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Frauenhelplines sind für viele Frauen der erste sichere Zugang zu Beratung, Schutz und weiterführender Unterstützung bei Gewalt. Das EU-Projekt HELPLINES entwickelt deshalb gemeinsame Qualitätsstandards für spezialisierte Angebote in Europa.
Die Einrichtung von Frauenhelplines ist völkerrechtlich verankert und wird durch europäisches Recht weiter gestärkt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Staaten zur Einrichtung dieser Unterstützung, die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt konkretisiert diese Forderung: Mitgliedstaaten müssen im Rahmen der Umsetzungsfrist bis 14. Juni 2027 rund um die Uhr erreichbare Hilfe für Betroffene garantieren. Frauenhelplines erfüllen diese kritische Funktion. Sie bieten kostenlose, vertrauliche und niedrigschwellige Unterstützung. Mit ihnen haben Frauen und Mädchen in Krisensituationen eine verlässliche Anlaufstelle.
Die rechtliche Grundlage: Warum Frauenhelplines unverzichtbar sind
1. Istanbul-Konvention – Der rechtsverbindliche Standard
Artikel 24 verpflichtet Vertragsstaaten zur Einrichtung landesweit erreichbarer, rund um die Uhr verfügbarer und kostenloser Telefonhelplines für alle Gewaltformen, die von der Konvention erfasst werden. Der Artikel schreibt explizit vor, dass Betroffene jederzeit vertrauliche Beratung und Unterstützung erhalten müssen.
2. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die Richtlinie (EU) 2024/1385 stärkt den Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten für Betroffene von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie sieht unter anderem die Einrichtung nationaler Helplines vor. Das EU-Projekt HELPLINES unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für diese Angebote.
3. EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten
Die Opferschutzrichtlinie stärkt den Zugang zu Informationen, Unterstützung, Schutz und spezialisierten Hilfsangeboten. Helplines sind dabei ein wichtiges Instrument, um Betroffenen Zugang zu den notwendigen Informationen und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen.
4. Die EU-Strategie für die Rechte des Kindes
Die Strategie unterstützt Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Kinder frei von Gewalt aufwachsen können, darunter die Stärkung von Hilfsangeboten, die sich sowohl an gewaltbetroffene Frauen als auch an Kinder richten.
5. Die europäische Helpline-Nummer 116 016
Die EU hat die europaweit harmonisierte Rufnummer 116 016 für Helplines für Betroffene von Gewalt gegen Frauen festgelegt. In den Ländern, in denen die Nummer bereits geschaltet ist, verbindet sie Anrufende mit nationalen Unterstützungsdiensten. Sie ist jedoch noch nicht in allen EU-Ländern verfügbar.
Aus dem "WAVE Country Report 2025: The status and value of women’s specialist services in tackling gender-based violence against women" geht hervor, dass im Jahr 2024 insgesamt 39 europäische Länder (85 % aller erfassten Staaten) über mindestens eine nationale Frauenhelpline verfügten, während sieben Länder (15 %) weiterhin kein entsprechendes Angebot hatten.
Dort, wo nationale Helplines existieren, erfüllen viele Angebote wichtige Qualitätskriterien: Alle 39 Angebote arbeiten kostenlos und 37 sind rund um die Uhr (24/7) erreichbar – damit erfüllen 37 Länder (80 %) den vollen Qualitätsstandard. In den 32 Ländern, die Daten bereitstellen konnten, verzeichneten die nationalen Helplines im Jahr 2024 fast eine Million Anrufe, was den enormen Bedarf verdeutlicht. Mehrsprachige Unterstützung wird allerdings erst in 63 % der Länder angeboten.
Der WAVE-Report zeigt ebenso, warum Frauenhelplines unverzichtbar sind:
- Niedrigschwelliger und anonymer Zugang: Ein Anruf kann der erste Schritt sein, um Hilfe zu suchen, die eigene Situation einzuordnen und Handlungsmöglichkeiten zu besprechen.
- Vertraulichkeit und Anonymität: Betroffene können sich informieren, ohne sofort persönliche Daten offenlegen oder eine formelle Anzeige erstatten zu müssen.
- Durchbrechen der Isolation: Gewalt kann Betroffene von ihrer Familie, ihrem Freundeskreis und ihrem weiteren sozialen Umfeld isolieren. Eine Helpline ist eine neutrale und sichere Anlaufstelle, wo gemeinsam über die Situation gesprochen werden kann.
- Zugang für alle Frauen: Niedrigschwellige, mehrsprachige und zugängliche Angebote tragen dazu bei, unterschiedliche Gruppen von Frauen zu erreichen.
- Weitervermittlung: Helplines vermitteln an Beratungsstellen,
Schutzeinrichtungen und andere spezialisierte Unterstützungsangebote weiter.
Der WAVE Report kam zudem zu dem Ergebnis, dass Helplines aus der spezialisierten Frauenberatung sich grundlegend von allgemeinen Beratungsangeboten unterscheiden. Sie sind konsequent an den Bedürfnissen und Rechten von betroffenen Frauen und Mädchen ausgerichtet und berücksichtigen die geschlechtsspezifischen Strukturen, die Gewalt zugrunde liegen. Diese spezifische Expertise kann nicht durch Angebote ersetzt werden, die Gewalt als geschlechtsneutral betrachten oder ihre strukturellen Ursachen nicht erfassen.
Aus unserem Nicht-EU-Partnerland Bosnien und Herzegowina gibt es gute Nachrichten:
In der Föderation Bosnien und Herzegowina wurde ein Regelwerk für die SOS-Hotline 1265 für Betroffene von Gewalt verabschiedet. Es legt unter anderem fest, wie die Hotline organisiert ist, welche Standards für die Beratung gelten, wie die Mitarbeitende vorgehen und wie die Privatsphäre der Anrufenden geschützt wird. Auch die Dokumentation und Berichterstattung sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen sind darin geregelt. Außerdem wird die SOS-Hotline 1265 in diesem Jahr erstmals aus dem Budget der Föderation Bosnien und Herzegowina finanziert.
Das Projekt HELPLINES EU arbeitet weiter an gemeinsamen Qualitätsstandards, Schulungsangeboten und dem Austausch bewährter Verfahren. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) leitet das Projekt.
Weitere Ergebnisse werden im nächsten Projekt-Update vorgestellt.
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EU-Projekt CERV-DAPHNE-2024
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