Seit 17. Juli 2015 ist der Verein AÖF in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen.
Spenden an den Verein AÖF sind jetzt laut Spendenbegünstigung im Sinne des § 4a Abs. 3 bis 6 Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar.
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