PA 30.09.2017 Schwerer Tiefschlag für alle Opfer familiärer Gewalt

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      Jahrzehnte lange Züchtigung von Kindern und Gewalt an Frau– und dennoch Freispruch. Was muss noch alles passieren, damit Justiz Gewalt anerkennt?

      Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist erschüttert über das gestrige Gerichtsurteil des Straflandesgerichts Graz.

      Richter Andreas Rom hat einen Ehemann und Familienvater freigesprochen, obwohl er seine Kinder von frühester Kindheit an nachweislich gezüchtigt und gequält hat. Außerdem soll er seine Frau bei jedem Trennungsversuch mit Selbstmorddrohungen unter Druck gesetzt haben. Züchtigung von Frauen und Kindern ist in Österreich seit der Familienrechtsreform 1978 verboten. Nötigung und gefährliche Drohungen sind strafbare Handlungen! Vom Staatsanwalt und der Opferanwältin wurde detailliert und nachvollziehbar aufgezeigt, dass dieser Mann das Leben seiner Kinder und seiner Frau zerstört hat. Daher ist die Aussage des Richters: „Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist“ unfassbar, unbegreiflich und nicht akzeptabel.

      Dieser Urteil ist ein Schritt in die juristische "Steinzeit" und ein Beispiel dafür, dass Justiz und Staatbedienstete Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor ignorieren und verharmlosen. Und das nach 20 Jahren Gewaltschutzgesetze und Ratifizierung der Istanbul-Konvention.

      Wir fordern Opferschutz statt Täterschutz und daher einmal mehr verpflichtende Fortbildung und klare Richtlinien bei Gewalt in der Familie für alle RichterInnen und JustizbeamtInnen sowie ein einjähriges Praktikum im Opferschutzbereich für alle angehenden RichterInnen und Staatsbedienstete.

      Hinweis: Mehr dazu: Am Montag lädt die Allianz „GewaltFREI leben“ zu einer Pressekonferenz um 10.00 Uhr im Presseklub Concordia ein, wo auch der Offizielle Evaluierungsbericht des GREVIO-Komitees zu Österreich vorgestellt wird. Siehe auch http://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/-/grevio-publishes-its-first-reports-on-austria-and-monaco

       

      Rückfragehinweis:
      Maria Rösslhumer: 0664 793 07 89, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
      Web: www.aoef.at

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