Pressemitteilung
Eine „Toolbox“ und der Wunsch nach einer österreichweiten „Koordinierungsstelle“ zur Stärkung und Implementierung von Opferschutzeinrichtungen (OSG) in den Spitälern
Wien, 19. Juli 2019. Das Institut Gesundheit Österreich GmbH erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz derzeit gemeinsam mit ExpertInnen aus dem Opferschutzbereich und Gesundheitswesen eine Toolbox zur Unterstützung der Implementierung von Opferschutzgruppen in öffentlichen und privaten Spitälern, die seit 2011 bundesgesetzlich im Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) und in diversen Landesgesetzen KAG1 vorgesehen sind.
Einige Krankenanstalten in Österreich haben Opferschutzgruppen bereits erfolgreich implementiert, aber in vielen Spitälern besteht Nachholbedarf, um eine flächendeckende Implementierung für alle Betroffenen von häuslicher Gewalt zu gewährleisten. Und zwar analog zu den Kinderschutzgruppen, die sich sehr bewährt haben.
Die Mitglieder der Opferschutzgruppen sind dafür verantwortlich, sich umfassendes Wissen über häusliche Gewalt in Form von Schulungen anzueignen und das gesamte Krankenhauspersonal – inklusive Management und Ambulanzen – zu sensibilisieren und zu schulen, damit sie bei Verdacht auf Gewalt richtig und präventiv wirksam handeln, indem sie zumindest umgehend für den Opferschutz zuständige Personen informieren. Das Gesundheits- und Pflegepersonal hat die Aufgabe, die Betroffenen zu untersuchen, eventuelle Verletzungen gerichtsverwertbar zu dokumentieren und die Betroffenen auf regionale Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen. Opferschutzgruppen sind ein wichtiger Teil der Gewaltprävention. Sie können Gewalt (frühzeitig) erkennen und Opfer von Gewalt stärken.
Aus Art. 15 der Istanbul-Konvention (IC)2 (die Österreich 2013 ratifiziert hat) folgt, dass Vertragsstaaten verpflichtet sind, Angebote an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt für Angehörige des Gesundheitswesens vorzusehen. Dies stärkt den Opferschutz und beugt sekundärer Viktimisierung vor.
Die Einrichtung und die Tätigkeit von Opferschutzgruppen scheitern nicht an mangelndem Willen oder Engagement der MedizinerInnen und PflegerInnen – viele sind ernsthaft bemüht und interessiert, diese Aufgabe zu übernehmen. Aber erfahrungsgemäß scheitert es oftmals an fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen, einer klaren Aufgabenverteilung zwischen Management und den Mitgliedern der Opferschutzgruppe, sowie einem konkreten Ablaufplan zur Etablierung einer Opferschutzgruppe.
Das soll sich jetzt – rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – ändern!
Eine „Toolbox“ wird künftig nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und klare Handlungsanleitungen für die notwendigen Schritte zur Etablierung einer Opferschutzgruppe übersichtlich darstellen, sondern auch good practice – Beispiele zu Formblättern, Informationsflyern und Fortbildungsmaßnahmen bereits bestehender Opferschutzgruppen zur Verfügung stellen.
Als sehr wichtigen nächsten Schritt wünschen sich die Verantwortlichen bestehender Opferschutzgruppen die Etablierung einer österreichweiten Koordinierungsstelle für die Mitglieder von Opferschutzgruppen. Diese bundesweite Stelle für Service und Koordinierung der Opferschutzgruppen sollte idealerweise auch die Toolbox jährlich aktualisieren und regelmäßig bewerben, Vernetzungstreffen und Schulungen für Opferschutzgruppen organisieren, eine gemeinsame Website – auch zur Präsentation der Toolbox – einrichten und betreuen sowie die Vereinheitlichung der Datenerhebung zwecks Erstellung einer – anonymisierten – österreichweiten Gesamtstatistik vorantreiben.
Kontakte:
Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF, +43 (0) 664 793 0789,
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich, Leiterin Fachbereich Forensische Gerontologie, Medizinische Universität Wien, Zentrum für Gerichtsmedizin, +43 (0) 1 40160-35660,
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin, Institut für Strafrecht und Kriminologie, +43 (0) 1 4277 - 346 24,
Mag.a Christine Hirtl, Frauengesundheitszentrum Graz, +43 (0) 316 / 83 79 98-21,
1 § 8e Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG; BGBl. I Nr. 69/2011) zur Implementierung von Kinder- und Opferschutzgruppen in allen öffentlichen Krankenanstalten. Dort heißt es unter anderem: (4)...Träger von Krankenanstalten sind verpflichtet, Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt einzurichten… (5) Den Opferschutzgruppen obliegen insbesondere die Früherkennung von häuslicher Gewalt und die Sensibilisierung der in Betracht kommenden Berufsgruppen für häusliche Gewalt…
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285&Artikel=&Paragraf=8e&Anlage=&Uebergangsrecht=
2 https://www.aoef.at/images/03_gesetze/3-5_istanbulkonvention/Istanbul-Konvention-deutsch.pdf