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    Fälle schwerer Gewalt

     

    Was bedeutet schwere Gewalt?

    Schwere Gewalt ist juristisch kein einheitlicher Rechtsbegriff, aber er wird in einigen Gesetzen verwendet, nämlich dem StGB (Strafgesetzbuch), der EO (Exekutionsordnung) und dem SPG (Sicherheitspolizeigesetz)

    Auflistung der Definitionen:

    • Strafgesetzbuch (StGB)

      Das StGB kennt „schwere Körperverletzung“ (§ 84 StGB) und „schwere Nötigung“ (§106 StGB)
      Daraus lässt sich ableiten, dass „schwere Gewalt“ immer dann vorliegt, wenn Gewalt:

      • schwere Verletzungen verursacht oder verursachen soll
      • unter Einsatz einer Waffe oder gefährlichen Drohung erfolgt
      • die betroffene Person in eine qualifizierte Zwangslage bringt
      • lebensgefährdend oder besonders brutal ist
         

       § 84 StGB: Schwere Körperverletzung = Eine Verletzung, die so schwer ist, dass sie die Person mehr als 24 Tage beeinträchtigt.

      Dazu zählen:

      • Knochenbrüche (immer)
      • Zähne (von Fall zu Fall)
      • Vergewaltigung (immer), jedoch ist sexueller Missbrauch und sexuelle Nötigung nicht automatisch schwere Gewalt
      • Würgen (immer)
      • Schnittverletzungen, Prellungen (wenn sie schwere Verletzungen verursachen)
      • Freiheitsentzug
      • Fortgesetzte Gewalt: Es kann Fälle geben, in denen einzelne Taten nicht als schwere Gewalt gelten, in Kombination jedoch schon
    • § 382e Exekutivordnung (EO): Gerichtlicher Schutz von Gewalt

      Hier wird „Gewalt“ allgemein als körperliche Gewalt, Drohen mit Verletzungen oder psychische Gewalt in Form einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Lebensführung definiert.

      Schwere Gewalt meint in diesem Kontext typischerweise:

      • Gewalthandlungen, die die körperliche Sicherheit besonders gefährden, z. B. Schläge, Tritte, Würgen
      • Angriffe mit Gegenständen oder Waffen
      • Drohen mit gefährlichen Angriffen oder Waffen
      • massive körperliche Übergriffe, die eine ernsthafte Verletzung wahrscheinlich machen
      • psychische Gewalt, wenn sie massiv, einschüchternd, beherrschend oder lebensbedrohlich wirkt (z. B. Todesdrohungen)

      Auch wiederholte Gewalt oder eine eskalierende Gewaltspirale wird gerichtlich oft als „schwer“ eingestuft.

    • Polizeiliche Wegweisung / Betretungsverbot (SPG)

      Das Sicherheitspolizeigesetz definiert „Gefahr in Verzug“ und Gewalt als Grundlage für Wegweisung.
      Schwere Gewalt = Gewalt, die eine akute erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellt, z. B.:

      • massive körperliche Angriffe
      • lebensbedrohliche Situationen
      • extreme Drohungen (Tötung, schwere Verletzung)

     

    Unsere Zählung orientiert sich an diesen Definitionen und versteht schwere Gewalt an Frauen daher als:

    Körperliche oder psychische Gewalt, die

      • erhebliche Verletzungen,
      • eine massive Gefährdung der körperlichen Sicherheit,
      • lebensbedrohliche Situationen oder
      • extreme Drohungen mit sich bringt oder herbeiführen soll.

     

    Zählung Fälle schwerer Gewalt 2026

    Die folgende Zählung soll einen aktuellen Überblick über die mutmaßlichen Fälle schwerer Gewalt an Frauen in Österreich geben. 
    Da wir als zivilgesellschaftliche Organisation keine laufende Einsicht in die polizeiliche Kriminalstatistik haben, basiert unsere Zählung nur auf einer Medienberichterstattung.

    Stand 10.04.2026: 27 Fälle schwerer Gewalt

    Datum 

    Ort

    Beziehung
    Opfer/ Täter

    Alter
    Opfer / Täter 

    direkt
    betroffene Kinder

    Medienlink

    07.01.2026 Wien - Ottakring Ehemann 50 / 54 2 minderjährige
    Töchter
    Kurier
    11.01.2026 Oberösterreich - Vöcklabruck Ex-Freund 29 / 56 - Standard
    13.01.2026

    Wien - Rudolfsheim

    Partner 26 / 35 - Kurier
    14.01.2026 Wien Floridsdorf Bekannter 42 / 43 - Polizei
    Vienna.at
    15.01.2026 Wien - Leopoldstadt Ex-Partner 25 / 22 - ORF
    19.01.2026 Wien - Favoriten Ehemann 36 / 36 - MeinBezirk
    20.01.2026 Kärnten - Klagenfurt Lebensgefährte 41 / 47 - Kleine Zeitung
    20.01.2026 Wien - Leopoldstadt Lebensgefährte 27 / 32 - Kurier
    20.01.2026 Wien  - Wieden Lebensgefährte 48 / 55 - Kurier
    01.02.2026 Salzburg - Oberalm Ex-Freund 22 / 23 - MeinBezirk
    02.02.2026 Kärnten - Klagefurt-Land Lebensgefährte 35 / 40 gemeinsamer 15-jähriger Sohn Standard 
    02.02.2026 Niederösterreich - Baden Ehemann 66 / 66 - Standard
    07.02.2026 Wien - Meidling Bruder, Schwager, Schwester 21 / -   - Standard
    14.02.2026 Kärnten - Klagenfurt Bekannter 36 / 31 - Presse
    19.02.2026 Niederösterreich - Horn Ex-Mann 69 / 39 - ORF NOE
    21.02.2026 Wien - Meidling Ex-Mann 44 / 64 - Standard
    26.02.2026 Burgenland -
    Neusiedl am See
    Schwager 74 / 84 - ORF
    27.02.2026 Wien - Meidling Ehemann  -  / 42 - Presse
    28.02.2026 Wien - Döbling Lebensgefährte  - / 43 - Vienna.at
    04.03.2026 Wien - Donaustadt Bekannter 18 / 49 - Polizei
    10.03.2026 Wien - Donaustadt Ex-Partner 33 / 34 3 minderjährige Kinder ORF
    11.03.2026 Wien - Rudolfsheim-Fünfhaus Lebensgefährte - / 60 - Vienna.at
    20.03.2026 Wien - Leopoldstadt Bruder 14 / 22 - Standard
    21.03.2026 Wien - Brigittenau Verlobter 52 / 55 - ORF
    29.03.2026 Wien - Floridsdorf Lebensgefährte      / 30 - Standard
    03.04.2026 Wien - Rudolfsheim-Fünfhaus Bekannter 31 / 30 - ORF
    08.04.2026 Wien - Favoriten Ehemann 52 / 55 18-jähriger Sohn MeinBezirk

     

    Zählungen der vergangenen Jahre

    2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019

     

     

    Femizide & schwere Gewalt

    Stand: 17.04.2026  Weitere Infos

    • 7

      Femizide

    • 27

      Schwere Gewalt

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