PA 08.03.2023: Internationaler Frauentag 2023: Eigenständiges Leben für gewaltbetroffene Frauen oft nicht leistbar

       

       

       

      Presseinformation

      Internationaler Frauentag 2023: Eigenständiges Leben für gewaltbetroffene Frauen oft nicht leistbar

      Verspätet ausbezahlte Familienbeihilfe, fehlende Kinderbetreuungsplätze und unleistbare Wohnungen bedeuten für Frauen fortgesetzte Abhängigkeit vom Gefährder

      Wien, 8.3.2023. Frauenhäuser beraten und begleiten gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bestmöglich auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben, unabhängig vom Gefährder. Jedoch genau diese Kernaufgabe der Frauenhäuser wird in Zeiten wie diesen und durch strukturelle Probleme immer schwieriger gemacht.

      Existenz von gewaltbetroffenen Frauen wird gefährdet

      Statistisch gesehen hat ein Viertel (25%) der in den Frauenhäusern betreuten Frauen bei der Aufnahme in ein Frauenhaus kein eigenes Einkommen und um die 15% beziehen Kinderbetreuungsgeld. Wenn ein Antrag gestellt wird, den Bezug der Familienbeihilfe vom Kindesvater auf die Kindesmutter umzustellen, dauert es oft Monate bis der Bescheid folgt und erst dann bekommt die Frau die Familienbeihilfe nachbezahlt – viele Frauen sind jedoch auf dieses Geld angewiesen. Noch problematischer ist, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt ist. So kann es passieren, dass alleinerziehende Frauen mit Kindern über Monate weder Kinderbetreuungsgeld noch Familienbeihilfe erhalten. Diese Verschlechterungen für Alleinerzieherinnen sind untragbar und existenzgefährdend.

      Warum Frauen in Gewaltsituationen verbleiben

      Oft heißt es, heutzutage müssen Frauen nicht in Beziehungen mit Gewalttätern bleiben, weil es ja Frauenhäuser, das Gewaltschutzgesetz uvm. gibt. Vielfach haben Frauen aber oft keine andere Wahl als in der Misshandlungssituation zu bleiben: Weil sie ohne Einkommen des Gefährders mit ihren Kindern finanziell nicht überleben können. Darüber hinaus fehlt es immer noch signifikant an öffentlichen Kinderbetreuungsplätzen bzw. sind deren Öffnungszeiten zu kurz, was die Arbeitssuche für Frauen massiv erschwert. Viele Frauen haben bei der Kinderbetreuung auch keine privaten Ressourcen, wie Großeltern oder Verwandte. Und Mieten sind derart teuer, sodass es für alleinerziehende Frauen mit durchschnittlichem Einkommen oft kaum mehr machbar ist nach dem Frauenhausaufenthalt eine eigene leistbare Wohnung zu finden. Dies alles trägt dazu bei, dass eine gewaltbetroffene Frau beim Gefährder bleibt, weil zu wenig Geld zum Leben da ist und/oder die Angst zu groß ist, die Kinder zu verlieren. Es müssen dringend Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Frauen sich wirklich aus der Gewaltsituation befreien können – mit Maßnahmen wie einer Kindergrundsicherung, ausreichend Kinderbetreuungsplätzen mit ausgeweiteten Öffnungszeiten und einen Ausbau der Frauenhausplätze sowie der Übergangswohnungen.

      Videodolmetsch und Kinderschutzrichtlinie notwendig

      Ein weiteres Problem stellt oft die Kommunikation mit nicht-deutschsprachigen gewaltbetroffenen Frauen und Kindern dar, die erst kurz in Österreich sind. Mit ihnen kann in den meisten Fällen kein Beratungsgespräch auf Deutsch oder Englisch geführt werden. Daher benötigt es in allen Frauenhäusern jederzeit Dolmetscherinnen für Sprachen wie z.B. Arabisch, Russisch, Ukrainisch oder Farsi/Dari bzw. es sollte flächendeckend Video-Dolmetsch zur Verfügung stehen. Leider werden die Kosten für dieses Angebot vom Frauenministerium nicht finanziert und der Verein AÖF muss sich dafür jedes Jahr um Sponsoring umschauen und ansuchen.

      Außerdem braucht es dringend mehr Geld, auch für eine bedarfsgerechte Stärkung des Kinderschutzes. Es braucht Qualitätskriterien zur Einhaltung der Kinderrechte, welche durch eine Kinderschutzrichtlinie gewährleistet sind. Durch die Erstellung einer Kinderschutzrichtlinie werden Gefahren, die sich während eines Aufenthalts in einem Frauenhaus ergeben, erkannt und benannt. Verantwortlichkeiten werden festgelegt sowie ein Prozedere für den Eintritt (eines Verdachtsfalls) von Gewalt. Die Hälfte aller Bewohner*innen in Frauenhäusern sind Kinder und deren Schutz geht uns als Gesellschaft alle an!

       

      Kontakt:

      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser 
      Mag.a Maria Rösslhumer
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Tel.: 0664 793 07 89 
      www.aoef.at 

       

       

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