Nationalrat beschloss am 10. Juli 2014 eine Reform der StPO
Am 10. Juli 2014 beschloss der Nationalrat eine Reform der Strafprozessordnung. Sie bringt die Wiedereinführung von Mandatsverfahren ohne Hauptverhandlung mit sich, das 1999 wegen rechtsstaatlicher Bedenken abgeschafft wurde.
Gewaltschutzeinrichtungen befürchten Verletzung der Opferrechte
Der Verein AÖF und die assoziierten Frauenhäuser, die Frauen zu Gerichtsverhandlungen begleiten und für ihre Bewohnerinnen auch juristische und psychosoziale Prozessbegleitung anbieten, sprechen sich entschieden gegen die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens aus. Wir sehen darin eine grobe Verletzung der Opferrechte im Strafverfahren.
Näheres können Sie in unserem offenen Brief an den Justizausschuss nachlesen: Brief an Justizausschuss
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 können Sie unter folgendem Link nachlesen: Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014
Den Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung einer opfergerechten Abwicklung des Mandatsverfahrens können Sie unter folgendem Link nachlesen: Entschließungsantrag