahnlos, wirkungslos und kaum abschreckend für Täter, so lange Gewalt an Kindern und Jugendlichen nicht ernstgenommen wird und die bestehenden Gesetze nicht umgesetzt werden.
Einrichtungen müssen Kinderschutz garantieren
Jede Einrichtung muss Kinderschutz garantieren können! Missbräuchliche Übergriffe und Gewalt an Kindern müssen erkannt, sanktioniert und präventiv verhindert werden. Eine Kinderschutzrichtlinie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal, um den Kinderschutz und das sichere Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Die Etablierung von Kinderschutzrichtlinien zeigt, dass sich eine Organisation ernsthaft mit den Risiken und Gefahren auseinandergesetzt hat und alles tut, um ein sicheres Heranwachsen zu ermöglichen.
Beim Kinderschutz darf nicht gespart werden
Die Etablierung einer Kinderschutzrichtlinie muss Teil eines Organisationsentwicklungsprozesses sein. Es muss ein Prozess sein, bei dem sich die gesamte Organisation – inklusive Leitung und dem gesamten Personal – mit Gewaltprävention, Sicherheit und allen Risiken für Kinder und Jugendliche in ihrem Angebot auseinandersetzt und gemeinsame verbindliche Maßnahmen und Kriterien festlegt, um ein sicheres Leben und Aufwachsen zu garantieren.
Gelebter und verpflichtender Kinderschutz bedeutet eine klare und eindeutige Haltung und Positionierung gegen jede Form der Gewalt an Kindern. Gelebter und verpflichtender Kinderschutz bedeutet die Etablierung von eigenen Gewaltschutzbeauftragten in jeder Einrichtung. Gelebter Gewaltschutz für Kinder muss mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen einhergehen. Beim Kinderschutz darf nicht gespart werden!
SafeShelter-Kinderschutzrichtlinie
Der Verein AÖF hat sich einmal mehr und intensiv mit Kinderschutz auseinandergesetzt und gemeinsam mit 4 anderen renommierten europäischen NGOs im Rahmen des EU-Projekts SafeShelter – Heranwachsen in Sicherheit, Schutz und Sicherheit von Kindern in Frauenhäusern, eine Kinderschutzrichtlinie entwickelt und veröffentlicht.2
Im Rahmen des Projekts wurden in allen beteiligten Ländern Interviews mit Kindern und Frauen bzw. Müttern in Frauenhäusern sowie mit Mitarbeiter*innen in den Frauenhäusern, geführt. Die Ergebnisse der Interviews sind in einen Leitfaden – downloadbar unter https://www.aoef.at/images/07_projekte_kampagnen/703_aktuelle/SafeShelter/SafeShelter_Guide_DE.pdf – eingeflossen. Darüber hinaus wurden in Ländern Workshops zu Kinderschutz durchgeführt, sowohl für Mitarbeiter*innen aus Frauenhäusern als auch für alle, die mit gewaltbetroffenen Kindern arbeiten.
Im Zuge der Entwicklung und Etablierung der Kinderschutzrichtlinie in Österreich haben sich Lücken und Defizite ergeben, die dringend politische und finanzielle Unterstützung benötigen. Um den gelebten Kinderschutz in den Frauenhäusern auch weiterhin ermöglichen zu können, benötigt es verstärkt mehr finanzielle und personelle Ressourcen im Kinderbereich. Frauenhäuser benötigen ein eigenes Budget für die Umsetzung der Kinderschutzrichtlinien und damit einhergehend für Fortbildungen und Schulungen für alle, die mit Kindern arbeiten.
Frauenhäuser sind lebensrettende Einrichtungen, sie leisten tagtäglich unschätzbare und wichtige gesellschaftliche Arbeit und vor allem Gewaltprävention und Gewaltschutz, auch für Kinder.
Kontakte:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Mag.a Alia Luf
Tel.: 0660 86 09 610
www.aoef.at
www.safeshelter.aoef.at
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1 Im Jahr 2020 wurden von den Frauenhäusern in Österreich insgesamt 2.994 Personen betreut, davon 1.507 Frauen und 1.487 Kinder. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3018 Personen in Frauenhäusern betreut, 1.498 Frauen und 1.520 Kinder.
Presseinformation
„Kinderpornografie“ ist schweres Gewaltverbrechen an Kindern
Wir fordern eine Gesetzesreform und umfassenden Schadenersatzanspruch für missbrauchte Kinder
Wien, 16.1.2023. Der AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und der Österreichische Frauenring sind zutiefst erschüttert über den Umgang mit dem jüngst bekannt gewordenen Fall Teichtmeister. Diese rund 58.000 Fotos sind alles Aufnahmen realer sexueller Gewalt, dahinter stehen reale sexuell missbrauchte Kinder. Wir unterstützen daher die Forderung der Betroffenenplattform: Kinder, die Opfer von Darstellungen sexueller Gewalt im Internet wurden, sollen umfassende Schadenersatzansprüche gegen alle jenen Personen stellen können, die solche Videos und Aufnahmen produzieren und konsumieren. Die Behörde hat – soweit irgendwie möglich – alle Opfer auszuforschen und ein Verfahren gegen deren Peiniger – dazu zählen eben auch die Konsumenten im Internet – anzustrengen.
Verschweigen und Vertuschen ist Behördenversagen
Skandalös ist auch die Reaktion des Umfelds, der Arbeitgeber, der Politik, der Justiz: Der – bereits geständige – Verdächtige wird lediglich als Süchtiger dargestellt, anstatt als Gewalttäter. Das ist eine weitere Verharmlosung der Gewalt und Täterschutz. Medienberichten zufolge war er bereits früher seiner Ex-Lebensgefährtin gegenüber gewalttätig, die Anzeige aufgrund ihrer Gewalterfahrungen und auch bezüglich der entdeckten Aufnahmen, Anzeige erstattet hatte. Auch sprach Teichtmeisters Anwalt Michael Rami, der gleichzeitig Verfassungsrichter ist, von einem „rein digitalen Delikt“. Angesichts dieser Verharmlosung schwerer realer Straftaten fordern wir, dass ein Verfassungsrichter, als Hüter der Rechtsstaatlichkeit, nicht gleichzeitig Anwalt eines Sexualstraftäters sein kann. All das ist eine Verhöhnung der Opfer und aller von sexueller Gewalt betroffenen Kinder.
Geschäftsmodell Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder
Sogenannte „Kinderpornografie“ ist schwere Gewalt an Kindern: Es ist Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern jeden Alters, von Babys über Kleinkinder bis zu Teenagern und das Filmen und Fotografieren dieser Taten. Vielfach kommen die Kinder aus desolaten sozialen Verhältnissen und sind oft Opfer von Kindesentführungen, Waisenkinder oder Flüchtlingskinder. Allein im vergangenen Jahr sind 7700 Flüchtlingskinder verschwunden, es ist zu befürchten, dass auch diese Kinder Opfer von Internet-Gewalt werden. Wir fordern auch diesbezüglich Aufklärung und Fahndung dieser Kinder. Dahinter steht ein Geschäftsmodell weltweiter Verbrecher-Ringe und die Vielzahl an Männern, die diese Gewaltaufnahmen konsumieren, sind die Auftraggeber dieser Straftaten und damit Mittäter.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Klaudia Frieben
Österreichischer Frauenring - ÖFR
Tel. 0664 6145800
www.frauenring.at

Presseinformation
„Keine Privatsache“: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
Die neue Video-Bewusstseinskampagne des AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser zur Beendigung von Gewalt an Frauen und Mädchen wurde im Votivkino in Wien präsentiert.
Wien, 15.12.2022. Trotz guter Gesetze und Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen ist es nach wie vor eine Tatsache: In Österreich ist jede dritte Frau1 von körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch Männer innerhalb oder außerhalb von intimen Beziehungen (erlebt ab dem Alter von 15 Jahren) betroffen – das sind nahezu 35% der weiblichen Bevölkerung. Mehr als jede 4. Frau musste eine Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfahren (26,59 %), ebenso ist mehr als jede 5. Frau von Stalking betroffen (21,88 %).
Gewalt von Männern gegen Frauen gibt es in allen sozialen Schichten, Communities, Nationen, Familienverhältnissen und Berufsgruppen. Die Täter stehen häufig in einem Beziehungs- oder Familienverhältnis zur Betroffenen. Auch die schwere Gewalt und die Morde an Frauen nehmen jährlich zu und haben sich im Zeitraum von 2014 bis 2018 sogar mehr als verdoppelt. Im Jahr 2022 wurden bereits 28 Frauen, in den meisten Fällen vom Ehemann, Lebensgefährten oder Ex-Partner, ermordet – in kaum einem anderen Land Europas werden so viele Morde an Frauen begangen.
Diese traurigen Zahlen zeigen, dass Machtungleichheit der Geschlechter und patriarchales Denken in unserer Gesellschaft nach wie vor weit verbreitet sind. Es benötigt daher fortlaufend Kampagnen, die zur Bewusstseinsbildung in breiten Gesellschaftsschichten und zu einem grundlegenden Umdenken führen und eine tiefgreifende Veränderung bewirken.
Der Verein AÖF setzt sich seit Jahrzehnten für Gewaltschutz und -prävention ein und präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Dezember 2022 im Votivkino in Wien den neuen Video-Spot „Keine Privatsache“, in dem die Gesellschaft – also wir alle – aufgerufen wird, gemeinsam das Thema anzusprechen, Betroffene zu unterstützen und Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beenden.
1 siehe Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/kriminalitaet-und-sicherheit/gewalt-gegen-frauen
Link zum Video #KeinePrivatsache
YouTube-Playlist zur Videokampagne #KeinePrivatsache
Videoaufnahme der Pressekonferenz
Statements der Podiumsteilnehmer*innen:
Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser:
Österreich hat grundsätzlich viele Maßnahmen und Gesetze im Gewalt- und Opferschutz. Österreich hat auch die Istanbul-Konvention 2014 ratifiziert und sich somit verpflichtet, jede gewaltbetroffene Frau bestmöglich zu schützen und zu unterstützen. Österreich hat seither einen neuen Auftrag in der Gewaltprävention.
Dennoch ist das Ausmaß der Gewalt an Frauen enorm hoch und alarmierend. Gewalt an Frauen ist sogar gestiegen, laut Statistik Austria ist jede 3. Frau mindestens einmal im Leben von Männergewalt betroffen. Auch die Zahl der Femizide haben sich nicht reduziert – die vielen Mordversuche und die Arbeit mit einer hohen Anzahl an „hochrisikogefährdeten“ Frauen und deren Kindern sind an der Tagesordnung der Frauenhäuser.
Der Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser erhebt laufend und stellvertretend die Stimme der Betroffenen und weist regelmäßig auf die schwierige Situation und oft aussichtslose Lage von Frauen und deren Kindern hin und fordert die politisch Verantwortlichen auf, alle Artikel der Istanbul-Konvention rasch, ernsthaft und wirksam umzusetzen.
Ein zentraler und wichtiger Bereich im Gewalt- und Opferschutz ist die Bewusstseinsbildung, wie es im Artikel 13/1, steht, der Österreich auffordert, „dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinbevölkerung über die verschiedenen Formen von Gewalt informiert wird, die Frauen regelmäßig erleiden, sowie über die unterschiedlichen Erscheinungsformen häuslicher Gewalt. Es geht darum, allen Mitgliedern der Gesellschaft dabei zu helfen, diese Gewalt zu erkennen, sich gegen sie auszusprechen und die Opfer – aus der Nachbarschaft, aus dem Freundes- und Kollegenkreis oder aus der Verwandtschaft – nach Kräften zu unterstützen. Diese Verpflichtung umfasst die regelmäßige Organisation von Kampagnen und Programmen zur Bewusstseinsbildung, mit denen diese Fragen unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen behandelt und erläutert werden. Zu diesen Bewusstseinsbildungsaktivitäten muss die Verbreitung von Informationen über die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, über nicht stereotype Geschlechterrollen und die gewaltfreie Lösung von Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen zählen.“ Zudem erachteten die Verfasser es als wichtig, dass in diesen Kampagnen die „schädlichen Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf Kinder hervorgehoben werden.“
Mit unserem neuen Bewusstseinsvideo #KeinePrivatsache – Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen tragen wir dazu bei „die schädlichen Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf Kinder“ (Zitat aus der Istanbul-Konvention) hervorzuheben, aufzuzeigen und aufzufordern, aktiv etwas dagegen zu tun.
Denn jeder und jede kann einen Beitrag in der unmittelbaren Umgebung für ein Ende der Gewalt an Frauen leisten, als Freund*in, als Arbeitskolleg*in, als Nachbar*in, als Mann oder Frau. Niemand hat mehr eine Ausrede wegzuschauen – jede*r kann eine klare Haltung gegen Gewalt an Frauen einnehmen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Hekate Film Collective, bei den engagierten Schauspieler*innen und beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BMSGPK für die finanzielle Unterstützung.
Hekate Film Collective: İpek Hamzaoğlu und Barbara Juch, Produzent*innen des Video-Spots „Keine Privatsache“:
Jede dritte Frau ist in Österreich von Gewalt betroffen. Darüber hinaus ist Österreich eines der Länder mit den meisten Femiziden im europäischen Vergleich. Das muss sich ändern. Gewalt an Frauen darf nicht mehr in die private Sphäre geschoben werden, sondern muss als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen werden, für das es auch gesamtgesellschaftliche Lösungen gibt: Gewalt an Frauen darf keine Privatsache mehr sein. Wir alle können und müssen uns einmischen.
Bei der Auswahl der Szenen war es uns wichtig, eine Bandbreite der verschiedenen Formen von Gewalt und dabei immer auch der Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die einzelnen Beispiele – auch wenn sie unterschiedliche Formen der Gewalt thematisieren – verbindet eine klare Positionierung gegen Gewalt. Weiterhin war es uns wichtig, einen hoffnungsvollen Grundton zu kreieren, der zeigt, dass wir nicht ohnmächtig sind. Eine Veränderung kann und muss stattfinden: Wir alle, als Nachbar:innen, Freund:innen und verantwortungsbewusste Mitbürger:innen, können uns gegen Gewalt an Frauen rechtzeitig einsetzen, um die Lebenssituation für alle Frauen in Österreich zu verbessern.
Thomas Weilharter, Schauspieler und Performer:
Als Künstler ist es mir ein Anliegen, auf soziale und gesellschaftliche Themen aufmerksam zu machen und sie zu unterstützen. Besonders Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist leider immer noch ein massives Problem. Als Mann will ich mich daher dafür einsetzen, dass wir lernen Verantwortung zu übernehmen, um ein gewaltfreies Miteinander in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Wir alle können etwas tun, wir alle können lernen, uns bei Gewalt an Frauen einzumischen und verantwortungsvoll zu handeln. Wir alle können einen Beitrag leisten, um Gewalt gegen Frauen zu beenden. Mit der Mitwirkung an der Video-Kampagne „Keine Privatsache“ des AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser möchte ich einen Beitrag leisten, das Bewusstsein in der Gesellschaft zum Thema Gewalt durch Männer an Frauen zu erhöhen und im Besonderen Männer dafür zu gewinnen, Teil der Lösung des Problems zu werden.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Informationsstelle gegen Gewalt
Mag.a Eva Zenz
Tel.: 01/544 08 20-23 oder 0660-90 60 611
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung:

In Kooperation mit:
Medienpartner*innen :
Presseinformation
16 Tage gegen Gewalt: Österreich ist kein Platz für Gewalt an Frauen!
Aktionstage im Rahmen des Nachbarschaftsprojekts StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt
Wien, 25.11.2022. Anlässlich der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die jährlich vom 25. November bis zum 10. Dezember stattfinden, hat der AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser im Zuge des Projekts StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt zwei österreichweite Aktionen ins Leben gerufen. Um ein sichtbares Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu setzen, werden 16 „StoP-Parkbänke“ mit der Aufschrift „Hier ist kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen“ im öffentlichen Raum aufgestellt. Einen weiteren Fokus legt das Gewaltpräventionsprojekt auf die Aktivierung und Involvierung von Nachbarinnen und Nachbarn, indem mit Fensterfahnen die Botschaft „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ verbreitet wird. Ziel beider Initiativen ist es, das Thema Gewalt an Frauen aus der Tabuzone zu holen und dem Missstand auch über die Aktionstage hinaus die nötige Aufmerksamkeit zu verschaffen.
16 Tage - 16 Parkbänke gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Im Rahmen der Aktionstage werden dieses Jahr in ganz Österreich insgesamt 16 StoP-Parkbänke als Zeichen gegen Partnergewalt aufgestellt. „Hier ist kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen“ wird dabei auf die Rückenlehnen der Bänke gesprayt. Das klare Statement soll Passant*innen dazu auffordern bei Gewalt an Frauen nicht wegzusehen, sondern etwas dagegen zu tun. Die Bänke richten sich aber auch an Gewaltausübende und Betroffene, sie signalisieren: Partnergewalt geht uns alle etwas an! Den Tätern wird zu verstehen gegeben, dass ihr Verhalten hier in keinster Weise toleriert wird. Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen sollen sich nicht schämen oder verstecken müssen aufgrund ihrer Gewalterlebnisse. Sichtbarkeit und eine klare Positionierung sind daher umso wichtiger. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft zukünftige Gewalttaten an Frauen zu verhindern und die Bänke bestärken, dass diese Gewalt gemeinsam beendet werden kann.
Ziel von StoP ist es jährlich mindestens 16 weitere „StoP-Parkbänke“ in ganz Österreich zu platzieren. Mit dem 10. Dezember wird es österreichweit bereits 34 Parkbänke geben, die auf das Nachbarschaftsprojekt verweisen. Weitere Parkbänke sind bereits in Planung.
Mehr Informationen auf: https://stop-partnergewalt.at/2022/11/16parkbaenke/
Gemeinsam mit Fensterfahnen gegen häusliche Gewalt
Das eigene Zuhause ist für viele Frauen immer noch der gefährlichste Ort. In Österreich wird jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau von ihrem Ehemann oder Lebensgefährten misshandelt. Mehr als jede Dritte hat bereits psychische Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erlebt. Die Dunkelziffer ist hoch, viele Fälle von häuslicher Gewalt bleiben unentdeckt – versteckt hinter einer schönen Fassade. Deshalb macht StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt mit Fensterfahnen die Botschaft „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ sichtbar! Die Fahnen sollen deutlich machen, dass Gewalt direkt in unserer Nachbarschaft oder in unserem Umfeld geschieht. Sie sind ein Zeichen der Solidarität und der Hoffnung. Sie sollen den Frauen, die Misshandlungen erfahren zeigen, dass Hilfe nahe ist und dass es einen Weg aus der Gewaltbeziehung gibt.
StoP schafft mit den Fensterfahnen eine Möglichkeit, wie sich jede und jeder im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen engagieren kann, um auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam zu machen. Für einen Paradigmenwechsel und damit weg von einer Gewaltkultur ist die Solidarität von uns allen gefragt. StoP appelliert an die Verantwortung der Gesellschaft: Gewalt nicht ignorieren, hinsehen, handeln und helfen!
Bestellung der Fahnen und weitere Informationen auf: https://stop-partnergewalt.at/2022/11/fensterfahne/
Eine Übersicht über weitere Termine und Veranstaltungen zu den 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen in ganz Österreich gibt es im Online-Kalender des Verein AÖF: https://www.aoef.at/index.php/projekte/16-tage-gegen-gewalt/16-tage-kalender
Kontakt:
Mag.a Maria Rösslhumer
Gesamtkoordinatorin StoP-Österreich, Geschäftsführerin des Vereins AÖF
Tel.: 0664 793 07 89
www.stop-partnergewalt.at, www.aoef.at
Salome Lixl, BA
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit StoP
Tel.: 0660 610 7250
Mag.a Eva Zenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verein AÖF
Tel.: 01/544 08 20-23 oder 0660-90 60 611
www.aoef.at
Unterstützt vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Fonds Gesundes Österreich und Wiener Gesundheitsförderung


Presseinformation
Symbolischer Spatenstich für das neue Frauenhaus Ried
Gewaltschutz in Oberösterreich als best practice-Vorbild für Bundesländer
Wien/Oberösterreich, 10.10.2022. Ende September erfolgte in Ried im Innkreis (OÖ) der symbolische Spatenstich für den Neubau des Frauenhauses Ried. Nachdem das alte Frauenhaus nicht mehr den zeitgemäßen Wohnverhältnissen und Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht, bekommt das Frauenhaus Ried im Innviertel ein neues Haus an einem neuen Standort. Die Finanzierung erfolgt durch die Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich. Das neue Haus wird Platz für sieben Frauen und zwölf Kinder bieten, eine Wohnung wird barrierefrei sein und die Sicherheitsmaßnahmen werden mit Kameras, einer Mauer und einem Schleusensystem erhöht. Dazu bekommt im neuen Haus jede Wohneinheit ihren eigenen Sanitärbereich.
Neue Frauenhäuser in Steyr, Braunau, Mühlviertel und im Salzkammergut und fünf StoP-Standorte
In Oberösterreich sind darüber hinaus weitere neue Frauenhäuser bzw. neue Standorte geplant. Auch das Frauenhaus Steyr bekommt einen neuen Standort und das Gebäude dafür befindet sich aktuell in Planung. Außerdem wird in Steyr ein neues Konzept verwirklicht – ein offeneres Haus mit geschütztem Bereich, einem großen Beratungsbereich, verbesserter Infrastruktur und weiteren Qualitätsangeboten. Darüber hinaus erfolgte im Mai 2022 der Spatenstich für ein sechstes oberösterreichisches Frauenhaus in Braunau und zwei weitere Frauenhäuser im Mühlviertel und im Inneren Salzkammergut befinden sich in der Planungsphase.
In Oberösterreich gibt es auch bereits fünf Standorte des Nachbarschafts- und Gewaltpräventionsprojekts StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt: 2x in Linz, 2x in Wels und 1x in Perg. StoP ist Primärprävention und alle Nachbar*innen, Bürger*innen können und dürfen ihre Ideen und Vorschläge zur Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt an Frauen und zur positiven Veränderung in der unmittelbaren Umgebung einbringen und aktiv gemeinsam mit StoP-Koordinatorinnen umsetzen – Zivilcourage gegen Partnergewalt nach dem StoP-Motto: Was sagen. Was tun. Mehr auf stop-partnergewalt.at.
Ausbau der Frauenhäuser auch in weiteren Bundesländern notwendig
Oberösterreich ist damit ein best practice-Vorbild für weitere Bundesländer, wo es ebenso einen Ausbau der Frauenhäuser braucht – laut EU-Empfehlung (ein Platz pro 10.000 EinwohnerInnen) wären das gemessen an der Bevölkerung in Österreich insgesamt rund 120 Frauenhausplätze mehr.
Eine Erhöhung der Mittel für Gewaltschutz und Gewaltprävention sind daher dringend notwendig: Der Ausbau verlangt insbesondere eine langfristige und gesicherte Finanzierung der Frauenhäuser, eine Aufstockung der Personalkosten, rasche und unbürokratische bundesländerübergreifende Aufnahme von gewaltbetroffenen Frauen, flächendeckende Video-Dolmetsch-Angebote, ausreichend günstige, leistbare und langfristig verfügbare Wohnungen (u.a. Probleme aufgrund von Zugangsbeschränkungen durch Landesgesetze) und Nachbetreuungsangebote für Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt, eine raschere Auszahlung der Familienbeihilfe durch das Finanzamt an betroffene Frauen und Standorte für StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt in allen Bezirken in ganz Österreich.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
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