PRESSEINFORMATION
Autonome Frauenhäuser: Gegen Veränderung der Obsorgeregelung und gegen Unterhaltskürzung
Jüngstes OGH-Urteil ein wichtiges Signal
Wien, 18. August 2010: Als wichtiges Signal in der Debatte um eine Änderung der Obsorgeregelung in Österreich erachten die autonomen Frauenhäuser ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des OGH. Der Oberste Gerichtshof hat keine Bedenken gegenüber der aktuellen Praxis und betrachtet die derzeit geltende Regelung bei unverheirateten Eltern als verfassungskonform.
„Durch diese Entscheidung sehen wir uns in unserer Meinung bestätigt“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.





