PRESSEINFORMATION
Massive Verharmlosung von Gewalt stärkt Täter und schwächt Opfer
AÖF nach Urteil am Wr. Landesgericht: Herkunft ist keine Entschuldigung
Wien, 19. Jänner 2010: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Wien, einen Mann, der seine Frau mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, wegen „versuchtem Totschlags“ anzuklagen, ruft bei den autonomen österreichischen Frauenhäusern massives Unverständnis hervor. Noch unbegreiflicher ist für jene, die tagtäglich Opfern von männlicher Gewalt helfen, die Urteilsbegründung: Der Mann habe in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung“ gehandelt. Als Entschuldigung wurde auch der Migrationshintergrund des Gewalttäters herangezogen.



