Mit dem englischen Begriff „Stalking“ wird das bewusste und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person gegen ihren Willen bezeichnet. „To stalk“ ist ein Verb aus der Jägersprache und bedeutet soviel wie „anpirschen“, „nachstellen“. Im Deutschen wird Stalking mit Psychoterror übersetzt.
Häufigste Formen von Stalking sind Verfolgen, vor dem Haus oder dem Arbeitsplatz auflauern, Terror durch ununterbrochene Belästigung per Telefon, SMS, (Droh-)Briefe, E-mails, Überhäufen mit nicht gewollten Geschenken, Verbreiten von falschen Gerüchten, Verbreiten von Fotos im Internet, Kontaktaufnahme über Dritte etc. bis hin zu körperlichen Übergriffen.
Rund 24% aller Frauen und 10% aller Männer sind mindestens einmal in ihrem Leben Verfolgung und Belästigung[1] betroffen. Dabei stehen die zu etwa zwei Drittel weiblichen Opfer rund 83 % männlichen Stalkern gegenüber.
Die Dauer der Verfolgung/Belästigung beträgt im Durchschnitt etwa 26 Monate, wobei es eine große Spannweite von einem Monat bis zu 30 Jahren gibt. Häufig beginnt der Psychoterror nach der Trennung oder Scheidung, die Stalker sind oft Ex-Partner, die die Beziehung wieder aufnehmen oder sich für deren Beendigung rächen wollen.
Folgen von Stalking: Viele Stalking-Opfer führen ein Leben in Angst, sie fühlen sich ununterbrochen verfolgt und bedroht. Das kann zu Schlaflosigkeit, Depressionen, Panikattacken und anderen schweren psychischen Folgeerscheinungen führen, aber auch körperliche Beschwerden können auftreten.
DAS ANTI-STALKING GESETZ
Seit 1. Juli 2006 ist in Österreich das neue Bundesgesetz gegen Stalking in Kraft. Die Anti-Stalking Gesetzgebung sieht zwei Möglichkeiten zum Schutz eines Opfers vor:
(1) strafrechtlicher Schutz vor beharrlicher Verfolgung und Beeinträchtigung der Lebensführung (§ 107a (Abs 1) StGB) durch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Dazu muss bei der Polizei eine Anzeige gegen den Stalker gemacht werden, dies ist in allen Polizeiinspektionen Österreichs möglich. Der Straftatbestand gilt als Offizialdelikt und muss von der Polizei weiterverfolgt werden, auch wenn das Opfer kein Interesse daran hat.
(2) zivilrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (§ 382g (Abs. 1) EO) durch eine einstweilige Verfügung, mit der dem Stalker die Kontaktaufnahme jeglicher Art, der Aufenthalt an bestimmten Orten und andere häufig gesetzte Stalking-Handlungen untersagt werden können. Die einstweilige Verfügung muss bei Gericht beantragt werden, dazu ist es ratsam, sich die Unterstützung durch ein Gewaltschutzzentrum/Interventionsstelle, eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus zu holen.
Im Fall von Stalking besteht für Opfer auch ein gesetzlicher Anspruch auf Prozessbegleitung[2].
Bei einer polizeilichen Anzeige gegen den Stalker ist die Exekutive verpflichtet, die Daten des Opfers an das zuständige Gewaltschutzzentrum weiterzuleiten. Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums setzen sich mit dem Opfer in Verbindung und bieten Beratung und Unterstützung an.
Im Jahr 2009 gingen 2.464 Anzeigen[3] wegen andauernder unerwünschter Belästigung bzw. hartnäckigem Nachstellen bei der Polizei ein. Die Zahlen zu den Jahren seit Inkrafttreten des Anti-Stalking-Gesetzes mit 1. Juli 2006 finden Sie auf unserem Factsheet ‚STATISTIK: Stalking-Anzeigen‘ als Download auf unserer Homepage: www.aoef.at > Informationsmaterial >Broschüren/Folder>Factsheets.
Sicherheitstipps
Eine häufige Strategie von Stalkern besteht darin, zu versuchen ihre Opfer mit verschiedensten Begründungen zu einem letzten Treffen zu überreden, das in der Regel zu keiner Lösung führt. Im Gegenteil, die Aussprache kann bedrohlich werden und eskalieren. Zudem findet der Stalker immer neue Gründe, um Kontakt zum Opfer zu erzwingen. Für die eigene Sicherheit sind folgende Dinge wichtig:
- Dem Täter einmal unmissverständlich klarmachen, dass kein weiterer Kontakt erwünscht ist. Für eventuelle zukünftige Verfahren sind ZeugInnen hilfreich, die bei dieser Mitteilung anwesend waren. Dann den Stalker konsequent ignorieren.
- Dokumentation über die Belästigungen führen - alle E-Mails, SMS, Mobilboxnachrichten aufheben, abspeichern oder aufnehmen. Das ist wichtig für rechtliche Schritte.
- Bei einer Bedrohung sofort die Polizei anrufen und, soweit möglich, andere Personen um Hilfe zu ersuchen.
- Verständigung des privaten und beruflichen Umfeldes über den Stalker und sein beharrliches Verfolgen. Das stärkt das Opfer und schwächt den Täter.
- Keine Pakete oder Geschenke des Stalkers oder ohne Absender annehmen.
- Für das eigene Sicherheitsgefühl ein akustisches Alarmgerät anschaffen, um den Stalker abzuschrecken und andere Personen aufmerksam zu machen.
- Polizeinotruf 133 einspeichern und bei Bedrohung sofort anrufen.
- Verfolgt der Stalker das Opfer mit dem Auto, dann direkt zur nächsten Polizeistation fahren und die BeamtInnen informieren.
- Hat der Stalker die Festnetznummer des Opfers, können mit einem Anrufbeantworter die Anrufe und Mitteilungen des Stalkers dokumentiert werden.
- Moderne Sicherheitsschlösser und sicherheitstechnische Beratungen von den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen sind ebenfalls hilfreich.
- Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungskurse unterstützen zusätzlich.
Informationen und Beratung:
- Frauenhelpline 0800/222 555 (anonym und kostenlos von 0 bis 24 Uhr)
- Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Tel. 0800/216 346 (zum Ortstarif)
- Erste Anti-Stalking Selbsthilfegruppe Österreichs: https://www.wien.gv.at/frauennotrufforum/showthread.php?p=329
- Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser unter: http://www.aoef.at >Wer hilft bei Gewalt?
- Website zu Stalking: http://www.stalking.at/
[1] Spitzberg, B.H.(2002). The tactical topography of stalking victimization and management. Trauma,Violence & Abuse, 3, 261-288.
[2] siehe AÖF Fact Sheet „Prozessbegleitung und Opferschutz“
[3] Polizeiliche Kriminalstatistik Österreichs