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      Pressemitteilung

      12.5.2022: Das EU-Projekt MARVOW1 geht zu Ende –
      aber die geschlechtsspezifische Gewalt an älteren Frauen geht weiter

      Wien, 12.5.2022. In Österreich ist Gewalt an Frauen ein dringendes Problem, da die Zahl der Femizide sehr hoch ist. 2020 und 2021 wurden laut Medienberichten 62 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet und etwa ein Drittel dieser ermordeten Frauen waren über 60 Jahre alt.

      Gewalt gegen ältere Frauen ist ein großes Problem und sie nimmt auch in anderen Ländern stetig zu, aber oft fehlt die notwendige gesellschaftspolitische Auseinandersetzung darüber.
      Covid-19 hat die Situation zusätzlich enorm verstärkt und verschärft.

      Der Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser hat sich daher auch in den letzten zweieinhalb Jahren intensive mit dem Thema Multi-institutionelle Zusammenarbeit zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen auseinandergesetzt, nicht nur in Österreich, sondern auch gemeinsam mit Partnerorganisationen in Estland, Griechenland und EU-weit mit den Netzwerken WAVE (Women Against Violence Europe) und WWP EN (Work With Perpetrators European Network).

      Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen ein großes Tabu
      Ältere Frauen sind oft mit verschiedenen Formen der Gewalt und Vernachlässigung konfrontiert – physisch, psychisch, sexuell und sozial. Es ist eine Form der Gewalt, die stark tabuisiert und oft nicht sichtbar genug ist und daher kaum berücksichtigt wird. Ältere Menschen stoßen auf viele Barrieren, die es viel unwahrscheinlicher machen, dass die Gewalt erkannt, gemeldet und gestoppt wird.

      Das MARVOW-Projekt zielte darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen und sicherzustellen, dass ältere Opfer von Gewalt anerkannt werden und die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ältere Frauen sind in der Regel einem höheren Gewaltrisiko ausgesetzt, nicht nur wegen ihres Alters, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts und weil sie oft lebenslangen (strukturellen) Benachteiligungen ausgesetzt und von vielen Abhängigkeiten betroffen sind. Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt haben keine Lobby, sie werden kaum wahrgenommen und es fehlen spezifische Maßnahmen und wirksame Gewaltpräventionsangebote, was wiederum dazu führt, dass sie sich kaum melden oder Hilfe holen und in Anspruch nehmen können.2

      Was wurde gemacht?
      Das MARVOW-Projekt hat 2019 begonnen multi-institutionelle Plattformen in drei Regionen in Österreich zu etablieren: Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Dabei wurden Workshops und Trainings mit allen relevanten Playern wie Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Beratungsstellen, Gewaltschutzzentren, Pflegediensten, Sozialarbeiter*innen, Gesundheitsdiensten, Polizei, Männerberatungsstellen und Opferschutzgruppen durchgeführt und in regelmäßig stattfindenden Steuerungsmeetings die Lücken und Defizite in den jeweiligen Regionen erörtert, eine gemeinsame Haltung gegen geschlechtsspezifische Gewalt an älteren Frauen erarbeitet und täterbezogene und wirksame Maßnahmen gegen Gewalttäter entwickelt. Fallkonferenzen dienten dazu, gefährdete ältere Frauen konkret zu unterstützen.
      Es wurden Tools zur Gefährlichkeitseinschätzung vorgestellt, um nachhaltig eine verbesserte Infrastruktur für Gewaltopfer zu schaffen.

      Am MARVOW-Projekt beteiligten sich mehr als 300 interessierte Personen, davon allein 150 Fachleute, die in Österreich bei MARVOW mitmachten. Es wurden 32 Fallbeispiele besprochen, die die komplexen und vielfältigen Dimensionen veranschaulichen, die Gewalt an älteren Frauen hervorrufen kann. Diese Fallbeispiele wurden im Rahmen der 71 MARVOW-Multi-Agency-Meetings, die insgesamt stattfanden, verwendet, um Antworten und Lösungen zu finden. Es wurden zahlreiche Lücken im System identifiziert, aber auch konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet.

      Die Evaluation hat ergeben, dass 75% der in MARVOW tätigen Fachleute nie oder selten an einer Berufsausbildung über Gewalt gegen ältere Frauen teilgenommen haben. Die Mehrheit der Fachleute gab an, dass sie bei der Erbringung von Dienstleistungen für ältere Frauen keine formellen Protokolle und Richtlinien haben oder nie verwendet haben.
      Die gleiche Beobachtung wurde im Vorgängerprojekt von MARVOW – WHOSEFVA – gemacht, wo 96,9% von 327 Fachleuten angaben, „nie“ oder „selten“ an Schulungen zu Gewalt an älteren Frauen teilgenommen zu haben. Nach der Teilnahme an den MARVOW-Treffen berichteten die Teilnehmer*innen jedoch von einer höheren Rate der Anerkennung der älteren weiblichen Opfer in ihrer täglichen Praxis und der Verwendung eines systematischen Ansatzes in ihrer Arbeit bei der Identifizierung der gewaltbetroffenen älteren Frauen.

      Für den Aufbau und Erhalt der multi-institutionellen Zusammenarbeit und Plattformen benötigt es auch finanzielle Mittel, um effektiv und langfristig gemeinsam arbeiten zu können.

      MARVOW appelliert daher an Politik und Gesellschaft, sich verstärkt mit den vielen Formen und Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen und Gewalt an älteren Menschen, insbesondere an älteren Frauen, auseinanderzusetzen und konkrete Maßnahmen und Hilfsangebote zu setzen. Es geht auch darum Wissen zu vermitteln und somit Sensibilisierung und Bewusstsein über Gewalt an älteren Menschen zu schaffen.3

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      Folgen Sie der Facebook-Seite und der Website von MARVOW, um Informationen über unsere bevorstehenden Aktivitäten zu erhalten und zögern Sie nicht, sich mit den Projektpartnern in Verbindung zu setzen, wenn Sie weitere Fragen haben!

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      Wichtiger Filmtipp:
      (41) Unsichtbare Gewalt an älteren Frauen - YouTube

       

      Projektpartner in Österreich, Griechenland, Estland und Deutschland:

      Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), Österreich, Maria Rösslhumer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Leitung)
      Union of Women Associations of Heraklion Prefecture (UWAH), Griechenland, Nicholas Spetsidis, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Frauen- und Informationszentrum (WSIC), Estland, Pille Tsopp-Pagan, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Universität Tartu, Estland, Hector Pagan, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Europäisches Netzwerk für die Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt (WWP EN), Dimitra Mintsidis, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Women against Violence Europe (WAVE), Österreich, Elena Floriani, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

      MARVOW partners Logos

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      1 Das EU-Projekt MARVOW – Multi-Agency Responses to Violence Against Older Women / Multi-Institutionelle Zusammenarbeit bei der Unterstützung von gewaltbetroffenen älteren Frauen – wird vom Verein AÖF geleitet.
      2 Weltgesundheitsorganisation (2017), Elder Abuse Factsheet, www.who.int/mediacentre/factsheets/fs357/en/ 
      3 https://worldelderabuseawareness.com/about-weaad/

       

       

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      Presseinformation

      25 Jahre Gewaltschutzgesetze – ein Meilenstein im Opferschutz

      Gratulation – aber kein Grund zum Ausruhen

      Wien, 3.5.2022. Vor 25 Jahren – am 1. Mai 1997 – trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz war und ist in vielerlei Hinsicht eine enorme Errungenschaft im Opferschutz und in der Gewaltprävention: Es kräftigt Gewaltbetroffene und deren Rechte und nimmt Gewaltausübende in die Verantwortung. Österreich gilt hier als internationales Vorbild und nimmt seither eine klare politische Haltung gegen Gewalt im privaten Bereich ein.

      Das Fundament stammt von den Frauenhäusern
      Den Grundstein haben damals Frauenhäuser gelegt. Auf vielfache Weise, vor allem durch das ständige Aufzeigen und Sichtbarmachen der unerträglichen Situation für Gewaltopfer, die flüchten mussten und zusätzlich staatlich viktimisiert wurden, durch das unermüdliche Ringen um rechtliche Reformen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder und durch Vernetzung und den Willen zur Kooperation mit Polizei und Behörden und durch die internationale Expertise. Das bespielhafte Duluth-Modell, dem das Gewaltschutzgesetz zugrunde liegt, wurde vom Verein der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser nach Österreich geholt und die damalige Frauenministerin Johanna Dohnal hat sich politisch für die Umsetzung stark gemacht. Das Gewaltschutzgesetz war und ist ein feministischer Erfolg und führte zu einem gesellschaftlichen Paradigmenwechsel: Nicht gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder müssen die Wohnung verlassen, sondern die gewaltausübenden Partner müssen gehen und werden zur Verantwortung gezogen und haben mit Sanktionen zu rechnen („Der der schlägt muss gehen“).

      Ausmaß der Gewalt an Frauen und Kindern ist dennoch alarmierend hoch
      Es kam zwar seither zu vielen weiteren gesetzlichen Novellierungen, Reformen und Verbesserungen im Gewaltschutz, aber dennoch ist das Ausmaß der häuslichen Gewalt und Partnergewalt erschreckend hoch. Allein 2021 gab es wieder 31 Femizide und zusätzlich 63 Mordversuche an Frauen.

      Vielfach fehlt es an der Umsetzung der Gesetze und Maßnahmen und am fehlenden Vertrauen der Betroffenen in Behörden und an finanziellen und personellen Ressourcen:

      • Damit gewaltbetroffene Frauen gewaltfrei und selbstbestimmt leben können und nicht mehr zu ihren Gewalttätern zurückziehen müssen, bedarf es an leistbaren Wohnungen. Wir fordern daher die Politik auf mindestens 1500 leistbare Wohnungen (ohne Kaution und Provisionen) zur Verfügung zu stellen.
      • Das Gewaltschutzgesetz wird grundsätzlich gut exekutiert, aber für besonders gefährliche Täter reicht das Gesetz nicht aus. Hier brauchte es die Einbindung von Expertinnen aus Opferschutzeinrichtungen in alle Gremien und Meetings zur Ausarbeitung z.B. von Tools zur Gefährlichkeitseinschätzung und von Opferschutzmaßnahmen.
      • Seitens der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte gibt es nach wie vor sehr viele Einstellungen und Freisprüche, trotz hohem Gefährdungspotenzial durch den Täter. Eine U-Haft wird noch immer viel zu selten verhängt, was dazu führt, dass Opfer von Gewalt weiterhin in Angst leben müssen und gefährdet sind, verletzt oder gar getötet zu werden. Wir fordern daher eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen – das inkludiert eine lückenlose Ermittlung und Beweisführung sowie bei Vorliegen von Haftgründen auch die Anwendung der U-Haft für sehr gefährliche Täter.
      • Außerdem braucht es einheitliche Richtlinien für die Gefährdungseinschätzung, die bei jedem Fall von Gewalt in der Familie angewendet werden sollte.
      • Verpflichtende Schulungen für alle Vertreter*innen von Behörden, die mit gewaltbetroffenen Frauen und Kinder zu tun haben, sind ebenfalls unumgänglich, denn durch das Wissen über Täterstrategien und Gewaltdynamiken kann das Vertrauen erhöht ein Verständnis für gewaltbetroffene Frauen und Kinder erzeugt werden.
      • Die multi-institutionelle Zusammenarbeit bei Fallkonferenzen in Hochrisikosituationen wurde abgeschafft, aber neu eingeführt. Noch fehlt es aber an klaren Richtlinien bei der Abhaltung der gesetzlich verankerten Fallkonferenzen durch die Sicherheitspolizeibehörden.
      • Auch bei den neuen Gewaltpräventionszentren – sprich verpflichtenden Täterberatungen – sind viele Fragen offen, wie etwa der Status der Einrichtungen, und wie und ob opferschutzorientierte Täterarbeit umgesetzt wird.
      • Eigene Programme für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, wie auch Mädchenhäuser.
      •  Der flächendeckende Ausbau an Gemeinwesenarbeit gegen Partnergewalt und häusliche Gewalt – sprich StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt.
      • Österreich hat 2013 die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ratifiziert und sich damit verpflichtet, alle Formen der Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention benötigt es mindestens jährlich 228 Millionen Euro und 3000 Vollzeitarbeitsplätze in der Gewaltpräventionsarbeit.

       

      Kontakt:
      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

       

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      Helfen Sie mit, das Leben von Frauen und Kindern in der Ukraine zu retten!

      Spendenaktion von WAVE zur Unterstützung von Frauenhilfsorganisationen in der Ukraine und in den Nachbarländern

      Wien, 16.3.2022. Der Verein AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist Mitglied des europäischen Netzwerks WAVE - Women Against Violence Europe, der europäischen Dachorganisation im Bereich Gewaltschutz mit Sitz in Wien, bestehend aus 154 Mitgliedern in 46 europäischen Ländern. Die WAVE-Mitglieder sind Frauenschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser und Frauennotrufe, die aktiv Frauen und Kinder vor Gewalt schützen. Der Verein AÖF ist darüber hinaus die Vertretung Österreichs innerhalb des WAVE-Netzwerks. Mehr Infos über WAVE finden Sie hier: https://wave-network.org

      Im Namen von WAVE und allen Mitgliedsorganisationen bitten wir Sie:

      Helfen Sie uns das Leben von Frauen und Kindern in der Ukraine zu retten!

      Der Krieg in der Ukraine fügt Millionen von Menschen schreckliches Leid zu, dabei sind Frauen und Kinder besonders von seinen kurz- und langfristigen Folgen betroffen. Sie sind oft einem erhöhten Risiko geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt und werden oft Opfer von sexuellen Übergriffen und Ausbeutung, die häufig auch als Kriegswaffe eingesetzt werden. Langfristig kann auch häusliche Gewalt durch bewaffnete Konflikte und Traumata noch verschlimmert werden.

      Trotz der schwierigen Situation sind drei WAVE-Frauenhilfsorganisationen in der Ukraine noch immer vor Ort tätig. Sie unterstützen Frauen und ihre Kinder dabei, vor Krieg und geschlechtsspezifischer Gewalt zu fliehen, stellen ihnen Übernachtungsplätze zur Verfügung, geben online und telefonische Auskunft und helfen dadurch einen sicheren Ausweg zu finden. Das alles, während unsere Kolleginnen vor Ort selbst akut gefährdet sind und ihre eigene Sicherheit riskieren.

      Mit Ihrer Spende können Sie Frauenrechtsorganisationen in der Ukraine und in den Nachbarländern unterstützen!

      Spendenlink: https://www.betterplace.at/support-womens-human-rights-defenders-in-ukraine

      Gerne teilen und weiterleiten – jeder Beitrag zählt!

      Rückfragen und Kontakt:
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      Presseinformation

      „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ appelliert an alle österreichischen und internationalen Entscheidungsträger*innen den sinnlosen und fahrlässigen Krieg sofort und friedlich zu beenden
      StoP steht für „Peacebuilding“ und gegen jede Form der Gewalt, Militarisierung und Aufrüstung!

      Wien, 3.3.2022. Am 24. Februar 2022 hat Russland eine umfassende militärische Invasion in der Ukraine begonnen. Seitdem eskaliert diese zynische Aggression und auch die Zahl der Opfer wächst und wächst.
      StoP stellt sich gegen jede Form der Gewalt in der Familie und in der Gesellschaft.
      StoP ist ein Nachbarschaftsprojekt und trägt immer und überall zu „Peacebuilding“ bei.

      Jede Form der Militarisierung und Aufrüstung ist abzulehnen und führt zu weiterer Gewalt und Provokation.

      Das StoP-Team im Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist zutiefst erschüttert über die schrecklichen Geschehnisse und über das unvorstellbare Leid, die Angst und die Gewalt, der die Menschen in der Ukraine ausgesetzt sind! Die derzeitige Situation gefährdet die Sicherheit aller Ukrainer*innen und setzt insbesondere Frauen*/Mädchen*/Kinder einem erhöhten Risiko geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt aus. Sexuelle Ausbeutung wird oft als Kriegswaffe eingesetzt. Wir erklären uns deshalb solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung, insbesondere mit den Frauen* und Kindern in der Ukraine.

      StoP appelliert an die Regierung finanzielle und humanitäre Hilfe für die Ukraine zu leisten. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Sicherheit, daher hat Österreich als neutrales Land die oberste Pflicht, jeder Person, die aus einer Gefahrensituation flieht, zu helfen. Unabhängig von der Staatsbürger*innenschaft müssen alle Schutzsuchenden aus der Ukraine unkompliziert und unbürokratisch über die österreichischen Grenzen können. Dabei ist es unerlässlich den Fokus auf geschlechtergerechte humanitäre Maßnahmen zu legen und sicherzustellen, dass die Rechte von Frauen* und Mädchen* und Kindern gewahrt werden. Zeitgleich bedarf es einen Ausbau der (muttersprachlichen) psychosozialen Betreuung geflüchteter Personen.

      Wir fordern, dass die österreichische Regierung zur Ukraine steht und konkrete Maßnahmen ergreift. Dieser Krieg muss auf diplomatischer Ebene beendet werden und militärische Einsätze vermieden werden. Dabei sind Frauen* in politischen Entscheidungspositionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Für die Verbesserung von Friedens- und Sicherheitsprozessen ist die uneingeschränkte und sinnvolle Beteiligung von Frauen* von großer Bedeutung.
      Wir solidarisieren uns ebenso wie der Österreichische Frauenring mit allen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen, die sich in der Tradition der internationalen Frauen*bewegungen für Frieden einsetzen.

      Um die ukrainische Bevölkerung zu unterstützen und die europäische Demokratie sowie den globalen Sicherheitsrahmen aufrechtzuerhalten, ist ein sofortiges und entschlossenes Handeln ohne Aufrüstung notwendig! Dabei ist es unbedingt nötig insbesondere die Rechte von Frauen* und Mädchen* in den Fokus zu rücken und auf eine geschlechtergerechte humanitäre Hilfe zu achten!

       

      Das StoP-Team
      Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin Verein AÖF, Gesamtkoordinatorin von StoP
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      www.stop-partnergewalt.at

      Kontakt:
      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      AOEF Logo Web                         cuvee charite

       

      Projekt „Cuvée Charité“ geht ins Finale!

      Mit dem Charity-Projekt „Cuvée Charité“, welches 12 Winzerinnen ins Leben gerufen haben, werden Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche finanziert.

      Wien, 7.2.2022. Die drei Winzerinnengruppierungen „Die Weinblüten“, „Frauenzimmer“ und VIN² de Femme, bestehend aus insgesamt zwölf Winzerinnen aus vier unterschiedlichen Bundesländern, haben sich für eine gute Sache – für das Projekt „Cuvée Charité“ – zusammengetan, um mit dem Reinerlös den Verein AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser bei der Durchführung von Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Dafür wurden Weinpakete zusammengestellt: Einmal ein 12er-Weinpaket, wo jede der teilnehmenden Winzerinnen mit einem Wein vertreten ist und zudem ein 3er-Weinpaket, wo jede der drei Winzerinnengruppierungen einen Wein bzw. Sekt beigesteuert hat.

      Das Projekt geht nun ins Finale: Noch bis zum Weltfrauentag – am 8. März 2022 – können via www.cuvee-charite.at Weinpakete für den guten Zweck erworben werden.

      Wenn Kinder und Jugendliche häusliche Gewalt miterleben müssen, fühlen sie sich in der Situation oft allein gelassen. In den durch den Verein AÖF organisierten Workshops werden Kinder und Jugendliche darüber informiert, welche Ursachen, Formen und Auswirkungen Gewalt in der Familie haben kann und welche Hilfseinrichtungen und Hilfsangebote es gibt. Ziel ist die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, damit sie sich selbst Hilfe suchen bzw. betroffene Freund*innen oder Gleichaltrige unterstützen können.

      Die Winzerinnen im Projekt Cuvée Charité sind:

      Die Weinblüten
      Claudia Fischer-Gangl
      Anne Hütter-Grießbacher
      Beatrix Lamprecht
      Kathrin Seidl
      Sigrid Sorger
      Bettina Tomaschitz

      Frauenzimmer
      Victoria Kugler
      Viktoria Preiß
      Michaela Riedmüller
      Sabrina Veigel

      VIN² de Femme
      Sabine David
      Martina Lippitz

      Pressebilder auf Presse | Cuvée Charité (cuvee-charite.at)

       

      Rückfragen & Kontakt:
      Mag. Andrea Pock
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Tel. 0664-1444961

      Mag.a Maria Rösslhumer
      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
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      Tel. 0664-793 07 89
      www.aoef.at

       



      SAVE DIANA – Die 4-Jährige wird heute gegen ihren Willen in die USA rückgeführt

      Heute ist das Schrecklichste, was einer Mutter und ihrem Kind passieren kann, wahr geworden!

      Wien, 20.1.2021. Diana wurde heute in der Früh ihrer Mutter im Pyjama abrupt, gewaltsam und ohne die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzunehmen, abgenommen – die Rückführung wird vollzogen, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, was Diana möchte. Das kleine Mädchen ist verängstigt und wird für den Rest ihres Lebens traumatisiert sein, wenn sie von ihrer Mutter getrennt bleibt! Das Kindeswohl ist akut gefährdet!

      Eine Gruppe von mindestens 20 Unterstützer*innen befindet sich mit Dianas Mutter gerade am Wiener Flughafen, um das Mädchen zu finden und die Rückführung zu verhindern.

      Petition der Allianz GewaltFREI leben
      Einige Monate sind vergangen, seit die Allianz GewaltFREI leben eine Petition für die kleine Diana gestartet hat. Über 6.000 Unterschriften wurden gesammelt!
      Weitere Informationen: https://mein.aufstehn.at/petitions/save-diana-die-kindesruckfuhrung-der-dreijahrigen-in-die-usa-muss-verhindert-werden

      Die Versuche, eine einvernehmliche Lösung zur Obsorge zu finden, wurden vom Kindesvater stets abgelehnt. Der Kindesvater hat nun in den USA die alleinige Obsorge zuerkannt bekommen, ohne dass die Mutter überhaupt angehört wurde. Der oberste Gerichtshof hat entschieden, dass es sich um Kindeswohlgefährdung handelt, wenn Diana rückgeführt und somit von ihrer Mutter getrennt wird. Er hat aber auch befunden, dass es der Mutter zumutbar und möglich ist, mit Diana in die USA zurückzureisen.
      Es liegen nun neue Bescheide aus den USA vor, die eindeutig belegen, dass die Mutter kein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA hat, wodurch eine Einreise für sie gar nicht möglich ist. Ein Gericht hat aber nun doch darüber entschieden, dass Diana nicht in Österreich bei ihrer Mutter bleiben darf.

      Rückfragen und Kontakt:

      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
      Teresa Ulleram, BA MA
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      Tel.: 01 / 585 32 88
      www.interventionsstelle-wien.at

      Presseinformation

      Eine Schusswaffe hat in einem Haushalt keinen Platz!
      1. Femizid 2022: Autonome Frauenhäuser fordern striktes Schusswaffenverbot

      Wien, 12.1.2022. Auch 2022 geht weiter wie das letzte Jahr aufgehört hat: Vergangenes Wochenende wurde in einem Einfamilienhaus in Weißenkirchen im Attergau im Bezirk Vöcklabruck eine fünffache Mutter von ihrem Ehemann mit einer Faustfeuerwaffe hinterhältig erschossen. Der Mann war angeblich nicht behördenbekannt, die Schusswaffe (und weitere) hatte er legal besessen.

      Schusswaffenbesitz erhöht Mordrisiko
      „Schusswaffen haben nichts im Haushalt verloren, niemand braucht in Österreich eine Waffe zu Hause. Wir wissen, dass Schusswaffenbesitz bei gewaltbetroffenen Frauen und Kindern noch mehr Angst und Panik auslöst, als es sowieso schon tut“, so Maria Rösslhumer. Wir schließen uns daher dem Österreichischen Frauenring an und fordern dringend ein striktes Verbot von Schusswaffen in privaten Haushalten. Wir fordern, dass Personen, die privat Schusswaffen (auch Jagdwaffen) besitzen, diese außerhalb des Haushaltes versperrt aufbewahren müssen und einmal jährlich psychologische Gutachten mit einer Gefährlichkeitseinschätzung bzgl. Gewaltbereitschaft der Person ablegen müssen – nicht nur am Anfang, wenn der Waffenschein erworben wird. Außerdem fordern wir eine verpflichtende Vorschrift für eine getrennte Lagerung von Waffen und Munition.

      Psychologisches Gutachten muss Gewaltbereitschaft miteinbeziehen
      Eine mögliche Gewaltbereitschaft des Waffenbesitzers muss unbedingt eine zentrale Rolle im Rahmen des psychologischen Gutachtens einnehmen. Dringende Fragen, die gestellt werden müssen, sind: Wurde er schon einmal gegen seine (Ex-)Partnerin und Familie gewalttätig? Hat seine (Ex-)Partnerin schon einmal Hilfe bei einer Opferschutzeinrichtung gesucht? Gab es in der Vergangenheit schon gewisse Auffälligkeiten und polizeiliche Gefährdungsmeldungen? Gab es ein Betretungsverbot? Hat die Schule der Kinder Informationen über vorhergehende Gewalttaten und/oder Auffälligkeiten? Waren die Kinder bereits in Betreuung beim Amt für Kinder und Jugendhilfe wegen einer Gefährdungsmeldung? Wenn ein Verdacht auf Gewalttätigkeit festgestellt wurde, muss dieser Person die Waffe entzogen sowie der Waffenschein aberkannt werden.

      Konsequenter Opferschutz noch immer nicht umgesetzt
      Langjährige Forderungen von Frauen- und Gewaltschutzorganisationen sind auch am Beginn des Jahres 2022 immer noch nicht umgesetzt. Wir benötigen nach wie vor dringend eine Risikoeinschätzung bzw. Gefährlichkeitsprognose für Täter seitens der Behörden, die Umsetzung der Fallkonferenzen bei gefährlichen Tätern, die auch von Opferschutzorganisationen (und nicht allein seitens der Polizei) einberufen werden können, Information und regelmäßigen Austausch der Behörden mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, sowie die Sensibilisierung durch verpflichtende Schulungen zu häuslicher Gewalt und Partnergewalt für Justiz und Polizei. Ebenso wurde, trotz der anhaltend hohen Anzahl an Femiziden in den vergangenen Jahren, noch immer kein Krisenstab zu Gewalt an Frauen einberufen. Nach wie vor fehlt auch eine signifikante Erhöhung des Budgets – 228 Millionen Euro jährlich werden benötigt – sowie die Schaffung von mindestens 3000 neuen Vollzeitarbeitsstellen in Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen. Zum Opferschutz zählt auch die flächendeckende Implementierung und Finanzierung der Gemeinwesenarbeit durch das Projekt StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt – siehe www.stop-partnergewalt.at.

      Ohne echten, wirkungsvollen Opferschutz wird die Mordserie an Frauen auch 2022 weitergehen!

      Kontakt:
      AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 15.4.2024

      • 8

        Femizide

      • 19

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von