Studie analysierte 100 Vergewaltigungsfälle - Verurteilungsquote in Österreich gesunken

      Studie: Seith, C; Lovett, L & Kelly, L: Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern, Länderbericht Österreich (2009)
      Zusammengefasst vom Verein AÖF

      Im Rahmen des EU Daphne Projekts „Different systems, similar outcomes? Tracking attrition in reported rape cases in eleven countries“ analysierten Wissenschafterinnen und Wissenschafter je 100 Vergewaltigungsfälle in elf europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, England & Wales, Frankreich, Griechenland, Irland, Österreich, Portugal, Schottland, Schweden und Ungarn) im Detail. Zusätzlich wurden Zeitreihen nationaler Statistiken zur Meldung, Strafverfolgung und Verurteilung von Vergewaltigung für 33 Staaten für den Zeitraum von 2001 bis 2007 aktualisiert.

      Die Auswertung der nationalen Statistik zeigt, dass Österreich eine im EU-Vergleich unterdurchschnittliche Meldequote aufweist, die bei 8,5 auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt. Im Gegensatz dazu gehört Österreich zu den Ländern in der EU mit der höchsten Strafverfolgungsquote - 80 Prozent der in den vergangenen fünf Jahren gemeldeten Fälle wurden der Strafverfolgung zugeführt. Diese Quote misst jedoch nicht – wie etwa in Deutschland – den Anteil der Anklageerhebung.
      Die durchschnittliche Verurteilungsquote ist in Österreich innerhalb von fünf Jahren von durchschnittlich 22 Prozent auf 17 Prozent (2006) gefallen. Damit hat sich Österreich dem Trend fallender Verurteilungsquoten angeschlossen. Kritische Momente in der justiziellen Erledigung von Vergewaltigungsfällen sind hier vor allem die Übergänge von der Ermittlungsphase zur Anklageerhebung und Verurteilung.

      Das österreichische Sample von 100 Vergewaltigungsakten, das in Wien gezogen wurde, enthielt überwiegend Fälle von Vergewaltigung, aber auch 13 Fälle von sexueller Nötigung. 10 Prozent der Übergriffe ereigneten sich im Kontext von Prostitution, was im europäischen Vergleich ein überdurchschnittlich hoher Anteil ist. Im Gegensatz zu weit verbreiteten Stereotypen lag die Quote der Falschanschuldigungen nur bei 4 Prozent und ist somit als marginal zu bezeichnen. In weniger als einem Drittel der Vergewaltigungsfälle (31) reichte die Staatsanwaltschaft Klage ein, 30 Fälle gingen an das Gericht.

      In vier von zehn Fällen waren der Strafverfolgung Grenzen gesetzt, da die verdächtige Person nicht identifiziert werden konnte. Da diese Quote im Ländervergleich hoch ausfällt, stellen die Autorinnen die Frage, ob der Grund dafür in der lokalen Täter-Opfer-Struktur liegt, ob das Sample verzerrt ist oder ob größere Anstrengungen zur Aufklärung unternommen werden könnten. Bei einem Drittel jener Verdächtigen, deren Identität bekannt war (43), lagen bereits Anklagen vor und die Mehrheit dieser Gruppe war bereits verurteilt worden – vier Personen aufgrund von Sexualdelikten.

      Vergleichsweise häufig wurden die Opfer zudem mit Waffen bedroht, in 4 von 10 Fällen wurde eine Verletzung der Frau dokumentiert. In den meisten Fällen erstattete das Opfer (79 Prozent) oder eine dem Opfer bekannte Person Anzeige (7 Prozent). Jede 10. Anzeige wurde von Professionellen erstattet, dieser Anteil ist im europäischen Vergleich hoch.

      Dass eine gerichtsmedizinische Untersuchung nur in 45 Prozent der Fälle und somit wesentlich seltener als in England, Schweden, Portugal und Irland angeordnet wurde, kann laut den Autorinnen nicht an den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in Wien liegen, da zwischen 2002 und 2004 besondere Anstrengungen zur Verbesserung der Spurensicherung unternommen wurden.

      Bezüglich des Profils der Verdächtigen zeigt sich, dass die Gruppe der Fremdtäter am größten war (41 Prozent), gefolgt von der Gruppe der Bekannten (17 Prozent), Partner/Ex-Partner (16 Prozent) und Kurzbekanntschaften (14 Prozent). Somit ist der Anteil der Fremdtäter viel höher, als dies Prävalenzstudien nahelegen. Die Autorinnen schließen daraus, dass noch weitere Anstrengungen dringend nötig sind, um die Erstattung einer Anzeige wegen Vergewaltigung durch den Partner oder Ex-Partner zu erleichtern.


      Quelle:

      Seith, C; Lovett, L & Kelly, L: “Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern“, Länderbericht Österreich (2009)
      Im Rahmen des EU Daphne Projekts: “Different systems, similar outcomes? Tracking attrition in reported rape cases in eleven countries


      Zusammenfassung der Studie als PDF: Link

      Der Länderbericht kann unter dieser Adresse heruntergeladen werden: Link

      Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern

      Innerhalb eines EU-Daphneprogramms wurde die Strafverfolgung bei Vergewaltigungsfällen in elf europäischen Ländern beleuchtet.


      Die Zusammenfassung des österreichischen Länderberichts können Sie hier downloaden: Zusammenfassung

      Den Abschlussbericht in Englisch können Sie hier downloaden: Final Research Report 

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