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      Pressemitteilung

      2. Lockdown: Es gibt Hilfe bei häuslicher Gewalt
      Onlineberatung HelpChat www.haltdergewalt.at bietet zusätzlich zur telefonischen Beratung bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 täglich Hilfe.

      Wien, 3.11.2020. Der 2. Lockdown beginnt und es ist nicht abschätzbar, wie lange die notwendigen Maßnahmen dauern werden. Fakt ist, dass diese Situation ähnlich wie im Frühjahr viele Familien, insbesondere Frauen und Kinder, vor zahlreiche Herausforderungen und Belastungen stellt. Enger Wohnraum, Homeschooling, Home Office, Arbeitslosigkeit, kaum soziale Kontakte sowie existenzielle und finanzielle Ängste führen zu Überforderungen, Stress und Eskalationen. Häusliche Gewalt hat bereits zu Beginn der Covid 19-Krise zugenommen und kann sich in den nächsten Monaten nochmals steigern.
      Daher ist es wichtig, dass jede von Gewalt bedrohte und betroffene Frau und deren Kinder sowohl telefonische als auch digitale Soforthilfe durch kostenlose und anonyme Unterstützung bekommt.

      Die telefonische Beratung bei Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 bietet täglich rund um die Uhr kostenlos und anonym mehrsprachige Beratung in Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Englisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch zu bestimmten Zeiten – siehe www.frauenhelpline.at.

      Auch die Onlineberatung HelpChat bietet täglich von 16:00 bis 22:00 Uhr für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen niederschwellig kostenlose Hilfe und Unterstützung und mehrsprachige Beratung an. Die HelpChat-Mitarbeiterinnen beraten aktuell in den Sprachen Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Deutsch, Englisch, Farsi/Dari, Italienisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Russisch, Somalisch und Türkisch. Hilfesuchende Frauen und Mädchen können sich mit einem selbstgewählten Benutzerinnennamen anmelden und ein Passwort anlegen.

      Der HelpChat www.haltdergewalt.at bietet anonyme und vertrauliche Hilfestellung für Frauen und Mädchen, die in ihrem Lebensumfeld von Gewalt in jeder Form – psychisch, physisch, sexuell – betroffen sind.

      Die Aufrechterhaltung der erweiterten Zeiten für den HelpChat wird durch die finanzielle Unterstützung des Frauen- und Integrationsministeriums sowie durch den Mobilfunkanbieter Drei im Rahmen von Drei Hilft ermöglicht.

       

      Die Beraterinnen des HelpChat www.haltdergewalt.at und der Frauenhelpline sind
      auch im 2. Lockdown wieder für Sie da. Loggen Sie sich ein oder rufen Sie an!

      Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555
      österreichweit, rund um die Uhr, kostenlos und mehrsprachig
      www.frauenhelpline.at

      HelpChat „Halt der Gewalt“
      Onlineberatung, kostenlos, täglich von 16:00 bis 22:00 Uhr
      www.haltdergewalt.at

       

      Kontakt:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

       

      Danke für die Unterstützung:

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      REC-RDAP-GBV-AG-2018 856739

      Presseinformation

      15. Juni – Internationaler Tag gegen Gewalt an älteren Menschen in Zeiten von Covid-19

      Die Projektpartner*innen von MARVOW1 erinnern an das gravierende Ausmaß der Gewalt an älteren Menschen, vor allem jetzt während der Corona-Krise

      Gewalt an älteren Menschen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und hat gravierende Auswirkungen für alle Betroffenen. Auch ist diese Art der Gewalt ein geschlechtsspezifisches und schwerwiegendes soziales Problem2. Dennoch findet sie leider weltweit, in jedem europäischen Land statt – täglich, nicht nur einmal, sondern unendlich oft. In Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, bei Behörden und vor allem auch zu Hause in der eigenen Familie.

      „Heuer denken wir ganz besonders an unsere älteren Mitbürger*innen, weil sie – egal wie gesund oder wie krank sie sind oder waren – automatisch zu den Risikogruppen von Corona gezählt wurden und daher am härtesten und am schwersten von den Covid-19-Ausgangsbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen betroffen und getroffen worden sind“, so Maria Rösslhumer, Gesamtkoordinatorin des EU-Projekts MARVOW.

      Die Corona-Krise war und ist eine neue, noch nie dagewesene Situation und hat unser gesamtes Leben über Wochen hinweg schwer eingeschränkt und grundlegend verändert. Die Ausgangsbeschränkungen stellten uns vor viele Herausforderungen. Familien sind durch Corona zahlreichen Belastungen, wie drohender Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Home Office, Homeschooling und vielen Zukunftsängsten ausgesetzt.

      Mediziner*innen und Pflegekräfte im Gesundheitswesen waren und sind vollkommen überfordert mit dieser neuen Situation und den meist sehr schlecht ausgestatteten personellen und materiellen Ressourcen sowie unzureichenden strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen in den Einrichtungen.

      Zunahme der Gewalt an älteren Frauen und Männern
      Auch wenn es noch zu wenig gesicherte Zahlen und Daten gibt, so ist anzunehmen, dass das bereits bestehende hohe Ausmaß an häuslicher Gewalt noch mehr steigen wird. Ältere Menschen, insbesondere Frauen, sind laut Studien und erfahrungsgemäß besonders häufig von vielen Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt betroffen.

      Corona hat die Situation nochmals enorm verschärft. Die sozialen Kontakte wurden so stark eingeschränkt, sodass Kinder und engste Familienmitglieder ältere Angehörige gar nicht mehr sehen oder besuchen durften und dürfen. Persönliche Nähe und jeglicher Körperkontakt wurde wegen Ansteckungsgefahr und Verbreitung von Corona-Viren teilweise oder vollkommen untersagt, ja sogar verboten vor allem in Ländern und Regionen, wo Ausgangssperren verordnet wurden.
      Besonders schlimm und schmerzhaft hat es jene älteren oder pflegebedürftigen Menschen getroffen, die allein, ohne Angehörige sterben mussten und müssen. Auch für die Hinterbliebenen hat das unpersönliche Verabschieden von den „Liebsten“ zu bleibenden traumatischen Belastungen geführt.

      Durch die vollkommene Abschottung und Isolation von der Außenwelt ist anzunehmen, dass viele, insbesondere Frauen, sehr stark von Partnergewalt und häuslicher Gewalt betroffen sind. Der Mangel an mobilen Pflegekräften, die normalerweise einen Zugang zu Familien haben, hat womöglich die Gewaltsituation in Familien und Beziehungen noch mehr verschärft.

      Ältere Menschen, insbesondere Frauen, hatten und haben durch diese Isolation und Ausgangseinschränkungen kaum Möglichkeiten sich zu beschweren oder sich Hilfe zu suchen.
      Ältere Menschen sind oft von verschiedenen Formen der Vernachlässigung – körperliche, seelische, medizinische und soziale – konfrontiert, eine Form der Gewalt, die oft zu wenig sichtbar und somit auch kaum berücksichtigt wird. Gerade in Corona-Zeiten kann diese Form der Gewalt – die in vielen Ländern sogar ein Strafdelikt ist – noch stärker zunehmen.

      Situation in Österreich
      Frauen waren und sind gerade jetzt gezwungen bei den gewalttätigen Partnern in Isolation zu bleiben – dies gilt auch für ältere Frauen. Das Alter bedeutet kein Ende der Partnergewalt – laut Medien und AÖF-Aufzeichnungen wurden seit 2019 und bis heute 6 Frauen über 60 bzw. über 70 Jahren meist von ihrem eigenen (Ex-)Partner ermordet3.

      „Deshalb ist es entscheidend, ältere Gewalttäter bei allen (polizeilichen) Interventionen gegen Partnergewalt zu berücksichtigen und gewalttätiges Verhalten darf in keinster Weise toleriert werden“, so Maria Rösslhumer.
      Gewalt und vor allem Menschenrechtsverletzungen an älteren Menschen fanden und finden laut Bericht der Volksanwaltschaft auch in Alteneinrichtungen statt. So wurden ältere Heimbewohner*innen, die allein spazieren, einkaufen, zur Bank oder Post gehen wollten, mit einem Aufnahmeverbot nach dem Motto „Wenn Sie das Haus verlassen, lassen wir sie nicht herein“ bestraft oder bedroht. Älteren Menschen, die sich nicht daran halten, wurde und wird Quarantäne angeordnet und mit Kündigungen von Heimverträgen gedroht.

      "Es ist verständlich, dass in Pflegeheimen eine besondere Sorgfalt walten muss, aber die Menschen nicht hinauszulassen und Drohungen auszusprechen – dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Für Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen gelten prinzipiell dieselben Regeln wie für alle anderen“, so Volksanwalt Bernhard Achitz.

      Obwohl in Österreich Besuche von Angehörigen in den Spitälern mittlerweile wieder möglich sind, werden diese oftmals sogar verboten.

      Was ist MARVOW?
      Das zweijährige EU-Projekt „MARVOW“ beschäftigt sich mit dem Problem der geschlechterbasierten Gewalt an Frauen und entwickelt dabei das erste multi-institutionelle-Modell für ältere Gewaltopfer und Gewalttäter gegen ältere Frauen. Das Projektteam besteht aus sechs Partnerinstitutionen in vier europäischen Ländern: Österreich, Estland, Griechenland und Deutschland. Die Idee dabei ist, Fallkonferenzen für ältere Opfer durchzuführen und eine Reihe innovativer Methoden zur Unterstützung des Modells zu entwickeln, die einem bedarfsgerechten Ansatz folgen und die Stakeholder einbeziehen. Ziel ist es, ein Kooperationsnetzwerk aus verschiedenen Zielgruppen zu schaffen, die sich speziell mit Fällen von Gewalt gegen ältere Frauen befassen, z.B. Altenpflegedienste, Sozialarbeiter*innen, Gesundheitsdienstleister, Polizei oder Opferschutzgruppen. Die Teilnehmer*innen erhalten Schulungen zum Thema, tauschen bewährte Verfahren aus und entwickeln gemeinsame Lösungen für häufig auftretende Probleme. In Österreich wird MARVOW in den Städten Salzburg, Wels, Linz und in St. Pölten und Umgebung umgesetzt. Im Jänner und Februar fanden die ersten Meetings und Seminare statt, durch die Covid-19-Pandemie musste das Projekt jedoch unterbrochen werden. Im Herbst werden die Trainings fortgesetzt und es wird am konkreten Aufbau von multi-institutionellen Plattformen und Netzwerken weitergearbeitet.

      Unter den Hashtags #MARVOW #endGBV against #elderlywomen #AgeingEqual finden Sie die Facebook-Kampagne anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an älteren Menschen, sowie auf der MARVOW-Website www.marvow.eu.

      Das Projekt verfolgt einen behördenübergreifenden Ansatz in Verbindung mit Trainings für entsprechende Fachkräfte, mit dem Ziel der Erhöhung der Berichterstattung über Fälle und der Effizienz der Dienstleistungen. Zusammenfassend wird MARVOW praktische Methoden und Lösungen zur Unterstützung und zum Schutz von Gewaltopfern bereitstellen und dabei insbesondere die geschlechtsspezifische Dimension der Gewalt an älteren Menschen berücksichtigen, um bekannte Lücken in diesem Bereich zu schließen.

       

      Hilfe bei Gewalt an älteren Frauen und Männern in Österreich
      • Polizei: 133
      • Beratungstelefon Gewalt und Alter: 0699-11200099, österreichweit, kostenlos
      • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 österreichweit, rund um die Uhr, kostenlos
      • Opfer-Notruf: 0800 112 112 österreichweit, rund um die Uhr, kostenlos
      • Männernotruf: 0720 / 70 44 00, Mo-Fr., 10-18 Uhr, österreichweit zum Ortstarif
      • Telefonseelsorge-Notruf: 142, aktuelle Krisenhilfe, rund um die Uhr
      • Pro Senectute Österreich: 01/4796161

       

      Kontakt:
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Austrian Women’s Shelter Network (AÖF), Austria, Maria Rösslhumer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. +43 664 793 07 89

      Projektpartner*innen in Griechenland, Estland und Deutschland:
      Union of Women Associations of Heraklion Prefecture (UWAH), Greece, Nicholas Spetsidis, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Women’s Support and Information Centre, (WSIC) Estonia, Pille Tsopp-Pagan, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      University of Tartu, Estonia, Hector Pagan, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      European Network for the Work with Perpetrators of Domestic Violence (WWP),
      Dimitra Mintsidis, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Women against Violence Europe (WAVE), Austria, Elena Floriani, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

       

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      1 MARVOW – Multi-institutionelle Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Gewalt betroffenen älteren Frauen – in Österreich, Estland, Griechenland und Deutschland. Englischer Titel: Multi-Agency Responses to Violence against Older Women

      2 Laut der FRA-Umfrage von 2014 berichteten 5% der über 50-jährigen Frauen in der EU von körperlicher und/oder sexueller Gewalt, 3% dieser Frauen gaben an, häusliche Gewalt von ihrem Partner erfahren zu haben. 19% aller Frauen über 60 Jahren haben ab ihrem 15. Lebensjahr Gewalt in der Partnerschaft erlebt. Bei 17% ging die Gewalt nicht vom Partner aus. Aber nur 14% der Frauen meldeten den schwersten Vorfall bei der Polizei.
      Quelle: EU Agency for Fundamental Rights, (2014). Violence against women: An EU-wide survey: Main results. FRA, EU FRAU

      3  2019: Ü50: 6 (50, 52, 55, 54, 51 und 50 Jahre), Ü60: 1 (64 Jahre), Ü70: 2 (75 und 79 Jahre)
      --> 9 ältere Opfer 2019 (Gesamt gezählt: 22 / laut Kriminalstatistik: 39)
      2020: Ü50: 2 Opfer (52 und 56 Jahre), Ü60: 1 Opfer (62 Jahre), Ü70: 2 Opfer (81 und 83 Jahre)
      --> 5 ältere Opfer 2020 (Gesamt bisher gezählt: 10)
      Gesamt 2019 und bisher 2020: 14 ältere Opfer (mindestens), nur Ü60 und Ü70: 6 Opfer

      4 siehe https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwalt-Achitz-Besuchsverbote-auch-in-Einrichtungen-fuer-Menschen-mit-Behinderungen-beenden?topic_type=topic&archiv=0

      5 Zweijahresprojekt von September 2019 bis September 2021 bzw. aufgrund von Corona bis Mitte März 2022

       

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      Pressemitteilung
      Justiz enttäuscht die Hoffnung gewaltbetroffener Kinder auf Gerechtigkeit

      Der Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser und Kriminologin Katharina Beclin kritisieren die unzureichende strafrechtliche Aufarbeitung des Falles Dr. L. in Graz scharf.

      Wien, 13.05.2020. Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser setzt sich stets für Frauen- und Kinderrechte ein und unterstützt gewaltbetroffene Frauen und Kinder auch bei der prozessualen Durchsetzung ihrer Rechte.

      „Kinder sind uns ein ganz besonderes Anliegen, sie sind oft die Schwächsten und Hilflosesten bei häuslicher Gewalt. Daher sind wir vollkommen fassungslos, dass seitens der Justiz viele Aspekte des jahrelangen Quälens und Misshandelns der vier Kinder durch ihren prominenten Vater ausblendet wurden und dieses Urteil nun von der Staatsanwaltschaft nicht einmal im vollen Umfang bekämpft wird“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF. „Dieses Urteil kann – zumindest von prominenten Tätern – als Freibrief für das Quälen von Kindern missverstanden werden und generell das Vertrauen von Opfern häuslicher Gewalt in die Justiz erschüttern“ so Rösslhumer weiter.

      Die mittlerweile erwachsenen Kinder des prominenten Arztes in der Steiermark haben vor sechs Jahren (Dezember 2014) den Mut gehabt, ihren Vater wegen jahrelanger Misshandlungen, Psychoterror und Förderung von Medikamentenabhängigkeit anzuzeigen. Ein couragierter Schritt, den Kinder nur selten wagen, meist nur dann, wenn die Gewalt unerträglich oder lebensbedrohend wird.

      Staatsanwalt akzeptierte nun doch weitgehend das befremdliche Urteil
      Nachdem das Urteil im zweiten Rechtsgang ungewöhnlich mild ausgefallen war, konzentrierte sich die Hoffnung der Kinder erneut auf das Rechtsmittelverfahren. Vergangene Woche wurde nun aber bekannt, dass der zuständige Staatsanwalt entgegen seiner Ankündigung nicht die Freisprüche zu diversen Fakten bekämpft, sondern sich auf eine Strafberufung beschränkt, deren „Chance“ auf Erfolg dadurch aber deutlich geschmälert wird.

      Dies kritisiert die Kriminologin Katharina Beclin insbesondere auch im Hinblick auf die eigenartige Vorgeschichte dieses Verfahrens: "In einer so heiklen Causa, mit einem prominenten Angeklagten mit engen Beziehungen zu einer Regierungspartei, wäre es sinnvoll, ja meines Erachtens sogar geboten gewesen, dieses Urteil auch im Hinblick auf die teilweise nicht nachvollziehbaren „Teil-Freisprüche“ anzufechten und so mög-lichst umfassend durch die Instanz überprüfen zu lassen. Zumal dieses Urteil den vorläufigen Ab-schluss eines in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich problembelasteten Verfahrens darstellt.“

      Schon im Vorverfahren soll es laut Psychiater Manfred Walzl, der den Angeklagten begutachten hätte sollen, "zu einer ganzen Reihe von Interventionsversuchen durch Kollegen, aber auch Politiker gekommen" sein (siehe den Bericht im Spiegel vom 30.06.2017 von Hasnain Kazim1 ).

      Das Urteil im ersten Rechtsgang war höchst "eigenwillig" begründet, sodass von einigen Expert*innen der Verdacht der Voreingenommenheit des Richters in den Raum gestellt wurde und auch die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, deutliche Kritik äußerte2. Dem Antrag der Opfer, die Verfahrenswiederholung in einem anderen Gerichtssprengel durchzuführen, wurde nicht entsprochen.

      Das Urteil im zweiten Rechtsgang fiel – wohl auch als Folge des in vielerlei Hinsicht schwer nachvollziehbaren Teil-Freispruches hinsichtlich einzelner Fakten – so außergewöhnlich milde aus, dass es Anlass zu einer parlamentarischen Anfrage gab3. Die Opfer beklagten in einer Presseaussendung, wie "günstig" Kinderquälen in der Steiermark sei: "4 Kinder 20 Jahre gequält macht 1000 EUR für jedes verpatze Leben und 4 EUR Strafe pro Tag".4

      Zudem sahen sie sich gezwungen, einen umfassenden Antrag auf Berichtigung des Protokolls der Hauptverhandlung zu stellen, das erst zeitgleich mit dem Urteil zugestellt worden war, da darin viele Passagen ihrer Überzeugung nach unvollständig oder unrichtig wiedergegeben werden, und zwar in aller Regel zum Vorteil des Angeklagten.
      „Angesichts all dieser Umstände müsste meines Erachtens gerade auch die Staatsanwaltschaft großes Interesse an einer möglichst umfassenden Kontrolle dieses Urteils haben", so Katharina Beclin abschließend.

      Kontakte:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

      Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin
      Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien
      Abteilung für Kriminologie
      Tel.: 0043 1 4277 34624
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

       

      1 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oesterreich-ein-landarzt-soll-jahrelang-seine-kinder-gequaelt-haben-a-1154497.html
      2 https://kurier.at/chronik/oesterreich/steirischer-arzt-urteilsbegruendung-verstoss-gegen-ethikerklaerung/299.567.699
      3 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03862/imfname_759769.pdf
      4 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190712_OTS0013/urteil-gegen-dr-l-so-guenstig-ist-kinderquaelen-in-der-steiermark

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      Presseinformation

      Dringender Appell an die Bundesregierung, insbesondere an Frau Bundesministerin Susanne Raab und Herrn Gesundheitsminister Rudi Anschober: Frauen* dürfen in Krisenzeiten und bei sexueller Gewalt nicht im Stich gelassen werden.

      Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser und Expert*innen fordern einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen in Zeiten von Corona!

      Wien, 24.04.2020. Der Zugang zu Verhütungsmittel ist für viele Frauen* und Mädchen* generell schwer, vor allem viel zu teuer. Erst recht jetzt während der Corona-Krise, wo viele Frauen* und Mädchen* mit existenziellen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und womöglich von häuslicher Gewalt bedroht und betroffen sind. Gerade jetzt, wo sie mit ihren Peinigern „eingesperrt“ sind, aufgrund der sozialen Kontrolle nicht einmal ungestört telefonieren können und womöglich von ihren gewalttätigen Partnern am Gang zur Apotheke oder am Zugang zum Computer und damit zu Terminvereinbarungen mit der Ärzt*in oder zu Online-Apotheken gehindert werden.

      Häusliche Gewalt umfasst viele Formen, auch sexuelle Gewalt und Vergewaltigung. Die Gefahr, vermehrt sexuellen Übergriffen ausgesetzt zu sein, ist derzeit noch viel größer als sonst, was das Risiko für ungewollte Schwangerschaften erhöht. Ungewollte Schwangerschaften bringen Frauen* und Mädchen* in besonders große Schwierigkeiten, in ungewollte Abhängigkeiten, in psychische und finanzielle Ausweglosigkeiten.

      Schwangerschaftsabbrüche sind für viele Frauen* der letzte Ausweg und sind insbesondere in der jetzigen Krise für viele unerschwinglich, weil Österreich das einzige Land in West-Europa ist, in dem Frauen dies selbst bezahlen müssen. Schwangerschaftsabbrüche sind deshalb nicht nur teuer, für viele Frauen* und Mädchen* insbesondere in ländlichen Regionen stellt der lange Weg zu Ärzt*innen oder in eine Abtreibungsklinik eine große und teilweise unüberwindbare Herausforderung dar.

      Herr DDr. Christian Fiala, Gynäkologe und Leiter des Gynmed-Ambulatoriums für Familienplanung, das auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt, fordert generell und insbesondere in Corona-Zeiten für alle Bundesländer einen ungehinderten Zugang zu Verhütung und Schwangerschaftsabbrüchen – ganz besonders für Frauen auf dem Land: „Die Probleme sind vielschichtig, es geht um fehlende Kostenübernahme und eine fehlende wohnortnahe Versorgung, diese Probleme haben sich durch die Corona-Krise verstärkt. Frauen dürfen in Krisenzeiten nicht den Preis bezahlen. Die Regierung hat in kürzester Zeit ein unglaubliches Ausmaß an Geldern lockergemacht, aber auf Frauen wird wieder vergessen, sie gehen in der Reproduktion und beim Gewaltschutz und in vielen Bereichen unter. Es braucht dringend Geld für kostenlose Verhütungsmittel und für einen kostenlosen Schwangerschaftsabbruch“.

      Die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs in allen öffentlichen Spitälern und allen Bundesländern flächendeckend durchführen zu können und den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln zu ermöglichen fordert auch der Österreichische Frauenring seit Jahren.
      „Frauen*, die sich gerade jetzt in einer persönlichen Notsituation befinden, können nicht warten, da ihnen die Zeit davonläuft und sie vor ein großes seelisches und körperliches Problem gestellt werden. In Zeiten der Corona-Krise darf es nicht passieren, dass sie in ihrer Notsituation allein gelassen werden und keine Möglichkeit haben, Zugang zu fachärztlicher Behandlung zu finden. Frauen* sind keine Menschen 2. Klasse und haben ebenso ein Recht darauf. Hier erwarte ich mir sowohl von Frauenministerin Raab und Gesundheitsminister Anschober eine klare, feministische, verbindliche Zusage zugunsten der betroffenen Frauen*“, so Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

      Dr.in Barbara Maier, Vorständin der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des Wilhelminenspitals des KAV und Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) fordert dies ebenfalls.
      https://www.w24.at/News/2020/4/Schwieriger-Zugang-zum-Schwangerschaftsabbruch (weitere Infos hier: http://changes-for-women.org/ )

      Verhütungsmittel müssen daher unbedingt ohne Ärzt*inbesuch kostenlos und ohne Rezept erhältlich sein. Auch der Zugang und die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen müssen erleichtert und übernommen werden.

      Wir fordern daher generell und insbesondere während der Corona-Krise:

      • Kostenlose und rezeptfreie Verhütungsmittel
      • Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in allen Krankenhäusern
      • Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen für alle Frauen*
      • Rasche Umsetzung der Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel laut Regierungsprogramm von Türkis-Grün
      Frauen* haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben!

       

      Kontakt:
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0664 793 07 89
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      Pressemitteilung

      Opferschutz wird während der Corona-Krise ausgebaut:
      Zusätzlich zur Frauenhelpline 0800 222 555 bietet auch die Onlineberatung HelpChat www.haltdergewalt.at täglich Hilfe an

      Wien, 19.3.2020. Aufgrund der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus „Covid-19“ in ganz Österreich und den dazugehörigen notwendigen Quarantänemaßnahmen ist das Risiko hoch, dass die häusliche Gewalt an Frauen und Kindern massiv steigt. Da viele Familien die nächste Zeit vermehrt zu Hause verbringen werden müssen, was Überforderungen, Stress und Eskalationen auslösen kann. Gerade in dieser Situation brauchen Betroffene von häuslicher Gewalt erweiterte Möglichkeiten sich Hilfe und Unterstützung zu holen.

      Ab heute steht die Onlineberatung auf www.haltdergewalt.at täglich von 15:00 bis 22:00 Uhr für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen zur Verfügung. Mehrere Beraterinnen bieten in dieser Zeit Hilfe und Unterstützung während der Corona-Krise an. Hilfesuchende Frauen und Mädchen können sich mit einem selbstgewählten Benutzerinnennamen anmelden und ein Passwort anlegen.

      Der HelpChat www.haltdergewalt.at bietet anonyme und vertrauliche Hilfestellung für Frauen und Mädchen, die in ihrem Lebensumfeld von Gewalt in jeder Form – psychisch, physisch, sexuell – betroffen sind.

      Wir bedanken uns sehr herzlich bei Frauenministerin Susanne Raab für den Ausbau und für die finanzielle Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen in Zeiten wie diesen. Bedanken möchten wir uns auch sehr beim Mobilfunkanbieter Drei, der im Rahmen von Drei Hilft, den HelpChat schon seit Jahren finanziell unterstützt. Ohne die Ausstattung und Unterstützung von Drei Hilft wäre dieser schnelle Ausbau der Onlineberatung nicht möglich. Ein großes Dankeschön im Namen aller betroffenen Frauen und Mädchen!

      Die Beraterinnen des HelpChat www.haltdergewalt.at und der Frauenhelpline sind auch in dieser Ausnahmesituation für Sie da. Loggen Sie sich ein oder rufen Sie an!

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      Onlineberatung, kostenlos, täglich von 15:00 bis 22:00 Uhr
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      Danke für die Unterstützung:

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      Kontakt:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
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      Tel.: 0664 793 07 89
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      Pressemitteilung

      Die Frauenhelpline 0800 222 555 hilft auch in Zeiten von Quarantäne

      Wien, 12.3.2020. Das Corona-Virus und die notwendigen Quarantänemaßnahmen zwingen uns für die nächsten Wochen eine veränderte Lebenssituation auf. Viele Familien werden die nächste Zeit vermehrt zu Hause verbringen müssen, was oft Stress auslösen kann. Erfahrungsgemäß sind das auch Zeiten, in denen die familiäre Gewalt steigt! Betroffene von häuslicher Gewalt brauchen aber auch in Zeiten von Quarantäne Hilfe und Unterstützung.

      Auch wenn wir die Quarantänemaßnahmen verstehen und akzeptieren müssen, für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder kann diese Situation gefährlich werden. Beweise, dass wenn Familien vermehrt ihre Zeit zu Hause verbringen, auch die Gewalt zunimmt, gibt es bereits aus China: https://wienerin.at/coronavirus-quarantane-china-steigen-falle-hauslicher-gewalt

      Die Beraterinnen der Frauenhelpline 0800 222 555 sind auch in dieser Ausnahmesituation rund um die Uhr für Sie da. Rufen Sie an!

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      Pressemitteilung

      Ein Skandal! Frauenhäuser Salzburg und Hallein werden zerstört statt unterstützt! Wir fordern die sofortige Zurückziehung der Ausschreibung der Frauenhäuser!

      Wien, 19.02.2020. Der Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser ist schockiert, entsetzt und empört über die Ausschreibung der Frauenhäuser Salzburg und Hallein! Wie heute bekannt wurde, hat die zuständige Salzburger Landesrätin Andrea Klambauer von den NEOS angekündigt, in den nächsten zwei bis drei Wochen die beiden Frauenhäuser für das Jahr 2021 ausschreiben zu lassen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser Salzburg und Hallein wurden völlig unvorbereitet damit konfrontiert.

      Das kommt einer Zerschlagung und quasi einer Schließung der Häuser gleich! Durch den de facto „Rausschmiss“ der Frauenhausmitarbeiterinnen werden über 30 Jahre aufgebaute Frauenhausarbeit und die Betreuung der betroffenen Frauen nach internationalen Qualitätsstandards ignoriert und zerstört. Anstatt die erfahrenen und gut arbeitenden Mitarbeiterinnen zu unterstützen, werden die Frauenhäuser zerschlagen!

      Frauenhäuser sind lebensrettende Einrichtungen – besonders dann, wenn wie aktuell fast jede Woche eine Frau durch ihren (Ex-)Partner ermordet wird. Die Ausschreibung seitens Landesrätin Klambauer stellt den Fortbestand der Häuser in Frage und somit auch die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern!

      Die Landesrätin ignoriert die Grundprinzipien der Frauenhäuser sowie das Expertinnenwissen der Mitarbeiterinnen und Datenschutzbestimmungen werden nicht eingehalten. Zu einer überbordenden Bürokratie kommen Misstrauen, Kontrollverhalten und die Androhung von Sanktionen gegenüber Frauenhausmitarbeiterinnen. Es gibt sogar Fälle, wo Gewalttäter (!) über die Landesregierung Druck ausüben und dieser Druck wird an die Frauenhäuser weitergegeben, indem sie gezwungen werden, Dokumente von Frauen zu übermitteln.

      Das alles ist Schikane! So ein Vorgehen ist Gewalt! Anstatt Druckausübung und unsichere Situationen zu schaffen, brauchen die Frauenhäuser die bestmöglichste Unterstützung, um Frauen und Kinder zu schützen. Dazu gehört die dringende substanzielle Aufstockung der Mittel sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung. Betroffene Frauen und Kinder haben das Recht auf Schutz und Unterstützung, wie es die Istanbul-Konvention, die Österreich im Jahr 2013 ratifiziert hat, vorsieht1.

      Wir fordern daher Landesrätin Klambauer und die Salzburger Landesregierung dringend auf, diese Ausschreibung zurückzuziehen! Wettbewerbsgedanken und Selbstprofilierung einzelner PolitikerInnen sind hier fehl am Platz – es geht um Leib und Leben von Menschen!

       

      Kontakt:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

       

      1siehe https://www.aoef.at/index.php/istanbulkonvention

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