Sukzessive ernstzunehmende Umsetzung einer echten Gleichstellungspolitik, einer wirksamen Gewaltprävention sowie eine starke Investition in die soziale Sicherheit von Frauen und Kindern.
Weitere Gesetzesänderungen, insbesondere im Strafrecht haben zu einem umfassenden Katalog von Straftatbeständen geführt und weitreichende juristische und psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten möglich gemacht. Österreich war eines der ersten Länder, das 2013 die Istanbul Konvention ratifiziert hat und sich somit verpflichtet hat, alles zu tun, um Gewalt an Frauen zu verhindern und gewaltbetroffene Frauen zu schützen und umfassend zu unterstützen. Gleichstellung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich verankert, das Recht auf Gleichstellung ist im Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben. Auch der Sozialstaat ist grundsätzlich stark. Das Arbeitslosengeld, Notstands- und Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe und Pflegegeld sind Sozialleistungen, die zum sozialen Frieden und zur Verhinderung von Armut betragen.
Gewaltbetroffene Frauen und Kinder trifft es am härtesten Das Armutsrisiko von Frauen und ihren Kindern, die vor gewalttätigen (Ex-)Partnern in Frauenhäuser flüchten müssen, wird sich dadurch dramatisch erhöhen. Sie werden noch mehr in Abhängigkeiten gedrängt. Gewaltbetroffene Frauen wagen nicht zuletzt auch aufgrund von finanzieller Unsicherheit oft nicht, sich zu trennen und bleiben bei ihren Misshandlern oder müssen wieder zu ihnen zurückgehen. Besonders dramatisch und vor allem lebensgefährlich ist es für Frauen, die aus Hochrisikosituationen kaum flüchten können, weil die finanzielle Sicherheit fehlt. Dazu kommt, dass langjährig etablierte Frauen- und somit auch Opferschutzeinrichtungen aufgrund der Budgetkürzungen in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.
Rasche Hilfe für Migrantinnen unmöglich
Für EWR-Bürgerinnen, die auf einen Feststellungsbescheid über ihren Sozialhilfeanspruch lange warten müssen und für jene Frauen, die ohne ein Einkommen in ein Frauenhaus flüchten, wird die Situation besonders existenzgefährdend. Das neue Gesetz wird dazu führen, dass länger unklar ist, ob Anspruch besteht – rasche Hilfe wird nicht mehr möglich sein. Ein gänzlicher Wegfall der Sozialhilfe führt zum Verlust der Existenzgrundlage, zu Armut, Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust. Auch Neuanmietungen von Wohnungen werden für Frauen, die sich von Gewalttätern getrennt haben, auf diese Weise unmöglich gemacht. Viele Frauen und ihre Kinder werden sich außerdem einfache Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung, Bildung und Gesundheit – geschweige denn Kultur – nicht mehr leisten können. Wir wissen, dass Kinder aus armutsbetroffenen Familien später auch arme Erwachsene sein werden, da sie verminderte Bildungs- und Jobchancen haben. Auch Gewalt pflanzt sich auf diese Weise von einer Generation in die nächste fort. Besonders hart trifft es Kinder aus kinderreichen Familien und Kinder von Migrantinnen, die noch keine fünf Jahren in Österreich leben.
Unsere Forderungen: Politische Priorität beim Opferschutz und Rücknahme der Maßnahmen und Kürzungen
Angesichts der dramatischen Situation fordern wir von der neuen Regierung, dass Gleichstellungspolitik und Gewaltprävention endlich oberste politische Priorität in der Umsetzung hat, sowie die Rücknahme des 12-Stunden-Tages, des „Familienbonus“ und des Sozialhilfegrundgesetzes. Dazu gehört auch die Rücknahme der Kürzungen bei Frauen- und Gewaltschutzorganisationen. Wir erwarten uns von der nächsten Regierung, dass die Armut – und nicht die armutsbetroffenen Menschen – bekämpft wird. Darüber hinaus betragen die Folgekosten der Gewalt in Österreich laut einer EU-Studie jetzt schon 3,7 Milliarden Euro jährlich und werden steigen. Wir fordern daher die Einführung einer bedarfsorientieren Mindestsicherung und eine massive Aufstockung des Budgets für Gleichstellungspolitik und Gewaltprävention – von derzeit 10 Millionen auf mindestens 210 Millionen Euro. Denn soziale Ungleichheit und deren langfristige Folgen für die Gesellschaft sind gravierend: Diese werden weitaus mehr Geld kosten als eingespart werden kann.
Der GREVIO Bericht des Expertinnenkomitees des Europarates, veröffentlicht am 27. September 2017: http://www.aoef.at/images/03_gesetze/3-5_istanbulkonvention/Official_GREVIO-Report_Austria_Web.pdf
Alle Infos der gemeinsamen Pressekonferenz https://bit.ly/31GYpEp
Kontakt: AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Mag.a Maria Rösslhumer,






