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    PA 12.1.2022: Eine Schusswaffe hat in einem Haushalt keinen Platz!

    Presseinformation

    Eine Schusswaffe hat in einem Haushalt keinen Platz!
    1. Femizid 2022: Autonome Frauenhäuser fordern striktes Schusswaffenverbot

    Wien, 12.1.2022. Auch 2022 geht weiter wie das letzte Jahr aufgehört hat: Vergangenes Wochenende wurde in einem Einfamilienhaus in Weißenkirchen im Attergau im Bezirk Vöcklabruck eine fünffache Mutter von ihrem Ehemann mit einer Faustfeuerwaffe hinterhältig erschossen. Der Mann war angeblich nicht behördenbekannt, die Schusswaffe (und weitere) hatte er legal besessen.

    Schusswaffenbesitz erhöht Mordrisiko
    „Schusswaffen haben nichts im Haushalt verloren, niemand braucht in Österreich eine Waffe zu Hause. Wir wissen, dass Schusswaffenbesitz bei gewaltbetroffenen Frauen und Kindern noch mehr Angst und Panik auslöst, als es sowieso schon tut“, so Maria Rösslhumer. Wir schließen uns daher dem Österreichischen Frauenring an und fordern dringend ein striktes Verbot von Schusswaffen in privaten Haushalten. Wir fordern, dass Personen, die privat Schusswaffen (auch Jagdwaffen) besitzen, diese außerhalb des Haushaltes versperrt aufbewahren müssen und einmal jährlich psychologische Gutachten mit einer Gefährlichkeitseinschätzung bzgl. Gewaltbereitschaft der Person ablegen müssen – nicht nur am Anfang, wenn der Waffenschein erworben wird. Außerdem fordern wir eine verpflichtende Vorschrift für eine getrennte Lagerung von Waffen und Munition.

    Psychologisches Gutachten muss Gewaltbereitschaft miteinbeziehen
    Eine mögliche Gewaltbereitschaft des Waffenbesitzers muss unbedingt eine zentrale Rolle im Rahmen des psychologischen Gutachtens einnehmen. Dringende Fragen, die gestellt werden müssen, sind: Wurde er schon einmal gegen seine (Ex-)Partnerin und Familie gewalttätig? Hat seine (Ex-)Partnerin schon einmal Hilfe bei einer Opferschutzeinrichtung gesucht? Gab es in der Vergangenheit schon gewisse Auffälligkeiten und polizeiliche Gefährdungsmeldungen? Gab es ein Betretungsverbot? Hat die Schule der Kinder Informationen über vorhergehende Gewalttaten und/oder Auffälligkeiten? Waren die Kinder bereits in Betreuung beim Amt für Kinder und Jugendhilfe wegen einer Gefährdungsmeldung? Wenn ein Verdacht auf Gewalttätigkeit festgestellt wurde, muss dieser Person die Waffe entzogen sowie der Waffenschein aberkannt werden.

    Konsequenter Opferschutz noch immer nicht umgesetzt
    Langjährige Forderungen von Frauen- und Gewaltschutzorganisationen sind auch am Beginn des Jahres 2022 immer noch nicht umgesetzt. Wir benötigen nach wie vor dringend eine Risikoeinschätzung bzw. Gefährlichkeitsprognose für Täter seitens der Behörden, die Umsetzung der Fallkonferenzen bei gefährlichen Tätern, die auch von Opferschutzorganisationen (und nicht allein seitens der Polizei) einberufen werden können, Information und regelmäßigen Austausch der Behörden mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, sowie die Sensibilisierung durch verpflichtende Schulungen zu häuslicher Gewalt und Partnergewalt für Justiz und Polizei. Ebenso wurde, trotz der anhaltend hohen Anzahl an Femiziden in den vergangenen Jahren, noch immer kein Krisenstab zu Gewalt an Frauen einberufen. Nach wie vor fehlt auch eine signifikante Erhöhung des Budgets – 228 Millionen Euro jährlich werden benötigt – sowie die Schaffung von mindestens 3000 neuen Vollzeitarbeitsstellen in Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen. Zum Opferschutz zählt auch die flächendeckende Implementierung und Finanzierung der Gemeinwesenarbeit durch das Projekt StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt – siehe www.stop-partnergewalt.at.

    Ohne echten, wirkungsvollen Opferschutz wird die Mordserie an Frauen auch 2022 weitergehen!

    Kontakt:
    AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
    Mag.a Maria Rösslhumer
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Tel.: 0664 793 07 89
    www.aoef.at

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