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      Presseinformation

      Die StoP-Social-Media-Plakatkampagne geht mit 25. Mai 2021 weiter!
      PROMINENTE UNTERSTÜTZEN DAS PROJEKT „STOP – STADTTEILE OHNE PARTNERGEWALT“


      Ich unterstütze StoP, weil Gewalt gegen Frauen ein Männerproblem ist.
      Selbst nicht gewalttätig zu sein, enthebt uns nicht der Verantwortung.
      (Günter Schwaiger, Regisseur & Produzent)

      Wien, 25.05.2021. „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ ist ein gemeinwesenorientiertes Nachbarschaftsprojekt mit dem zentralen Ziel, Partnergewalt und häusliche Gewalt an Frauen und Kindern zu verhindern. Es ist ein Gewaltpräventionsprojekt, welches sich für gute Nachbarschaften und ein gewaltfreies Miteinander einsetzt. Jede*r kann einen Beitrag leisten, denn häusliche Gewalt und Partnergewalt kommen in allen sozialen Schichten, in allen Communities und Religionen vor. Das StoP-Projekt ermutigt Nachbar*innen, sich aktiv zu beteiligen und stärkt die Zivilcourage.

      Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hat zu Beginn des Jahres 2019 das Projekt im 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten gemeinsam mit zahlreichen Unterstützer*innen begonnen. Viele Menschen kennen StoP bereits und wollen einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten. Darunter auch prominente Personen aus Margareten und Wien mit einem klaren Bekenntnis gegen Gewalt, jede Form der Partnergewalt und häusliche Gewalt.

      Im März starteten wir mit einer Social-Media-Plakatkampagne – als Auftakt zum Internationalen Frauentag am 8. März – bei der Prominente aus Politik, Kunst, Kultur, Soziales und Wirtschaft mit einem Portrait und einem Statement für ein gewaltfreies Miteinander aufgerufen haben. Den Anfang machten Wolfgang Fifi Pissecker, Manuel Rubey, Dagmar Kutzenberger, Constance Cauers, Elisabeth Hammer, Elwira Burdzy, Silvia Jankovic und Katharina Ranz.

      Nun geht es weiter mit Sigrid Horn, Günter Schwaiger, Susi Stach, Karl Fischer, Jana McKinnon, Florian Weber, Franziska Tkavc, Patrick Holzinger und Elisabeth Speiser!
      Ab 25. Mai wird wieder täglich ein Promi-Portrait mit einem Statement gegen Gewalt auf der StoP-Facebook- und StoP-Instagram-Seite präsentiert.

      Wir bedanken uns sehr herzlich für die Beteiligung an der Kampagne und freuen uns über Reaktionen!

      Wir wünschen uns viele weitere bekannte Persönlichkeiten, die sich daran beteiligen, Mut und Zivilcourage gegen Partnergewalt zeigen und somit StoP bekannter und sichtbarer machen. Mit diesem Engagement werden vor allem Betroffene von Gewalt auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben unterstützt und ermutigt!


      Kontakt:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      Projektleitung StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt
      Geschäftsführerin Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Bacherplatz 10/4 | 1050 Wien

      Tel: +43 1 544 08 20 22, Fax: +43 1 544 08 20 24
      Mobil: +43 664 793 07 89
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      www.aoef.atwww.frauenhelpline.at, www.stop-partnergewalt.at 

      Weitere Informationen:
      StoP-Homepage: www.stop-partnergewalt.at 
      StoP Wien Margareten - Stadtteile ohne Partnergewalt (www.facebook.com/StoPMargaretenWien)
      stopwienmargareten (www.instagram.com/stopwienmargareten)

      Bericht zur Promikampagne im März 2021:
      https://stop-partnergewalt.org/wordpress/2021/03/prominente-unterstuetzen-das-projekt-stop-stadtteile-ohne-partnergewalt-ich-unterstuetze-stop-weil-jedes-kind-jede-frau-jeder-mann-ein-recht-auf-gewaltfreihei/ 

       

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      Pressemitteilung

      Skandalös: Muttertags-Sujet mit Waffe auf Social Media verharmlost Frauenmorde

      Verein AÖF ist empört über unglaubliche Provokation angesichts schon 12 getöteter Frauen 2021

      Wien, 12.5.2021. Der Verein AÖF ist empört über das Muttertags-Sujet des Waffenfabrikanten Glock auf Social Media: Es zeigt eine Pistole mit Blumen und dem Schriftzug „Happy Mother’s Day“. Dieses Sujet, zeitgleich mit bereits 12 getöteter Frauen im aktuellen Jahr 2021, ist eine unglaubliche Provokation!

      Wir fragen uns: Was denkt sich das Social-Media-Team dabei, ein Sujet wie dieses zu verwenden, angesichts dessen, dass auch 2021 die Serie an Frauenmorden in Österreich nach dem Höchststand von 41 Morden im Jahr 2018, 39 im Jahr 2019 und 31 Morden an Frauen im Vorjahr nahtlos weitergeht? Wird dabei einfach nicht nachgedacht, was so ein Sujet bewirkt oder ist es Absicht, um einen Skandal zu schaffen und so als Unternehmen ins Gespräch und in die Medien zu kommen? Es ist gesellschaftspolitisch unverantwortlich, gewaltprovozierend und untragbar.

      Was das Sujet auf jeden Fall auslöst ist eine Retraumatisierung aller Frauen, die Gewalt durch ihren (Ex-)Partner und/oder durch ein Familienmitglied erfahren mussten. Laut einer Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2014 ist jede fünfte Frau, also 20 Prozent aller Frauen, ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Besonders bei jenen Opfern, die einen gewalttätigen Angriff mit einer Waffe – oft nur knapp – überlebt haben, kann dieses Sujet die durchlebte Gewalt wieder in Erinnerung rufen und erneut großes psychisches Leid auslösen.

      Wir fordern die Firma Glock auf, sich öffentlich für diesen unglaublichen Fehltritt bei allen Frauen und Müttern zu entschuldigen. Die österreichische Regierung ist aufgefordert, Glock zur Verantwortung zu ziehen und der Österreichische Presserat und der Werberat sind dringend aufgefordert, dieses frauen- und menschenverachtende sowie gewaltverherrlichende Sujet zu sanktionieren und öffentlich Stellung zu nehmen.

       

      Kontakt:
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      Pressemitteilung

      Erneut ein Doppelmord an zwei Frauen: Ignoranz und laxer Umgang ist tödlich!

      Tickende Zeitbomben verhindern – Gefährliche Täter abfangen!

      Wien, 6.5.2021. Auch dieser Monat beginnt mit einer erschütternden Nachricht: ein 51-jähriger Mann hat in einem Einfamilienhaus in Wals-Siezenheim in Salzburg seine 50-jährige Ex-Lebensgefährtin und deren 76-jährige Mutter erschossen. Wie schon bei den meisten vorhergehenden Frauenmorden war der Tatort erneut die eigene Wohnung.
      Der Verein AÖF ist erneut zutiefst bestürzt und entsetzt, dass auch 2021 die Serie an Frauenmorden in Österreich nach dem Höchststand von 41 Morden im Jahr 2018, 39 im Jahr 2019 und 31 Morden an Frauen im Vorjahr nahtlos weitergeht.

      Einmal mehr fordern wir die Regierung auf, endlich konkret und langfristig gegen Gewalt an Frauen und Kindern zu handeln! Studien und Analysen der Frauenmorde und Mordversuche der letzten Jahre durchzuführen ist gut, aber genügen nicht – es müssen schnell konkrete Opferschutzmaßnahmen angewendet werden, von denen wir wissen, dass sie effektiv Morde und Mordversuche verhindern: Gewalttäter müssen frühzeitig zur Verantwortung gezogen werden, die Gefährlichkeit des Täters muss besser eingeschätzt werden und gefährliche Täter müssen in U-Haft genommen werden.

      Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF: „Gewalttäter sind tickende Zeitbomben. Wir schlagen vor, dass Polizei und Justiz auffällige bzw. gefährliche Täter zur präventiven Rechtsaufklärung vorladen und anlässlich dessen Fallkonferenzen gemeinsam mit den Frauen- und Gewaltschutzorganisationen einberufen werden. Damit könnten viele Femizide verhindert werden.“

      Wir appellieren auch erneut dringend an die zuständigen Institutionen, konsequente und wirksame Opferschutzmaßnahmen tatsächlich durchzuführen! Besonders auch dann, wenn der Täter bereits amtsbekannt ist, resultiert laxes Handeln der Behörden in noch mehr ermordeter Frauen und Kinder!

      Außerdem benötigt es eine sofortige Umsetzung der gesetzlich verankerten Fallkonferenzen, bei welchen alle im Gewaltschutz tätigen Organisationen verpflichtend einbezogen werden, eine Aufstockung des Personals in allen Gewaltschutzorganisationen, eine breit angelegte Bewusstseinskampagne der Regierung gegen Gewalt und Frauenverachtung und endlich die konkrete Umsetzung der Istanbul-Konvention.

      Ohne entsprechendes Budget sind wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen und effektive Prävention nicht durchführbar: Einmal mehr fordern wir ein Konjunkturpaket mit einer Joboffensive von mehr als 3000 Arbeitsplätzen und angesichts der immens hohen Folgekosten von Gewalt die Erhöhung der Mittel für das Frauenministerium – inflationsangepasst – auf 228 Mio. Euro. Ankündigungspolitik und punktuelle Maßnahmen helfen den betroffenen Frauen nicht – wir brauchen endlich eine massive langfristige Investition der Regierung für eine echte Gleichstellungs- und Gewaltschutzpolitik!

      Kontakt:
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Presseinformation

      Neue EU-Kinderrechtsstrategie und -Kindergarantie: Nationaler Aktionsplan für Kinderrechte und Schutz für Kinder vor Gewalt erwartet

      Ungleichheiten zwischen Kindern und Gewalt gegen Kinder haben sich durch die Corona-Krise verschärft – es besteht dringender Handlungsbedarf!

      Wien 12.4.2021. Am 24. März 2021 wurde von der Europäischen Kommission die EU-Kindergarantie beschlossen, die auf der neuen EU-Kinderrechtsstrategie basiert und die nun durch das EU-Parlament bestätigt werden muss. Diese Strategie hat das übergeordnete Ziel, dass Kinder in der Europäischen Union und auf der ganzen Welt ein bestmögliches Leben führen können. Kinder haben Rechte, die von Regierungen und EU-Institutionen geachtet, gefördert und eingehalten werden müssen. Trotz Fortschritten sind diese Rechte noch längst nicht für jedes Kind realisiert. Daher zielt die neue EU-Kinderrechtsstrategie darauf ab, Schutz, Förderung und Verwirklichung der Rechte von Kindern durch einen umfassenden Maßnahmenplan zu stärken.

      Corona-Pandemie hat die Situation verschärft

      Die anhaltende Corona-Pandemie hat die Ungleichheiten zwischen Kindern in verschiedenen Ländern, Regionen und Familiensituationen, spezifisch für Kinder von Alleinerzieherinnen, verschärft. Besonders häusliche Gewalt gegen Kinder – als direkt Betroffene oder als ZeugIn von Gewalt gegen die Mutter – hat sich stark erhöht, ebenso das Risiko für Kinder, Opfer von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, auch vor allem im Internet, zu werden. Minderjährige MigrantInnen und Kinder, die in Armut aufwachsen, erfahren außerdem vielfach soziale Ausgrenzung und haben grundsätzlich einen erschwerten Zugang zu Hilfs- und Dienstleistungen wie adäquate Gesundheitsversorgung und Bildung.

      Empfehlungen der Europäischen Kommission

      Die Europäische Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedsstaaten, das gesellschaftliche Bewusstsein für Kinderrechte und Kinderschutz zu erhöhen, effektivere Prävention von Gewalt gegen Kinder, spezifisch geschlechterbasierter Gewalt, einzuführen, den Schutz und die Unterstützung von minderjährigen Opfern und ZeugInnen von Gewalt sowie für besonders gefährdete Kinder zu verbessern und das Budget und die Kapazitäten von lokalen Kinderschutzeinrichtungen und Helplines zu erhöhen.

      Aktionsplan der Regierung für Kinderrechte und Kinderschutz erwartet

      Wir als Mitglieder der Allianz GewaltFREI leben begrüßen es sehr, dass seitens der EU ein Fokus auf dieses so wichtige Thema gelegt wird. Sobald die Bestätigung des EU-Parlaments vorliegt, erwarten wir von der österreichischen Regierung einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan für Kinderrechte und Kinderschutz zu entwerfen und umzusetzen. Wir hoffen dabei, dass darin wichtige Themen wie die Unterhaltssicherung und Maßnahmen für verbesserten Gewaltschutz und -prävention für Kinder entsprechende Würdigung erfahren – wir stehen dafür auch sehr gerne als Input-GeberInnen zur Verfügung. Angesichts des alarmierenden Ausmaßes von Gewalt gegen Kinder in Österreich – in 70% der Fälle, wo eine Mutter misshandelt wird, werden auch die Kinder misshandelt – ist es 5 nach 12!

       

      Rückfragen und Kontakt:
      Mag.a Maria Rösslhumer, AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 0664 793 07 89, www.aoef.at
      Klaudia Frieben, Österreichischer Frauenring (ÖFR), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.frauenring.at
      Andrea Czak, MA, Verein Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., verein-fema.at

       

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      Pressemitteilung

      Erneut ein Mord an einer Frau: Unzureichender Gewaltschutz bedeutet Freibrief für Täter
      Wir klagen an: Warum wurden die vorhandenen Gewaltschutzinstrumente wieder nicht angewendet?

      Wien/Salzburg, 24.3.2021. Schon zu 5. Mal in diesem noch jungen Jahr 2021 hat ein Mann seine Frau getötet. Wieder war der Tatort die eigene Wohnung, wieder war der Täter der Ehemann des Opfers. Wieder einmal wollte sich die Frau von ihrem Gewalttäter endgültig trennen. Diesmal in Salzburg, wo noch dazu die jahrzehntelange qualitätsvolle und gut funktionierende Frauenhausarbeit an unerfahrene Trägerschaften übergeben wird.

      Erneut hat eine Frau ihr Leben verloren und wieder einmal müssen wir uns fragen, warum sie nicht geschützt werden konnte, warum der Mord nicht verhindert werden konnte? Am Papier haben wir in Österreich gute Gesetze und effiziente Opferschutzmaßnahmen – doch was hilft das, wenn die zuständigen Behörden und Institutionen nicht oder nicht rechtzeitig oder nur inkonsequent reagieren?

      Jeder Frauenmord hat eine Vorgeschichte – so auch in diesem Fall: Bevor der Täter seine Noch-Ehefrau und Mutter der zwei gemeinsamen kleinen Kinder mit einem Messer erstach, war er schon einmal wegen mehreren Gewalttaten in Haft. Wir fragen uns, was während dieser Zeit getan wurde. Wo blieb die Risikoeinschätzung, wo die Gefährlichkeitsprognose? Warum wurde seitens Polizei oder Justiz keine Fallkonferenz einberufen, wie es mittlerweile seit 1.1.2020 gesetzlich verankert ist? Fallkonferenzen bei Frauen in Hochrisikosituationen können auch von anderen Einrichtungen wie etwa vom Gewaltschutzzentrum oder vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe initiiert und von der Sicherheitspolizeibehörde einberufen werden. Warum wurde der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt? Bekam er Bewährungshilfe? Wurde der Verein NEUSTART, der mit Gewalttätern an ihrer Resozialisierung arbeitet, involviert? Wenn nein, warum passierte das nicht?

      Die Freilassung des Täters – ohne Schutzmaßnahmen – war das Todesurteil für die Frau! Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt? Warum wurden die vorhandenen Instrumente zum Schutz der Frau nicht ausreichend angewendet?
      Auch die Kinder waren und sind von der miterlebten Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter mitbetroffen und traumatisiert. Wurde das Amt für Kinder- und Jugendhilfe verständigt? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, was wurde hier veranlasst?

      Alle diese offenen Fragen deuten darauf hin, dass wirksame Opferschutzmaßnahmen und Maßnahmen der opferschutzorientieren Täterarbeit, obwohl sich die Frau offensichtlich in einer Hochrisikosituation befand, einfach nicht angewendet wurden. Man stelle sich vor, ein Lokalpolitiker wäre von Gewalt bedroht – alle Maschinerien des Personenschutzes würden so schnell wie möglich aufgefahren werden.
      Warum passiert das nicht bei Frauen? Sind Frauen in Österreich es nicht wert geschützt zu werden?

      Der laxe Umgang seitens der Behörden wie Polizei, Justiz etc. mit amtsbekannten Gewalttätern und daraus resultierende Morde und Mordversuche sind unerträglich! Wenn der Staat von Gewalt betroffene Frauen nicht schützt, ist das ein Freibrief für die Täter!

      Wir fordern einmal mehr, dass alle für den Opferschutz verantwortlichen Einrichtungen jede einzelne betroffene Frau bestmöglich schützen, die Täter ernsthaft zur Verantwortung ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einschätzen und entsprechend die U-Haft verhängen. Wie viele Frauen und Kinder werden noch durch einen laxen Umgang mit Gewalttätern mit ihrem Leben bezahlen müssen?

      Österreich ist durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu Gewaltschutz und -prävention verpflichtet.

       

      Links:
      https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Factsheet_Gewalt-an-Frauen-und-Maedchen-in-Oesterreich_03-2021.pdf 
      https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Frauenmorde_2021_Liste-AOEF.pdf 
      https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Mordversuche_SchwereGewalt_2021_Liste-AOEF.pdf 
      https://aoef.at/index.php/zahlen-und-daten 
      https://aoef.at/index.php/weitere-statistiken 

       

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      Presseinformation

      Der Ausstieg der Türkei aus dem Europaratsübereinkommen muss rückgängig gemacht werden!

      Er gefährdet den Gewaltschutz und die Grundrechte von Frauen und Mädchen und sendet eine gefährliche Botschaft an die ganze Welt!

      Wien, 22.3.2021. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist erzürnt über diese politisch unverantwortliche Entscheidung des türkischen Präsidenten Erdogan und wir appellieren an die türkische Regierung, die Europäische Union, alle Mitgliedsländer des Europarates, die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Kommission, diesen Ausstieg unmittelbar rückgängig zu machen.

      Die Türkei hat eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen gemeinsam mit allen Parteien im türkischen Parlament ratifiziert und sich verpflichtet jede einzelne Frau vor Gewalt bzw. vor Männergewalt bestmöglich und mit größter Sorgfalt zu schützen. Präsident Erdogan kann daher diesen Vertrag nicht eigenmächtig auflösen.

      Die Istanbul-Konvention, die von 34 europäischen Ländern ratifiziert wurde, gilt weithin als Standard in den internationalen Bemühungen, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die politisch Verantwortlichen sind verpflichtet, alles daran zu setzen, hier Rückschritte zu verhindern.

      Wir appellieren daher eindringlich an die gesamte österreichische Regierung, an Bundespräsident Van der Bellen, Frauenministerin Raab, Justizministerin Zadić und an alle MinisterInnen und politisch Verantwortlichen sofort zu handeln und ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und sich mit Vehemenz für Frauenrechte und für Gewaltschutz europaweit einzusetzen.

      Wir können und wollen nicht akzeptieren und schon gar nicht tolerieren, dass sich Mitgliedstaaten des Europarates aus ihrer politischen Verpflichtung und Verantwortung zurückziehen und somit von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Stich lassen und Männergewalt an Frauen wieder salonfähig machen.

      Männergewalt an Frauen und Mädchen passiert täglich und überall. Das Ausmaß ist unendlich groß. Europaweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Männergewalt betroffen. In der Türkei werden jährlich 300 Frauen ermordet und Österreich ist das Land mit der EU-weit höchsten Zahl an Femiziden.

      Der Ausstieg aus dem Übereinkommen von Istanbul bedeutet, das Versprechen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene rückgängig zu machen und die Verpflichtungen des Staates bei der Bekämpfung von Männergewalt zu ignorieren und die Verurteilung von Gewalt an Frauen nicht mehr anzuerkennen. Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Frauenrechte mit Füßen getreten werden.

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      Pressemitteilung

      Wieder ein Frauenmord: Opferschutz hat erneut versagt!

      Wo blieb der Polizeischutz für die betroffene Frau?

      Wien, 24.2.2021. Die Serie an Frauenmorden reißt nicht ab – gestern ist schon wieder eine Frau von ihrem Lebensgefährten getötet worden. Wie schon bei den bereits drei vorhergehenden Frauenmorden in diesem Jahr war auch diesmal der Tatort die eigene Wohnung.

      Wir sind zutiefst bestürzt und bei jedem Mord an einer Frau fragen wir uns: Hätte diese Tat verhindert werden können? In vielen Fällen gibt es Indizien, dass die betroffene Frau noch am Leben sein könnte, wenn im Vorfeld konsequente und die richtigen Opferschutzmaßnahmen gesetzt worden wären und wenn die zuständigen Behörden und Institutionen adäquat agiert hätten.

      Im aktuellen Fall wurde die 28jährige Frau vor der Tat ins Spital eingeliefert, nachdem ihr 29jähriger Lebensgefährte sie geschlagen hatte. Der Täter war bereits wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft und gegen ihn hätte ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden sollen, doch er war für die Polizei nicht auffindbar. Wenige Stunden später hat er seine Lebensgefährtin mit einem Messer erstochen.

      Es stellen sich folgende dringende Fragen: Warum hat das Opfer nicht besser geschützt werden können? Wenn es sich um Gewalt an Frauen handelt und der Täter nicht gefunden wird, ist die Polizei verpflichtet, die gewaltbetroffene Frau ausreichend zu schützen. Wo blieb dieser Polizeischutz? Warum wurde die verletzte Frau so schnell wieder aus dem Spital entlassen? Warum wurde sie nicht länger im Spital behalten? Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt oder warum wurde nicht die Frauenhelpline 0800 222 555 kontaktiert? Wo war die Opferschutzgruppe im Krankenhaus, in das die betroffene Frau eingeliefert wurde?

      Dass dieser Mord trotz aller Vorzeichen verübt werden konnte, zeigt, dass Maßnahmen des Opferschutzes wieder einmal versagt haben. Es zeigt, dass das System des Opferschutzes in Österreich nach wie vor unzureichend und lückenhaft ist. Auch die Maßnahmen gegen den Täter, der amtsbekannt war, wurden offenbar seitens Polizei und Behörden zu lax gehandhabt.

      Der Verein AÖF appelliert einmal mehr dringend, jede einzelne Frau mit größter Sorgfaltspflicht und bestmöglich zu schützen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einzuschätzen und entsprechend die U-Haft zu verhängen. Laxes Handeln resultiert in einer ansteigenden Zahl ermordeter Frauen und Kinder!

      Wir fordern daher alle Behörden – vor allem die Polizei – auf, Frauen vor schwerer Gewalt zu schützen und wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen anzuwenden. Wir fordern auch, dass in allen Spitälern die gesetzlich vorgeschriebenen Opferschutzgruppen etabliert und laufend verbessert werden. Dazu gehört, dass alle Mitglieder der Opferschutzgruppen bestens und laufend geschult werden und das gesamte Personal in jedem Spital rund um die Uhr Bescheid weiss, wie Opfer von Gewalt bestmöglich unterstützt werden müssen.

      Nachdem jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt wird, stellt sich die Frage: Was muss noch passieren, bis unsere Forderungen gehört und ernst genommen werden und echte wirksame Gewaltprävention auch tatsächlich umgesetzt wird?


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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 15.4.2024

      • 8

        Femizide

      • 19

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von