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    PA 18.07.2023: Frauenverachtendes 10-Sekunden-Urteil in Italien: Verein AÖF fordert Opferschutz anstatt Täterschutz von Justiz und Behörden!

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    Presseinformation

    Frauenverachtendes 10-Sekunden-Urteil in Italien: Verein AÖF fordert Opferschutz anstatt Täterschutz von Justiz und Behörden!

    Polizei und Justiz sind auch hierzulande täterschutzorientiert.

    Wien, 18.7.2023. Der Freispruch eines Gewalttäters im Fall von sexueller Gewalt empört viele Menschen, vor allem Frauen! Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren hat das Gericht einen Mann, der einer Schülerin in die Hose gegriffen hatte, vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen, mit der absurden Begründung, dass „die Tat nur 10 Sekunden gedauert“ hätte. Das ist eindeutig Täterschutz! Sexuelle Belästigung bzw. sexuelle Gewalt bleibt eine Straftat und ist klar zu verurteilen, egal wie lange die Tat gedauert hat. Dieses skandalöse Urteil ist ein Paradebeispiel täterzentrierter Justiz.

    Auch in Österreich erleben wir oft, dass mit Gewalttätern seitens Polizei und Justiz sehr nachsichtig umgegangen wird, aber betroffenen Frauen gegenüber sehr hart. Sie werden stattdessen „bestraft“, ihnen wird nicht geglaubt, sie werden nicht ernstgenommen, die Tat verharmlost und es wird ihnen vorgeworfen, „dass sie sich ja nicht gewehrt hätten“. Bekannte Mechanismen bei Gewalt an Frauen (z.B. mögliche Schockstarre seitens des Opfers bei Übergriffen) werden ignoriert und sogar gefährliche Täter werden meistens nur auf freiem Fuß angezeigt anstatt in U-Haft genommen. Viele Anzeigen werden zu schnell eingestellt. Täter werden oft freigesprochen und wenn es doch zu einer Verurteilung kommt, wird das gesetzlich vorgegebene Strafmaß nicht ausgeschöpft.

    Diese unsäglichen Praktiken müssen ein Ende haben! Wir verlangen eine klare und eindeutige Haltung gegen jede Form der Gewalt an Frauen! Fehlurteile gegen Opfer müssen Konsequenzen haben. Wir verlangen regelmäßige verpflichtende Schulungen für Polizei und Justiz, eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen, inkl. lückenloser Ermittlungen und Beweisführung und ggf. auch die Anwendung der U-Haft für gefährliche Täter. Wir fordern eine Dauersensibilisierung aller Richter*innen und Justizbeamt*innen für die Folgen von Traumatisierung durch verpflichtende Fortbildungen und klare Richtlinien bei Gewalt an Frauen und Kindern. Die Maßnahmen der Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2013 von Österreich ratifiziert), müssen lückenlos umgesetzt werden. Es braucht endlich effektiven Opferschutz anstatt Täterschutz!

     

    Kontakt:

    AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser 
    Mag.a Maria Rösslhumer
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Tel.: 0664 793 07 89 
    www.aoef.at 

     

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