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Am 1. Juni 2009 wurde das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie durch das "Zweite Gewaltschutzgesetz" abgelöst. Wegweisung, Betretungsverbot und die Einstweilige Verfügung sind als Schutzmaßnahmen im neuen Gesetz erhalten geblieben. Der Schutz für die Opfer wurde jedoch in weiten Teilen verbessert zB durch die Verlängerung der Einstweiligen Verfügung.
Zweites Gewaltschutzgesetz: Was ist neu?
Informationsbroschüre: Gesetze zum Schutz vor Gewalt in Österreich (Download 156 kb)
Stellungnahme des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser zur Gesetzesvorlage
Presseaussendungen
PA 2. Juni 2009: Zweites Gewaltschutzgesetz: Mehr Schutz für Opfer von Gewalt
PA 5. März 2009: Justizausschuss zum Zweiten Gewaltschutzgesetz: Kurzer Prozess
PA 11. August 2008: Zweites Gewaltschutzgesetz längst überfällig und notwendig
Gesetze zum Schutz vor Gewalt


