PRESSEINFORMATION
Massive Verharmlosung von Gewalt stärkt Täter und schwächt Opfer
AÖF nach Urteil am Wr. Landesgericht: Herkunft ist keine Entschuldigung
Wien, 19. Jänner 2010: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Wien, einen Mann, der seine Frau mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, wegen „versuchtem Totschlags“ anzuklagen, ruft bei den autonomen österreichischen Frauenhäusern massives Unverständnis hervor. Noch unbegreiflicher ist für jene, die tagtäglich Opfern von männlicher Gewalt helfen, die Urteilsbegründung: Der Mann habe in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung“ gehandelt. Als Entschuldigung wurde auch der Migrationshintergrund des Gewalttäters herangezogen.
Für Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser handelt es sich hier um eine unfassbare Verharmlosung von geschlechtsspezifischer Gewalt. In Österreich würden jedes Jahr 30 bis 40 Frauen von ihren (Ex-)Partnern ermordet. Diese schweren Gewalttaten würden fast immer in Zeiten der Trennung oder Scheidung passieren. Das war auch bei der betreffenden Frau der Fall: Ihr Mann stach mit dem Messer zu, als sie ihn von der geplanten Scheidung informierte. „In Zeiten der Trennung ist für Frauen das Risiko ermordet zu werden fünfmal höher als sonst“, erklärt Rösslhumer. Leider bestätige sich das immer wieder, so auch in diesem Fall: „Egal wo der Mann herkommt und ob sich seine Frau scheiden lassen wollte: Eines muss auch für die Justiz ganz klar sein: Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt!“ Urteile wie diese würden gewalttätige Männer stärken, die Position der Opfer schwächen und führten die langjährigen Bemühungen von Hilfseinrichtungen ad absurdum.
Rückfragehinweis: Mag.a Maria Rösslhumer, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Tel. 0664/793 07 89


