

Presseinformation
Internationaler Frauentag 2024: Gesamtstrategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen dringend notwendig
Die Femizidserie Ende Februar verdeutlicht notwendige Verbesserungen im Gewaltschutz
Wien, 8.3.2024. Auch 2024 ist das Risiko für Frauen und Mädchen, psychischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch Männer – oft der eigene Partner oder Ex-Partner – ausgesetzt zu sein, nach wie vor hoch: Laut Statistik Austria (2021) ist in Österreich jede dritte Frau von körperlicher und/oder sexueller Gewalt (erlebt ab dem Alter von 15 Jahren) betroffen. Jede vierte Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und jede fünfte Frau erfährt Stalking.
Die erschütternde Femizidserie in Wien und Niederösterreich Ende Februar ist eine sichtbare Folge der fehlenden Gewaltschutzstrategie.
„Wir brauchen eine Stärkung des Gewaltschutznetzwerkes, das aus Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren, dem Gesundheitswesen, der Polizei und anderen wichtigen Stakeholdern besteht, sowie eine koordinierte, österreichweite Gesamtstrategie auf allen politischen Ebenen“, benennt Maja Markanović-Riedl, Co-Geschäftsführerin des Verein AÖF mögliche Maßnahmen gegen Femizide.
Es braucht Schulungen für Berufsgruppen, die mit dem Thema häuslicher Gewalt und Partnergewalt konfrontiert sind, wie z.B. Richter*innen, Ärzt*innen und Personen in pädagogischen Berufen, wie Lehrer*innen und Kindergärtner*innen, damit sie Dynamiken und Mechanismen geschlechtsspezifischer Gewalt, wie z.B. Täter-Opfer-Umkehr, verstehen und berücksichtigen.
Leistbares Wohnen als wichtiger Bestandteil des Gewaltschutzes
Nach der Covid-Krise haben nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern auch Frauenhäuser und Frauenorganisationen, mit der Teuerungskrise zu kämpfen. Wir brauchen dringend leistbare Wohnungen für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt. Um sich aus einer Gewaltbeziehung befreien zu können, müssen Frauen die Gewissheit haben, dass sie danach ein Dach über dem Kopf haben. Gerade für Frauen mit geringen ökonomischen Mitteln sind die steigenden Wohnkosten zu einer großen Hürde geworden, sich ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben aufzubauen.
Frauenhäuser sind auch Kinderschutzeinrichtungen
Die insgesamt 33 Frauenhäuser in Österreich – 16 davon sind Mitglied im Verein AÖF – bieten rund um die Uhr Schutz, Sicherheit und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Frauenhäuser sind somit auch ein wichtiger Bestandteil der Kinderschutzarbeit. Der Kinderschutz-Leitfaden von Justizministerin Alma Zadić definiert auch miterlebte Gewalt als Gewalt an Kindern. Es ist daher wichtig, dass Familienrichter*innen diesen Leitfaden in ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Die Frauenhelpline 0800 222 555 und der HelpChat haltdergewalt.at sind erste Anlaufstellen und bieten niederschwellige Beratung. Damit jede gewaltbetroffene Frau weiß, wohin sie sich wenden kann, brauchen wir eine österreichweite Informations- und Sensibilisierungskampagne, damit die Nummer der Frauenhelpline 0800 222 555, genauso wie die Notrufnummern, in allen Haushalten bekannt ist. Ebenso tragen konkrete Präventionsprojekte zu einer Veränderung bei – diese müssen in ganz Österreich ausgebaut wurden, wie z.B. das Nachbarschaftsprojekt „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt“, das der Verein AÖF aktuell in mehreren Wiener Bezirken und in einer Anzahl von Bezirken in den Bundesländern durchführt (stop-partnergewalt.at).
Österreich hat sich verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen
2013 hat Österreich die Istanbul-Konvention ratifiziert; ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Österreich hat sich somit verpflichtet, alles zu unternehmen, um Gewalt an Frauen und Mädchen zu verhindern. Eine gesamtumfassende Strategie für Gewaltschutz und Gewaltprävention fehlt trotzdem nach wie vor.
In eigener Sache
Mit Jänner 2024 haben Maja Markanović-Riedl und Alicja Świtoń gemeinsam die Geschäftsführung des Vereins AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser übernommen. Das gesamte Team des AÖF bedankt sich bei der ehemaligen Geschäftsführerin Maria Rösslhumer für ihre jahrzehntelange Arbeit und Expertise.
Kontakt:
Mag.a Maja Markanović-Riedl
Geschäftsführung
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel: +43 1 544 08 20-22
mobil: +43 (0) 660 614 24 12
Mag.a Eva Zenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 1 544 08 20-23
mobil: +43 (0) 660 90 60 611
www.aoef.at

Presseinformation
Fünf Femizide erschüttern Wien
Innerhalb von 24 Stunden wurden so viele Frauen von Männern in Wien getötet wie im gesamten Jahr 2023.
Wien, 24.2.2024. Freitagmorgen wurden in Wien Erdberg eine Mutter und ihre Tochter tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Polizei geht von einem Doppelmord im familiären Umfeld aus. Drei Frauen wurden wenige Stunden später in einem Lokal in Wien Brigittenau brutal ermordet.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist zutiefst betroffen und möchte allen Angehörigen der Opfer sein aufrichtiges Mitgefühl ausdrücken.
Im Jahr 2023 kam es österreichweit zu 26 Femiziden und zusätzlich zu 51 Mordversuchen bzw. Fällen schwerer Gewalt an Frauen. Gewalt an Frauen ist ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Österreich ist das einzige Land in der EU, in dem mehr Frauen als Männer durch Männerhand getötet werden. Gewalt betrifft in Österreich jede dritte Frau.
Wir fordern eine weitere Stärkung des Opferschutzes für gewaltbetroffene Frauen. Jede Frau in Österreich hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Die Opfer müssen noch stärker geschützt und die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich müssen wir weitere Präventionsprojekte ausbauen und eine klare Haltung gegen jede Form der Gewalt zeigen.
Der Verein AÖF bietet deshalb gewaltbetroffenen Frauen und ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung:
Die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 steht rund um die Uhr, mehrsprachig, anonym und kostenlos allen Frauen, Angehörigen und Interessierten zur Verfügung: www.frauenhelpline.at
Onlineberatung HelpChat "Halt der Gewalt" (tägl. 18-22 Uhr und jeden Fr. von 9-23 Uhr): haltdergewalt.at
Kontakt:
Mag.a Maja Markanović-Riedl
Geschäftsführung
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel: +43 1 544 08 20-22
mobil: +43 (0) 660 614 24 12
Mag.a Eva Zenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 1 544 08 20-23
mobil: +43 (0) 660 90 60 611
www.aoef.at


Presseinformation
Cuvée Charité, ein Charity-Projekt zur Gewaltprävention, geht weiter
Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN² de Femme sammeln erfolgreich 2.500 Euro für den Verein AÖF im Rahmen des Charity-Projekts „Cuvée Charité“
Wien, 2.2.2024. Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN2 de Femme, drei engagierte Winzerinnengruppierungen bestehend aus zwölf Winzerinnen aus der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland, haben erfolgreich 2.500 Euro für den Verein AÖF gesammelt. Dies geschah im Rahmen ihres gemeinsamen Charity-Projekts Cuvée Charité, das sich zum Ziel gesetzt hatte, den Verein bei der Durchführung von Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Die beeindruckende Summe wurde durch den Verkauf von exklusiven Weinpaketen generiert. Ein 12er-Weinpaket beinhaltet herausragende Weine jeder teilnehmenden Winzerin, während ein exklusives 3er-Weinpaket von jeder der drei Winzerinnengruppierungen einen erstklassigen Wein bzw. Sekt präsentiert.
Der gesammelte Erlös wird dem AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser gespendet, um seine wichtige Arbeit im Bereich Gewaltschutz und -prävention zu unterstützen. Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN² de Femme sind stolz darauf, nicht nur herausragende Weine zu präsentieren, sondern auch einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung sozialer Projekte zu leisten.
„Die Unterstützung durch unsere Kund*innen und Freund*innen hat dieses Projekt zu einem Erfolg gemacht. Wir sind dankbar für die großzügige Spendenbereitschaft und freuen uns, dass wir einen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft ausüben können“, kommentieren die teilnehmenden Winzerinnen.
Die Winzerinnengruppierungen bedanken sich herzlich bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, und betonen ihre Verpflichtung, weiterhin soziale Verantwortung zu übernehmen. Für weitere Informationen und Anfragen stehen die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN² de Femme gerne zur Verfügung.
Link: www.weinblueten.com
Foto © Die Weinblüten
Kontakt:
Mag.a Andrea Pock
Tel.: +43 (0) 664-14 44 961
Mag.a Eva Zenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 1 544 08 20-23
mobil: +43 (0) 660 90 60 611
www.aoef.at

Presseinformation
Das EuGH-Urteil zu Gewalt an Frauen und Asyl ist ein Signal – auch für Österreich – die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen
Wien, 23.1.2024. Das Urteil des EuGH lautet: Frauen aus Drittstatten, die häusliche Gewalt erleben, müssen Schutz in der EU erhalten können, das heißt, die Möglichkeit haben, als Flüchtlinge anerkannt zu werden oder zumindest subsidiären Schutz zu erhalten (16.1.2024).
Grundvoraussetzung für den Schutz bzw. Gewährung von Asyl für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ist die Erfüllung der Voraussetzungen der EU-Richtlinie 2011/95. Allgemeine Fluchtgründe sind die Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Der EuGH befand jetzt, dass Frauen als „soziale Gruppe“ angesehen werden können. „Folglich kann ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind“, so der EuGH in seinem Urteil. Sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt, kann von Gewalt bedrohten Frauen subsidiärer Schutzstatus zuerkannt werden, insbesondere wenn sie Gefahr laufen, getötet zu werden oder Gewalt zu erfahren.
Das EuGH-Urteil basiert auf dem Antrag einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft, die eingebracht hatte, von ihrer Familie zwangsverheiratet und von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht worden zu sein. Sie fürchtete für den Fall ihrer Rückkehr in die Türkei um ihr Leben und stellte in Bulgarien einen Antrag auf internationalen Schutz.
Dieses EuGH-Urteil ist vor allem für EU-Länder, die die Istanbul-Konvention nicht ratifiziert haben und für solche, die sie nur halbherzig umsetzen, von großer Bedeutung.
Österreich hat die Istanbul-Konvention zwar 2014 ratifiziert und sich somit verpflichtet, jede einzelne Frau, die sich in Österreich aufhält, vor Gewalt zu schützen und zu unterstützen, ist aber dennoch säumig in der Einhaltung wichtiger Bereiche, wie bei Migration und dem Asylrecht. Hier hat Österreich Nachholbedarf und erfüllt den Schutz für gewaltbetroffene Frauen aus Drittstaaten bestenfalls halbherzig.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt die Relevanz und Rechtskraft der Vorgaben der Istanbul-Konvention hervor und stellt klar, dass das EU-Recht im Asylbereich im Licht der Istanbul-Konvention interpretiert werden muss.
Nichteinhaltung der Istanbul-Konvention kann zukünftig auch für Österreich stärkere Konsequenzen haben.
Aktuell sind die Konsequenzen einer Nicht-Umsetzung einzelner Standards der Istanbul-Konvention vergleichsweise milde: Die Folge ist eine negative Erwähnung im Evaluierungsbericht des ExpertInnen-Komitees, das die Einhaltung der Konvention überwacht (GREVIO), und eine entsprechende dringende Empfehlung and die Regierung, dies zu ändern. Die Regierung muss daraufhin über die Maßnahmen berichten, die sie zur Umsetzung der Empfehlung ergriffen hat.
Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU zieht der EuGH nun die Konvention als Standard heran und interpretiert geltende EU-Asylregeln in ihrem Licht. Dies könnte bei Nicht-Umsetzung der Istanbul-Konvention also künftig auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Österreich zur Folge haben1.
Der Verein AÖF appelliert daher an die Österreichische Regierung,
- die Istanbul-Konvention vollständig und auch die Vorgaben im Bereich Asyl und Migration im Lichte des EuGH-Urteils umzusetzen,
- verpflichtende Schulungen der staatlichen Behörden (Justiz, Polizei und Amt für Kinder- und Jugendhilfe) und insbesondere der Asylbehörden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, zu geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen und zum EuGH-Urteil einzuführen,
- Anzeigen, Strafverfahren und Betretungsverbote mit den Asylverfahren zu verbinden bzw. Gewalt- und Opferschutzmaßnahmen mit Asyl- und Fremdenrecht zu koppeln, sodass Frauen, die Opfer von Gewalt werden, internationaler Schutz gewährleistet werden kann.
1 In dem EuGH-Urteil heißt es vor allem, dass nach dem Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul am 1.10.2023 diese Richtlinie im Lichte der Istanbul-Konvention und im Einklang mit der Istanbul-Konvention ausgelegt werden sollte. Das Urteil bestätigt auch, dass nach dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention das EU-Recht im Asylbereich mit der Istanbul-Konvention vereinbar sein muss.
Kontakt:
MMag.a Maja Markanović-Riedl
Geschäftsführung AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel: +43 1 544 08 20-22
mobil: +43 (0) 660 614 24 12
Mag.a Eva Zenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 1 544 08 20-23
mobil: +43 (0) 660 90 60 611
www.aoef.at

Presseinformation
Gewaltverherrlichendes, frauenfeindliches Video von Rammstein-Frontmann Till Lindemann
Verein AÖF fordert sofortige Löschung des Videos
Wien, 16.1.2024. Schwere sexuelle Gewalt, Vergewaltigung bis hin zu Mordversuch durch Würgen und Ersticken einer Frau präsentiert Till Lindemann in seinem aktuellen Video. Die Art, wie Lindemann sich dabei darstellt, ist frauenverachtend und gewaltverherrlichend. Männer wie er müssen zur Verantwortung gezogen werden und sofort Konsequenzen erleben, alles andere ist Täterschutz.
Zu oft wird Gewalt gegen Frauen durch Männer verharmlost bzw. werden gewaltvolle Männerfantasien in die Tat umgesetzt. Das führt zu Vergewaltigungen, schweren Misshandlungen und als letzte Konsequenz zu Femiziden. Umso wichtiger ist es, auf gewaltverherrlichendes und frauenfeindliches Verhalten hinzuweisen und es zu bekämpfen.
Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, keine öffentlichen Steuergelder in Rammstein-Konzerte zu investieren und eine sofortige Entfernung des genannten Videos aus allen sozialen Medien. Zuletzt fordern wir für die Musik- und Kunstbranche selbstregulierende Maßnahmen und „Ethikrichtlinien“ – analog zu Werberat oder Presserat – die bei sexistischen, frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden Inhalten dafür sorgen, dass diese entsprechend geahndet werden.
Kontakt:
MMag.a Maja Markanović-Riedl
Geschäftsführung
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel: +43 1 544 08 20-22
mobil: +43 (0) 660 614 24 12
Mag.a Eva Zenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 1 544 08 20-23
mobil: +43 (0) 660 90 60 611
www.aoef.at
Weitere Beiträge …
- PA 11.12.2023: StoP wurde mit dem Staatspreis für freiwilliges Engagement und Innovation ausgezeichnet
- PA 04.12.2023: Männergewalt an Frauen hat zugenommen – trotz Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2014
- PA 28.11.2023: Männer zeigen Zivilcourage und laufen gegen Femizide
- PA 24.11.2023: 26 Femizide und 41 Mordversuche an Frauen!
- PA 07.11.2023: Mann O Mann – Der Fragebogen für Männer zur Selbstüberprüfung ihres Gewaltpotenzials
- PA 25.10.2023: Schusswaffen sind tödlich für Frauen
- PA 21.10.2023: 22. Femizid! Frauen werden der Reihe nach ermordet. Wo bleibt der Aufschrei der Regierung?
- PA 25.09.2023: StoP veranstaltet 3. Männerlauf am 27. September 2023, 18:30 in Simmering
- PA 15.09.2023: Männergewalt an Frauen ist die größte Krise der Demokratie
- PA 18.07.2023: Frauenverachtendes 10-Sekunden-Urteil in Italien: Verein AÖF fordert Opferschutz anstatt Täterschutz von Justiz und Behörden!
- PA 10.07.2023: StoP-Margareten begeht den 100. Männertisch gegen Partnergewalt
- PA 26.06.2023: Erfolgsprojekt „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt” wird verlängert
- PA 19.06.2023: 11. und 12. Femizid 2023 zeigt dringende Notwendigkeit von StoP auf!
- PA 15.06.2023: 15. Juni – Internationaler Tag gegen Gewalt an älteren Menschen
- PA 23.05.2023: 35-jähriges Bestehen des Verein AÖF und 25-jähriges Jubiläum der Gründung der Frauenhelpline 0800 222 555





