

Presseinformation
Cuvée Charité, ein Charity-Projekt zur Gewaltprävention, geht weiter
Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN² de Femme sammeln erfolgreich 2.500 Euro für den Verein AÖF im Rahmen des Charity-Projekts „Cuvée Charité“
Wien, 2.2.2024. Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN2 de Femme, drei engagierte Winzerinnengruppierungen bestehend aus zwölf Winzerinnen aus der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland, haben erfolgreich 2.500 Euro für den Verein AÖF gesammelt. Dies geschah im Rahmen ihres gemeinsamen Charity-Projekts Cuvée Charité, das sich zum Ziel gesetzt hatte, den Verein bei der Durchführung von Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Die beeindruckende Summe wurde durch den Verkauf von exklusiven Weinpaketen generiert. Ein 12er-Weinpaket beinhaltet herausragende Weine jeder teilnehmenden Winzerin, während ein exklusives 3er-Weinpaket von jeder der drei Winzerinnengruppierungen einen erstklassigen Wein bzw. Sekt präsentiert.
Der gesammelte Erlös wird dem AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser gespendet, um seine wichtige Arbeit im Bereich Gewaltschutz und -prävention zu unterstützen. Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN² de Femme sind stolz darauf, nicht nur herausragende Weine zu präsentieren, sondern auch einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung sozialer Projekte zu leisten.
„Die Unterstützung durch unsere Kund*innen und Freund*innen hat dieses Projekt zu einem Erfolg gemacht. Wir sind dankbar für die großzügige Spendenbereitschaft und freuen uns, dass wir einen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft ausüben können“, kommentieren die teilnehmenden Winzerinnen.
Die Winzerinnengruppierungen bedanken sich herzlich bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, und betonen ihre Verpflichtung, weiterhin soziale Verantwortung zu übernehmen. Für weitere Informationen und Anfragen stehen die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN² de Femme gerne zur Verfügung.
Link: www.weinblueten.com
Foto © Die Weinblüten
Kontakt:
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Das EuGH-Urteil zu Gewalt an Frauen und Asyl ist ein Signal – auch für Österreich – die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen
Wien, 23.1.2024. Das Urteil des EuGH lautet: Frauen aus Drittstatten, die häusliche Gewalt erleben, müssen Schutz in der EU erhalten können, das heißt, die Möglichkeit haben, als Flüchtlinge anerkannt zu werden oder zumindest subsidiären Schutz zu erhalten (16.1.2024).
Grundvoraussetzung für den Schutz bzw. Gewährung von Asyl für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ist die Erfüllung der Voraussetzungen der EU-Richtlinie 2011/95. Allgemeine Fluchtgründe sind die Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Der EuGH befand jetzt, dass Frauen als „soziale Gruppe“ angesehen werden können. „Folglich kann ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind“, so der EuGH in seinem Urteil. Sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt, kann von Gewalt bedrohten Frauen subsidiärer Schutzstatus zuerkannt werden, insbesondere wenn sie Gefahr laufen, getötet zu werden oder Gewalt zu erfahren.
Das EuGH-Urteil basiert auf dem Antrag einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft, die eingebracht hatte, von ihrer Familie zwangsverheiratet und von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht worden zu sein. Sie fürchtete für den Fall ihrer Rückkehr in die Türkei um ihr Leben und stellte in Bulgarien einen Antrag auf internationalen Schutz.
Dieses EuGH-Urteil ist vor allem für EU-Länder, die die Istanbul-Konvention nicht ratifiziert haben und für solche, die sie nur halbherzig umsetzen, von großer Bedeutung.
Österreich hat die Istanbul-Konvention zwar 2014 ratifiziert und sich somit verpflichtet, jede einzelne Frau, die sich in Österreich aufhält, vor Gewalt zu schützen und zu unterstützen, ist aber dennoch säumig in der Einhaltung wichtiger Bereiche, wie bei Migration und dem Asylrecht. Hier hat Österreich Nachholbedarf und erfüllt den Schutz für gewaltbetroffene Frauen aus Drittstaaten bestenfalls halbherzig.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt die Relevanz und Rechtskraft der Vorgaben der Istanbul-Konvention hervor und stellt klar, dass das EU-Recht im Asylbereich im Licht der Istanbul-Konvention interpretiert werden muss.
Nichteinhaltung der Istanbul-Konvention kann zukünftig auch für Österreich stärkere Konsequenzen haben.
Aktuell sind die Konsequenzen einer Nicht-Umsetzung einzelner Standards der Istanbul-Konvention vergleichsweise milde: Die Folge ist eine negative Erwähnung im Evaluierungsbericht des ExpertInnen-Komitees, das die Einhaltung der Konvention überwacht (GREVIO), und eine entsprechende dringende Empfehlung and die Regierung, dies zu ändern. Die Regierung muss daraufhin über die Maßnahmen berichten, die sie zur Umsetzung der Empfehlung ergriffen hat.
Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU zieht der EuGH nun die Konvention als Standard heran und interpretiert geltende EU-Asylregeln in ihrem Licht. Dies könnte bei Nicht-Umsetzung der Istanbul-Konvention also künftig auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Österreich zur Folge haben1.
Der Verein AÖF appelliert daher an die Österreichische Regierung,
- die Istanbul-Konvention vollständig und auch die Vorgaben im Bereich Asyl und Migration im Lichte des EuGH-Urteils umzusetzen,
- verpflichtende Schulungen der staatlichen Behörden (Justiz, Polizei und Amt für Kinder- und Jugendhilfe) und insbesondere der Asylbehörden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, zu geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen und zum EuGH-Urteil einzuführen,
- Anzeigen, Strafverfahren und Betretungsverbote mit den Asylverfahren zu verbinden bzw. Gewalt- und Opferschutzmaßnahmen mit Asyl- und Fremdenrecht zu koppeln, sodass Frauen, die Opfer von Gewalt werden, internationaler Schutz gewährleistet werden kann.
1 In dem EuGH-Urteil heißt es vor allem, dass nach dem Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul am 1.10.2023 diese Richtlinie im Lichte der Istanbul-Konvention und im Einklang mit der Istanbul-Konvention ausgelegt werden sollte. Das Urteil bestätigt auch, dass nach dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention das EU-Recht im Asylbereich mit der Istanbul-Konvention vereinbar sein muss.
Kontakt:
MMag.a Maja Markanović-Riedl
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Gewaltverherrlichendes, frauenfeindliches Video von Rammstein-Frontmann Till Lindemann
Verein AÖF fordert sofortige Löschung des Videos
Wien, 16.1.2024. Schwere sexuelle Gewalt, Vergewaltigung bis hin zu Mordversuch durch Würgen und Ersticken einer Frau präsentiert Till Lindemann in seinem aktuellen Video. Die Art, wie Lindemann sich dabei darstellt, ist frauenverachtend und gewaltverherrlichend. Männer wie er müssen zur Verantwortung gezogen werden und sofort Konsequenzen erleben, alles andere ist Täterschutz.
Zu oft wird Gewalt gegen Frauen durch Männer verharmlost bzw. werden gewaltvolle Männerfantasien in die Tat umgesetzt. Das führt zu Vergewaltigungen, schweren Misshandlungen und als letzte Konsequenz zu Femiziden. Umso wichtiger ist es, auf gewaltverherrlichendes und frauenfeindliches Verhalten hinzuweisen und es zu bekämpfen.
Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, keine öffentlichen Steuergelder in Rammstein-Konzerte zu investieren und eine sofortige Entfernung des genannten Videos aus allen sozialen Medien. Zuletzt fordern wir für die Musik- und Kunstbranche selbstregulierende Maßnahmen und „Ethikrichtlinien“ – analog zu Werberat oder Presserat – die bei sexistischen, frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden Inhalten dafür sorgen, dass diese entsprechend geahndet werden.
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StoP wurde mit dem Staatspreis für freiwilliges Engagement und Innovation ausgezeichnet
Eine große staatliche Anerkennung für die vielen StoP-Aktivist*innen in Österreich, die sich gegen Femizide und Partnergewalt an Frauen und Kindern engagieren und einsetzen
Am 4. Dezember 2023 wurde die Gemeinwesen- und Gewaltpräventionsarbeit von "StoP-Stadteile ohne Partnergewalt" mit dem Staatspreis für freiwilliges Engagement mit Platz 1 in der Kategorie Innovation ausgezeichnet.
Wien, 11.12.2023. Wir freuen uns über die große ehrenvolle Wertschätzung und bedanken uns beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie beim Staatsekretariat für Jugend im Bundeskanzleramt, die den Preis gemeinsam konzipierten und verliehen haben. Danke auch an die Jury. Der größte Dank gilt vor allem den vielen aktiven Nachbar*innen, StoP-Koordinator*innen, Multiplikator*innen für deren nun preisgekröntes Engagement.
Der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement wurde heuer zum ersten Mal verliehen und hebt die Wichtigkeit und den unschätzbaren Wert der freiwilligen Arbeit in Österreich hervor. Übergeben wurde der Preis von Bundeskanzler Karl Nehammer im Museumsquartier in Wien.
StoP ist eine breit angelegte Bewusstseinskampagne und konzentriert sich seit fünf Jahren gemeinsam mit allen zivilcouragierten Menschen aus der Nachbarschaft und Zivilgesellschaft auf die Veränderung der frauenfeindlichen Haltung und des toxischen Verhaltens und somit auf die Beendigung von Femiziden und Partnergewalt an Frauen und Kindern.
StoP ist an 28 Standorten in 9 Bundesländern angesiedelt. Aber das ist nicht genug! Um das tief sitzende patriarchale Problem der Männergewalt an Frauen ernsthaft und grundlegend anzugehen, braucht es die Bewusstseinsarbeit von StoP in allen 2100 Gemeinden in Österreich. Die jährlichen Kosten umfassen 40.000 Euro pro Gemeinde und insgesamt 83 Millionen Euro pro Jahr an Gewaltprävention. Das ist im Vergleich zu den Folgekosten von etwa 4 Milliarden Euro jährlich ein minimaler Bruchteil an Staatsausgaben.
Erst wenn flächendeckend und langfristig Primärprävention passiert, können Frauen und Kinder sicher zu Hause und überall leben.
StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt | Österreich (stop-partnergewalt.at)
StoP wird mit Staatspreis ausgezeichnet (stop-partnergewalt.at)
Freiwilligenkonferenz 2023 "Alle(s) inklusive!" (freiwillig-engagiert.at)

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Männergewalt an Frauen hat zugenommen – trotz Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2014
Wie kann das sein? Das Grundproblem ist, Täter werden gestützt, statt gestoppt.
Wien, 4.12.2023. Seit 2014 beklagen wir einen sukzessiven Anstieg an Femiziden, Mordversuchen und Gewalt an Frauen. Jede 3. Frau ist mittlerweile von Männergewalt betroffen. Das Grundproblem liegt daran, dass die Gewalttäter nicht sofort von den staatlichen Behörden gestoppt werden. Es gibt kaum Konsequenzen, wenn ein Mann auffällig und gewalttätig ist oder wird oder wenn eine Frau um Hilfe ruft, ganz im Gegenteil. Gewaltausübende werden sogar gestärkt und unterstützt. Behörden agieren als verlängerter Arm von Gewalttätern. Denn fast jede polizeiliche Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Der Erlass von 2021 zeigt kaum Wirkung. Gewalttäter werden trotz hoher Gefährlichkeit, Gefährdung der Frauen und Kinder oder Waffenbesitz auf freiem Fuß angezeigt und nicht in U-Haft genommen. Es kommt auch kaum zu Verurteilungen, viele Verfahren dauern sehr lange, enden meist aber mit Freisprüchen – eine Zermürbung und große Belastung für die betroffenen Frauen. Viele Täter werden milde bestraft oder kommen mit einer Diversion davon. Wenn sie doch inhaftiert werden, wissen Frauen oft nicht, wann er wieder freigelassen wird. Die Justiz verwendet noch immer kein Tool zur Gefährlichkeitseinschätzung.
Sexueller Missbrauch an Kindern wird von Behörden, Justiz und den verantwortlichen Einrichtungen geduldet und kaum sanktioniert. Täter bekommen immer noch Besuchskontakt oder begleiteten Kontakt zu Kindern, auch wenn diese das nicht wollen. Die Justiz weigert sich noch immer, verpflichtende Schulungen über Partnergewalt und Täterstrategien zu absolvieren. Die Regierung verfolgt keinen strategisch ganzheitlichen Ansatz in der Gewaltprävention. Gewalttäter verursachen jährlich Milliarden an Folgekosten, aber es wird kaum Geld in die Gewaltprävention und Bewusstseinsänderung investiert. Solange unser System Täter stärkt und schützt, werden Frauen und Kinder im Stich gelassen und können oft jahrelang nicht in Sicherheit leben oder werden getötet. Damit muss Schluss sein.
Weitere Beiträge …
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- PA 25.10.2023: Schusswaffen sind tödlich für Frauen
- PA 21.10.2023: 22. Femizid! Frauen werden der Reihe nach ermordet. Wo bleibt der Aufschrei der Regierung?
- PA 25.09.2023: StoP veranstaltet 3. Männerlauf am 27. September 2023, 18:30 in Simmering
- PA 15.09.2023: Männergewalt an Frauen ist die größte Krise der Demokratie
- PA 18.07.2023: Frauenverachtendes 10-Sekunden-Urteil in Italien: Verein AÖF fordert Opferschutz anstatt Täterschutz von Justiz und Behörden!
- PA 10.07.2023: StoP-Margareten begeht den 100. Männertisch gegen Partnergewalt
- PA 26.06.2023: Erfolgsprojekt „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt” wird verlängert
- PA 19.06.2023: 11. und 12. Femizid 2023 zeigt dringende Notwendigkeit von StoP auf!
- PA 15.06.2023: 15. Juni – Internationaler Tag gegen Gewalt an älteren Menschen
- PA 23.05.2023: 35-jähriges Bestehen des Verein AÖF und 25-jähriges Jubiläum der Gründung der Frauenhelpline 0800 222 555
- PA 14.05.2023: Zum Muttertag: UN-Sonderberichterstatterin kritisiert weltweit angewendetes Entfremdungssyndrom „PAS“
- PA 09.05.2023: Gewalt an älteren Frauen ist enorm, aber ein großes Tabu – Verein AÖF setzt EU-Projekt MARVOW fort






