Presseinformation
Unklarheiten bei neuer verpflichtender Täterberatung hochproblematisch
Wenig konkrete Information und viele offene Fragen
Wien, 2.9.2021. Gestern trat eine verpflichtende Täterberatung in Kraft: Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, hat der Gefährder eine verpflichtende „Gewaltpräventionsberatung“ im Ausmaß von 6 Stunden zu absolvieren. Der Gefährder ist dabei verpflichtet, sich binnen fünf Tagen bei der zuständigen Stelle zu melden.
Keine Transparenz und fehlender Austausch
Über die konkreten Inhalte, Konzept und Ausrichtung dieser Täterberatung ist jedoch nach wie vor nichts bekannt – es fehlt der Austausch mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser, der Frauenhelpline oder den Gewaltschutzzentren. Wenn betroffene Frauen z.B. bei der Frauenhelpline 0800 222 555 anrufen, müssen die Beraterinnen zur Sicherheit der Frauen und Kinder konkrete Auskunft geben können, was in der Täterberatung passiert – leider wissen wir fast nichts dazu. Es stellen sich Fragen wie: Welchen Status haben die Täterberatungsstellen? Gibt es klare Kriterien und Standards für die Sicherheit der Frauen bzw. für den Opferschutz? Wissen die zuständigen Berater über Täterstrategien wie Manipulation, Blenden oder Victim Blaming Bescheid? Täterarbeit bedeutet nicht per se opferschutzorientierte Täterarbeit!
Falsche Sicherheit für betroffene Frauen und Kinder
Wir machen uns große Sorgen, dass betroffene Frauen in falscher Sicherheit gewogen werden, wenn es heißt, dass die Gefährder Beratung bekommen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Weggewiesener innerhalb von nur 6 vorgegebenen Beratungsstunden Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten übernehmen kann bzw. wird. Es liegen uns auch keine Informationen vor, was mit amtsbekannten und gefährlichen Tätern passiert. Wer erstattet Anzeige in diesem Fall? Wie werden Femizide und Mordversuche verhindert?
Einbeziehen der Opferschutzeinrichtungen dringend gefordert
Wir fordern Transparenz und Information durch einen regelmäßigen Austausch mit Frauenhäusern, Frauenhelpline und Gewaltschutzzentren mit den Anbietern der Täterberatung und dem Innenministerium. Außerdem braucht es mehr Geld für Opferschutzeinrichtungen, weil diese Täterarbeit noch mehr Arbeit im Opferschutz – noch bessere Betreuung und Begleitung – bedeutet. Es braucht dringend eine standardisierte und qualifizierte Ausbildung zur opferschutzorientieren Täterarbeit für alle Berater, die gemeinsam mit Opferschutzeinrichtungen erfolgen muss.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
Tel.: 0664-793 07 89
www.aoef.at