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PA 11.8.09: Zweites Gewaltschutzgesetz

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Presseinformation

Zweites Gewaltschutzgesetz ist längst überfällig und dringend notwendig

Opferschutz muss ein parteiübergreifendes Anliegen sein

 

Wien, 11.08. 2008

 

Die Dachorganisation der autonomen österreichischen Frauenhäuser – AÖF und die Interventionsstelle gegen Gewalt in Wien kämpfen gemeinsam mit anderen Opferschutzvereinen seit Jahren um die Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen für Opfer von Gewaltverbrechen. Wir begrüßen daher das neue Gewaltschutzpaket der BMin für Justiz, Maria Berger und sind sehr bestürzt über die ablehnende und bremsende Haltung der ÖVP in dieser wichtigen Angelegenheit.

 

„Das 2. Gewaltschutzgesetz darf nicht an der Parteipolitik scheitern,  sondern muss ein Anliegen aller Regierungsparteien sein und bleiben, denn jahrelange Erfahrungen und die Arbeit mit Gewaltopfern zeigen, wie dringend erforderlich die Novellierung des derzeitig geltenden Gewaltschutzgesetzes ist“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF. Die vorgesehenen Ausweitungen der Einstweiligen Verfügung (EV) sowohl im Wohnbereich als auch außerhalb des Wohnbereiches sind dazu da, Opfer auf längere Zeit vor wiederholter Gewalt und Stalking zu schützen. „Die derzeitige Regelung der Einstweiligen Verfügung im Wohnbereich von drei Monaten ist viel zu kurz und muss unbedingt im Sinne des Opferschutzes verlängert werden“, so Rosa Logar die Obfrau der Wiener Interventionsstelle. Die Lücken im Gesetz müssen endlich geschlossen werden, weil viele Opfer von familiärer Gewalt derzeit keinen Anspruch auf einen Schutzbereich durch die EV haben, da sie nicht mit dem Gewalttäter zusammengelebt haben.

 

Auch die Neuregelung im Strafrecht, bei der die beharrliche und lang andauernde physische Gewaltausübung als eigener Straftatbestand geregelt wird, ist nur zu unterstützen. Das 2. Gewaltschutzgesetz sieht eine Verbesserung der Prozessbegleitung für alle Gewaltopfer vor, sodass die Betroffenen nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Zivilrechtsverfahren kostenlos begleitet und unterstützt werden können.

 

Mit dieser Gesetzesänderung werden auch notwendige europäische und internationale Richtlinien realisiert. Wir appellieren daher an die ÖVP, ihr Verhalten zu überdenken und fordern sie auf, den Reformen des neuen Gewaltschutzpaketes im Sinne der Opfer zu zustimmen.

Weiters rufen wir alle Parteien dazu auf, Opferschutz und Opferrechte als zentrales Anliegen in die politische Arbeit aufzunehmen.

 

 

Rückfragehinweis:

Maria Rösslhumer (AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser / Geschäftsführung)

Mobil: 0664/793 07 89

 

Rosa Logar, Interventionsstelle gegen Gewalt

Mobil: 0664/3119458

 


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