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    PA 20.09.2022: Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht gewaltfrei aufzuwachsen

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    Presseinformation

    Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht gewaltfrei aufzuwachsen

    Die neue AÖF-Kinderschutzrichtlinie dient zur Einhaltung des Kinderschutzes

    Wien, 20.9.2022. Am heutigen Weltkindertag – der ganz im Zeichen der Kinderrechte und des Kinderschutzes steht – möchten wir die Kinderschutzrichtline vorstellen, die der Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser im Rahmen des EU-Projekts SafeShelter entwickelt hat.

    Kinder sind unsere Zukunft, sie haben Grundrechte und Kinder sind eigene Persönlichkeiten. Kinderrechte sind seit 2011 in der österreichischen Verfassung verankert und Österreich hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention1 ratifiziert. Kinder und Jugendliche benötigen unsere ganze Aufmerksamkeit, damit sie sicher und ohne Gewalt aufwachsen können.

    Die Realität sieht anders aus. Kinderschutz und Kinderrechte bleiben vielfach unberücksichtigt und viele Kinder und Jugendliche sind häufig Gewalt durch Erwachsene und häuslicher Gewalt ausgesetzt – in Krisenzeiten noch viel mehr. Sie sind immer betroffen und mitbetroffen. Sie werden selbst Opfer von Gewalt, erleben Gewalt hautnah mit, wenn ihre Mütter misshandelt werden, was sie wiederum zu Gewaltopfern oder Gewalttätern machen kann.

    Das hat der Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser, gemeinsam mit den Frauenhäusern bereits früh erkannt, daher hat Kinderschutz seit Beginn an einen zentralen Stellenwert in Frauenhäusern.

    Frauenhäuser sind Kinderschutzeinrichtungen, sie gehören zu den wichtigsten spezialisierten Unterstützungs-, aber vor allem Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Kinder. Die Hälfte aller Bewohner*innen in einem Frauenhaus sind Kinder!

    Damit alle zuständigen Einrichtungen Kinder effektiv vor Gewalt schützen können, benötigen diese Qualitätskriterien zur Einhaltung der Kinderrechte und des Kinderschutzes.
    Der Verein AÖF hat daher eine längst fällige Kinderschutzrichtlinie entwickelt, bei der Risiken und Gefahren für Kinder benannt, analysiert, evaluiert und dokumentiert werden. Es werden Maßnahmen für Gewaltvorfälle präventiv im Vorhinein definiert und verschriftlicht.

    Im Rahmen des EU-Projektes SafeShelter wurden Empfehlungen für den Umgang mit gewaltbetroffenen Kindern erstellt. Der Leitfaden SafeShelter, Heranwachsen in Sicherheit, Schutz und Sicherheit von Kindern in Frauenhäusern, dient als Unterstützung für alle, die mit gewaltbetroffenen Kindern arbeiten und als Hilfe bei der Erstellung einer eigenen Kinderschutzrichtlinie. Der Leitfaden ist kostenfrei downloadbar unter http://safeshelter.aoef.at/images/Guide/SafeShelter_Guide_DE.pdf

    Kinderschutz kostet Geld und braucht finanzielle Ressourcen

    Jedes 2. Kind ist gewaltgefährdet2 und jedes 5. Kind in Österreich ist armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Kinder werden benachteiligt, weil ihre Familien einkommensschwach sind, über einen geringen Bildungsgrad verfügen oder ihre Muttersprache nicht deutsch ist. Diese Kinder haben selbst geringere Bildungschancen und ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Es braucht mehr vorbeugende Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche. Neue Formen der Gewalt, beispielsweise Cybergewalt, müssen entschlossen bekämpft werden.

    Kinderschutz – mehr noch: ein Sicheres Heranwachsen für Kinder – ist nur möglich, wenn von der Politik ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
    Wir fordern dringend zusätzliches Geld für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Jeder Kindergarten, jede Schule, jeder Sportverein, jedes Frauenhaus: Überall wo Erwachsene mit Kindern arbeiten, braucht es eine Kinderschutzrichtlinie, sowie eine*n Kinderschutzbeauftragte*n.

     

    Kontakt:
    AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
    Mag.a Maria Rösslhumer
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
    Tel.: 0664 793 07 89
    www.aoef.at, https://safeshelter.aoef.at/

     

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    1 Artikel 5 der Kinderrechtskonvention: (1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. (2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

    2 Fakten über Gewalt gegen Kinder aus dem WHO Global status report on preventing violence against children 2020: Jedes zweite Kind im Alter zwischen 2 und 17 Jahren ist weltweit jedes Jahr von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen, die in der Regel in Formen psychischer Gewalt wie Beschimpfungen, Herabwürdigungen etc. einhergeht.

     

    Femizide & schwere Gewalt

    Stand: 01.06.2026  Weitere Infos

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      Anbei teilen wir Neuigkeiten des Stop-Teams zum Projektstatus für "StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt": Liebe Nachbar*innen, liebe Partner*innen, liebe StoP-Interessierte! Gute Nachrichten: Ab dem 1. Juni sind unsere Teams wieder voll erreichbar...

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          EINLADUNG zur Abschlussveranstaltung des EU-Projekts CHILD am 11.06.2026 in Wien | Kindgerechte Justiz in Europa voranbringen Liebe Interessierte, wir laden Sie herzlich zur Abschlussveranstaltung des EU-Projekts CHILD - Towards a CHILD-friendly Legal...

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      Kindgerechte Justiz in Europa voranbringen: Europäische Konferenz in Gent bildet den Abschluss des CHILD-Projekts   101160543 — CHILD Project — JUST-2023-JACC-EJUSTICE Das CHILD-Projekt – Towards a CHILD-friendly legal Order for Fair Justice...

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