
Presseinformation
Internationaler Frauentag 2023: Eigenständiges Leben für gewaltbetroffene Frauen oft nicht leistbar
Verspätet ausbezahlte Familienbeihilfe, fehlende Kinderbetreuungsplätze und unleistbare Wohnungen bedeuten für Frauen fortgesetzte Abhängigkeit vom Gefährder
Wien, 8.3.2023. Frauenhäuser beraten und begleiten gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bestmöglich auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben, unabhängig vom Gefährder. Jedoch genau diese Kernaufgabe der Frauenhäuser wird in Zeiten wie diesen und durch strukturelle Probleme immer schwieriger gemacht.
Existenz von gewaltbetroffenen Frauen wird gefährdet
Statistisch gesehen hat ein Viertel (25%) der in den Frauenhäusern betreuten Frauen bei der Aufnahme in ein Frauenhaus kein eigenes Einkommen und um die 15% beziehen Kinderbetreuungsgeld. Wenn ein Antrag gestellt wird, den Bezug der Familienbeihilfe vom Kindesvater auf die Kindesmutter umzustellen, dauert es oft Monate bis der Bescheid folgt und erst dann bekommt die Frau die Familienbeihilfe nachbezahlt – viele Frauen sind jedoch auf dieses Geld angewiesen. Noch problematischer ist, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt ist. So kann es passieren, dass alleinerziehende Frauen mit Kindern über Monate weder Kinderbetreuungsgeld noch Familienbeihilfe erhalten. Diese Verschlechterungen für Alleinerzieherinnen sind untragbar und existenzgefährdend.
Warum Frauen in Gewaltsituationen verbleiben
Oft heißt es, heutzutage müssen Frauen nicht in Beziehungen mit Gewalttätern bleiben, weil es ja Frauenhäuser, das Gewaltschutzgesetz uvm. gibt. Vielfach haben Frauen aber oft keine andere Wahl als in der Misshandlungssituation zu bleiben: Weil sie ohne Einkommen des Gefährders mit ihren Kindern finanziell nicht überleben können. Darüber hinaus fehlt es immer noch signifikant an öffentlichen Kinderbetreuungsplätzen bzw. sind deren Öffnungszeiten zu kurz, was die Arbeitssuche für Frauen massiv erschwert. Viele Frauen haben bei der Kinderbetreuung auch keine privaten Ressourcen, wie Großeltern oder Verwandte. Und Mieten sind derart teuer, sodass es für alleinerziehende Frauen mit durchschnittlichem Einkommen oft kaum mehr machbar ist nach dem Frauenhausaufenthalt eine eigene leistbare Wohnung zu finden. Dies alles trägt dazu bei, dass eine gewaltbetroffene Frau beim Gefährder bleibt, weil zu wenig Geld zum Leben da ist und/oder die Angst zu groß ist, die Kinder zu verlieren. Es müssen dringend Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Frauen sich wirklich aus der Gewaltsituation befreien können – mit Maßnahmen wie einer Kindergrundsicherung, ausreichend Kinderbetreuungsplätzen mit ausgeweiteten Öffnungszeiten und einen Ausbau der Frauenhausplätze sowie der Übergangswohnungen.
Videodolmetsch und Kinderschutzrichtlinie notwendig
Ein weiteres Problem stellt oft die Kommunikation mit nicht-deutschsprachigen gewaltbetroffenen Frauen und Kindern dar, die erst kurz in Österreich sind. Mit ihnen kann in den meisten Fällen kein Beratungsgespräch auf Deutsch oder Englisch geführt werden. Daher benötigt es in allen Frauenhäusern jederzeit Dolmetscherinnen für Sprachen wie z.B. Arabisch, Russisch, Ukrainisch oder Farsi/Dari bzw. es sollte flächendeckend Video-Dolmetsch zur Verfügung stehen. Leider werden die Kosten für dieses Angebot vom Frauenministerium nicht finanziert und der Verein AÖF muss sich dafür jedes Jahr um Sponsoring umschauen und ansuchen.
Außerdem braucht es dringend mehr Geld, auch für eine bedarfsgerechte Stärkung des Kinderschutzes. Es braucht Qualitätskriterien zur Einhaltung der Kinderrechte, welche durch eine Kinderschutzrichtlinie gewährleistet sind. Durch die Erstellung einer Kinderschutzrichtlinie werden Gefahren, die sich während eines Aufenthalts in einem Frauenhaus ergeben, erkannt und benannt. Verantwortlichkeiten werden festgelegt sowie ein Prozedere für den Eintritt (eines Verdachtsfalls) von Gewalt. Die Hälfte aller Bewohner*innen in Frauenhäusern sind Kinder und deren Schutz geht uns als Gesellschaft alle an!
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at

„Cuvée Charité“ – ein Charity-Projekt zur Gewaltprävention
Charity-Projekt von zwölf Winzerinnen aus der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland unterstützt AÖF-Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche
Wien, 10.2.2023. Die drei Winzerinnengruppierungen „Die Weinblüten“, „Frauenzimmer“ und VIN² de Femme, bestehend aus insgesamt zwölf Winzerinnen aus vier unterschiedlichen Bundesländern, haben sich bereits zum zweiten Mal für das Projekt „Cuvée Charité“ zusammengetan, um mit dem Reinerlös den AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser bei der Durchführung von Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Dafür wurden wieder erlesene Weinpakete zusammengestellt: Einmal ein 12er-Weinpaket, wo jede der teilnehmenden Winzerinnen mit einem Wein vertreten ist und zudem ein 3er-Weinpaket, wo jede der drei Winzerinnengruppierungen einen Wein bzw. Sekt beigesteuert hat.
2021 hat das Projekt bereits erfolgreiche 8.082,69 Euro für den AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser eingespielt, mit denen bereits erfolgreich Gewaltpräventionsworkshops an Schulen organisiert wurden. Dieses Jahr möchten die Winzerinnen wieder diese Summe erreichen, um wieder einen großen Schritt gegen häusliche Gewalt zu setzen.
Noch bis zum Internationalen Frauentag am 8. März 2023 können auf der Website www.cuvee-charite.at Weinpakete für den guten Zweck erworben werden – herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Winzerinnen im Projekt Cuvée Charité sind:
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Die Weinblüten Claudia Fischer-Gangl Anne Hütter-Grießbacher Beatrix Lamprecht Kathrin Seidl Sigrid Sorger Bettina Tomaschitz |
Frauenzimmer Victoria Kugler Viktoria Preiß Michaela Riedmüller Sabrina Veigel |
VIN2 de Femme Sabine David Martina Lippitz |
Pressebilder auf Presse | Cuvée Charité (cuvee-charite.at)
Rückfragen & Kontakt:
Mag. Andrea Pock
Tel. 0664-1444961
Mag.a Maria Rösslhumer
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel. 0664-793 07 89

Presseinformation
Die geballte tägliche Männergewalt an Frauen ist untragbar!
Damit muss Schluss sein – fordert „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“
Wien, 1.2.2023. Männergewalt zerstört das Leben vieler Frauen und Mädchen. Wieder verprügelte ein Mann wahllos Frauen. Diesmal ist es ein 35-Jähriger in einer Diskothek in Villach1 – die Polizei ermittelt. Frauen und Mädchen werden täglich Opfer von brutaler Männergewalt, überall in der Öffentlichkeit und zu Hause. Die Kette der Gewaltverbrechen reicht von Erniedrigungen, brutalen Vergewaltigungen, grausamen Misshandlungen mit Schlag- und Schnittwerkzeugen bis hin zu Tötungen. Gewalttaten, die man sich kaum vorstellen mag. Viele bangen, dass es nicht den eignen Töchtern, Schwestern, Freundinnen oder Nachbarinnen passiert.
StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt will Männergewalt nicht mehr hinnehmen und fordert den sofortigen Stopp! StoP fordert einen „radikalen Klimawandel“ gegen patriarchales Verhalten. Jede Männergewalt an Frauen erfordert eindeutige Konsequenzen. StoP fordert Zivilcourage gegen Männergewalt und Partnergewalt von der Regierung und der Politik.
Das maximale Verbrechen
Frauen, die dem patriarchalen Rollenbild nicht entsprechen (wollen) und sich der Macht des Mannes entziehen, blüht das maximale Verbrechen: der Femizid. Frauenhass findet in unserer Gesellschaft tagtäglich Rechtfertigung. Die Strukturen, in denen wir leben, geben Frauen weniger Rechte, weniger Möglichkeiten, weniger Geld für mehr Arbeit. Frauen sind permanent mit unfairen Machtverhältnissen bzw. Männerherrschaft konfrontiert.
Solange die Politik zuschaut, sind und bleiben Frauen dieser Männergewalt ausgeliefert.
Femizide sind an der Tagesordnung2. Frauen können aus eigener Kraft nicht aus den Strukturen ausbrechen. Sie können das Spielfeld des patriarchalen Alltags nicht verlassen. Sie können nur Vorkehrungen treffen und hoffen, dass sie nicht das nächste Opfer sind. Ist es also besser für sie, keine Miniröcke anzuziehen, sich nicht zu schminken, nachts nicht allein auf die Straße oder gar in die Disco zu gehen? Ach, wären sie doch zu Hause geblieben, die beiden jungen Frauen aus Villach! Wen hätte es dann getroffen? Dich, mich, meine Tochter, die Nachbarin?
Opfer-Täter-Umkehr und Victim Blaming am laufenden Band
Wenn jede dritte Frau von Männergewalt betroffen ist, kann das nicht die Schuld der Frauen sein. Denn sooft Tiere gequält werden, wird niemand den Tieren die Schuld dafür geben. Wenn Bäume in Städten gefällt und durch Betonbauten ersetzt werden, wird niemand denken, die Bäume hätten sich eben anders verhalten sollen. Wenn Frauen getötet werden, bleibt das die erste Frage: Was hat sie falsch gemacht?
Zwei Femizide und einen Frauenmord (in Wien Floridsdorf) hat es in diesem Jahr schon gegeben. Mindestens 10 Mal kam es darüber hinaus in diesem Monat zu amtsbekannter, schwerer Gewalt gegen Frauen und Femizid-Versuchen. Der Jänner ist gerade zu Ende. Unsere Befürchtung, dass da noch viel mehr Böses geschieht, was den Mädchen und Frauen ein unbeschwertes Leben in Österreich verunmöglicht, trügt uns nicht. Frauen ertragen so Einiges, bevor sie eine Beratungsstelle oder ein Frauenhaus aufsuchen, sich Hilfe holen, oder schlicht tot aufgefunden werden. Eine jede hat ihre Leidensgeschichte, ihr Martyrium.
Was sagen. Was tun.
Die Zeit ist überreif für eine politische Veränderung! StoP arbeitet unermüdlich gemeinsam und solidarisch mit Männern und Frauen daran!
StoP ist ein Gewaltpräventions- und Nachbarschaftsprojekt, dass das Bewusstsein in der Gesellschaft gegen Partnergewalt und Männergewalt schärft und die Nachbarschaft und alle Menschen ermutigt, Zivilcourage gegen Partnergewalt auszuüben. „Was sagen, was tun“ ist das Motto von StoP. Demokratie, Partizipation und Feminismus sind die Basis von StoP. Feminismus geht uns alle an. Worauf wollen wir warten? Alle können bei StoP mitwirken – mehr Informationen auf www.stop-partnergewalt.at.
Das StoP-Konzept wurde von Frau Prof.in Sabine Stövesand an der HAW in Hamburg entwickelt.
Kontakt:
Mag.a Maria Rösslhumer
Geschäftsführerin des Vereins AÖF und Gesamtkoordinatorin von StoP Österreich
Tel: 0664 7930789
E-Mail:
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1 siehe https://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/schl%C3%A4gerei-in-disco-35-j%C3%A4hriger-verpr%C3%BCgelt-frauen/ar-AA16R68P
2 siehe https://www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten/femizide-in-oesterreich
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Pressemitteilung
Verpflichtender Gewaltschutz für Kinder muss endlich oberste politische Priorität haben
Der Verein AÖF zeigt, wie Kinderschutzrichtlinien in Einrichtungen etabliert werden können
Wien, 31.1.2023. Kinderschutz darf kein Lippenbekenntnis mehr sein, es muss gesetzlich verpflichtende Kinderschutzrichtlinien in allen Einrichtungen geben, denn Gewalt an Kindern ist ein unerträgliches und alarmierendes Problem, sowohl in Familien als auch in Institutionen. Unzählige Missbrauchsvorfälle an Kindern, die allein in den letzten Monaten österreichweit öffentlich geworden sind, erfordern ein entschiedenes und klares politisches und gesellschaftliches Handeln.
Wie wichtig Schutz für Kinder vor häuslicher Gewalt ist, das haben die Frauenhäuser von Anfang an erkannt. Gelebter Kinderschutz ist tagtägliche Realität. Frauenhäuser sind spezialisierte Kinderschutzeinrichtungen. Die Hälfte aller Bewohner*innen in österreichischen Frauenhäusern sind Kinder.1
Der Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser, zusammen mit den Frauenhäusern, arbeitet laufend an Verbesserungen für betroffene Kinder und Jugendliche, daher wurde eine eigene Kinderschutzrichtlinie im Rahmen des SafeShelter-Projekts, gemeinsam mit den Frauenhäusern in Österreich und anderen EU-Ländern, entwickelt. Das SafeShelter-Kinderschutzkonzept steht allen zur Verfügung und ist auch für andere Einrichtungen adaptierbar.
Längere Strafen erhöhen den Kinderschutz nicht
Die von der Bundesregierung angekündigten gesetzlich verpflichtenden Kinderschutzmaßnahmen für alle Schulen, Kindergärten, Vereine und Einrichtungen sind unterstützenswert, aber längst ausständig. Kinderschutzkonzepte dürfen nicht nur geduldiges Papier sein, sie müssen Qualitätsstandards und einer laufenden Kontrolle unterliegen.
Abzulehnen sind jedoch die angedachten Verschärfungen beim Strafausmaß. Sie sind zahnlos, wirkungslos und kaum abschreckend für Täter, so lange Gewalt an Kindern und Jugendlichen nicht ernstgenommen wird und die bestehenden Gesetze nicht umgesetzt werden.
Einrichtungen müssen Kinderschutz garantieren
Jede Einrichtung muss Kinderschutz garantieren können! Missbräuchliche Übergriffe und Gewalt an Kindern müssen erkannt, sanktioniert und präventiv verhindert werden. Eine Kinderschutzrichtlinie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal, um den Kinderschutz und das sichere Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Die Etablierung von Kinderschutzrichtlinien zeigt, dass sich eine Organisation ernsthaft mit den Risiken und Gefahren auseinandergesetzt hat und alles tut, um ein sicheres Heranwachsen zu ermöglichen.
Beim Kinderschutz darf nicht gespart werden
Die Etablierung einer Kinderschutzrichtlinie muss Teil eines Organisationsentwicklungsprozesses sein. Es muss ein Prozess sein, bei dem sich die gesamte Organisation – inklusive Leitung und dem gesamten Personal – mit Gewaltprävention, Sicherheit und allen Risiken für Kinder und Jugendliche in ihrem Angebot auseinandersetzt und gemeinsame verbindliche Maßnahmen und Kriterien festlegt, um ein sicheres Leben und Aufwachsen zu garantieren.
Gelebter und verpflichtender Kinderschutz bedeutet eine klare und eindeutige Haltung und Positionierung gegen jede Form der Gewalt an Kindern. Gelebter und verpflichtender Kinderschutz bedeutet die Etablierung von eigenen Gewaltschutzbeauftragten in jeder Einrichtung. Gelebter Gewaltschutz für Kinder muss mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen einhergehen. Beim Kinderschutz darf nicht gespart werden!
SafeShelter-Kinderschutzrichtlinie
Der Verein AÖF hat sich einmal mehr und intensiv mit Kinderschutz auseinandergesetzt und gemeinsam mit 4 anderen renommierten europäischen NGOs im Rahmen des EU-Projekts SafeShelter – Heranwachsen in Sicherheit, Schutz und Sicherheit von Kindern in Frauenhäusern, eine Kinderschutzrichtlinie entwickelt und veröffentlicht.2
Im Rahmen des Projekts wurden in allen beteiligten Ländern Interviews mit Kindern und Frauen bzw. Müttern in Frauenhäusern sowie mit Mitarbeiter*innen in den Frauenhäusern, geführt. Die Ergebnisse der Interviews sind in einen Leitfaden – downloadbar unter https://www.aoef.at/images/07_projekte_kampagnen/703_aktuelle/SafeShelter/SafeShelter_Guide_DE.pdf – eingeflossen. Darüber hinaus wurden in Ländern Workshops zu Kinderschutz durchgeführt, sowohl für Mitarbeiter*innen aus Frauenhäusern als auch für alle, die mit gewaltbetroffenen Kindern arbeiten.
Im Zuge der Entwicklung und Etablierung der Kinderschutzrichtlinie in Österreich haben sich Lücken und Defizite ergeben, die dringend politische und finanzielle Unterstützung benötigen. Um den gelebten Kinderschutz in den Frauenhäusern auch weiterhin ermöglichen zu können, benötigt es verstärkt mehr finanzielle und personelle Ressourcen im Kinderbereich. Frauenhäuser benötigen ein eigenes Budget für die Umsetzung der Kinderschutzrichtlinien und damit einhergehend für Fortbildungen und Schulungen für alle, die mit Kindern arbeiten.
Frauenhäuser sind lebensrettende Einrichtungen, sie leisten tagtäglich unschätzbare und wichtige gesellschaftliche Arbeit und vor allem Gewaltprävention und Gewaltschutz, auch für Kinder.
Kontakte:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Mag.a Alia Luf
Tel.: 0660 86 09 610
www.aoef.at
www.safeshelter.aoef.at
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1 Im Jahr 2020 wurden von den Frauenhäusern in Österreich insgesamt 2.994 Personen betreut, davon 1.507 Frauen und 1.487 Kinder. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3018 Personen in Frauenhäusern betreut, 1.498 Frauen und 1.520 Kinder.
Presseinformation
„Kinderpornografie“ ist schweres Gewaltverbrechen an Kindern
Wir fordern eine Gesetzesreform und umfassenden Schadenersatzanspruch für missbrauchte Kinder
Wien, 16.1.2023. Der AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und der Österreichische Frauenring sind zutiefst erschüttert über den Umgang mit dem jüngst bekannt gewordenen Fall Teichtmeister. Diese rund 58.000 Fotos sind alles Aufnahmen realer sexueller Gewalt, dahinter stehen reale sexuell missbrauchte Kinder. Wir unterstützen daher die Forderung der Betroffenenplattform: Kinder, die Opfer von Darstellungen sexueller Gewalt im Internet wurden, sollen umfassende Schadenersatzansprüche gegen alle jenen Personen stellen können, die solche Videos und Aufnahmen produzieren und konsumieren. Die Behörde hat – soweit irgendwie möglich – alle Opfer auszuforschen und ein Verfahren gegen deren Peiniger – dazu zählen eben auch die Konsumenten im Internet – anzustrengen.
Verschweigen und Vertuschen ist Behördenversagen
Skandalös ist auch die Reaktion des Umfelds, der Arbeitgeber, der Politik, der Justiz: Der – bereits geständige – Verdächtige wird lediglich als Süchtiger dargestellt, anstatt als Gewalttäter. Das ist eine weitere Verharmlosung der Gewalt und Täterschutz. Medienberichten zufolge war er bereits früher seiner Ex-Lebensgefährtin gegenüber gewalttätig, die Anzeige aufgrund ihrer Gewalterfahrungen und auch bezüglich der entdeckten Aufnahmen, Anzeige erstattet hatte. Auch sprach Teichtmeisters Anwalt Michael Rami, der gleichzeitig Verfassungsrichter ist, von einem „rein digitalen Delikt“. Angesichts dieser Verharmlosung schwerer realer Straftaten fordern wir, dass ein Verfassungsrichter, als Hüter der Rechtsstaatlichkeit, nicht gleichzeitig Anwalt eines Sexualstraftäters sein kann. All das ist eine Verhöhnung der Opfer und aller von sexueller Gewalt betroffenen Kinder.
Geschäftsmodell Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder
Sogenannte „Kinderpornografie“ ist schwere Gewalt an Kindern: Es ist Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern jeden Alters, von Babys über Kleinkinder bis zu Teenagern und das Filmen und Fotografieren dieser Taten. Vielfach kommen die Kinder aus desolaten sozialen Verhältnissen und sind oft Opfer von Kindesentführungen, Waisenkinder oder Flüchtlingskinder. Allein im vergangenen Jahr sind 7700 Flüchtlingskinder verschwunden, es ist zu befürchten, dass auch diese Kinder Opfer von Internet-Gewalt werden. Wir fordern auch diesbezüglich Aufklärung und Fahndung dieser Kinder. Dahinter steht ein Geschäftsmodell weltweiter Verbrecher-Ringe und die Vielzahl an Männern, die diese Gewaltaufnahmen konsumieren, sind die Auftraggeber dieser Straftaten und damit Mittäter.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Klaudia Frieben
Österreichischer Frauenring - ÖFR
Tel. 0664 6145800
www.frauenring.at
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