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Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser.

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Zweites Gewaltschutzgesetz

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Gesetzesbuch


Am 1. Juni 2009 wurde das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie durch das "Zweite Gewaltschutzgesetz" abgelöst. Wegweisung, Betretungsverbot und die Einstweilige Verfügung sind als Schutzmaßnahmen im neuen Gesetz erhalten geblieben. Der Schutz für die Opfer wurde jedoch in weiten Teilen verbessert zB durch die Verlängerung der Einstweiligen Verfügung.

 

Zweites Gewaltschutzgesetz: Was ist neu?

Informationsbroschüre: Gesetze zum Schutz vor Gewalt in Österreich (Download 156 kb)

der Gesetzestext im Original

Stellungnahme des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser zur Gesetzesvorlage


Presseaussendungen

PA 2. Juni 2009: Zweites Gewaltschutzgesetz: Mehr Schutz für Opfer von Gewalt

PA 5. März 2009: Justizausschuss zum Zweiten Gewaltschutzgesetz: Kurzer Prozess

PA 11. August 2008: Zweites Gewaltschutzgesetz längst überfällig und notwendig

 

 

 

 

 
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