PRESSEINFORMATION
Zweites Gewaltschutzgesetz: Mehr Schutz für Opfer von Gewalt
Frauenhäuser helfen, wenn Schutz durch das Gesetz nicht ausreicht
Wien, 2. Juni 2009: Längeren und effizienteren Schutz vor Gewalt erhalten Frauen und Kinder, die von Familienmitgliedern misshandelt werden, durch das „Zweite Gewaltschutzgesetz“, das gestern in Kraft getreten ist. Die Einstweilige Verfügung wurde von drei auf sechs Monate verlängert und beschränkt sich nicht mehr nur auf Familienmitglieder, das Betretungsverbot dauert nun 14 statt zehn Tage. „Die Verlängerung der Schutzmaßnahmen ist eine eindeutige Verbesserung für Frauen und Kinder, die Gewalt erleben“, äußert sich Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser positiv zum neuen Gesetz. Sie betont aber auch, dass Frauenhäuser immer dann helfen, wenn der Schutz durch das Gesetz nicht ausreicht. „Es gibt Frauen, die massiv gefährdet sind, auch wenn der Gewalttäter weggewiesen wurde und das Gericht eine einstweilige Schutzverfügung verhängt hat. Diese Frauen finden in den österreichischen Frauenhäusern eine sichere Unterkunft“, erklärt Rösslhumer.
Neben der Verlängerung der Schutzmaßnahmen wurde mit dem „Zweiten Gewaltschutzgesetz“ ein neuer Straftatbestand „Fortgesetzte Gewaltausübung“ geschaffen, der bei längerer, fortgesetzter Gewalt zur Anwendung kommt und mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden kann. „Viele Frauen, die in den Frauenhäusern Hilfe suchen, werden schon sehr lange von ihren Partnern oder Ehemännern misshandelt und bedroht“, weiß Rösslhumer. Für diese Frauen könne der neue Straftatbestand eine Wiedergutmachung für das Leid sein, das sie jahrelang erleben mussten. Weiters handle es sich auch um ein deutliches Zeichen des österreichischen Rechtsstaates, dass Gewalt an Frauen und Kinder in keinster Weise geduldet werden könne.
Detaillierte Informationen zum „Zweiten Gewaltschutzgesetz“ erhalten Betroffene bei den Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen, bei Beratungsstellen und der Frauenhelpline 0800/222 555. Die Telefonnummern dieser Einrichtungen finden sich im Internet unter www.aoef.at ->Hilfe bei Gewalt. Dort steht auch eine Informationsbroschüre zu den österreichischen Gesetzen zum Schutz vor Gewalt zum Download zur Verfügung.
Rückfragehinweis: Mag.a Maria Rösslhumer, Informationsstelle gegen Gewalt, Tel. 0664/793 07 89,
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Gesetze zum Schutz vor Gewalt


